Was sagt ihr zu unseren Zahlungsplan?

Diskutiere Was sagt ihr zu unseren Zahlungsplan? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; ich glaube wir sprechen vom gleichen Anbieter aus dem wunderschönen Bundesland M-V oder? Könnte sein ...

  1. #21 Ralf Wortmann, 26.06.2014
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    Könnte sein ...
     
  2. #22 Darkangel86, 26.06.2014
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    Ja eigentlich passt uns alles, Haus und Ausstattung und und und... Wir müssen nur schauen, dass wir es mit dem zahlungsplan hinbekommen!
     
  3. #23 stockstadt, 26.06.2014
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    Hallo,

    die Prozentsätze der Gewerke sind ähnlich zu denen in meinem Bauträgervertrag.

    Der Notar hat mir erläutert, dass es gesetzlich geregelt ist, dass 5% des Kaufpreises von der 1.Rate bis zur mängelfreien Übergabe zurückbehalten werden können.
    Steht auch so im Vertrag und der BT hat die 5 % auch ausgewiesen und nicht in Rechnung gestellt.

    Ist das bei Fertighäusern nicht genauso??

    LG
     
  4. #24 stockstadt, 26.06.2014
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    Aber auch damit ist man bei einem Fertighaus nach "Kranmontage" (inkl. Fenster und Innenputz) und Dacheindeckung bei 64%, wobei die Größenordnung auch bei einem BT hinkommt (ist nicht direkt vergleichbar, weil da noch Grundstück mitspielt)



    LG
     
  5. #25 Ralf Wortmann, 26.06.2014
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    Doch, die gesetzliche Regelung des § 632 a Absatz 3 BGB gilt grundsätzlich für alle Hausbauverträge mit Verbrauchern, aber die Regelung kann auch – sofern wirksam und ausdrücklich so vereinbart – vertraglich ausgeschlossen werden.

    Sofern nicht ausdrücklich im Vertrag erwähnt ist, dass § 632 a Absatz 3 BGB abbedungen wird, gilt er.

    Verträge, in denen er abbedungen ist, sollte aber kein Verbraucher unterschreiben, es sei denn, der Zahlungsplan ist (sehr seltener Fall) so überragend positiv, dass der Vertrag in seiner Gesamtheit für den Verbraucher vorteilhaft ist und keinerlei Risiken birgt.
     
  6. #26 Darkangel86, 27.06.2014
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    Was bei und überhaupt nicht der Fall ist:)
     
  7. #27 Darkangel86, 27.06.2014
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    Also, das haben wir dem hausverkäufer geschrieben:

    nach Prüfung des Vertrages wurden wir auf manche wichtige Punkte aufmerksam gemacht. Ich fange einfach mal numerisch an

    1. Erdarbeiten, Vorbereitung der Baustelle, Kanalarbeiten, Anschlüsse, Straßensperrungen usw. werden in Ihren Bauleistungsbeschreibungen komplett ausgeschlossen. Wir haben Sie nur in den Nebenkosten gefunden. Das heißt die Firma Hanlo kümmert sich um alles ohne das wir was selber organisieren müssen?

    2. Dann wurde uns gesagt, dass die Bodenplatte nur Stirnseitig gedämmt sei. Ist es nötig die Bodenplatte auch unterhalb zu Dämmen?

    3. Sie haben uns einen VOB Vertrag mitgegeben, leider haben wir dort nichts von Gewehrleistung gesehen. Was passiert wenn wir in den ersten Jahren Mängel haben?

    4. Aber der wichtigste Punkt ist der Zahlungsplan, dieser wurde uns von allen die wir gefragt haben abgeraten! Ich verstehe nicht warum ich bei Auftragserteilung 7%, nach Bemusterung 3% und nach Kranmontage (was auch immer das heißt) weitere 60% bezahlen muss. Wir bezahlen also 70% von der gesamten Summe und der Rohbau steht noch nicht mal! Was machen wir wenn wir das Geld bezahlen und die Firma Hanlo pleite geht?


    So können wir leider den Vertrag nicht unterschreiben. Wir hätten gerne eine komplette Auflistung was wann gemacht wird. Es muss gewehrleistet sein, dass wenn wir in den ersten Vier Jahren Mängel haben, diese von Hanlo kostenfrei behoben werden.
    Des Weiteren werden wir keine Zahlungen leisten bevor ein Bauabschnitt fertig gestellt und abgenommen wurde.

    Ich hoffe sehr, wir finden ein Weg damit wir doch noch zusammen kommen.
     
