Entwässerungskonzept bei Bestandsimmobilien

Diskutiere Entwässerungskonzept bei Bestandsimmobilien im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, wen kann ich am besten kontaktieren, wenn das Entwässerungskonzept einer Bestandsimmobilie überprüft/ überarbeitet werden sollte?...

  1. #1 Chris G, 30.06.2014
    Chris G

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    Hallo zusammen,

    wen kann ich am besten kontaktieren, wenn das Entwässerungskonzept einer Bestandsimmobilie überprüft/ überarbeitet werden sollte? Es geht um das normale Abwasser und das Regen/ Sickerwasser.

    Also Bestandsunterlagen und aktuelle Situation vor Ort sichten und auf dieser Basis ein Konzept erstellen.

    Welche Arten von Konzepten gibt es da, also wie detailliert?

    Danke und Gruß
    Christoph
     
  2. #2 ManfredH, 30.06.2014
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Der geeignete Ansprechpartner dürfte wohl ein Haustechnik-Fachplaner sein, bzw. ein entsprechendes Ing.-Büro. Auch zu finden unter Heizung-Lüftung-Sanitär oder Gas-Wasser-Abwasser.

    Konzept wofür? Funktioniert die bestehende Anlage nicht, soll sie saniert oder geändert werden?

    ???
     
  3. #3 Manfred Abt, 30.06.2014
    Manfred Abt

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    Art der Immobilie? Einzelgebäude oder Betriebsgelände o.ä.?
     
  4. #4 Chris G, 30.06.2014
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    Hallo zusammen,

    es ist eine DHH.
    Ob die Abwasserableitung gut funktioniert weiss ich erst, nach dem wir die Regenwasser-Versickerung mit einer Kamera abgefahren haben.

    Konzeptionell, also unter den Gesichtspunkten der Lage (im Vergleich zum umliegenden Gelände) und der Bodenqualität ist das aktuell theoretisch vorhandene Konzept inkl. der vorhandenen Ausstattung wohl nicht hinreichend (meine Meinung als Leie).

    Mit welcher Art von Konzept, meine ich wie tief und genau eine derartige Analyse/ Planung geht.

    Beste Grüße
    Christoph
     
  5. #5 Manfred Abt, 30.06.2014
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  6. #6 Chris G, 01.07.2014
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    Guten Tag Herr Abt,

    vielen Dank für die Links.

    Wie kann im Anschluss auf Basis des Konzeptes die Beurteilung der Notwendigkeit der gelisteten Massnahmen bewertet werden.

    Ich gebe ein Beispiel aus den bestehenden Unterlagen:

    In der Entwässerungsgenehmigung wird als Hinweis erwäht dass eine automatisch arbeitende Hebeanlage installiert werden sollte. Aktuell ist aber nicht mals eine Rückstausicherung vom Vorbesitzer installiert worden.

    Da wir fast am höchsten Punkt in der Straße liegen und die anderen Häuser alle wesentlich tiefer auf dem Hang, ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Wasser reingedrückt wird eher gering.
    Da von der Abwasserleitung mit geringem Gefälle an den Übergabeschacht weitergegeben wird und von da aus auch mit geringem Gefälle an den Kanal, frage ich mich ob eine Hebeanlage da nicht überflüssig ist und eine Rückstausicherung ausreichend ist.

    Wird so etwas von den genannten Planern berücksichtigt, oder würde auch da ein Hinweis auf eine automatische Hebeanlage stehen?
    Die Erwartungshaltung ist ein Konzept welches passt und nicht als "mit Kanonen auf Spatzen" nur eingerahmt werden kann...

    Ich hoffe, dass ich meine Frage richtig rüber bringen konnte.

    Gruß
    Christoph
     
  7. #7 Manfred Abt, 01.07.2014
    Manfred Abt

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    Sprechen oder schreiben hilft.
    Soll heißen man sollte dem anvisierten Aufsteller des Konzeptes schon mitteilen, wofür das Konzept denn dienen soll. Das ist bisher ja unklar geblieben.
    Möglich wären z.B.
    • zur Vorbereitung eines Bauvorhabens
    • zur Unterstützung einer Kaufpreisfindung o.ä.
    • als Vorbereitung für einen Streit oder Rechtsstreit


    Weg also z.B. wie folgt:
    • Aufgabe definieren und runterschreiben
    • Anfrage an mögliche Bearbeiter mit Bitte um Vorschlag zur Abarbeitung und Honorarvorschlag
    • Entscheidung für einen Bearbeiter
    • nochmal Zielsetzung durchsprechen
    • Gliederung des Konzeptes vom Bearbeiter erbitten
    • Gliederung prüfen, ggf. korrigieren, zur Bearbeitung freigeben
     
  8. #8 Chris G, 01.07.2014
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    Guten Abend Herr Abt,

    vielen Dank.

    Gruß
    Christoph
     
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