Treppensteigung

Diskutiere Treppensteigung im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Mach ich nen Gedankenfehler? s = 19,7cm a = 20,7 cm mit 3cm Untertritt = 23,7cm Baut der BT die Treppe mit 3cm Untertritt, dann 2*s + a =...

  1. #41 Baufuchs, 17.01.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mach ich nen Gedankenfehler?

    s = 19,7cm
    a = 20,7 cm mit 3cm Untertritt = 23,7cm

    Baut der BT die Treppe mit 3cm Untertritt, dann 2*s + a = 63,1 cm Schrittmass (entspricht Bequemlichkeitsregel).
     
  2. #42 Ralf Dühlmeyer, 17.01.2006
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    Der Untertritt...

    gilt NICHT für die Ermittlung der Auftrittstiefe. Gemessen wird von VK Stufe zu VK Stufe.
    MfG
     
  3. #43 Leonardo, 17.01.2006
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    Auftritt ist nicht gleich Auftritt

    Wovon reden wir eigentlich ?
    Stiegung fast 20 cm hoch, ok nicht bequem aber gerade noch aktzeptabel.
    Auftritt um die 20 cm - bei einer geraden Treppe unmöglich aber bei einer gewendelten?
    Was hat der Bauträger eigentlich exakt im Plan stehen ? Der will sich vielleicht auch nur absichern und schreibt das mittlere Auftrittsmass in den Plan.
    Am Treppenauge ein Auftritt mit weniger als 10 cm und an der Wand mehr als 30cm macht im Schnitt um die 20cm. Ist zwar nicht die Normgerechte Bezeichnung, aber wenn die Lauflinie eher entland der Wand bzw dem Handlauf führt sind wir schon im Bereich von 25cm.

    Leonardo
     
  4. #44 Ralf Dühlmeyer, 17.01.2006
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    Es gibt...

    nur eine Angabe für das Auftrittsmaß - und das IST die Stufentiefe auf der Lauflinie!
    :motz
    MfG
     
  5. #45 VolkerKugel (†), 17.01.2006
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    ... und das ist auch gut so! (Zitat eines Berliner Politikers)

    Wibbe bitte bitte gib uns Pläne - so kommen wir nicht weiter!

    Eine lichte Raumhöhe von 2,70m glaube ich einfach nicht. Ich glaube mittlerweile an einen "Dreckfehler" im Plan und vielleicht wird´s ja ganz anders und die ganze Aufregung war umsonst.
     
  6. #46 VolkerKugel (†), 17.01.2006
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    Hallo Wibbe

    Ich habe gerade festgestellt, dass Du vor Weihnachten schon mal im Forum "Architektur Allgemein" unter "Wohnflächenberechnung - Wertminderung" Dein Haus vorgestellt hast. Es wäre wirklich an der Zeit, dass Du uns auch mal die Pläne zur Verfügung stellst.

    Abschließende Frage: wenn´s denn schon ein Bauträgerhaus sein musste, warum habt Ihr Euch denn nicht wenigstens einen Architekten (oder sonstigen Baufachmann) zur Qualitätssicherung mit herangezogen? Wird doch in jeder Bauen-und-Wohnen-Beilage empfohlen. Geiz ist geil?
     
  7. Wibbe

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    Treppensteigung - Wohnfläche - ...

    Hallo Forum,

    Danke zunächst einmal für die zahlreichen Beiträge - alle grundsätzlich sehr hilfreich. Habe in Kürze ein klärendes Gespräch mit dem BT - hoffe, dass wir die strittigen Punkte klären bzw. noch ändern oder ggf. ausgleichen können. Werde Euch darüber berichten.
    Wenn ich das jedoch richtig einschätze sind das nicht die letzten Probleme. Vermutlich Fehlende Frostschürze wird ein weiteres Thema sein ....

    Bauen macht doch Spaß - die Freude auf das Eigenheim wächst!

    Gruesse,
    CW
     
  8. Wibbe

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    Hallo Forum,

    das Thema Treppensteigung scheint sich nun zu klären ...!

