Landwirtschaftliche BG?

Diskutiere Landwirtschaftliche BG? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Keine Ahnung, ob das hier richtig aufgehoben ist... Hat irgendjemand Erfahrung im Umgang mit der landwirtschaftlichen BG? Habe ein nettes...

  1. #1 Der Bauamateur, 01.07.2014
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    Keine Ahnung, ob das hier richtig aufgehoben ist... Hat irgendjemand Erfahrung im Umgang mit der landwirtschaftlichen BG?

    Habe ein nettes Schreiben erhalten, die der Ansicht sind, dass ich einen landwirtschaftlichen Betrieb habe, weil auf unserem Flurstück Wald, Obstbaumwiese und Wiesen eingetragen sind. Jetzt muss erst Mal ein Fragebogen ausgefüllt werden, das übliche Papiergeschiebe halt. Aber als ich da anrief, wollte mir die Dame am Telefon doch glatt verkaufen, dass das was ganz tolles wäre, weil ich ja dann gegen Arbeitsunfälle abgesichert sei - zum Beispiel beim Wiese mähen. Da ich keine Landwirtschaft betreibe, sehe ich auch nicht, wie das ein Arbeitsunfall sein kann. Und wenn ich jemanden beauftrage, einen Baum abzusägen, hat der seine eigene BG und ich bin über meine eigene Gesellschaft schon freiwillig in einer BG. Darauf hin meinte Sie, die würde die Unfälle nicht abdecken. Warum? Na weil es keine Arbeitsunfälle sind. Aha, aber wenn es kein Arbeitsunfall ist, wenn ich meinen Rasenmähe, warum soll ich dann in die BG? Ja weil die doch die Arbeitsunfälle abdeckt. Hä??

    Ich könnte es ja noch verstehen, wenn die statt der BG Bau sich auf unser Bauvorhaben stürzen, aber darum geht es wohl gar nicht...

    Frage: hat sich jemand schon mal mit der lawi BG gestritten? Ich fürchte, dass nach dem Telefonat ein Bescheid kommt und dann geht's ins Rechtsbehelfsverfahren und ich wäre um Erfahrungsaustausch dankbar.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 01.07.2014
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    Ich denke, da bist Du hier falsch, weil es hier wenig bis gar keine Waldbesitzer geben wird.

    Aber meine allgemeine Kenntnis ist die, das nur Betriebe mit Mitarbeitern in die BG müssen, weil diese Chefs nicht versichert oder besser bei Unfall des Chefs nicht eintritt (so wie der Bauherr bei der BauBG auch keine Beiträge zahlen muss)
    Alle "Alleinunterhalter" sind bei der BG raus - so mein Wissen.

    Wenn Du also keine Angestellten aus Deiner Kanzlei zur Waldarbeit abordnest
    , dann solltest Du die von der Backe haben.
     
  3. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    BG ist für Mitarbeiter, Fragebogen ausfüllen, erklären man hat keinen Betrieb keine Angestellten -> 0x Umlage.
    Betriebsinhaber usw. sind nicht automatisch versichert, die müssen sich freiwillig versichern, so wie wir Freiberufler Betriebsinhaber auch.
     
  4. #4 wilting, 01.07.2014
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    Hallo,
    um "Mitglied" in der Berufsgenossenschaft zu werden benötigt man landwitschaftl. Fläche ab einer bestimmten Größe.

    Wenn dein Wald, die Obstbaumwiese und Wiesen ein Größe von ... ha übersteigen bist du "Mitglied" bei denen.

