Dichtigkeitsprüfung durcheinader!

Diskutiere Dichtigkeitsprüfung durcheinader! im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, brauche eure Hilfe bzw. einen Rat. Ich werde hier noch verrückt. Hatte letzte Woche Freitag eine Dichtigkeitsprüfung von der...

  1. Jan81

    Jan81

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    Hallo,

    brauche eure Hilfe bzw. einen Rat. Ich werde hier noch verrückt.

    Hatte letzte Woche Freitag eine Dichtigkeitsprüfung von der Schmutzwasserleitung und Schmutzwasserschächte und diese hat ein "Sachkundiger für die Prüfung von Abwasserleitungen" gemacht.


    Habe leider nicht bestanden, weil laut Messung ca. 17 cm unter Oberkante Estrich (also zwischen Estrich und Bodenplatte) undicht war / ist.
    Ich war bei der Messung dabei und wir hatten zwei Mal nachgefüllt. Der Spiegel ist immer gesunken und irgendwann bei ca. 17 cm stehen geblieben.
    Wir haben vermutet, dass das Problem wohl die HT Rohre für Waschbecken, Dusche usw. unter dem Estrich sind.
    Wenn so wäre, dann müssten min. 15l Wasser zwischen Bodenplatte und Estrich befinden, dann müssten doch wenigsten paar Wände nass geworden sein. Es ist aber keine einzige Wand nass geworden???


    Also ist die Sanitärfirma heute ausgerückt und hat sich das Problem angeschaut. Diese hat einen neuen Dichtigkeitsprüfung (selber) gemacht und behauptet, dass das Wasser stehen bleibt. Jetzt wollen Sie die Kosten für die Dichtigkeitsprüfung von mir erstattet bekommen.

    Ich habe die Sanitärfirma gebeten die Luftblase drin zulassen, damit ich mir den Stand anschauen kann. Diese hat gesagt, dass Sie die Estrich Aufheizung starten müssen und die Heizung einen Abfluss braucht und deswegen das Wasser ablassen müssen.
    Ich habe keine Beweis, dass das Wasser wirklich stand.


    Jetzt gibt es drei Optionen:
    1. Die Rohre sind dicht und der Sachkundige hat sich geirrt.
    2. Die Sanitärfirma hat den Schaden behoben und behauptet, dass es von Anfang an dich war.
    3. Es ist immer noch undicht, aber die Sanitärfirma behauptet, dass es dicht ist.

    Und nu? Ich brauche trotzdem eine Dichtigkeitsprüfung für die Stadt?

    Wie soll ich da weiter vorgehen?

    Irgendwer lügt oder hat misst gebaut und ich habe das Gefühl ich darf am ende doppelt und dreifach bezahlen.

    Ist doch alles mist und weiß irgendwie nicht weiter.

    Gruß Jan
     
  2. #2 saarplaner, 01.07.2014
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    Dichtigkeitsprüfungen an Grundleitungen werden dann gemacht, wenn man noch an die Leitungen kommt, also vor dem Verfüllen. So mache ich das jedenfalls immer.

    Bei uns in der Ecke verlangen manche Entwässerungsbetriebe auch, dass man Ihnen Bescheid sagt, bevor die Grundleitungsgräben wieder verfüllt werden, damit sie sich ggf. die Entwässerungsanlage mal anschauen können.

    An die anderen Bauexperten: Wann findet bei euch denn die Dichtigkeitsprüfung statt?

    Die innere Entwässerung ist ja normalerweise kein Thema...
     
  3. Jan81

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    Ne der Sachkundiger hat ganz klar gesagt, dass die Dichtigkeitsprüfung nicht nur Grundleitungen, sondern komplette Abwasser gemacht werden muss. Der der Graben muss schon geschlossen sein. Es könnte ja passiert, dass ein Stein usw. das Rohr beschädigt.
    Die innere Entwässerung gehört auch zu der Dichtigkeitsprüfung.

    @saarplaner Mein Bauleiter hat genau das selbe wie du gesagt, aber dann kam der Sachkundige mit irgendwelche DIN, die sich irgendwann geändert hat.
     
  4. Taipan

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    Bei uns noch nicht gefordert und würde sicher eine Spass, wenn ich im Altbau an eine bestehende Anlage gehe und dann die Rübe für den ganzen 100+a alten Mist mit hinhalten muss ... Ich freu mich dewegen schon auf die nächsten 3-4 Jahre, wenn die Anfangen das bei uns einzuführen ... Dann werden wir im Bestand wohl unseren Bauherren ein bisschen mehr für den Kram abverlangen müssen ... Stichwort: Mitzuverwendente Bausubstanz - dann eben die Entwässerung bis zum Übergabepunkt, obwohl wir nur mal eben ein Bad umbauen ...
     
