Flur mit 2.30m lichte Höhe

Diskutiere Flur mit 2.30m lichte Höhe im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hi Forumgemeinde, der Flur eines Kollegen ist mittels abgehängter Decke auf 2,30m OKFF im lichten Maß reduziert worden. Wie sieht die...

  1. UpsSry

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    Hi Forumgemeinde,

    der Flur eines Kollegen ist mittels abgehängter Decke auf 2,30m OKFF im lichten Maß reduziert worden.

    Wie sieht die Anrechnung des Flur zur Wohnfläche aus?
    Gemäß WoFIV §2, Abs.3, Satz 2 in Verbindung mit NBauO §43 (<2,40m lichte Raumhöhe) nicht mehr anrechenbar oder immer noch voll anrechenbar da gemäß WoFIV §4, Satz 2 lichte Raumhöhe größer 2,00m?

    Die gesamte Wohnraumhöhe der Wohnung liegt nicht wie mit Bauvertrag festgelegt bei 2,50m, sondern bei ca. 2,45m. Eine Wertminderung und daraus zu stellender Ausgleich ist doch definitiv drin!?
     
  2. #2 toxicmolotow, 27.06.2014
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    Wie ich es verstehe kein Abschlag für den Flur da > 2m.

    Ja, unbedingt. Mindestens 10.000 Euro Minderung, wenn nicht sogar mehr! Vielleicht aber auch nur 5 Euro, es sei denn der Kollege ist Profi-Basketballer bei einer Körpergröße von 2,44m.

    Wodurch wurden denn die 5! cm Unterschied verursacht?
     
  3. UpsSry

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    Ich gehe mal davon, das nicht korrekt auf hohe gemauert wurde. Das EG ist 2.5m hoch das über ihm liegende geschoss ebenfalls. Die von dir wie mir erscheint lächerlich dargestellten 5cm sind jedoch sehr gut bzw. Negativ wahrzunehmen. Es wirkt einfach drückender.
     
  4. UpsSry

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    Weiterhin gehe ich mal davon aus, dass sie ebenfalls nicht drüber lachen würden wenn ihnen sowas passieren würde. also bleiben sie sachlich!
     
  5. #5 toxicmolotow, 27.06.2014
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    Unser Architekt plant auch mit 2,50m und wenn da 2,45m raus kommen, dann ist das so. Dach hydraulisch anheben und eine Reihe Steine drunter mauern ist ja auch keine Lösung. Perfekt ist eben dann was anderes, aber es gibt Wichtigeres.

    Außerdem fehlten noch einige Infos. BT/GU/GÜ/Architekt/Einzelgewerk?

    Ich meine mit nem Zollstock hätten das wohl viele Beteiligte feststellen können.
    2,45m zu 2,50m sind 2%.
     
  6. #6 rechter Winkel, 27.06.2014
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    Warum ist das Objekt dadurch im Wert gemindert?
    Zudem müssen jetzt 2% weniger Raumvolumen mitgeheizt werden.

    Ob man wegen der genannten Abweichung einen Aufstand machen sollte? Ich meine nicht.
     
  7. #7 Kriminelle, 28.06.2014
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    im Oberstübschen??? ;)

    vlt mal etwas präziver werden?!

    Der Kollege wird kaum einen Flur haben, vlt. ist es seine Wohnung oder sein Haus, wo der Flur... ???
    Ist die Wohnung/das Haus gemietet oder gekauft?

    Worauf soll sich jetzt die Wertminderung beziehen? Auf den Flur oder auf die Gesamtwohnung?
     
  8. #8 Neubauer83, 28.06.2014
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    Also ich bin der Meinung wenn 2,5m im Vertrag festgelegt sind sind diese auch geschuldet. Wenn das aus irgendwelchen Gründen (die Dein Kollege nicht zu verantworten hat wie z.B. Änderung des Fußbodenaufbaus wg. Fußbodenheizung, Abhängung der Decke auf seinen Wunsch etc.) nicht erreicht wird hat er m.E. ein Anrecht auf Minderung des Kaufpreises da eine Nachbesserung hier wohl eher unwahrscheinlich ist.
     