    (Die ha Größe scheint wohl vom Bundesland abzuhängen)

    Gruß
     
  5. #5 C. Schwarze, 01.07.2014
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  6. #6 gunther1948, 01.07.2014
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    hallo
    in rlp biste mit wald im ar - bereich schon mitglied in dem verein= mindestbetrag.

    gruss aus de pfalz
     
  7. #7 Wachtlerhof, 01.07.2014
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    Diese Art Diskussion hatte ich auch schon mit der BG. Sobald Du landwirtschaftliche Flächen (Wald, Wiese, ) hast, bist Du Zwangsmitglied. Ich hatte auch keine Landwirtschaft betrieben, hilft aber nix. Da kommst Du definitiv nicht drum rum, Beiträge zu zahlen. Es wird vermutlich nur darum gehen, wie hoch Deine Beiträge sein werden. Aber dabei bist Du absolut sicher. Keine Chance, da raus zu kommen.

    LG - Gislea
     
  8. #8 ars vivendi, 01.07.2014
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    Die Bg kommt ganz fix, da braucht es noch keine ha, da reichen Teils schon rund 2000-4000qm Grundstück. Und da reicht es auch wenn du nur 2 mal jährlich Rasen mähst.
     
  9. #9 Der Bauamateur, 01.07.2014
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    So ein Scheiß! Ich habe einen knappen Hektar, der sich auf die einzelnen Flächen verteilt. Damit kann ich noch nicht einmal den Mindestbeitrag verdienen, ich hatte ja eh' nie vor, damit irgendetwas zu verdienen. Ich wollte einfach nur meine Wiese und ein paar Obstbäume genießen, in eine der alten Eichen eine Schaukel für die Kinder hängen und fertig. Dumm nur, dass die Unfälle der Kinder nicht mal mit abgesichert sind. Jetzt soll ich also einfach noch eine halbstaatliche Stelle mehr mit finanzieren. Vielen Dank lieber Staat, dass Du so gut auf mich aufpasst.
     
  10. Julius

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    Immerrhin tut der Staat in Deinem Fall (gilt leider nicht für die meisten anderen Berufe) im Gegenzug auch alles, damit Dir der Broterwerb nicht ausgeht...
     
  11. Zwakke

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    Stimmt so meines Wissens nach nicht ganz, sobald die landw. Fläche eine gewisse Größe übersteigt (2500 qm) und bewirtschaftet wird, ist man verpflichtet Beiträge zu bezahlen.
    Problem ist, wenn du mähst, gilt es als bewirtschaftet, wenn du Obstbäume hast auch.
    Sobald du bewirtschaftest giltst du als landw. Unternehmer und ich glaube ab 1 ha Wald oder 4000 qm landw. Fläche gilt man in jedem Fall als landw. Unternehmer.
    In deinem Fall hilft wahrscheinlich nur zahlen oder verpachten.
    Es ist aber schon über 10 Jahre her, als wir die Landwirtschaft aufgegeben haben und ein ähnliches Problem hatten, also ohne Gewähr.
     
  12. #12 Eumeltier, 01.07.2014
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    Das hat mein Bruder auch durch... er sei ja Forstwirt...

    "Jeder Wald, egal wie klein.." er hat dann mal nachgefragt, ob 1 Baum auch schon ein Wald ist, darauf konnte oder wollte die BG nichts antworten.

    Da kommt man nicht raus. Mein Bruder konnte allerdings den Einzug der Mitgliedszahlungen auf Antrag auf die BG Elektrotechnik und Feinmechanik übertragen (da dies das "Hauptgewerbe" ist).
    Die haben allerdings nie Beiträge für den "Wald" eingezogen. Vermutlich konnten und wollten sie mit der Anfrage der anderen BG nichts anfangen :-)
     
  13. Taipan

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    Um mal die Vorteile (für den Großgartenbenutzer) aufzuzählen:
    (Wenn die BG-Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden)

    - Unfallversicherung für alle Arbeiten im Garten
    - Berufsunfähigkeits/Erwerbsunfähigkeitsrente, wenn bei Arbeiten im Garten (aus dem Baum gefallen, mit der Brombeere Auge ausgestochen...) was passiert
    - Alle Rehamaßnahmen und Behandlungen aus diesen Unfällen werden bezahlt; Leistungen von denen die Krankenkassen nur träumen; Wiederherstellende Chirugie inklusive
    - kostenlose Hilfe bei Arbeitsschutzfragen im eigenen Garten (Ist der Rasenmäher wirlkich sicher/warum ist das Freischneiderblatt gebrochen/Ist die Schnittschutzhose die Richtige)?
    - geringe Beiträge
     