    1) Verschiebung einer Wand um 20 cm
    2) ...dadurch mehr Raum ....
    3) resultierendes Steigungsmaß bei einer zusätzlichen Stufe (jetzt 16 Steigungen) soll bei ca. 18,5 cm liegen bei einer Auftrittsbreite von ca. 23 cm

    2 x 18,5 + 23 = 60 liegt also in der Toleranz vom Schrittmaß 60 - 63 cm

    Das Thema Wohnfläche (nach Baurecht) ist nicht zu leisten - muß wohl auf eine Kompensation in Form von zusätzlicher Bauleistung bzw. finanziellem Ausgleich hinauslaufen...

    Wie würde man die Wohnflächenverringerung von 200m² auf 150m² (nur baurechtliche Verringerung) finanziell bewerten?
    Die Ausstattung entspricht der Qualität eines Wohnraumes, nur die Baurechtliche Genehmigung als Wohnraum wurde versagt - jetzt sind sie als Sauna- und Fitnessraum deklariert.

    Wer kann helfen?

    Gruesse,

    CW
     
  9. #49 Josilika, 19.01.2006
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    Nur mal zum Ansatz
    .... keine Zeit durch alle Foren zu schnuppern, wo es steht:

    Aus welchen Gründen wurde es den versagt - die Wohnnutzung im Text zu lassen ?

    a) bei manchen Bauherrn wird im Keller Keller geschrieben, damit die im Amt nicht an einer erhöhten Wohnfläche neidisch werden .....
    b) mal steht im Keller Keller drin, weil bei Förderung auch nur eine bestimmte max. Wohnfläche zulässig

    Denn wirtschaftliche Nachteile haben sie nur beim Weiterverkauf - bzw. Vermietung, aber privat - kann der Mann im Keller wohnen - oder die Kinder - da kommt keine Familienpolizei ;-)
    Laienmeinung - bei uns kamse nicht als mein Sohn in den Keller wollte.

    Also beim Weitergeben - 150 : 200 den Rest können sie sich % überlegen.....
    entscheidet eh die Marktlage : ein 0815 Haus mit 200m² ist schlechter zu verkaufen wie ein Architektenhaus mit rafinierten Grundrissen - klein aber fein, oder wie es im Neudeutsch heißt : Die schlichte Eleganz.
     
  10. Bruno

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    Die Sicht der Wertermittlung hatte ich im früheren Beitrag schon beschrieben, hat aber damals nicht interessiert. Jetzt also doch?
     
  11. Wibbe

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    Wohnfläche

    Die Wohnfläche wurde versagt, da laut Landesbauordnung folgendes gilt:
    "Einzelne Aufenthaltsräume sind in Kellergeschossen zulässig, wenn

    der Fußboden der Aufenthaltsräume nicht mehr als 1,50 m unter der Geländeoberfläche liegt und

    die Geländeoberfläche, die sich an die Außenwände mit notwendigen Fenstern anschließt, in einer Entfernung von 2 m und in Breite der Aufenthaltsräume vor den notwendigen Fenstern nicht mehr als 0,50 m über dem Fußboden der Aufenthaltsräume liegt."

    Die OKFFB liegt bei uns aber 2,95 m unter der OKG (Problem) - während die Beleuchtung mit Tageslicht über Fußbodenhohe Fenster die an eine 45 Grad Abböschung aschließen gewährleistet ist.

    Gruesse,
    CW
     
  12. #52 VolkerKugel (†), 19.01.2006
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    Häh?

    OKFFB KG = 2,95m unter OKG? Wie hoch ist denn Euer Keller? Oder wie tief sitzt den Euer EG im Erdreich?

    Ich wiederhole mich: ohne Pläne kann man da gar nix sagen!
     
  13. #53 Josilika, 19.01.2006
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    Fußbodenhohe Fenster


    wenn ich jetzt BT wäre ............ wie hoch baut ihr so eure Fußböden ?
    wieviel Glas bleibt denn da noch übrig ?
    Spaß muß sein im Nachtleben einer Architektin !

    Stand das auch so in deinem Bauantrag - versuchs mal mit
    "Raumhohe Fenster" .................
     
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