Treppensteigung

Diskutiere Treppensteigung im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo Forum, wir bauen gerade "schlüsselfertig" mit einem Bauträger und stoßen auf so einige Probleme - so unter anderem hinsichtlich der...

  1. Wibbe

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    Hallo Forum,

    wir bauen gerade "schlüsselfertig" mit einem Bauträger und stoßen auf so einige Probleme - so unter anderem hinsichtlich der Treppensteigung sowohl zw. Keller und EG als auch zw. EG und OG. Es werden jeweils Wohnräume miteinander verbunden. Das Objekt befindet sich in Brandenburg - die dortige Bauordnung verlangt explizit nur eine lichte Treppen-Breite von 80 cm - über die Steigung wird dort nichts ausgesagt!!!!
    Muß der bauträger sich trotzdem nach der DIN 18065 richten, oder dient diese DIN nur als Empfehlung? Eventuell ist die DIN ja auch inzwischen als technische Baubestimmung von Brandenburg eingeführt?
    Wer weiß darüber Bescheid?
    Unser Bauträger sieht im Bauantrag nämlich eine Treppe mit folgenden Maßen vor:
    Steigung: 19,7
    Auftritt: 20,7

    Dummerweise haben wir den Kaufvertrag unterschrieben mit den Grundrissen als Anlage - wir wurden jedoch nicht darauf aufmerksam gemacht, dass dieses extreme Steigungsmaß vorgesehen ist und im Prinzip sogar Unfall-gefährdend ist!!!

    Wer kann helfen?

    Vielen Dank,
    CW
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 16.01.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Din 18065...

    ist in Brandenburg eingeführte Baubestimmung = GESETZ!
    Diese sagt für Treppen in gebäuden mit nicht mehr als 2 Whg:
    Steigung max. 20, Auftritt min 23cm.
    2* Steigung + 1* Auftritt muss ergeben min. 59, max. 65 cm
    MfG
     
  3. #3 VolkerKugel (†), 16.01.2006
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    Ich möchte das noch ein bisschen weiter eingrenzen:

    Als "Idealmaß" habe ich gelernt: 2 x Steigung + 1 x Auftritt = min. 62 / max. 64 cm.

    Beim Keller kann man da schon mal etwas ab- und zugeben, aber nicht zwischen EG und OG. Ihr werdet alle mal älter und da ist eine Steigungshöhe von 19,7 schon heftig. Man müsste natürlich jetzt den Treppenraumgrundriss kennen um festzustellen, wo die zusätzliche Stufe hinpasst. Bei der geplanten Auftrittsbreite von 20,7 habe ich da so meine Zweifel und vermute insgesamt einen Planungsfehler.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 16.01.2006
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    @ VolkerKugel...

    Die Regel 2*s + a = 63 hab ich in der Lehre auch als Regel für bequeme Treppen gelernt. Bloss kriegste das beim BT/GU nicht durch. Den kriegst nur mit der Norm. Und da steht von 63 cm nix drin.
    MfG
     
  5. #5 Josilika, 16.01.2006
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    Selbst wenn sie damit leben könnten :
    Haben sie mal versucht so ein haus mit der Innentreppe weiterzuverkaufen ?
    Da ja nur alles so wie es aussieht auf dem Papier da ist - würd ich schon dem Bauträger mal die Vorschriften unter die Nase halten und sein Werk anzweifeln, noch bevor der Unsinn gebaut wird - vielleicht kann man ja noch was umplanen - das was die Bauträger dann aber haben ist : weniger Wohnfläche, aber da würde ich nicht nachmanipulieren - wichtig ist ne begehbare Treppe. Die Treppen werden ja bei der zu bezahlenden Wohnfläche nicht berechnet - daher die Hühnerleitern..... aber das Produkt Haus hat in der Planung Mängel - ich würde sofort umplanen lassen - wenn es noch geht.
    Schließlich ahben sie ein Produkt gekauft, dass nicht funktionieren würde - also ohne raelen Wiederverkaufswert, so was sollte man nicht noch bauen lassen und dann streiten.
    Woher wissen sie eigentlich im Kaufvertrag schon die Steigungsmaße - gibt es die Hühnerleitern schon in der Nachbarschaft - und weist er darum rechtzeitig drauf hin ?
     
  6. #6 VolkerKugel (†), 16.01.2006
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    Ralf Dühlmeyer
    Mag ja sein. Aber das löst nicht das Problem von Wibbe, der sich nun mal für einen Bauträger und nicht fürs Bauen mit Architekt entschieden hat.
    Ich möchte gerne wissen, welche Lobby-Gruppe im Normenausschuss diese schwachsinnige Regel (holländische Hühnerleiter) durchgesetzt hat.
    Wenn schon in der Brandenburger Bauordnung nichts über das Steigungsverhältnis ausgesagt ist, könnte man dem Bauträger vielleicht mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik kommen.
    In Hessen hat man sich´s mit der neuen Bauordnung 2002 noch einfacher gemacht:
    "Die nutzbare Breite der Treppenläufe und Treppenabsätze ... muss für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen."
    Das ist echter Verbraucherschutz! Da hast Du überhaupt keine Chance mehr.

