Was sagt ihr zu unseren Zahlungsplan?

Diskutiere Was sagt ihr zu unseren Zahlungsplan? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Schlüsselfertiges Haus 163 qm, Walmdach 22* - 7% bei Auftragsbestätigung - 3% nach Bemusterung - 60% nach Kranmontage ( hausmontage oder nur...

  1. #1 Darkangel86, 25.06.2014
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    Schlüsselfertiges Haus 163 qm, Walmdach 22*
    - 7% bei Auftragsbestätigung
    - 3% nach Bemusterung
    - 60% nach Kranmontage ( hausmontage oder nur Kran selber????)
    - 20% nach Abschluss der Rohinstallation ( Heizung, Sanitär, Elektro), Estrich
    - 7% nach Abschluss der Fließen und Malerarbeiten
    - 3% nach Schlussabnahme, Einbau der Treppe



    Hauskosten 247.000€
    Baunebenkosten 35.000€
    EcoHit Bodenplatte: 12.142€
     
  2. #2 Gast036816, 25.06.2014
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    fertighaus?
     
  3. #3 Darkangel86, 25.06.2014
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    Ja, ist ein fertighaus, bezugsfertig
     
  4. #4 Gast036816, 25.06.2014
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    60% nach kranmontage sind sehr heftig! lass dich von einem anwalt beraten, ich finde es heikel so viel geld zu diesem zeitpunkt auf den tisch zu legen.
     
  5. #5 Darkangel86, 25.06.2014
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    Ok, das hat uns auch stutzig gemacht! Was heißt es eigentlich? 60% nachdem die das Haus mit der Kran hingestellt haben oder nachdem die auf dem Grundstück den Kran selber aufgebaut haben! ohne noch Haus daraufzustellen. Können wir eigentlich den Zahlungsplan ändern? Oder ist es bei den Firmen fest?
     
  6. #6 Thomas B, 25.06.2014
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    Nicht nur das.

    Es sind ja in Wirklichkeit 70%! (Inkl. der beiden vorangeganegenen AZs)
     
  7. #7 stockstadt, 25.06.2014
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    Hallo,

    das ist natürlich alles Verhandlingssache.
    Wenn du "glaubhaft" rüberbringst, dass die Unterschrift am Zahlungsplan scheitert, wird der Anbieter in der Regel flexibel .. wenn nicht, würde ich mir sowieso Gedanken machen.
    Du trägst bei der Summe und den Prozentsätzen ein für dich doch hohes Insolvenzrisiko.

    Aber frage nicht, "ob man da was machen kann", sondern lege deinen (für dich vertretbaren) Vorschlag vor.

    LG
     
  8. #8 stockstadt, 25.06.2014
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    Hallo,

    das ist natürlich alles Verhandlingssache.
    Wenn du "glaubhaft" rüberbringst, dass die Unterschrift am Zahlungsplan scheitert, wird der Anbieter in der Regel flexibel .. wenn nicht, würde ich mir sowieso Gedanken machen.
    Du trägst bei der Summe und den Prozentsätzen ein für dich doch hohes Insolvenzrisiko.

    Aber frage nicht, "ob man da was machen kann", sondern lege deinen (für dich vertretbaren) Vorschlag vor.

    LG
     
  9. #9 Darkangel86, 25.06.2014
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    Ja, können wir es ändern lassen oder ist der fest?
     
  10. #10 Darkangel86, 25.06.2014
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    Aber frage nicht, "ob man da was machen kann", sondern lege deinen (für dich vertretbaren) Vorschlag vor.
    Wie könnte der in dem fall aussehen?
    LG[/QUOTE]
     
  11. #11 Ralf Wortmann, 26.06.2014
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    Der Zahlungsplan ist absolut unseriös und sollte von einem der Verbraucherschutzverbände abgemahnt werden, finde ich. Lass dich auf sowas nicht ein. Dieser Plan wäre zudem, wenn du ihn unterschreiben würdest, wegen unzumutbarer Benachteiligung des Auftraggebers unwirksam.

    Eine Faustregel besagt, dass man nach der Fertigstellung der Dacheindeckung nicht mehr als 50 % bezahlt haben sollte.

    Als unseriös erscheint mir auch, dass der Begriff „Kranmontage“ nicht näher definiert ist und dass wesentliche Bautenstandsschritte wie z.B. der Dachstuhl, die Dacheindeckung nebst Dachklempnerarbeiten und die Außenwandbekleidung (WDVS? Klinker?), Fenster und Türen, etc. nicht erwähnt sind.

    Im Zweifel zahlst du also 70 % für einen Rohbau ohne Dacheindeckung. Der Hammer!

    7 % schon nach Auftragsbestätigung ohne hierfür jegliche Gegenleistung erhalten zu haben, ist ebenfalls ein no-go!

    Soll die Genehmigungsplanung im Hauspreis enthalten sein? Sind sonstige Leistungen wie z.B. eine Garage dabei? Ist dein Recht einer Erfüllungssicherheit nach § 632 a BGB im Vertrag erwähnt und berücksichtigt?