  5. #5 ThomasMD, 01.07.2014
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    Immer dann, wenn noch was nachgebessert werden kann.
    Später ist es ein Glücksspiel.

    Mir erscheint die Begründung des Sanis äußerst fadenscheinig. Das Kondensat hätte man auch anders aus dem Haus bekommen.
    Entweder haben die heimlich nachgebessert, was aber ohne Spuren zu hinterlassen schwer machbar sein dürfte, oder das Leck ist immer noch da...
     
  6. Taipan

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    1. Der Errichter sollte nie die Dichtheitsprüfung durchführen - Interessenskonflikt
    2. Du vertraust der Sanitärfirma nicht mehr
    3. Du vertraust dem bisherigen SV nicht mehr

    Lösung: Neuen SV holen und Prüfung im beisein der HLS-Fa. und deines Architekten wiederholen lassen

    V1: Wenn dicht, SV2 bezahlen und Meldung an Stadt, die HLS-Fa. bleibt auf den Kosten für eigenen Test (was sollte der bei denen schon Kosten?) sitzen ... deren Problem - Sie sind in der Nachweispflicht, dass die Leistung mangelfrei ist.
    V2: Wenn nicht dicht - HLS-Firma lügt, sie muss auf eigene Kosten nachbessern (inkl. aller Nebenleistungen) und den 2. SV bezahlen bis die Sache dicht ist.
     
  7. #7 saarplaner, 01.07.2014
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    @Jan81:

    Ich habe jetzt mal schnell nachgeschaut, und mein Vorgehen bestätigt gefunden. Ich habe keine Hinweise gefunden, dass innere Entwässerungsleitungen (also keine Grundleitungen) mit geprüft werden müssen.

    Geprüft werden müssen laut DIN 1986-30 und § 18 b WHG nur Grundleitungen im Erdreich und/oder Leitungen, unter der Bodenplatte, an die man nicht mehr herankommt, keine inneren Leitungen.

    Mich würde mal die Vorschrift interessieren, auf die sich dein Sachverständiger stützt.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 01.07.2014
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    Ob auch die innere Verrohrung zur behördlichen Dichtigkeitsprüfung gehört, wage ich zu bezweifeln, aber da mögen unsere Abwasserspezis sich äussern.

    Was das Leck betrifft:
    1) Grosser Fehler, die Mangelbehebung ohne eigene sachverständige Kontrolle vornehmen zu lassen!
    2) Behaupten kann ich auch, im Himmel sei Jahrmarkt. Der Sanilöter hat zu beweisen, dass kein Leck vorliegt.
    Liegt keines vor, wäre die "Wunderheilung" zu klären.
    Ich würde einfach vom Sanilöter eine schriftliche Aussage verlangen und die dem Sachverständigen mit der Bitte um Äusserung zukommen lassen.
    Sollen die das doch untereinander klären!
     
  9. Jan81

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    In meinem Entwässerungsantrag steht:

    Es ist eine Dichtheitsprüfung gemäß DIN EN 1610 in Verbindung mit Arbeitsblatt ATV-DVWH-A139 vor der Inbetriebnahme durchzuführen.


    Der Sachverständige hat geschrieben:

    Die Frage nach dem Dichtheitsnachweis kann ich dahingehend beantworten, dass grundsätzlich die Dichtheit der Abwasseranlage durch eine entsprechende Prüfung gem. DIN 1610 nachgewiesen und dokumentiert werden muss.
     
  10. Jan81

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    Die Sanitär Firma hat einen Schlüssel von dem Bauleiter bekommen bzw. hatte diesen sowieso weil die Heizung angeschlossen werden sollte
    und ist heute hin gefallen ... OHNE mir bescheid zugeben.

    Ich hatte überhaupt keine Möglichkeit "eigene sachverständige Kontrolle" zu machen bzw. zu beauftrage.
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 01.07.2014
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    Dann hast Du bei der Mängelmeldung den Fehler gemacht, nicht dort nicht zu vermerken, dass die Ursachensuche nur nach Absprache mit Dir zum Zwecke der Kontrolle erfolgen darf!
     
  12. Jan81

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    ja dass stimmt, den Fehler habe ich wirklich gemacht.
     
