Beurteilung Bodengutachten: Flach- oder Pfahlgründung?

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  1. Kite21

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    Hallo,

    wir planen den Neubau eines EFH in Niedersachsen (Altes Land/Elbmarsch). Natürlich haben wir ein Bodengutachten in Auftrag gegeben, aber sind uns bezüglich der Gründung leider immer noch unsicher. Lt. Gutachten kann eine Flachgründung vorgenommen werden, es besteht dann aber das Risiko von Setzungen und Verkantungen (Gesamtsetzunge von rd. s<10cm, Verkantungen von rd. s<4cm). Ein setzungsfreies und damit rissfreies Bauwerk kann lt. Gutachter nur über eine Tiefgründung mittels Pfählen erreicht werden.

    Unser Architekt ist der Ansicht, dass diese Werte noch akzeptabel sind und würde uns zur Flachgründung raten (was natürlich eine große Kostenersparnis bedeutet). Andere Stimmen (Bauunternehmer) wiederum raten klar zur Pfahlgründung. Von den bislang vier gebauten (bzw. sich im Bau befindenden) Häusern im Neubaugebiet, haben sich drei für die Pfahlgründung entschieden.

    Wir sind jetzt ehrlich gesagt hin und her gerissen, zwischen der Kostenersparnis auf der einen Seite und dem Sicherheitsdenken auf der anderen Seite. Finanziell wäre die Pfahlgründung kein wirkliches Problem, da wir sie von Anfang an mit eingerechnet haben.

    Ich habe noch einmal einige Passagen aus dem Bodengutachten beigefügt und würde mich sehr über eine unabhängige Meinung freuen!!!


    Baugrundaufbau
    Nach den Bohrergebnissen wurde unter Bohransatzpunkt zunächst humoser Oberboden bis in eine Tiefe von rd. 0,6m (BS1) bzw. rd. 0,7m (BS 2) erkundet, entsprechend bis rd. BN -7,7m (BS1) bzw. rd. BN -7,6m (BS 2), von organischen Weichschichten aus Klei unterlagert.
    Darunter stehen Sande an, die bis zu einer Bohrtiefe von rd. 10,0m unter Ansatzpunkt nicht durchteuft wurden.
    Der Klei wurde mit unterschiedlich großen organischen Anteilen überwiegend in weicher und bereichsweise in breiiger bis weicher und weicher bis steifer Konsistenz erkundet. Oberflächennah steht der Klei angewittert in steifer Konsistenz an.
    Nach den Angaben in den Schichtenverzeichnissen des Bohrunternehmens waren die Sande schwer zu bohren,was als mitteldicht gelagert interpretiert wird.


    Gründungsempfehlung:
    Gründungskonzept

    Nach den Bohrergebnissen stehen im Grundrissbereich des geplanten EFH unterhalb von humosen Oberboden stark belastungsempfindliche organische Weichschichten aus Klei an, die von gering zusammendrückbaren Sanden unterlagert werden. Nur wenige Meter südlich und nördlich des geplanten Baubereichs verläuft die Achse eines verfüllten Grabens.
    Unter der Voraussetzung, dass sich die verfüllten Gräben außerhalb der Lastausstrahlungsbereiches der Gründungskörper befinden, kann das geplante EFH nach einem Austausch des humosen Oberbodens gegen lagenweise (d<0,3m) verdichtet einzubauende Sande bei Inkaufnahme von Setzungen und Verkantungen und den daraus resultierenden Risiken auf einer durch zusätzliche Quer- und Längsbalken ausgesteiften Stahlbetonsohle mit einer Dicke von d>0,3m flach gegründet werden.

    Setzungen
    Bei Ansatz einer mittleren setzungswirksamen Flächenlast von ca. q = 25kN/m2 muss mit Gesamtsetzungen von rd. S <10cm und mit Setzungsdifferenzen/Verkantungen von rd. /\s<4cm über die Bauwerksbreite bzw. –länge des EFH gerechnet werden.
    Die v.g. Setzungen/Setzungsdifferenzen werden sich aufgrund des Konsolidierungsverhaltens der organischen Weichschichten aus Klei zeitlich verzögert einstellen. Der Gesamtbetrag der o.g. Setzungen wird voraussichtlich erst nach mehr als 10 Jahren erreicht sein.
    Ein setzungsfreies und damit rissfreies Bauwerk kann bei der anstehenden Baugrundschichtung nur über eine Tiefgründung mittels Pfählen erreicht werden.

    Zusammenfassung
    Für das geplante EFH kann bei Inkaufnahme von Setzungen und Verkantungen eine Flachgründung auf einer mit Quer- und Längsbalken ausgesteiften Stahlbetonsohle ausgeführt werden.
    Ein weitgehend setzungsfreies Bauwerk kann nur über eine Tiefgründung erreicht werden.
     
  2. #2 Thomas Traut, 25.06.2014
    Thomas Traut

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    Niemals würde ich auf knapp 8 m Schlick ein EFH setzen! Verkantungen bis 4 cm sind eine Hausnummer, da reißt es Dir die Bude auseinander. Den Architekten mit seinem Rat zur Flachgründung kann ich nicht verstehen. Meine Erfahrungen mit Klei sind zwar Null, aber in der märkischen Streusandbüchse gibt es öfters Torf, der taugt genausowenig als Baugrund.

    Klare Empfehlung: Pfahlgründung! (andere Varianten wie Tiefenverdichtung oder Injektionen werden nicht billiger werden.)
     