  8. #28 Darkangel86, 27.06.2014
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    Und das war die Antwort:
    zu. 1 /
    Der Architekt erstellt nach dem Bauantrag die Ausschreibung für die Erdarbeiten, dann werden im Umkreis Tiefbauer angeschrieben,
    die und dann Angebote erstellen.

    Der günstigste bekommt dann den Zuschlag, alles weitere organisiert dann der Bauleiter.

    zu 2
    Wir haben im Erdgeschoss einen Fußbodenaufbau von 18 cm, darum müssen wir nicht unter der Bodenplatte dämmen, viele Mitbewerber haben nur
    12 cm Fußbodenaufbau und müssen daher zusätzlich unterhalb dämmen. Bei uns ist eine Dämmung unterhalb nur bei Effizienzhaus 55 erforderlich.

    zu3
    Die Gewährleistung ist 5 Jahre nach VOB, dass können wir zusätzlich im Vertrag vermerken

    zu4
    Der Auftrag wird mit Rücktrittsrecht geschossen, das heißt, der Vertrag wird geprüft und bestätigt, danach ruht die ganze Sache.

    Sie bezahlen die ersten 7 % erst bei Rücknahme des Rücktrittsrechts, 3 % nach Bemusterung und so weiter.

    Nach Kranmontage steht das komplette Haus.

    Wir können Ihnen eine Erfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 %, vor der ersten Zahlung übergeben
     
  9. #29 Thomas B, 27.06.2014
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    In meiner VOB ist die Gewährleistung nach §13 nicht 5, sondern 4 Jahre...gibt es da was Neues?????
     
  10. #30 feelfree, 27.06.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Nimm's mir bitte nicht übel, aber:
    Wenn ich ein unehrlicher, auf Abzocke getrimmter Hausverkäufer wäre und es käme so eine email mit deinen Fragen, dann wüsste ich ziemlich sicher, dass ich bei dir richtig bin. Wie kann man nur so blauäugig das vermutlich größte finanzielle Projekt seines Lebens angehen?

    Das soll nicht heißen, dass dieser Hausverkäufer böses im Schilde führt - das weißt Du nicht und auch hier niemand.

    Hole dir einfach einen Anwalt mit ins Boot, der den nötigen Sachverstand mitbringt. Entweder wird dann alles geklärt (dann hast Du vermutlich einen seriösen Vertragspartner) oder der Verkäufer will dann nicht mehr so recht (dann sei froh, dass es mit ihm nichts wird).
     
  11. #31 Darkangel86, 27.06.2014
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    Ne, hab auch so gelesen also ( 4 Jahre), das weiß der Verkäufer wahrscheinlich nicht:)
    Mich beruhigt es aber trotzdem nicht, dass in Vertrag 60% nach Kranmontage steht. Ich will es ausführlicher haben!!!
     
  12. #32 Thomas B, 27.06.2014
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    Eben.

    Was der Verkäufer hingegen ganz genau weiß ist, wie sich seine Provision errechnet, wann diese fällig ist und daß er diese nur bekommt, wenn jetzt endlich mal eine verdammte Unterschrift unter dem Vertrag geleistet worden ist. Also: Hopp hopp...schnell unterschreiben.





















    PS: Achtung...Ironie!
     
  13. #33 Darkangel86, 27.06.2014
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    Blauäugig wäre es , wenn ich schon unterschrieben hätte!!!!
    Wir haben unseren Vertrag von einem Ingenieur prüfen lassen, er hat uns die Punkte genannt, wo wir mal nachhaken sollen, deswegen haben wir den Verkäufer angeschrieben! Ich kann auch mal mit nem Anwalt nen neuen Vertrag erstellen, das heißt aber nicht, dass die Baufirma dem zustimmt.
     
  14. #34 Darkangel86, 27.06.2014
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    Da mein Mann selber im Verkauf arbeitet, weiß er des natürlich auch:) deswegen lassen wir alles checken!
     
  15. #35 feelfree, 27.06.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Ich finde, Verträge sollten verständlich sein. Du hast jetzt schon zu recht angemeckert, dass dir nicht klar ist, was Kranmontage heißt. Die Firma sagt, nach Kranmontage steht das komplette Haus. Dann kann man das auch so in den Vertrag reinschreiben. Wenn nicht -> keine Unterschrift.
    Und das war jetzt nur ein Punkt, der DIR aufgefallen ist. Ein Anwalt findet wahrscheinlich noch 15 andere.
     
  16. #36 Darkangel86, 27.06.2014
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    Da gebe ich dir recht!
     
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