Nachbesserung Gewerk lässt auf sich warten. Was tun?

Diskutiere Nachbesserung Gewerk lässt auf sich warten. Was tun? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hi, Fensterbauer hat die Fenster eingebaut. Nachdem ich einige kleinere Mängel mit dem Chef der Fa. vor Ort besprochen habe, hat er mir...

  1. #1 ma4er72, 25.06.2014
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    Hi,

    Fensterbauer hat die Fenster eingebaut.

    Nachdem ich einige kleinere Mängel mit dem Chef der Fa. vor Ort besprochen habe, hat er mir gesagt das er diese noch in der Woche ausbessert.
    Nun sind schon wieder drei Wochen verstrichen. Nichts ist passiert. Die Rechnung ist natürlich schon längst im Haus.

    Ich muss nun teilweise mit weiteren Arbeiten warten bis das ausgebessert wurde.

    Was sollte ich nun tun:
    - Selbst nachbessern?
    - anrufen, oder gar schriftlich erinnern?
    - Geld überweisen oder nicht? Oder nur nen Teilbetrag?

    gruß
    ma4er
     
  2. Muppet

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    Hallo,

    drei Wochen erst? Mein Fensterbauer hat über 6 Monate und unzählige Versuche einer Nachbesserung gebraucht, und am Schluss hab ich die Rechnung gekürzt weil ich die Faxen dick hatte. Was sagt denn deine Bauleitung (sofern vorhanden)?

    Auf keine Fall selber nachbessern. Ich würde erst einmal telefonisch nachfragen, das kommt einfach netter rüber als wenn gleich der Brief mit Fristsetzung ins Haus flattert. Wenn dann nichts passiert kann man auch deutlich werden. Ohne Abnahme gibt es auch kein Geld. Hast du denn schon einen Abschlag bezahlt, oder ist das jetzt die Gesamtsumme?
     
  3. #3 ma4er72, 25.06.2014
    ma4er72

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    6 Monate !! Das geht ja mal gar nicht!

    Hab noch nichts gezahlt. Sollte ich?
     
  4. #4 Wachtlerhof, 25.06.2014
    Wachtlerhof

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    Sprech doch einfach noch mal mit dem Handwerker und vermittel ihm die Dringlichkeit der Nachbesserung und die Abhängigkeit davon von den Nachfolgegewerken. Denke, dass er sich sicherlich bemühen wird, das kurzfristig zu erledigen.

    LG - Gisela
     
  5. #5 Gast23627, 25.06.2014
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Echo?

    Auf Grund Ihrer Beschreibung gehe ich davon aus, dass es eine Abnahme der Leistung (mit kleineren Mängeln) gegeben hat.

    1. Vorhandene Mängel mit Fristsetzung (ca. 2 Wochen) schriftlich reklamieren.
    2. Kommt der FB in dieser Zeit nicht, eine schriftliche Nachfrist (ca. 1 Woche) setzen. Gleichzeitig mit Androhung vorhandene Mängel auf Kosten des FB durch einen anderen Unternehmer beseitigen zu lassen.
    3. Die Fenster bezahlen! Sie haben jedoch das Recht einen Betrag in Höhe der 2fachen Mängelbeseitigungskosten für die, wie Sie selbst schreiben kleineren Mängel, einzubehalten.

    Zum "Echo"
    Es kann ja sein, dass der Chef fälschlicherweise damit beschäftigt ist zuerst sind die Wünsche der Kunden die aus Seiner Sicht korreckt und pünklich bezahlt haben, zu erfüllen oder auch ganz einfach pennt.

    Gruß
     
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