garantierter Festpreis

Diskutiere garantierter Festpreis im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich hätte mal eine grundsätzliche Frage: Gibt es die Möglichkeit beim Hausbau durch seriöse Kostenplanung, ggf. mit Unterstützung von...

  1. #1 sorry123, 23.06.2014
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    Hallo,

    ich hätte mal eine grundsätzliche Frage:

    Gibt es die Möglichkeit beim Hausbau durch seriöse Kostenplanung, ggf. mit Unterstützung von Bausachverständigen oder spezialisierten Architekten alle Kosten zu planen und auch zusichern zu lassen ?

    Alle, erst Recht die der Bodenbeschaffenheit und der daraus evtl. resultierenden Kosten ?


    D.h. gibt es einen echten, garantierten Festpreis ?
     
  2. #2 sorry123, 23.06.2014
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    Schreibe hier, weil es um die Finanzierung geht !!
     
  3. #3 toxicmolotow, 23.06.2014
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    Natürlich kannst du einen Festpreis erhalten. Diese gilt für die festgelegten Bedingungen für die festgelegten Leistungen.

    Alles was aber nicht erwähnt ist, kostet extra. Auch das ist garantiert und kostenfrei inklusive.
     
  4. #4 sorry123, 23.06.2014
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    D.h. kann ich das über einen Fachmann so gestalten lassen, dass sämtliche Sachen fest fixiert sind ???? Ohne das hinterher jemand kommt und erzählt "Dies oder jenes ist aber nicht incl" ??

    Außer ich habe später noch Änderungswünsche ?

    Oder ist dieses Vorhaben schlicht und einfach reine Illusion ?
     
  5. #5 toxicmolotow, 23.06.2014
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    Es herrscht in Deutschland erstmal Vertrags- und Verhandlungsfreiheit, von ein paar Ausnahmen mal abgesehen.

    Wenn Alle Vertragsparteien an Alles denken und auch wirklich Alles im Vertrag steht, dann funktioniert das (vielleicht).
     
  6. #6 Gast56083, 23.06.2014
    Gast56083

    Gast56083 Gast

    Grundsätzlich geht es natürlich, einen Festpreis auf die Erstellungskosten zu bekommen. Das ist ja DER klassische GU/GÜ Vorteil vs. bauen mit Architekt.
    Dafür muss die Bauleistungsbeschreibung natürlich so ausführlich und detailliert wie möglich sein, vorallem deswegen, dass beide Seiten wirklich vom gleichen sprechen. Dass Nachträge extra vergütet werden müssen ist klar (die Höhe dieser ist dann oft der Streipunkt, weil der GU da natürlich durch die Abhängigkeit etwas kräftiger hinlangen kann wenn er will), wenn aber bereits die inkludierten Sachen (Umfang, Qualität, Art der Ausführung, techn. Details etc.) nicht exakt beschrieben sind, kommt es darüber gern zu "Diskussionen". Dabei können (und sollten) aber Fachleute natürlich helfen, das so exakt wie möglich festzulegen.

    Schwierig wird es natürlich bei den angesprochnen Unsicherheiten, Bsp.: Bodenbeschaffenheit o.ä., das auch der GU nicht 100% vorhersehen kann. Ein Bodengutachten hilft natürlich abzuschätzen, wie komplex z.B. die Gründung voraussichtlich werden wird. 100% sicher ist das aber auch nicht. Ein GU wird sich kaum (oder nur durch sehr kräftigen Aufpreis) auf einen 100% sicheren Preis dafür einlassen. Wie soll man wissen, ob sich in der geplanten Baugrube nicht doch etwas befindet, was die Massnahmen aufwendiger/teurer werden lässt?
    Nur als kleines Bsp.: bei uns tauchte bei der Erstellung der Entwässerung ein zweiter uralter Revisionsschacht auf, der nirgends vorher vermerkt oder ersichtlich war und zusätzlich entfernt werden musste. Klar kommt der GU dann und will diese Mehrleistung vergütet haben.

    Absolut alle Kosten des Hausbaus aber 100% vorher zu wissen, wird eh nicht funktionieren. Neben den reinen Erstellungskosten, gibt es ja auch noch zig Nebenkosten, die man vorher nicht auf den € genau weiß. Angefangen von den Vermessungskosten (hängen z.B. von den vorhandenen oder evtl. neu zu setzenden Grenzpunkten ab), oder den ganz exakten Anschlußkosten durch die Versorger, Bordsteinabsenkung, Gehwegwiederherstellung, Energiekosten für z.B. Estrichtrockung falls nicht im Bauvertrag inkl. usw usf.
    In Summe können da schnell ein paar tausender zusammenkommen, die man vorher nur pauschal als Sicherheit einplanen kann. Wenn man sie nicht braucht, auch nicht schlimm. Man muss halt nur bei der Finanzierung darauf achten, wie man mit nicht abgerufenen Geld umgeht oder so planen, dass man diese Kosten sicher aus EK bedienen kann.
     
  7. #7 Manfred Abt, 23.06.2014
    Manfred Abt

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    wie geht der Bauherr denn damit um, wenn er plötzlich merkt, dass er doch weniger als vereinbart haben möchte.
     
  8. #8 Gast56083, 23.06.2014
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    Gast56083 Gast

    bezogen auf die mit dem GU vereinbarte Leistung, frägt er den GU wie hoch die Gutschrift für den Leistungsentfall wäre und entscheidet dann, ob er dies nachträglich rausnehmen möchte oder nicht. Oft will man dann doch die vereinbarte Leistung. ;) (besser, man läßt sich vor Vertragsunterschrift die optionalen Minderpreise nennen bzw. fixiert diese für die möglichen Minderleistungen)
    Bezogen auf die Nebenkosten stellt sich die Frage selten, da z.B. die Straßenmeisterei selten mit sich reden lässt, wieviel lfd. m Bordstein denn abgesenkt werden muss, auch wenn der BH nachträglich weniger möchte :D
     
  9. #9 Manfred Abt, 23.06.2014
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    Danke Zellstoff für die Erläuterungen.

    Aber meine Frage war doch eher an sorry123 gerichtet .....
     
  10. #10 Kater432, 23.06.2014
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    Ich würde eine Finanzierung allerdings auch nicht bis irgendwie auf den letzten Cent ausquetschen. Genug Reserve sollte immer vorhanden sein. Ist das Bodengutachten vorher erstellt, und der GU übernimmt dies, das die Bodenarbeiten inklusive sind, da Baugrund bekannt, und alle Wünsche detailliert drin stehen und bemustert sind, sollte der Preis nicht mehr groß schwanken. Betrifft das Haus, der Rest wie Anschlusskosten bzw Aussenanlagen sind ja separat. Ebenso eigene kosten nach/vor Umzug (neue Lampen, Küche, malerischeren, Bodenbelag usw.)
     
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