  3. mls

    mls Bauexpertenforum

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    und was sagt dein (!) twp?
    lass dir die aussage des architekten schriftlich geben...
    und eine kopie seines versicherungsnachweises.
     
  4. #4 Thomas Traut, 25.06.2014
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    Der Versicherungsnachweis dürfte nicht viel nützen, wenn die Versicherung der Meinung ist, dass das grob fahrlässig bis vorsätzlich falsch geplant ist.
     
  5. mls

    mls Bauexpertenforum

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    stimmt. im schadensfall darf man diesen architekten
    nicht als das deklarieren, was er in wirklichkeit ist.

    da aber die versicherungen, bes. bei e. totalschaden,
    auch nicht doof sind, schwinden für den bauherren die
    möglichkeiten, sich wirkungsvoll zu schützen.
     
  6. #6 OLger MD, 25.06.2014
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    Hat sich denn da auch wirklich nimand mit den Einheiten [mm/cm] vertan??

    Setzungen bis 10 / Verkantungen bis 4cm hieße ja, dass sich eine Hausecke 9cm setzt, die gegenüberliegende 5cm.

    Nur mal angenommen, das Haus hätte eine sehr dicke und sehr steife Bodenplatte mit umlaufenden Streifenfundamenten und aussteifenden Betonstützen im Mauerwerk so dass es in sich zusammenhalten würde:

    Was passiert in diesem Fall mit dem Gefälle in Schmutzwasserleitungen?
    Was wird aus dem Gefälle des Weges neben / zum Haus?
    Wie sieht dann das Gefälle von der Straße zum Haus aus?
    Was passiert an den Hauseinführungen der Medien (Rohre im Boden bleiben auf Höhe - Haus setzt sich um 8cm)?
    5cm auf ca. 9 bis 11m Hauslänge - da kann schon mal 'was vom Tisch rollen. Oder wie viel Bierdeckel muss man bei einem zwei Meter langen Tisch unterlegen?

    Ich tendiere zu den Pfählen.

    Gruß
    Holger
     
  7. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Wenn dann nur mit Kellerkasten, damit die Hütte in sich wenigstens als starrer Körper wirkt.

    Als Wohngebäude hmm nee, siehe vorheriger Beitrag Olger MD.

    Nur mal so, dass gibt Bettungsziffern von 0,25..0,5 MN/m³. Unter 2 streike ich. Und 2 ist schon nur Industriebau, alle Beteiligten und Hütte sind robust.

    Man muss sich das mal wegtun: jeder Aushub, Verfüllung, jede unsymmetrische Erdbaumaßnahme, jeder Baum hat Einfluss - über Jahre! Ein paar Tujen an einer Seite - upps.
     
  8. #8 Thomas Traut, 25.06.2014
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    Ich hatte mal eine Statik auf dem Tisch, wo auf einer Torflinse gebaut werden sollte. Da die Linse recht gleichmäßig dick war, sollte es nach Berechnungen des Baugrundgutachters nicht zu ungleichmäßigen Setzungen kommen.

    Aber: Die berechneten Setzungen beliefen sich 19 cm im 1. Jahr und nochmal 6 cm in den folgenden fünf Jahren! Und das wollten die Bauherren bauen! Ich habe ihnen dann eine drastisch und auch für Laien (z.B. den Richter ...) verständlich formulierte Vereinbarung zum Haftungsausschluss vorgelegt, die sie nicht unterschrieben haben. Wir haben uns daraufhin im Guten getrennt, und ich war froh, dass ich den Mist von der Backe hatte. Angeblich hat sofort ein Kollege die Bauherrenwünsche erfüllt.
     
  9. Kite21

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    Vielen Dank für eure Anmerkungen.
    Zur Info: der Architekt ist nur für die Leistungsphasen 1 - 4 beauftragt (bis zur Genehmigungsplanung) und die Statik liegt bislang noch nicht vor. Ich denke da wäre er ja wahrscheinlich eh aus der Haftung raus bzw. die Haftung liegt dann doch beim GU und/oder dem Gutachter, oder? Mal davon abgesehen, dass Bauunternehmer und Gutachter nur 5 Jahre haften und im Gutachten von bis zu 10 Jahren die Rede ist bis sich das Haus gesetzt hat...

    Jedenfalls sind wir nicht bereit ein Risiko einzugehen und am falschen Ende zu sparen! Selbst uns als "Baulaien" scheinen max. 10cm (es ist definitv von cm die Rede, nicht mm!!!) Setzung und bis zu 4cm Verkantung sehr viel und deswegen hat uns die Aussage des Architekten auch sehr überrascht bzw. stutzig gemacht. In Anbetracht der Gesamtbaukosten, wäre es deswegen sicherlich der falsche Weg an der Gründung zu sparen.
     
  10. #10 Inkognito, 25.06.2014
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Bis knapp 8m organische Weichschichten und bis 10m gebohrt? Finde nur ich das etwas knirsch?
     
  11. #11 peterk61, 25.06.2014
    peterk61

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    Stimmt, die Bohrtiefe ist sehr knapp! Die Pfähle sollten in die tragfähige Schicht einbinden und die tragfähige Schicht sollte mindestens 1,5 m bzw. bis zum 3facher Pfahldurchmesser unterhalb des Pfahlfußes nachgewiesen werden.

    Kann aber mit lokaler Erfahrung ausgeglichen werden.
     
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