  13. Jan81

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    Habe mir mal heute Abend die Baustelle angeschaut.

    Also die Sanitärfirma hat wohl eine Dichtigkeitsprüfung gemacht und dafür meinen Schlauch benutzt. Der Wasserzähler (Bauwasser) hat auch ein paar m³ mehr.

    Die Rohre hat die Sanitärfirma wohl auch untersucht. Bei allen Rohren wurde der Randdämmstreifen abgeschnitten. Ein Rohr im Badezimmer wurde definitiv abgebaut. Also irgendwas hat die Sanitärfirma gemacht. Nur eine Dichtigkeitsprüfung war es nicht.
     
  14. Taipan

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    ... :confused: ...
     
  15. Jan81

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    ich wollte nur damit sagen, dass die Sanitärfirma nicht NUR eine Dichtigkeitsprüfung gemacht hast, sondern hat min. zwei Rohre ausgebaut.

    Ich werde erst mal auf das Prüfprotokoll warten, sollte heute oder morgen kommen.
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 02.07.2014
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    Alleine schon für das Abschneiden der Randstreifen gehört denen der Arsch richtig versohlt!!!

    Was ist denn mit der Trocknung der durch die Undichtigkeit ausgetretenen Wassermenge???

    Und warum hast Du keinen eigenen Baubegleiter???
     
  17. Jan81

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    Trocknung war bis jetzt kein Thema, weil es keine Anzeigen gab, dass Wasser wirklich ausgetreten ist. Nur jetzt sind seit gestern Morgen die Wände in den Ecken in HWR feucht. Also muss doch Wasser ausgetreten sein.

    Bei der Dichtigkeitsprüfung von dem Sachverständigen sind max. 10-15 Liter ausgetreten (jedenfalls behauptet er das) und bei der Menge benötigt man keine Trocknung, hat jedenfalls der Sachverständigen und der Bauleiter gesagt.

    Bei der Dichtigkeitsprüfung von der Sanitärfirma sind wohl wieder mehrere Liter (Menge unbekannt) ausgetreten und in HWR steigt jetzt die Feuchtigkeit nach oben.

    Also war oder ist im HWR die undichte Stelle. Habe alles gestern Abend dem Bauleiter gemeldet, aber noch keine Antwort bekommen.

    Nächste Woche wird ein neuer Dichtigkeitstest gemacht. Der Schmutzwasserschacht war auch undicht, deswegen muss dass sowieso gemacht werden.

    Ich wollte eigentlich nur ein Tipps wie man mit so eine Situtation umgeht, weil bis jetzt Aussage gegen Aussage war.
     
  18. ISYBAU

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    1) Hier geht es offensichtlich um einen Neubau? Dann ist DIN EN1610 mit DIN 1986-100 anzuwenden.
    Dicht müssen zwar alle Abwasserleitungen sein, aber mit Luft- oder Wasser nach DIN EN 1610 sind nur die Grundleitungen zu prüfen.
    Diese schliesst eine optische Inspektion mit ein.

    2) Abnahmeprüfung nach DIN EN1610 generell nach Grabenverfüllung, weil der Bauprozess selbst viele Tücken beinhaltet.
    Das gilt aber "erst" seit 1997 --- muss sich nach 17Jahren ja nicht herumgesprochen haben.
    Aber: Gerade im Grundstücksbereich macht eine erste Prüfung vor "Verfüllung der Leitung oder Überdeckung" Sinn - dabei handelt es sich um eine Eigenüberwachungsprüfung. Man kann diese Ersatzweise als Abnahmeprüfung anerkennen - aber das entscheidet der Bauherr! Sonst niemand.

    3) Die genannte DIN1986-30 gilt für Wiederholungsprüfungen im Altbestand. Das ist eine andere "Baustelle".
     
  19. ISYBAU

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    Empfehlung: Mangel und Mangelfolgeschaden schriftlich anmelden. ...

    Ansonsten: Die Dichtheitsprüfungen werden von Sachkundigen durchgeführt! (in NRW erf.: 1 Woche Schulung, manche meinen mit 2 Tagen zurande zu kommen) und NICHT von Sachverständigen.

    Ein Sachverständiger sollte nicht nur Wochen-erfahrungen haben, sondern eher Jahrzehnte!
     
  20. Jan81

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    Danke Isybau für deine Antwort. Diese Woche wird eine neue Dichtigkeitsprüfung durch den "Sachkundiger für die Prüfung von Abwasserleitungen" (mit mehr als 20 Jahre erfahrung) gemacht.
     
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