Brandsanierung Nachbargebäude Staub Exposition

Diskutiere Brandsanierung Nachbargebäude Staub Exposition im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Nach langem stillem mitlesen kommen die ersten Beiträge... Folgendes Problem, das Nachbargebäude, ein freistehender Bungalow (Schwarzbau/wild...

  1. #1 valent1n, 27.06.2014
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    Nach langem stillem mitlesen kommen die ersten Beiträge...

    Folgendes Problem, das Nachbargebäude, ein freistehender Bungalow (Schwarzbau/wild saniert) vermutlich aus den 50er Jahren, hatte um die Weihnachtszeit einen enormen Brandschaden der jetzt nach gut einem halben Jahr saniert wird. Das ganze findet in einem Landschaftsschutzgebiet/Isarauen statt.

    Die Sanierung wird von einem Sub/Sub-Unternehmer der Allianz durchgeführt und es werden alle Zimmer entkernt, alle tragen Schutzanzüge und Staubmaske.

    Soweit so gut, mein Problem bei der ganzen Sache ist, das die ganze Sanierung quasi offen statt findet. Fenster sind keine mehr vorhanden und die Öffnungen werden nicht abgedeckt, die Schleifstäube und Baustaub etc. ziehen bis auf unser Grundstück und lagern sich dort ab.

    Prinzipiell würde ich aufgrund meiner Erfahrung bzgl. PAK/PCB etc. sagen, das ganze sollte mindestens mit Folien verhangen werden und die Boden/Erd-Bereiche um das Nachbarhaus sollten anschließend dekontaminiert/ausgetauscht werden (Grundwasserspiegel relativ hoch). Gerade Gips o.ä. abschleifen sollte vermieden werden und wenn nötig mit Wasser die Stäube eingedämmt werden. Bau/Feinstaub an sich ist ja nicht unproblematisch, aber wenn es dann zugleich noch belastet ist...

    Wie seht Ihr das? Gibt es einen Schadstoffexperten, der das aufgrund Erfahrung einschätzen kann?

    Sandkasten haben wir bereits abgedeckt...

    Danke und viele Grüße
    valentin
     
  2. #2 Stolzenberg, 27.06.2014
    Stolzenberg

    Stolzenberg Gast

    Eine pauschale Antwort wäre jetzt ein bisschen zu umfangreich!

    Suche im Internet mal nach "VDS 2217" und nach "VDS 2357" - Wenn nach Lektüre noch offene Fragen sein sollten, dann melde Dich noch einmal!

    Liebe Grüße aus dem Harz!
     
  3. #3 Stolzenberg, 27.06.2014
    Stolzenberg

    Stolzenberg Gast

    Rein theoretisch müsstet ihr im Falle einer möglichen Exposition ein Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein und man hätte Euch über Verhaltensmaßregeln informieren müssen. Manchmal werden Bewohner aus der Nachbarschaft auch kurzzeitig ins Hotel oder eine Pension gesetzt...

    Eine unvermeidbare Exposition ist in der Regel der Fall wenn aufgrund statischer Beeinträchtigungen des Rückbauobjektes ein kontrolliertes Arbeiten auch mittels Hebeeinrichtungen, Gerüsten und Seiltechnik nicht mehr vorgenommen werden kann. Ob dies so ist kann aus der Ferne nicht beurteilt werden...

    Ein Arbeitsbeginn an einem Freitagnachmittag lässt bei mir alle Alarmglocken angehen. Nach Lektüre der genannten Dokumente im akuten Zweifelsfall die Polizei hinzuziehen, da es mit Gewerbeaufsicht und BG an einem Wochenende meist schwierig wird. Sollten sich meine Aussagen zum angenommenen Arbeitsbeginn bestätigen, so ist von einer fachgerechten Brandschadensanierung nur in den seltensten Fällen auszugehen. Diese Sanierer arbeiten morgens ab Vier und in den späten Abendstunden. Schutzanzüge und Staubmasken sind aber schon mal ein gutes Zeichen.

    Im Zweifelsfall rübergehen und eine Ausfertigung der Gefährdungsbeurteilung und des Arbeitsplanes zeigen lassen! Diese MÜSSEN neben weiteren Dokumenten auf der Baustelle vorhanden sein!
    Danach auf alle Fälle nochmal melden!!!
     
  4. #4 valent1n, 27.06.2014
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    Die VDS 2357 ist sehr informativ. Danke!

    Wir wohnen leider noch nicht auf dem Grundstück, haben aber dort ein Sanierungsobjekt und nutzen nur den Garten mit den Kindern.

    Der Bungalow ist ebenerdig und es wurde einfach nur nicht abgedeckt. Die geschädigte Nachbarin ist quasi immer vor Ort und wurde von mir jetzt telefonisch sensibilisiert bzgl. der Schadstoff-Exposition.
    Arbeitsbeginn war bereits gestern, wobei es da kaum gestaubt hat. Das abschleifen war definitiv zu viel und sollte sich das wiederholen und mich dort keiner verstehen werde ich auf den Hinweis mit der Polizei zurück kommen.

    Ich bin morgen eh vor Ort und werde dementsprechend aufpassen.
    Danke!
     
  5. #5 Stolzenberg, 27.06.2014
    Stolzenberg

    Stolzenberg Gast

    Polizei ist immer die ungünstigste Wahl! - Da in der Regel überfordert! Aber im Zweifelsfall haben die den entsprechenden Zugriff auf die amtlichen Notbereitschaften mit entsprechendem Sachverstand!

    Die entsprechenden Passagen der genannten Dokumente sollten aber im Zweifelsfall ausreichen um durch die Polizei eine entsprechende Beweissicherung (Fotos, Stoffproben, etc.) vornehmen zu lassen.

    Und: Nicht wundern! - Vermutlich wirst Du über mehr Wissen verfügen als die Beamten vor Ort! Also entsprechend lenken und sensibilisieren!!!
     
  6. #6 valent1n, 27.06.2014
    valent1n

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    Ich hab mir jetzt die VDS 2357 ausgedruckt.

    Notfalls argumentiert schriftliches mehr als gesagtes.

    Ich meld mich wenn es was neues gibt.
     
  7. #7 Stolzenberg, 27.06.2014
    Stolzenberg

    Stolzenberg Gast

    Bitte beachte aber was oben draufsteht! Dahinter stecken 1.000de von Seiten anderer Richtlinien, Regelwerke, Verordnungen und Gesetze. Sicherlich in der Zahl ebenfalls über 100!

    Dies ist eine ganz grobe Zusammenfassung der wesentlichsten Kernaussagen all dieser gültigen Regelwerke, aber in meinen Augen für den unbedarften Leser ohne weiteres Wissen verdaulich!

    Es bleibt eine Richtlinie und auf der zweiten Seite steht etwas sehr wesentliches! GANZ OBEN!!!
     
  8. #8 valent1n, 27.06.2014
    valent1n

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    Danke für den Hinweis.

    Ich baue an der Stelle auch keine Tomaten an, insofern werde ich eh die Kirche im Dorf lassen und nur einschreiten falls es wieder zu krass wird.

    Noch eine Frage aus reinem Interesse, inwieweit greift die EnEV bei so einer Sanierung? Die aussenwände sind mit 17,5cm schalungssteine gebaut. Müsste da nicht zusätzlich gedämmt werden? Oder stellen Versicherungen nur den ursprungszustand her?
     
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