Wann liegt eine mangelfreie Leistung vor? VOB/B

Diskutiere Wann liegt eine mangelfreie Leistung vor? VOB/B im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, Arbeitnehmer verursacht Mängel. AN verstösst gegen die Anerkannten Regeln der Technik. Sachverständiger stellt Mängel fest. AN...

  1. #1 skyscraper, 28.06.2014
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    Hallo,

    Arbeitnehmer verursacht Mängel.
    AN verstösst gegen die Anerkannten Regeln der Technik.
    Sachverständiger stellt Mängel fest.

    AN bietet Lösung in Zusammenarbeit mit dem Sachverständigen des AG an.
    Lösung wäre eine Sanierung der Leistung bzw. eine Mängelbeseitigung.

    Ist eine Mängelbeseitigung = Mangelfreie Leistung? Oder anders ist eine Sanierte Leistung = Mangelfreie Leistung?
    Es geht darum ob hier ein Anspruch auf Mindern der Abschlagszahlung vorhanden ist.

    Um ein bischen ins Detail zu gehen es geht um eine Bodenplatte die erweitert wird.
    Diese erweiterung entspricht nicht dem Werkplan also weicht von dieser ab.
    Die Lösung würde aber den Anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
     
  2. caauoo

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    Ich bin rechtlich und auch sonst totaler Laie, daher ist nachfolgendes nur meine rein private Meining.

    Arbeitnehmer kann maximal doof sein, hat überhaupt nichts zu wissen, schon gar nicht die ART oder Verteilung der Rechte / Pflichten aus Verträgen des Arbeitsgebers, haftet auch nicht für ein Resultat sondern nur für minimale Bemühungen und Zeitaufwandt (noch besser als Arzt, Rechtsanwalt, Politiker). Allenfalls für Taten bei Gelegenheit der Arbeit. AG muß ihn überwachen und sofort entlassen wenn ihm die Arbeit nicht gefällt, und mus ihn bis dahin voll bezahlen.

    Ansonsten wären solche Fälle möglich, daß Handwerker / Firmen für 1 € pro Monat (der dann nicht einmal bezahlt wird) Analphabeten aus Übersee schwarz anstellen, sagen das seien Selbständige, die nicht Arbeit sondern Service schulden, bishin zur Erstellung des gesamten Bauwerks, mit Übertragung aller, auch der dem Gewerbe tendenzmäßig innewohnenden Risiken und Pflichten, und dann behauptete Fehler gleich vom Lohn abziehen und angeblichen weiteren Schaden als Grund für lebebslängliche kostenlose weitere Arbeit benutzen (gern auch noch dann deren Erben/Kinder usw). Was, gibt es nicht ? Dann sieh dich mal um, versucht wird das überall, ich hab das schon oft gesehen, und wenns mit Politik und immer dünner werdenden Arbeiterrechten so weitergeht, ist das demnächst auch schnell der Normalfall. Damit wäre am Ende niemand gedient, auch nicht den Auftraggebern die dann letztlich von niemandem Schaden ersetzt bekämen
     
  3. Bruno

    Bruno

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    Nach § 633 BGB ist das Werk frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Und es steht einem Sachmangel gleich, wenn der Unternehmer ein anderes als das bestellte Werk herstellt.

    Eine Bodenplatte 10 x 11 m ist demnach mangelhaft, wenn 10 x 10 m vereinbart waren. Unabhängig davon, ob die Ausführung den anerkannten Regeln der Technik (§ 13 VOB/B) entspricht.
     
  4. #4 skyscraper, 29.06.2014
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    @ Bruno

    Danke, dem ist nichts mehr hinzuzufügen.
     
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