    Wibbe
    Ich würde da nicht so schnell aufgeben, eine Treppe mit diesem Steigungsverhältnis lässt sich nicht bequem begehen und Ihr müsst eine ganze Zeit damit leben!
    Fragt doch mal den Bauträger, wo er so eine Treppe schon mal gebaut hat und lauft ein paar Mal rauf und runter.

    Ehe ich´s wieder vergesse: die 80 cm müssen nutzbare Breite sein, also gemessen von Handlaufinnenkante bis zur fertigen gegenüberliegenden Wand.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 16.01.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Dat war schon klar...

    das es weder ein Problem löst noch Wibbe hilft.
    Aber, was würde denn helfen? Ne neue Treppe, klar! Aber wer solche Hühnerleitern plant, der hat doch drumrum nicht Platz zum Rollschuhlaufen gelassen. Also wird die Treppe nur zu Lasten anderer Räume/Funktionen "wachsen" können. Und da ist der nächste Konflikt vorprogrammiert, weil der Bauherr natürlich auch diese Räume/Funktionen in der geplanten Grösse gekauft hat. Was ist denn, wenn die Treppe schön ist, aber die Küche nimmer passt. Also wird der BT/GU sich auf das Minimum zurückziehen, dass er bringen muss.
    Dazu kann ich nur sagen: Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich nicht was bessres findet :winken
    Das war doch auch das Haus mit ohne Wohnkeller oder?
    MfG
     
  8. #8 Baufuchs, 16.01.2006
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    Baufuchs Gast

    @ Josilika

    wegen "weniger Wohnfläche" werden wohl kaum solche Stiegen geplant.
    Bei kleinen Häusern kneift´s bei der Lauflänge, Auftritt um z.B. 5cm vergößern bedeutet 75cm mehr Lauflänge (übrigens zu Wohnfläche: 0,75x1m Treppenbreite sind gerade mal 0,75qm).


    @ Wibbe
    Erst mal den BT fragen ob eine Änderung des Steigungsverhältnisses machbar ist. Dabei die von den Vorschreibern angeführten Argumente verwenden.
     
  9. #9 Josilika, 16.01.2006
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    wollte doch nur sagen, dass oft bauträger nach den Wohnflächen abrechnen und wenn das bei zwei Geschossen dann 1,5m² x 1.500€ sind dann sind das auch 2.250 € die dann mit dem kaufvertrag net stimmen - aber das sollte der Fragesteller nicht provozieren, wenn er mal die Flächen nach Umplanung durchnechnet - lieber ein funktionsfähiges Haus.
    (Ich war in meinen jungen jahren mal Sklave eines Bauträgers und hatte meinen Spaß den eigenen Chef mit seiner Unwissenheit zu gunsten meiner Bauherrn auszutrixen, die verstanden auch nie, wieso ein Haus teurer wird, wenn sie ne Wand weglassen und billiger wenn eine dazukommt ....... schöne große Treppen zum Nulltarif mit Schrittmaß 63 haben Spaß gemacht - hat er nie gemerkt - auch nicht dass der zusätzliche Schlot , der dann 100DM mehr kosten sollte nicht mehr gekostet hat - denn die Wohnfläche hat sich ja verringert - also im Gegenzug haben die Leut wieder was gespart - aber verstanden hat mein Chef nie was ich tat - habe es ihm auch nie so erklärt - wozu auch, die Hausaufträge hat er eh nur weiter an einen GU vermittelt - soviel zu meinen BT - Erfahrungen mit den vielen wechselnden Namen.
     
  10. #10 MichaelG, 16.01.2006
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    Ich schlag Josilika für den Robin Hood - Award 2006 vor :cool:
     
  11. Quelle

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  12. #12 VolkerKugel (†), 16.01.2006
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    @Josilika + Ralph

    Liebe Kollegin, lieber Kollege, wir wollen doch "Wibbe" helfen.

    Dazu bräuchten wir natürlich ein wenig mehr Futter, sprich Planangaben und zwar Grundrissausschnitte Treppenraum in allen Geschossen und einen Schnitt mit Angabe der Fußbodenaufbauten (bitte alles vermaßt).
    Damit könnte entweder eine machbare Alternative entwickelt oder dem Bauträger ein Planungsfehler nachgewiesen werden (was Wibbe letztendlich auch nur bedingt hilft).

    Wenn Wibbe das möchte, kriegt er unsere Fax-Nummern.
     
  13. #13 susannede, 16.01.2006
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    Volker, ist das jetzt ironisch gemeint? :confused:
    Wozu denn das? Glaube auch nicht, dass ein BT einen Schnitt durch die Treppe macht oder gar Fußbodenaufbauten zeichnet...Ich denk auch mal, hätte Wibbe das in den Vertragsunterlagen drin, wäre es ihm früher aufgestossen (Ing.).

