Warum musste denn der ganze Bau abgerissen werden und nicht nur das Dach "zurückgebaut" werden? http://www.lr-online.de/regionen/sp...m-Streit-wirft-lange-Schatten;art1050,3890490
Dazu sind wohl ein paar mehr Fakten nötig als ein Zeitungsartikel. So wie ich es verstehe hat die Stadt/der Kreis die Baugenehmigung erteilt und der nicht näher benannte Nachbar den Rechtsstreit gegen die Genehmigungsbehörde gewonnen. Über den Hintergrund und den Umfang der Klage kann hier nur spekuliert werden. Und jetzt liegt der ehemalige Eigentümer scheinbar mit der Behörde im Streit um eine angemessene Entschädigung zu erhalten. So oder so ähnlich liest sich das für mich.
Ganz einfach: Durch den Umbau erlosch der Bestandsschutz für das gesamte Gebäude. Auch durch einen Rückbau des Dachgeschosses wäre das Gebäude nicht genehmigungsfähig gewesen. Ist schwer zu begreifen, aber rechtlich anscheinend so i.O.
moin da gibts noch mehr http://www.nw-news.de/owl/7936192_Stadt_Minden_verlangt_Abriss_eines_Neubaus.html
jaq gut.. ich verstehe nicht warum durch die Aufstockung das ganze Gebäude zum Schwarzbau wird? wenn man einen schwarzbau anbaut, muss doch auch nur der schwarzbau entfernt werden...?
Nochmal: Durch (fast) jeden Eingriff in die Bausubstanz erlischt der Bestandsschutz für das gesamte Gebäude. Wenn vorher schon ein nicht genehmigungsfähiger Zustand da war, sind die Messen gelesen.
sorry. verstehe ich nicht. steht das auch irgendwo als gesetzestext? wenn dem so ist,dann hätte doch der nachbar auch den ehemaligen bungslow schon wegklagen können, weil dessen zustand dann doch auch nicht genehmigungsfähig sein kann.
sehr richtig. leider finde ich das nicht bei google. Verwaltungsgericht Cottbus - Urteil vom 25.03.1999
Hier ist vieles zusammengefasst: http://www.baunetz.de/recht/Bestandsschutz_im_oeffentlichen_Baurecht_44458.html Außerdem gabe es in der DDR eine Verordnung über Bevölkerungsbauwerke, die eine 5-jährige Verjährungsfrist enthielt. http://www.vdgn.de/vdgn-journal/2010/vdgn-journal-23-2010/beitrag/legalisierte-bauten/