Baugrundgutachten: Fehlt etwas für Tragwerkplaner / Architekt?

Diskutiere Baugrundgutachten: Fehlt etwas für Tragwerkplaner / Architekt? im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo, was lange währt, wird (hoffentlich) endlich gut. Nun halte ich das Baugrundgutachten für unser auserkorenes Grundstück in Händen...

  1. #1 Amibobo, 29.06.2014
    Amibobo

    Amibobo

    Dabei seit:
    02.01.2014
    Beiträge:
    310
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Mainburg
    Hallo,

    was lange währt, wird (hoffentlich) endlich gut. Nun halte ich das Baugrundgutachten für unser auserkorenes Grundstück in Händen (geplant wird ein EFH).

    Wie zu erwarten kann ich als Laie nicht all zuviel damit anfangen.
    So kann ich meine zwei Hauptfragen alleine nicht beantworten:
    1. Sind alle notwendigen Informationen enthalten, damit ein Tragwerkplaner und ein Architekt damit ordentlich arbeiten kann?
    2. Was wird (grob geschätzt) eine Gründung für Mehrkosten / Gesamtkosten verursachen?

    Das Gutachten ohne Anhänge umfasst 15 Seiten. Ohne sind meine Fragen kaum zu beantworten, ich wollte aber nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen und ca. 20 Seiten posten.
    Daher vorab die Frage:
    Ist es ok, das ganze Gutachten anonymisiert als PDF anzufügen (ca. 4,5 MB)?

    Gruß
     
  2. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    wieviele leute, die hier lesen/schreiben haben
    . kompetenz
    . zeit
    . lust
    ein bgga laienverständlich zu interpretieren?
    probier´s ..
    hattest du nicht e. architekten, der ohne bgga
    zurecht kommt?
    auf welcher wissensbasis hast du den bgga
    gefunden/beauftragt?
     
  3. #3 Amibobo, 29.06.2014
    Amibobo

    Amibobo

    Dabei seit:
    02.01.2014
    Beiträge:
    310
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Mainburg
    Hallo mls, hallo Forum,

    verstehen müssen es die Fachleute, welche ich mir jetzt dann suchen muss. Für mich als Laien schaut das Gutachten gut aus. Da es wohl einige Wochen dauern wird, bis der nächste Fachmann ausgesucht ist und Zeit hat, wollte ich jetzt schon klären, ob ich noch irgendwelche Informationen vom Bgga brauche. Falls ja, dann muss ich nochmal Nachfragen beim Bgga - ist leichter, wenn es noch frisch im Gedächtnis ist.

    Geplant ist ein EFH mit EG+OG als Vollgeschosse, sowie KG + DG mit Satteldach. Ca. 120 qm Wohnfläche.

    Zusammenfassend einige (meiner Ansicht nach) wichtigen Stellen aus dem Bodengutachten:
    Frage: Ist das "normaler" Baugrund oder wie viel höher ist der Gründungsaufwand und damit auch grob die Kosten der Gründung?

    Frage: Ist damit ein Bodenaustausch gemeint?

    Frage: Was versteckt sich hinter dieser Formulierung? In welchem ca. Euro-Bereich bewegt sich so eine Abnahme?

    Frage: Dränage und Versickerungsanlage hören sich nach aufwendigen Arbeiten an. Wo bewegt man sich da euro-mäßig? Sind diese auch nötig, wenn man mit einer weißen Wanne baut?

    Vielen Dank im Voraus für Anregungen und Tips


    PS: Die Formatierung im PDF ist durch meine Nachbearbeitung (Namen rauslöschen) etwas unschöner geworden, da ich keine Profisoftware habe. Dem Inhalt tut dies keinen Abbruch.
    PPS: Stimmt, ich hatte schon 1.Kontakt zu Architekten u.a. auch einem, der ein Bgga für unnötig erachtet hat. Ohne dieses Forum hätte ich auf diesen Fachmann gehört. Somit ist es das Verdienst dieses Forums mit Eure ehrlichen und offenen Ratschläge, dass es das angefügte Gutachten gibt.
     

    Anhänge:

  4. #4 Bauliesl, 30.06.2014
    Bauliesl

    Bauliesl

    Dabei seit:
    02.02.2012
    Beiträge:
    1.129
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Architektin
    Ort:
    73230
    Wie soll man aufgrund eines Gutachtens €-Beträge nennen können?
    Wann willst Du Planer einschalten?
    Gruß,
    Liesl
     