  9. Neutal

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    Einfach die Decke abzuhängen reicht zur Reduzierung der anrechenbaren Wohnfläche nicht aus. Bei Notwendigen Fluren kann es hier sogar Ärger geben, weil die restlichen Einheiten nicht erreichbar sind.
    Es kann nur dann abgezogen werden, wenn es konstruktiv nicht anders möglich ist und die Wohnfläche nicht durch kurzen Umbau wieder anrechenbar wäre.
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 28.06.2014
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    Könnten sich die Laienschnatterinchen (Nein Flocke, Du bist nicht gemeint) nicht einfach mal aus solchen Debatten raushalten, verdammich nochmal!

    Wenn man, ups, schon Gesetze und Verordnungen liest, dann doch bitte vollständig, ja!
    Ein Flur ist ein Raum, der eben nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt und geeignet ist.
    Daher ist die Höhendefinition des § 43 NBauO 2012 hier absolut irrelevant und der Raum ist sehr wohl in die Wohnfläche einzuberechnen!!!

    Die lichte Geschoßhöhe und die Verbindlichkeit der Vereinbarung derselben mag ein RA in Kenntnis ALLER Vertragsbestandteile und der genauen Formulierungen eine Wertung abgeben!
    Dabei mögen der vorgebliche Freund und dessen RA aber Bedenken, dass die DIN 18202 auch für die Höhenentwicklung Toleranzen zulässt.
    Hier wäre also auch zu prüfen, ob die Vereinbarung absolut (also auch bei schlechtester Toleranzlage) oder nur relativ (also +- Toleranzen) zu werten ist.
    Wenn absolut, dann bitte auch Mehrpreis zahlen, wenns irgendwo 2,51 m sind!
     
  11. UpsSry

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    OK danke für die richtungsweisenden beitrage!
    Grüße

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  12. UpsSry

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    Und nein ich bin nicht betroffen! Den Kollegen gibt es wirklich will aber keinen anwalt einschalten... alle Ratschläge es doch zu tun lehnt er permanent ab. Und die Architektin freut sich natürlich ...

    Wir hatten schon das Problem mit dem estrich. Einige können sich bestimmt an die bilder errinnern. Der estrich wurde entgegen aller bedenken hergestellt. Faserverstärkt und im türbereichen verdübelt. Zusätzlich auf 7cm stärke geändert.
    Der estrich liegt nun im flur dennoch hohl. ein sehr ungewöhnlich dumpfer klang beim begehen.

    Ich könnt ein buch über die baustelle schreiben
     
  13. #13 GWeberJ, 29.06.2014
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    Wenn dein Kumpel ohnehin keine Auseinandersetzung sucht, dann bringt auch dein Recherchieren hier überhaupt nichts. Selbst wenn man dir es mit Brief und Siegeln gibt, dass er die schlimme Architektin künftig als Leibeigene halten kann. Ohne glaubhafte Drohkulisse ist es seinen Vertragspartnern doch völlig egal, was er für Rechte/Ansprüche hat.
     
  14. caauoo

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    Mein Wort zum Sonntag und zur maximal friedlichen Lösung:

    Tip von der rein praktischen Seite her gesehen: streich doch die Wände schwarz-weiß gestreift (von oben nach unten), dann wirkt es viel höher
     
  15. caauoo

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    zu nix nutze
    ... Und gegen hohle Geräusche bei lockeren Fliesen, nicht verbundenem Estrich usw hilft eine Bewährung mit Gummipulver in Estrich oder Flexkleber, oder gleich Fließen mit Schalldämpfung, angenehmerem Klangbild oder Material kaufen wo man hohle Geräusche nicht mehr höhrt

    Schlieslich ist unsere Berufsbezeichnung und behaupten wir ja nur zu sein, Fliesen- bzw Estrichleger, nicht Fliesen- bzw Estrich-Festkleber
     
  16. UpsSry

    UpsSry

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    Ehm ja ne...
     
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