    Nimm eine juristische Bauvertragsberatung in Anspruch. Bei einer Firma, die solche Zahlungspläne hat, liegt es erfahrungsgemäß auch noch bei einer Vielzahl anderer Vertragsklauseln im Argen. Es hat keinen Sinn, über den Zahlungsplan zu verhandeln, wenn es im Vertrag vielleicht noch andere Fallstricke gibt, die du gar nicht erkennst.
     
  12. #12 Darkangel86, 26.06.2014
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    Danke Ralf!!!!!
     
  13. #13 Darkangel86, 26.06.2014
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    Was sagt ihr dazu? Für mich hört es sich besser an, als der andere

    40 % Rohbaufertigstellung + Zimmererarbeiten
    8 % Herstellung der Dachflächen und –rinnen
    3 % Rohinstallation Heizungsanlagen
    3 % Rohinstallation Sanitäranlagen
    3 % Rohinstallation Elektroanlagen
    10 % Fenstereinbau inkl. Verglasung
    6 % Innenputz, exkl. Beiputz
    3 % Estrich
    4 % Fliesenarbeiten im Sanitärbereich
    12 % Bezugsfertigkeit ist gegeben und Besitzübergabe erfolgt Zug um Zug
    3 % Fassadenarbeiten
    5 % Vollständige Fertigstellung
    100 % SUMME
     
  14. #14 Ralf Wortmann, 26.06.2014
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    Wo hast du den Zahlungsplan denn her?

    Natürlich ist der Plan für dich besser, aber er ist das andere Extrem. Ich glaube kaum, dass eine Fertighausbaufirma die komplette Fabrikation der Teile einschließlich Planungskosten, Erdarbeiten und Bodenplatten bis 40 % gerne vorfinanzieren möchte. Das machen die nicht mit.

    Zudem könnte die Fensterrate evtl. vom Zeitablauf her nicht passen, falls die Firma die Fenster und Türen schon fabrikmäßig schon in ihren Fertigteilen einbauen sollte. Eine Erwähnung von Innen- und Außentüren und die Treppe fehlt ebenfalls. Das musst du alles im Einzelfall klären.

    Lass dich beraten; das hat so keinen Sinn. Du sparst am falschen Ende. Welchen Wert die AN-seits erbrachten Leistungen jeweils wirklich haben, kann dir am besten ein Sachverständiger sagen.
     
  15. Flip74

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    Hallo,

    sorry dass ich mich kurz einmische. Was hältst du von Anbietern wo Du erst nach kompletter Fertigstellung das Ganze bezahlst? Geld kommt auf ein Treuhandkonto und nach Abnahme gibts die Kohle.

    Tom
     
  16. #16 Darkangel86, 26.06.2014
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    Aus dem Internet:) ich dachte, vielleicht können wir einen mal zusammenstellen und dem hausbauer vorlegen! Aber da lass ich mich jetzt beraten!!!!
     
  17. #17 Darkangel86, 26.06.2014
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    Wo gibts denn sowas?
     
  18. Flip74

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    Ich schicke Dir den Namen per persönlicher Nachricht.

    Tom
     
  19. #19 Ralf Wortmann, 26.06.2014
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    @Tom:

    Das ist im Prinzip eine gute Idee, wenn es vertraglich richtig umgesetzt wird. Es kommt vor allem auf die Voraussetzungen an, wann in welcher Höhe etwas an wen vom Treuhandkonto ausgezahlt wird. Da haben auch die finanzierenden Banken der Bauherren ein gewichtiges Wörtchen mitzureden. Jeder, der sowas im Sinn hat, sollte sich die Treuhandkontobedingungen der Baufirma vor Unterzeichnung des Bauvertrags von seiner finanzierenden Bank schriftlich absegnen lassen.

    Zudem haben nur wenige Baufirmen das Kapital, ihre Bauvorhaben komplett vorfinanzieren zu können. Da müssen die Interessen beider Parteien vernünftig berücksichtig werden.

    Die Banken haben natürlich ein Interesse daran, dass sie ein „mängelfreies“ Haus finanzieren, das dem Wert dessen entspricht, was sie als Kredit ausgereicht haben, denn dieses Haus dient ihnen als Sicherheit. Deshalb akzeptieren sie keine Vertragsklauseln im Bauvertrag, die darauf hinauslaufen, dass z.B. von einem Treuhandkonto „nach Abnahme“ das ganze Geld an die Baufirma fließen kann, obwohl es Mängel gibt, die die Bauherren i.d.R. zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts der doppelten Mängelbeseitigungskosten berechtigen.

    Es gibt z.B. einen Fertighausanbieter, der mit „erst bauen, dann zahlen“ wirbt und mit vorformulierten Bank-Abtretungserklärungen arbeitet. Dort scheint es des öfteren Probleme dahingehend zu geben, dass die finanzierenden Banken das Abtretungsformular so nicht akzeptieren und die Bauherren dann Probleme bei ihrer Finanzierung haben.
     
  20. Flip74

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    Mahlzeit Ralf,

    ich glaube wir sprechen vom gleichen Anbieter aus dem wunderschönen Bundesland M-V oder?

    Wenn ja, diesen Namen hab ich darkangel per persönlicher Nachricht übermittelt.

    Er kann sich ja mal informieren über ...... (evtl. diverse Hausforen).

    Tom
     
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