Grundriss EFH - wir kommen nicht weiter

Diskutiere Grundriss EFH - wir kommen nicht weiter im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo liebe Experten, wir basteln seit April zusammen mit einem Architekten an unserem Grundriss herum, aber irgendwie kommen wir grad nicht...

  1. #1 Megabau, 26.06.2014
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    Hallo liebe Experten,
    wir basteln seit April zusammen mit einem Architekten an unserem Grundriss herum, aber irgendwie kommen wir grad nicht richtig weiter und bei jedem neuen Entwurf bin ich kurz vor einem Nervenzusammenbruch.
    Zum Grundstück:
    Lageplan und Größenangaben habe ich beigefügt; da nicht angegeben: oben ist Norden, unten ist Süden, Größe: 535 qm. Laut Bebauungsplan darf die Garage an der Ostseite innerhalb des roten Bereichs bis an die Grundstücksgrenze gebaut werden, Einfahrt muss mind. 5 m lang sein. Das Haus muss innerhalb des blauen Bereichs stehen. Maximal bebaubare Fläche: 175 qm
    Unsere Vorgaben waren:
    2 Vollgeschosse + Keller mit Satteldach (36,5er Ziegel, 22 - 28° Dachneigung), ca. 160 qm Wohnfläche
    Doppelgarage
    EG: Küche (mit Kochinsel)/Essen offen, Speis, Wohnzimmer zumindest zum Teil abgetrennt, Kamin, große Garderobe, Gäste WC, wenn der Platz ausreicht ein kleines Büro. Treppe möglichst im Eingangsbereich, nicht im Wohnraum integriert
    OG: 2 Kinderzimmer, 2 Bäder, Schlafzimmer, Ankleide
    Der Keller ist bisher bei den Entwürfen noch außen vor geblieben, auch Ansichten gibt es zu dem aktuellen Entwurf noch nicht, aber „die werden schon passen“, wurde uns gesagt.
    Nun zu unserem Problem:
    Die Westausrichtung und der eher schmale und lange Grundriss mit der geraden Treppe waren Vorschläge des Architekten, da das für unser Grundstück am besten passen würde. Keine Südausrichtung? Ok, können wir uns mit anfreunden. Schmal und lang ist auch fein, finden wir besser als quadratisch.
    Mittlerweile gab es schon diverse Versionen: 8,34 x 13,57 m, 7,63 x 15,49 m, 8,24 x 14,99 m, unser letzter Wunsch war, sich an den 8,34 x 13,57 m zu orientieren.
    Nun gut, hat jetzt nicht so ganz geklappt…
    Die Aufteilung im EG gefällt uns aber an sich schon ganz gut, nur dass ich die Küche jetzt einfach zu schmal finde. Ein bißchen was könnte man der Speis noch abzwacken, aber eine Möglichkeit Hochschränke unterzubringen und dann noch genügend Arbeitsfläche übrig zu haben, sehe ich dennoch nicht wirklich.
    Außerdem ist der Durchgang zwischen Wohn- und Arbeitszimmer überflüssig.
    Die große Herausforderung ist jetzt hauptsächlich, ein passendes OG für das EG zu finden. Die ursprüngliche Version des Architekten führte zu einer Länge des Hauses von 15 m und einer Gesamtwohnfläche von 190 qm. Das war uns definitiv zu lang und zu groß!
    Die aktuelle Version der Anordnung von Bad, Schlafen, Ankleide entstammt jetzt einem Vorschlag von uns, um das OG einfach weniger lang zu machen, führt aber laut Architekt zu statischen Schwierigkeiten. Diese Aufteilung des Kinderbads in Toilette und separate Dusche finde ich ebenfalls nicht wirklich gelungen.
    Desweiteren ist in dieser Konstellation ein Kamin irgendwo zwischen Essen und Wohnen auch nicht zu realisieren.

    Für mich wirkt das alles nicht stimmig, aber dem Architekten scheint nichts Besseres einzufallen oder er mag nicht von seiner Grundidee abweichen. Aber scheinbar scheinen unsere Vorstellungen da nicht „reinzupassen“. Seht ihr Möglichkeiten, wie man die Grundrisse verbessern kann, oder sollten wir noch einmal von vorne anfangen? Wie könnte ein besserer Ansatz aussehen? Wir hängen weder an der geraden Treppe noch an der Westausrichtung…
    Wäre wirklich toll, wenn ihr den ein oder anderen konstruktiven Tipp hättet, auch wenn es Ablage P ist….

    Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe, sollten notwendige Infos fehlen, bitte Hinweis.