    Die Fragen lauten
    a) ist das Steigungs-/Auftrittsmaß in den Grundrissen drangeschrieben oder in der Baubeschreibung explizit erwähnt,
    b) ist es zulässig (gilt die DIN für BT)
    c) wie kann Wibbe die Sache noch ändern ?

    Die Steigung finde ich ja nicht mal so schlimm (da gewöhnt man sich dran), das geringe Auftrittsmaß ist besch...und gefährlich.

    Da die BT-Häuser ja Geschosshöhen von 2,70 - 2,80 m haben und meistens diese wunderbaren zweiläufig gewendelten Treppen, würde die Treppe nur unwesentlich länger.

    Sagen wir mal 2,76m = 14 Steigungen / 13 Auftritte = ca. 13 cm mehr. Und so ne mehr oder weniger halbe Stufenlänge kann planerisch nicht dramatisch sein.

    Ich fürchte nur, der BT hat die Treppe schon zig mal bei Firma X bestellt.

    Grüße!
     
  14. sepp

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    DIN 18065 ist in brandenburg in der liste der technischen baubestimmungen.
    allerdings gilt sie nur bei wohngebäuden nicht geringer höhe.

    (3) Gebäude geringer Höhe sind Gebäude, bei denen der Fußboden keines für Aufenthaltsräume geeigneten Geschosses mehr als 7m über der Geländeoberfläche liegt. Hochhäuser sind Gebäude, bei denen der Fußboden mindestens eines Aufenthaltsraumes mehr als 22m über der Geländeoberfläche liegt. Gebäude mittlerer Höhe sind Gebäude, bei denen der Fußboden des obersten Geschosses höher als 7m und nicht höher als 22m über der Geländeoberfläche liegt.
     
  15. #15 VolkerKugel (†), 16.01.2006
    VolkerKugel (†)

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    Liebe Susanne (stimmt doch?)
    das war überhaupt nicht ironisch gemeint.

    Wenn im Bauantrag (siehe 1. Anfrage Wibbe) das Steigungsverhältnis angegeben wurde, steht das ja in irgendeinem Plan, meistens dem Schnitt und muss ja wohl einen Bezug zum Fb-Aufbau haben, sonst ist´s von vornherein falsch. Und in Verbindung mit den Grundrissen könnte man feststellen, ob eine Änderung überhaupt möglich ist.

    Aber warten wir doch mal, ob "Wibbe" zum Outen bereit ist.

    Grüße!
     
  16. Wibbe

    Wibbe

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    Hallo Sepp, hallo Forum,

    vielen Dank zunächst einmal für die vielen Beiträge. Zu Sepp`s Aussage habe ich noch folgende Frage:Ich habe inzwischen auch herausgefunden, dass die DIN 18065 techn. Baubestimmung der Brandenburgischen BO ist, allerdings nicht für Wohnhäuser geringer Höhe mit nicht mehr als 2 Wohnungen.

    Aber was ist die Konsequenz?
    Ist damit das Auftritt-Steigungsverhältnis völlig "willkürlich" in der Hand des Planers?
    Gibt es keine Einschränkung?????

    Bis bald,
    und vielen Dank für die Antworten.....
     
  17. #17 susannede, 17.01.2006
    susannede

    susannede

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    Wie wäre es mal mit einem Anruf auf dem Bauamt - da die DIN nicht zutrifft (für Dich) kann das doch nicht heißen, dass alle denkbaren Hühnerleitern möglich sind...oder doch?...vielleicht gibt ja eine Kommentierung der Brandenburgischen BO was her?

    Nachtrag: Du hast uns aber noch nicht gesagt, wo und wie dieses Steigungsmaß in Deinen Bauunterlagen erwähnt ist. :confused:
     
  18. Wibbe

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    Angabe Steigungsmaß in Grundriss

    Folgende Angaben sind dem grundriss zu entnehmen:
    15 Stg. 19,72 / 20,8

    Daraus entnehme ich, dass es sich um 15 Steigungen mit 19,72 cm handelt bei einem Auftritt von 20,8 cm (Auftritt wird glaube ich immer ohne den Unterschnitt gerechnet?!

    Gruesse,
    CW
     
  19. Wibbe

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    Bauamt

    Zum Thema Bauamt:
    Die verantwortliche Dame sagte mir, dass die DIN 18065 nur eine Empfehlung darstellt - die Bauordnung selbst stellt eben nur auf die lichte Breite von mind. 80 cm ab.

    Mehr war von der Dame nicht zu bekommen.

    Gruesse,
    CW
     
  20. #20 susannede, 17.01.2006
    susannede

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    Ja, der Auftritt ist nur das Maß senkrecht runter, ohne Untertritt.
    Mann, dass ist doof, hast Du diese Eintragung damals nicht gesehen...Anderseits bist Du Laie, woher solltest Du wissen, was es bedeutet...(Und Ihr habt 2,96 m Geschoßhöhe?Wow!).

    Nachtrag: Was sagt denn der BT - ist eine Änderungen gegen Geld möglich?
     
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