  5. #5 gunther1948, 30.06.2014
    gunther1948

    gunther1948

    Dabei seit:
    05.11.2006
    Beiträge:
    6.917
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    architekt/statiker
    Ort:
    67685 weilerbach
    hallo
    hab das bga überflogen und bei den werten erschließt sich mir die aussage streifenfundament mit 1,25 m tiefe statisch besser wie bopl. überhaupt nicht.
    im allgemeinen sind die aussagen wie butter in der sonne.
    richtiger weg ist doch eigentlich:
    1. zum architekt
    2. zum tragwerksplaner der wird dir dann einen bga empfehlen.
    3, bga -ohne lastvorgaben, durch den trp kann der auch keine setzungsberechnung machen

    gruss aus de pfalz
     
  6. ziesel

    ziesel

    Dabei seit:
    21.09.2013
    Beiträge:
    569
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Student
    Ort:
    Südniedersachsen
    Für mich als Laien liest sich das in etwa wie: Der Boden ist wie ein Porzellanladen - pass auf dass der Bauunternehmer kein Elefant ist...
    Wie gesagt: Ich bin Laie (und habe das Gutachten nur überflogen, weil ich mal wissen wollte, was in so einem Gutachten alles drin steht). Auf mich macht es den Eindruck, als sei der Boden ein bisschen anspruchsvoll. Man kann ihn zwar anscheinend noch halbwegs gut bebauen - muss dabei aber einigermaßen vorsichtig vorgehen und ein paar Dinge beachten. Wenn das nicht passiert wird der Boden zu Wackelpudding, und da steht das Haus ganz schlecht drauf und es wird richtig teuer.

    Der Gutachter will sich das nochmal angucken. Nur so kann er a) erkennen, ob der Boden zwischen den Sondierungen auch ungefähr so aussieht wie er es erwartet und b) kann er nur so feststellen, ob nicht wegen einem Elefanten in der Baugrube nur noch Wackelpudding da ist, so dass deshalb mal eben ein paar Meter tieferer Bodenaustausch erforderlich ist.

    Lieber zu diesem Zeitpunkt mit Schrecken feststellen, dass doch noch umfangreichere Arbeiten erforderlich sind, als dann, wenn das Haus schon drauf steht.

    Kosten: Anrufen, fragen?
    :biggthumpup: Ich könnte mir vorstellen, ohne das Gutachten wäre die Gefahr, auf die Nase zu fallen bei diesem Grundstück ausgeprägt hoch. Wenn du auf die Abnahme verzichtest, hat dir das Gutachten womöglich wenig gebracht, da du nicht weißt, ob der Bauunternehmer alles richtig gemacht oder deinen Boden unterm Haus ruiniert hat.
     
  7. PeMu

    PeMu

    Dabei seit:
    13.01.2004
    Beiträge:
    5.635
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Kornwestheim
    Benutzertitelzusatz:
    Nachdenken kostet extra.
    wenn man Laie ist ok, aber warum dann solch eine Expertise abgeben.

    Dazu ist Vorentwurfsplanung notwendig. Bei nicht einfachen Untergründen ist das Planungsarbeit. Mal eben ist nicht -> von gunterh1948 und mls kamen die Hinweise.
    Dazu steht in dem BGGA alles und nix.
    Prinzipiell ist alles noch nix Ungewöhnliches.
    -> Architekt, Tragwerksplaner heranziehen, Vorentwurf, was ist überhaupt für ein Gebäude geplant. Muss man separat reagieren. Gibt die Konstruktion schon das meiste her usw.
    Der BGGA braucht mal ein paar belastbare Vorgaben.
    Man muss sich durcharbeiten und Angaben erstellen, das zum einem Konzept zusammenführen.
     
  8. #8 Amibobo, 30.06.2014
    Amibobo

    Amibobo

    Dabei seit:
    02.01.2014
    Beiträge:
    310
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Angestellter
    Ort:
    Mainburg
    Wie in #3 geschrieben werde ich jetzt den nächsten Fachmann/er (Tragwerkplaner, Architekt hätte ich dazuschreiben sollen) konsultieren.
    Ich habe mit dem Bgga angefangen, weil ich dachte ohne dessen Ergebnisse können alle anderen nur ins Blaue arbeiten. Ich hoffte, dass es jetzt eine fundiertere Basis für deren Arbeit gibt, aber
    zeigt mir, dass man als Laie von "Fachleuten" Ergebnisse bekommt, die gut aussehen solange man nicht viel davon versteht, und bestätigt mich darin, mehr Meinungen einzuholen wofür ich dem Forum dankbar bin.

    Mit "Gutachten liest sich gut" meinte ich nicht den Baugrund, sondern das nicht an Daten und Text gespart wurde. Als Laie kann ich nur nicht beurteilen, ob der Inhalt "viel heisse Luft" ist dafür wichtige Sachen fehlen, oder ob alles was andere Fachleute benötigen, enthalten ist und damit eine gute Basis für den nächsten Schritt gelegt wurde.
    Ich gebe Dir recht, perfekt ist etwas anderes, aber der Boden scheint auch nicht ein Geldgrab zu sein (glaube ich bis jetzt).