  14. R.B.

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    gem. Satzung SVLFG liegt die Grenze bei stolzen 0,25ha. Darunter kann man sich befreien lassen. Ist die Fläche größer, dann ist man dabei. Das volle Programm. Bei Spezialkulturen gibt es gar keine Grenze.

    d.h. man müsste zuerst einmal prüfen, ob man mit seinem Grundstück eine Befreiung beantragen kann

    Ist das Grundstück größer, dann bleibt nur verpachten (dann zahlt der Pächter den Beitrag) oder man versucht damit Gewinne zu machen (wird bei einem Apfelbaum und ein bisschen Wiese schwierig). Ansonsten darf man das unter Hobby verbuchen.

    Für die Beitragsermittlung werden Daten abgefragt, da sollte man sich gut überlegen was man da einträgt. Die Grundgebühr zahlt man sowieso, der Rest ist abhängig vom "Unternehmen". Im einfachsten Fall wird nach dem realen Arbeitsaufwand abgerechnet.

    d.h. Diskussionen mit der BG lohnen sich nicht so lange es um die grundsätzliche Beitragspflicht geht. Das ist leider festgelegt, und da werden auch selten mal Fehler gemacht. Diskussionen können sich dann höchstens aus der Beitragsermittlung ergeben, da können eher mal Fehler passieren, weil die Berechnung ein bisschen komplexer ist bzw. man über die Annahmen unterschiedlicher Meinung sein kann.
     
  15. Zwakke

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    !!!

    Nachtrag:
    Obstwiesen gehören zu Sonderkulturen und verpflichten daher auch unter 2500 qm zum Beitrag.

    R.B. war schneller.
     
  16. Zwakke

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    Hier unter 2.1 steht mal das Wichtigste.
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 01.07.2014
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    Aus dem link
    Vielleicht ne Lösung.
     
  18. #18 Der Bauamateur, 01.07.2014
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    Aus dem Link Unternehmer ist derjenige, dem das wirtschaftliche Ergebnis der im Unternehmen verrichteten Arbeit unmittelbar zum Vor-oder Nachteil gereicht.

    Ich verrichte keine Arbeit - im Unternehmen. Die Wiese steht einfach nur da. Z.Z. sind wir mit dem Bau des Hauses voll ausgelastet. Naja, mal sehen was da jetzt so kommt.

    Edit: R.D. - in die Richtung habe ich auch schon gedacht. Mental bereite ich schon die Stellungnahme vor...
     
  19. R.B.

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    Kleingärten sind gem. Bundeskleingartengesetz

    Das Problem wird sein, dass man bereits bei einer Fläche von 2.500m2 kaum noch von ein bisschen Gartenanbau für den Eigenbedarf reden kann. Beim TE geht es um fast 1ha, da kann man eine Menge Kartoffeln anbauen.
     
  20. #20 Ralf Dühlmeyer, 01.07.2014
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    @ R.B
    Watt ne Schreberjarten ist, wees ick ;)

    Da steht aber vor de Schreberjärten noch watt von
    Datt is so mit Blümekes umet Haus (nicht de Datsche) drumrum ;)

    PS: Das mit der Grösse ist relativ. Unser Garten hat auch noch Obstbäume einer uralten (ich würde sagen 70 Jahre +) Streuobstwiese, die auch immer noch fleissig tragen.
    Unten drunter schön viel Rasen zum Mähen, Fußballern (besser als die Kicker gestern :o), Hochbeete hats auch, aber eben auch Rosenbeete, Blumenbeete - es ist eben immer noch ein nicht ganz kleiner Hausgarten!!!
     
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