    Verzweifelte Grüße,
    Megabau
     

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  2. Muppet

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    Ohne jetzt auf den Entwurf näher einzugehen, wenn seit zwei Monaten da nichts vernünftiges rauskommt und ihr jetzt schon einem Nervenzusammenbruch nahe seid würde ich überlegen den Architekten zu wechseln. Das ist jetzt für keine Seite negativ gemeint, aber dein Beitrag liest sich nicht so als würdet ihr noch mal zusammen kommen. Manchmal passt es einfach nicht, und dann würde ich das jetzt in der Phase beenden und noch einmal mit einem anderen Architekten neu anfangen.

    Davon ab finde ich Küche + Essen recht beengt, ebenso das Gäste-WC, in dem man kaum zur Tür reinkommen wird. Es fehlt eine Garderobe. Riesiger Ankleide-Flur oben mit maximaler Wegstrecke wenn man mal nachts aufs Klo muss. Kinderzimmer finde ich OK, das Kinderbad nicht, vor allem das Winz-Klo. Wenn eure Kinder noch klein sind werden sie eher baden als ihr, da ist dann die Lage eures Bades etwas unpraktisch.
     
  3. #3 Bauliesl, 26.06.2014
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    uffz.....
    Euer Raumprogramm ist "Standard" - also das, was man für eine vierköpfige Familie plant. Und es sollte doch möglich sein, einen passenden Entwurf zu finden..... Oh weia. Eingangsbereich geht gar nicht, "Ankleideflur" im OG - was soll das?? Wer zieht sich im Flur um??
    Besonders im OG ist relativ viel Platz für Verkehrsflächen verschwendet...

    Um es abzukürzen: Ihr werdet noch sehr lange mit Eurem Architekten zusammenarbeiten müssen - wenn´s jetzt schon hakt ist eine Trennung zum jetzigen Zeitpunkt evtl. sinnvoller. Manchmal passt es halt einfach nicht.... Das muss weder an Euch noch am Architekten liegen. Allerdings ist es natürlich schon befremdlich wenn der Kollege sagt ihm falle nichts mehr ein.... Mir würde ad hoc viel einfallen ;-)
    Gruß,
    Liesl
     
  4. #4 StefanMeier, 26.06.2014
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    na dem wird nichts mehr einfallen, weil er auch keinen bock mehr hat.
     
  5. ziesel

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    Wenn - mit diesen Vorgaben und diesem Architekt auf diesem Grundstück - kein euch beglückendes Ergebnis zu erzielen ist: Schonmal darüber nachgedacht, die Vorgaben zu hinterfragen?

    Gerade mit der "abgeschnittenen" Südwestecke des Grundstücks führt die Doppelgarage ja irgendwie zwangsläufig dazu, dass das Haus da auf der Schokoladenseite recht dicht an die Grenze rückt. Mit zwei Einzelgaragen - eine an der Ostgrenze, eine an der Nordgrenze - könnte man weiterhin zwei Autos geschützt parkieren, hätte aber auf dem Grundstück im Baufenster "mehr Platz". Welcher Gedanke wohnt dieser Einschränkung des Gestaltungsspielraums durch das Wort "Doppelgarage" inne?

    2 Vollgeschosse? Warum? Auf den ersten Blick würde ich bei dem Grundstück an einen Winkelbungalow denken. Der könnte - zusammen mit den oben genannten Garagen - das Grundstück komplett zur Strasse abschirmen und damit einen herrlich großen, privaten Gartenbereich schaffen. Sollte der Platz in einer Ebene nicht reichen, könnte man zwar ein paar Räume eine Ebene weiter oben anordnen, aber ob oben wirklich genausoviel Wohnfläche sein muss wie unten? Warum dieser Zwang?

    Warum von Anfang an klar ist, mit welchem Ziegel gebaut werden soll, hinterfrage ich besser nicht. Sehen wird man von dem Ziegel im fertigen Haus sicher nichts...
     
  6. #6 Bauliesl, 26.06.2014
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    Das ist sicher richtig, was Du da sagst. Aber dann ist es doch Aufgabe des Planers zu sagen, dass z.B. die Forderung Doppelgarage zu folgenden Kompromissen führt..... o.ä.
    Ich als Planer muss doch aufzeigen, wo es warum klemmt....... Genau das fällt doch in Grundlagenermittlung / Vorentwurf.
    Gruß,
    Liesl
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 26.06.2014
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    Also hier zu schreien "Wechselt den Planer" finde ich schon arg bei so wenig Informationen.

    Wir wissen nicht, ob der Kollege unfähig/-willig ist, oder ob alle guten Entwürfe dem TE nur nicht gefallen haben!
    Und wir eng das Korsett des TE war, wissen wir auch nicht. Also mal halblang mit den Pferden!
     