    Ist mir auch lieber und ich habe auch kein Problem damit, dass der Bgga für seine Leistung Geld möchte. Da ich bis jetzt dachte, nach dem Gutachten hat der Bgga seine Aufgabe erfüllt, hatte ich für den Abnahmeschritt kein Geld in meiner Planung. Deshalb auch die Frage, womit man grob rechnen muss um es jetzt schon einzuplanen und nicht später von all den (bis jetzt) unbekannten kleinen Posten erschlagen zu werden.

    Genau das ist meine Kernfrage: Was fehlt noch oder muss besser formuliert werden, damit die anstehende Planungsphase solide Ergebnisse liefert?

    Das ist das Henne-Ei-Problem, welches ich in einem früheren Thema angesprochen habe. Keiner kann ohne die Daten des anderen präzise Aussagen machen. Der Architekt/Tragwerkplaner braucht Daten zum Untergrund und PeMu schreibt, der Bgga braucht belastbare Vorgaben. Ganz ohne Informationen war der Bgga nicht (siehe Lageplan mit Maßen und zum Auftrag gabs die Infos das EFH mit 2 Vollgeschossen, Keller und Dach), aber natürlich gabs keine Entwurfsplan - der soll jetzt dann kommen. Irgendwo muss man beginnen und ich hoffe, es am richtigen Ende gemacht zu haben.

    Was mich eben umtreibt sind die Fragen:
    - Soll ich zu gewissen Daten / Aussagen nochmal beim Bgga nachfragen, für welche er ohne einen Entwurfsplan noch nähere Angaben machen kann? / Fehlen noch wichtige Grunddaten für Architekt / Tragwerkplaner?
    - Wenn der Entwurfsplan basierend auf dem Gutachten fertig ist, soll ich den Bgga nochmal für gewisse Aufgaben beauftragen? Wofür genau?

    Gruß
    Markus
     
  9. #9 peterk61, 30.06.2014
    peterk61

    peterk61

    Dabei seit:
    05.04.2012
    Beiträge:
    346
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Geologe
    Ort:
    Baden-Württemberg
    Hallo Amibobo!

    Ich habe das Baugrundgutachten schnell überflogen. Auf den ersten Blick entspricht es vom Umfang her den Vorgaben der HOAI von 2013.

    Die Erläuterung von für Laien schwer verständlichen Sachverhalten kann durch den Baugrundgutachter telefonisch erfolgen.

    Eine Abschätzung der Kosten für Mehraufwand bei Gründungsmaßnahmen infolge von gering tragfähigem Untergrund zählt nicht zum Leistungsumfang des Baugrundgutachters. Hierfür ist die Planung zuständig.

    Gib das Gutachten den Architekten und Tragwerksplaner weiter, die werden noch fehlende Angaben beim Baugrundgutachter einholen.

    Viele Grüße
     
  10. mls

    mls Bauexpertenforum

    Dabei seit:
    04.10.2002
    Beiträge:
    13.790
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    twp, bp
    Ort:
    obb, d, oö
    du organisierst dich falsch.
    das ist dein kernproblem - und das vieler bauherren.
    zwischen vogel-strauss-methode und proaktivem
    rumgerenne ist da im ergebnis nicht viel unterschied.

    wie´s richtig geht, wurde hier, besonders auch in
    den unbequemen passagen, oft genug beschrieben.

    zum bgga sag i nix - ich weiss, was rauskommt,
    den ersteller kenn ich....
     
Thema:

Baugrundgutachten: Fehlt etwas für Tragwerkplaner / Architekt?

Die Seite wird geladen...

Baugrundgutachten: Fehlt etwas für Tragwerkplaner / Architekt? - Ähnliche Themen

  1. Baugrundgutachten Hanggrundstück

    Baugrundgutachten Hanggrundstück: Hallo, wir stehen aktuell noch ganz am Anfang unserer Planung für ein EFH. Unser Grundstück ist ein ehemaliger, terrassierter Weinberg und...
  2. Baugrundgutachten

    Baugrundgutachten: Guten Morgen, wir wollen ein neues EFH bauen und haben hierfür ein Baugrundgutachten erstellen lassen (Dezember 2019) Nun sagt die Baufirma, dass...
  3. Fragwürdige Baugrundgutachten

    Fragwürdige Baugrundgutachten: Hallo Forum, benötige dringend einen professionalen Rat. Ich habe ein Baugrundgutachten in Auftrag gegeben. Der Auftragnehmer hat von mir einen...
  4. Baugrundgutachten auf Grundstück mit Altbestand

    Baugrundgutachten auf Grundstück mit Altbestand: Hallo zusammen, meine Frau und ich spielen mit dem Gedanken, ein Grundstück für den Hausbau zu erwerben. Dort steht derzeit ein Altbestand, der...
  5. Baugrundgutachten bewerten und Gründungsmaßnahmen

    Baugrundgutachten bewerten und Gründungsmaßnahmen: Hallo zusamman, wir planen den Bau eines Fertighauses mit Keller (Maße ca. 10 x 11 Meter). Es wird am Hang gebaut mit talseitig frei liegendem...