Hangsicherung

Diskutiere Hangsicherung im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Servus! Gegeben sei folgendes Szenario: Eine Straße innerorts wird ausgebaut, dabei wird auch ein bisher nicht vorhandener Gehweg hergestellt....

  1. #1 meisterLars, 01.07.2014
    meisterLars

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    Servus!
    Gegeben sei folgendes Szenario:
    Eine Straße innerorts wird ausgebaut, dabei wird auch ein bisher nicht vorhandener Gehweg hergestellt. Dieser wird an einer Stelle in einen Hang gebaut, genau so weit, wie das gemeindeeigene Grundstück geht. Dabei entsteht jetzt natürlich eine ziemlich Steile Böschung mit einer Höhe von Rund einem Meter. Der zuständige Bauamtsmitarbeiter will aber keine Hangsicherung verbauen.
    Hat der angrenzende Grundstückseigentümer ein anrecht auf eine Hangsicherung in Form von Winkelstützen bzw irgendein Schriftstück der Kommune, das ihn schadfrei hält, wenn dann irgendwann doch mal die Böschung abrutscht?
     
  2. Taipan

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    Nein. kein Anspruch auf eine irgendwie geartete Mauer. Anspruch aber darauf, dass der eigene Dreck bleibt wo er hingehört - nämlich auf dem eigenen Grundstück. Wie der Nachbar das anstellt, musst Du ihm überlassen. Sollte sich der Dreck trotzdem auf den Fußweg verflüchtigen, hat die Gemeinde der ursprünglichen Zustand auf ihre Kosten wieder herzustellen. DAS würde ich denen schon mal als "Prophezeihung" schriftlich mitteilen - nicht dem Bauamtsmitarbeiter, sondern dem Bauamtsleiter, und dem Amtsleiter, der für die Straße zuständig ist und dem Leiter des Liegenschaftsamtes ... ggf. als Kopie gleich mal an den Landrat.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 01.07.2014
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    Ich würde - wenn Ihr das Unternehmen seid oder Du der Eigner bist - die Gemeinde gleich auf die Gefahr eines Erdrutsches hinweisen und denen die Haftung dafür anhängen.

    1) Kann Dir dann keiner sagen hätten Sie mal, dann..... und 2) haften öffentliche Bediente äusserst ungern, was wiederum zu einer kurzfristigen Handsicherung führen könnte :D
     
  4. #4 gunther1948, 01.07.2014
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    hallo
    wieso darf die gemeinde eine böschung auf dem grundstück anlegen, wenn ich zu meinem nachbarn eine abstützung bauen muss bei einer abgrabung auf meinem grundstück?????

    gruss aus de pfalz
     
  5. Taipan

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    Du musst keine Abstützung bauen.

    Die Veränderungen auf deinem Grundstück dürfen nur nicht zu Veränderungen auf dem Nachbargrundstück führen. Die Abstützmauer ist da meist billig, einfach zu erstellen, logisch naheliegend und erprobt.

    Er gänge aber ggf. auch anders ... Nur eben zwingend so, dass der Dreck bleibt, wo er ist.
     
  6. #6 meisterLars, 01.07.2014
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    Wir sind da nicht wirklich involviert, da wir nur auf einer vorbereiteten Trasse Versorgungsleitungen verlegen. Allerdings bekommt ein weiterer Nachbar Winkelstützen. Bei dem ist nämlich eine über 2m hohe Steilwand entstanden.
    Allerdings sagen wir und auch alle Mitarbeiter des Unternehmens, das den Straßenausbau herstellt, dass da eine Abstützung in irgendeiner Weise hin muss.
    Ich bin heute nur von der betroffenen Anwohnerin angesprochen worden, daher dachte ich mir, ich poste das mal hier.
     
  7. #7 Stolzenberg, 01.07.2014
    Stolzenberg

    Stolzenberg Gast

    Die Antwort wurde Dir schon gegeben. Wenn der Hang über eine ausreichende Standfestigkeit verfügt, so ist eine Abgrabung bis einen Meter ggf. zulässig. Dies muss für zwei Meter nicht als gegeben angesehen werden!
    Bei einem aufgeschlossenen Felsen hätte auch bei einer Abgrabung von zwei Metern keiner auch nur gewagt eine Frage zu stellen, obwohl es gerade dann beginnt kompliziert zu werden!!!

    Fraglich ist der rechnerische Nachweis zwecks Ausschluss einer Rutschung!
     
  8. #8 gunther1948, 01.07.2014
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    hallo taipan
    es geht mir mehr um die böschung die auf dem grundstück der anlieger entsteht.

    gruss aus de pfalz
     
  9. #9 gunther1948, 01.07.2014
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    hallo taipan
    es geht mir mehr um die böschung die auf dem grundstück der anlieger entsteht.

    gruss aus de pfalz
     
  10. #10 Annette1968, 01.07.2014
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    Wieso entsteht irgendetwas auf dem Grundstück der Anlieger?
    Bildlich gesprochen:
    Hätte der Anlieger eine Mauer als Einfriedung auf seinem Grundstück, müsste die immer noch sicher stehen.
     
  11. #11 gunther1948, 02.07.2014
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    zitat aus #1

    gruss aus de pfalz
     
  12. Taipan

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    Du denkst in falschen Dimensionen ... Ich interprediere das so, dass die Böschungsoberkante mehr oder weiniger auf der Grundstücksgrenze liegt.
     
  13. #13 Annette1968, 02.07.2014
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    So wie Taipan hatte ich das auch verstanden. Hätte die Gemeinde ernsthaft private Grundstücke "angeknabbert" würde ich denen als Eigentümer etwas husten.
     
  14. #14 gunther1948, 02.07.2014
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    +hallo
    naja vielleicht bin ich da vorbelastet, weil in einem neubaugebiet von der gemeinde genauso verfahren wurde, 1,40m länge ca, 40° böschung auf dem grundstück des bauherrn. dann war die zufahrt zum carport nur noch 2,8 m breit.
    klärung erfolgte vor dem kreisrechtsausschuss.

    gruss aus de pfalz
     
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