  8. Muppet

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    Prinzipiell stimmt das, aber hier ist wohl eine Grenzgarage nur im Osten erlaubt, nicht zur Straße hin. Und dann gewinne ich mit der zweiten Einzelgarage nicht mehr viel weil ich dann mit dem Haus recht weit in den Garten rutsche. Und im Süden habe ich den Nachbarn weitaus dichter auf der Pelle als im Westen.

    @Ralf
    Mein Rat den Planer zu wechseln hatte nicht primär was mit den Entwürfen zu tun. Ich kann vom Stararchitekten die tollsten Entwürfe präsentiert kriegen. Wenn ICH mich damit nicht wohlfühle ist es der falsche Architekt. Man sollte nicht schon ganz zu anfang der Planung vorm Nervenzusammenbruch stehen. Dann stimmt einfach was im Zwischenmenschlichen nicht.
     
  9. #9 Megabau, 26.06.2014
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    @ Bauliesl: Danke, Du hast mir die Worte aus dem Mund genommen. Unsere Vorgaben waren lediglich die Vorstellungen, die unseren Laienhirnen entsprungen sind, davon ist ja (zum Glück noch) nichts in Stein gemeißelt. Aber liegt es nicht im Aufgabenbereich des Architekten, zu sagen: "Ist ja gut und schön, was ihr Euch da zurechtgelegt habt, aber man könnte euer Grundstück besser nutzen, wenn wir es z. B. so machen?" Das bezieht sich sowohl auf Form, Größe, Geschosse, Doppel- oder Einzelgaragen, Bauart etc. Keine von unseren Überlegungen war mit "Was anderes kommt auf keinen Fall in die Tüte bzw. auf´s Grundstück" hinterlegt.

    Eigentich hatten wir auch gedacht, dass unsere Ansprüche nicht dermaßen außergewöhnlich sind, dass man sie nicht in einen Grundriss bekommt. Wir durchaus kompromissbereit/offen für andere Lösungen, wenn uns jemand sagt, was wann wie geht oder auch eben nicht geht. Aber das müsste uns doch erstmal jemand aufzeigen.

    Diese gezeigte Positionierung von Haus und Garage ist die einzige, die von unserem Archi bisher vorgeschlagen wurde (mit den leichten Schwankungen in den Außenmaßen des Hauses, die aber auf die Raumanordnung keinen Einfluss hatten).
     
  10. #10 Gast036816, 26.06.2014
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    ich sag nur installationsführung von oben mitten durch die küche und mitten durchs arbeitszimmer ist ein no go - das ist nicht gelöst!
     
  11. #11 Megabau, 26.06.2014
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    @ Muppet: Ja, eine grenzständige Garage ist nur in dem roten Bereich im Osten erlaubt:
    "Garagen (auch Carports) sind außerhalb der Baugrenzen ausschließlich in den hierfür vorgesehenen Bauräumen zulässig. Die Grundfläche der Garagen und Carports darf pro Grundstück max. 45 m2 betragen. Im Bereich der Garagenzufahrten ist ab der straßenseitigen Grundstücksgrenze ein mind. 5,0 m tiefer Stauraum vorzusehen."
     
  12. #12 Bauliesl, 26.06.2014
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    Nach dem neuesten Beitrag des TE finde ich schon, dass der Kollege hier den einfachsten Weg gehen will...... Wenn nach acht oder zehn Wochen Planungsphase nicht mehr rauskommt, dann ist das mehr als dürftig. Insofern kann man schon mal darüber nachdenken, wie groß das Interesse des Kollegen an dem Auftrag ist.....
    Es ist doch meine Aufgabe als Planer, verschiedene Ansätze aufzuzeigen. Das gewünschte Raumprogramm ist Standard, damit muss ich doch arbeiten können. Wir freien Planer schreiben uns doch immer auf die Fahnen "Kommt zu uns - wir sind dafür ausgebildet auf Eure Wünsche und Bedürfnisse einzugehen. Wir holen für Euer Budget das Maximum an Wohnqualität heraus etc.".
    Und dann fällt mir nichts ein, nachdem ich nicht wirklich viele Ansätze verfolgt habe.....?
     
  13. #13 Megabau, 26.06.2014
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    Genau, wir sind zum Architekten gegangen, weil wir "unser eigenes" Haus wollten und kein 08/15-Haus vom GÜ/Bauträger/etc., wie sie in unserem Neubaugebiet schon reichlich herumstehen. Auch wenn unsere Anforderungen Standard sind, dachten wir, kann ein Architekt sie vielleicht "ein wenig kreativer verpacken". Aber das momentane Ergebnis scheint ja schlimmer zu sein als Stadtvilla xy und Einfamilienhaus 123 zusammen...
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 26.06.2014
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    Ists denn überhaupt ein freier Architekt oder der eines BU/GU/GÜ/wwi???
     
