Austausch von Fenstern

Diskutiere Austausch von Fenstern im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; In der BauO Nrw steht: (2) Keiner Baugenehmigung bedürfen ferner: 2. die Änderung der äußeren Gestaltung durch Anstrich, Verputz, Verfugung,...

  1. #1 StefanMeier, 25.06.2014
    StefanMeier

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    In der BauO Nrw steht:

    (2) Keiner Baugenehmigung bedürfen ferner:
    2. die Änderung der äußeren Gestaltung durch Anstrich, Verputz, Verfugung, Dacheindeckung, durch Einbau oder Austausch von Fenstern und Türen, Austausch von Umwehrungen sowie durch Bekleidungen und Verblendungen; dies gilt nicht in Gebieten, für die eine örtliche Bauvorschrift nach § 86 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 besteht,


    Frage 1:
    Ist der Einbau von Fenster auch dort erlaubt , wo vorher kein Fenster war (= neue Fensteröffnung in Wand?)
    (Sofern alle Abstandsflächen eingehalten werden)

    Frage 2:
    Kann man Rundbögen begradigen und statt Rundbogenfenstern dann quasi etwas größere eckige Fenster einbauen?
    (Sofern kein Denkmalschutz)

    Danke!
     
  2. Zwakke

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    1. Ja, sofern
     
  3. #3 Gast036816, 25.06.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    am besten immer bei der zuständigen behörde fragen. zusätzliche fenster sind immer ein eingriff.
     
  4. #4 Thomas Traut, 25.06.2014
    Thomas Traut

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    Da haste Dir glaub ich was rausgepickt. Ich stelle mal 1. ein (Hervorhebung von mir):
    Demnach wäre das Fenster selbst nicht genehmigungspflichtig, die Herstellung des Loches in der Wand schon.
     
  5. rose24

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    Einbau von Fenstern bedeutet Fenster inkl. Loch. Es heißt ja
    (2) bezieht sich auf Bauteile innerhalb von Gebäuden, also nicht Außenwände.

    Aber wenn Du es nicht glaubst: s. #3.
     
Thema: Austausch von Fenstern
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  1. eckige fenster bogensturz einbauen

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  2. rundbögen begradigen

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