  15. #15 Thomas B, 26.06.2014
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    Hab jetzt nicht alles en detail gelesen....aber so schlimm finde ich das Ganze nicht!

    Evtl. sind die Gewichte im OG etwas merkwürdig verteilt. Ein fürwahr fürstlicher Elterntrakt aber dennoch große Kinderzimmer.

    Die Ankleide...naja...why not. Steht doch gar nicht im Flur, sondern ist durch eine Tür von eben diesem abgeteilt. Ob man es so gewaltig groß braucht mag der Bauherr beurteilen. Auch hier wieder die unvermeidliche T-Lösung im Bad. Ist diese mittlerweile Pflicht? Und zwei weitere Nasszellen im OG (Kinderbad + WC). Das ist schon beachtlich viel.

    Misslungen allerdings finde ich Treppenlösung. Geradläufig...gut. Aber dann beidesrseits eingemauert. Das ist eher ein langer Schacht, der nach oben führt. Gleich einer Rolltreppe, die aus der U-Bahn ins Freie führt.

    Ansonsten finde ich aber die Wegesplittung im EG logisch: Entweder geht man in den Wohnbereich oder nach oben.

    Die Küche ist tatsächlich etwas klein geraten.

    Problematisch finde ich die reine Westausrichtung. Grundsätzlich zwar richtig für den Grundrisszuschnitt, jedoch bietet die Aussicht nach Westen schon sehr viel Nähe zur nachbarlichen Bebauung..so orientiert sich der vor der Küche liegende Essplatz zur Rückwand der Nachbargarage. Schwierig, daß schön zu finden.

    Durch eine Reduzierung der Garagebreite (6,26 m ist schon mehr als großzügig....5,75 m können durchausreichen, wenn man nicht gerade mit 2 Staatskarrossen einparken will) könnte man noch etwas Abstand nach Westen herausholen.

    Gibt es Außenansichten?
     
  16. Zwakke

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    @Thomas
    Schon iwie bedenklich!?
     
  17. #17 Megabau, 26.06.2014
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    @ Ralf Dühlmeyer: es ist ein freier Architekt
    @ Thomas B: für die aktuelleste Version gibt es noch keine Ansichten bzw. wir haben sie auf jeden Fall noch nicht. Könnte nur welche von der Vorgängerversion einstellen? Allerdings kann ich gerade irgendwie keine Anhänge anfügen?!
     
  18. #18 Megabau, 26.06.2014
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    @ Thomas B: Ja, Aufteilung und Raumanordnung im OG sind eben das große Problem. 13 qm Ankleide braucht kein Mensch (kritisieren wir bereits seit dem 1. Entwurf), Bad mit T-Lösung war eine Idee von uns, aber mit der Ansage, dass wenn ein kleineres Bad zu besserer Lösung führt, wir auch damit gut leben können.
    Die Mauer an der Treppe im OG geht gar nicht, genauso wie separates Klo und Dusche (was wir ebenfalls schon am Vorentwurf bemängelt haben), und insgesamt sind es halt nach wie vor ein paar qm mehr als wir vermutlich bräuchten....
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 26.06.2014
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    OK - schauen wir mal nach vorn. Welche Möglichkeiten gibt es?
    1) Den Vertrag mit dem aktuellen Architekten auflösen -> Honorar wird gemäß Vertrag und Vereinbarung zur Auflösung fällig
    2) Parallel einen zweiten Architekten mit der LP 2 und ggf. 3 beauftragen - allerdings in gegenseitiger Kenntnis der Tatsache bei beiden Architekten
    3) Mit dem Kollegen so weitermachen wie bisher

    @ TE und all
    Meine längste Entwurfsphase für ein EFH (LP 2 und Anfang 3) hat über ein 1/4 Jahr gedauert.
    OK das Grundstück war schwierig. Zweiseitiges recht starkes Gefälle, auch trapezförmig, blöd angeordnetes Baufenster. Aber manchmal klemmt die gute Idee einfach. Irgendwann hab ich die Skizzen einfach aus Wut zusammengeschoben und plötzlich lachte mich die Lösung an, weil sich zwei Skizzen "richtig" überlagerten.
    Danach hatten wir innerhalb von 14 Tagen den Grundriss bis auf Feinheiten klar!
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 26.06.2014
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    Warum?? Das kann sehr zur Minimierung des Morgen-und Abendstress beitragen, wenn Mensch A duschen kann und B trotzdem zur Toilette gehen oder Zähne putzen kann!
     
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