Abweichung Baubeschreibung Innentüren und Dach

Diskutiere Abweichung Baubeschreibung Innentüren und Dach im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, ich bin Neu hier - habe die Suche bemüht und bin leider zu meinem Thema nicht fündig geworden. Wir bauen aktuell eine...

  1. #1 Mango1980, 01.07.2014
    Mango1980

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    Hallo Zusammen,

    ich bin Neu hier - habe die Suche bemüht und bin leider zu meinem Thema nicht fündig geworden.

    Wir bauen aktuell eine Doppelhaushälfte mit einem Bauträger.
    Es läuft bisher sehr gut, allerdings haben wir gerade 2 "Probleme".

    1. optischer Mangel:
    Hierbei haben wir lt. Baubeschreibung 2,11m hohe Innentüren gekauft - alle Ebenen, nur im Keller wird von einer einfacheren Ausführung gesprochen. Während des Rohbaus haben wir überall unser Augenmerk gehabt, nur eben nicht auf den Türen. Und haben sogar noch eine zusätzliche Türen von der in das Haus eingebauten Garage in den Flur (Beton) dazu planen und ausführen lassen.
    Jetzt ist der Putz drauf und der Estrich gegossen und wir wundern uns und stellen fest, dass alle Türen aktuell zw. 1,99-2,04 hoch sind - abzüglich Zarge und Parkett/Fliesen landen wir also bei einer endgültigen Türhöhe von ca. 1,95m.
    Hierbei handelt es sich um ein "Standardmaß" - wir kommen also durch, die Türen sind einwandfrei zu nutzen etc. - aber… es sind eben nicht die versprochenen überhohen Türen.
    Wir haben einen ganz guten Draht zu unserem Bauträger, sind uns aber nicht sicher, was man für einen optischen Mangel dieser Art als Ausgleichszahlung Verlagen sollte. Nacharbeiten wurde uns auch angeboten, allerdings sind die Türen weder im DG, noch in der Betonwand (Garagentüre) zu realisieren.

    Könnten die Experten unter Euch uns da zumindest mal ein Bauchgefühl geben? Uns geht es eher darum zu wissen, ob wir hier über 100EUR pro Tür oder 1.000EUR pro Türe sprechen.

    2. Expertenrat Dach:
    Wir sind ein wenig verwirrt in Sachen Dach.
    Bei uns stellt es sich wie folgt dar:
    Dachgebälk wurde gebaut, dann wurde eine blaue Folie aufgebracht und die Ladung.
    Die Folie war an einigen Stellen löchrig und es regnete ins DG.
    Jetzt wurde die Dämmwolle im DG zwischen die Balken eingebracht und die Dampfsperre geklebt - allerdings fehlen immer noch die Ziegel, lt. Bauträger wurden wohl die Löcher in der blauen Folie geflickt.
    Wir wundern uns über die Reihenfolge und machen uns Sorgen, dass die Dämmwolle durchnässt.
    Heute regnet es, morgen oder übermorgen sollen die Ziegel aufgebracht werden.

    Kann uns jemand die Sorgen nehmen?

    Vielen Dank für Eure Unterstützung.

    Mango1980
     
  2. #2 Gast036816, 02.07.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    100 € - was willst du damit? du hast türen geordert, die jetzt nicht passen. wie soll das reguliert werden? nimmt der lieferant die türen zurück und stellt dir die gleichen modelle eine nummer kleiner zur verfügung? kostenfrei? das solltest du erst einmal regulieren, das wird sicher der größte posten. als minderung von zu kleinen türen wirst keine 100 € pro tür bekommen.

    der falsche bauablauf beim dach ist eine richtige nummer. hier solltest du dir eigenen sachverstand besorgen, der die sache prüft und ggf. zur schadens- und mängelbeseitigung dich kompetent berät. das nichts für eine ferneinschätzung.

    bist du sicher, dass du mit bauträger und nicht mit gu oder gü baust?
     
  3. H.PF

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    Nee, Norbert. Er hat in der Baubeschreibung die hohen Türen, die sind aber nicht ausgeführt worden...

    Mit dem Dachausbau: DAS ist Murks und kann richtig Ärger geben. Such dir da bitte einen kompetenten Fachmann vor Ort der sich das ganze anschaut. Kann im Extremfall heißen: Alle Dämmung raus und ein mal trockenlegen...

    Denk bitte an den Blower Door-Test bevor die Schrägen etc beplankt werden!
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 02.07.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Ich kenne keine blaue Unterspannbahn. Blaue Folien kenne ich nur als Dampfbremsen innenseitig!

    Und zu den Türen: Soll er die Löcher doch höher machen!
     
  5. #5 Gast036816, 02.07.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die türöffnungen sind zu niedrig. entweder der unternehmer übernimmt die kosten der nicht passenden türen - zargen und türblätter - beschläge können eventuell weiter verwendet werden oder er setzt die stürze höher incl. der folgearbeiten - eventuell putzreparatur. das war mit derregulierung gemeint.
     
  6. #6 Kater432, 02.07.2014
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    Trotzdem wurden 2,11m hohe türen bestellt, da kann der BT nicht einfach weil er so dusselig war, kleinere Türen einbauen, auch wenn er die kosten dafür übernimmt. Der Käufer bekommt ja nicht das, was er bestellt hat. Also hohe Türen. Somit müsste es, wenn der Käufer sich drauf einlässt eine Ausgleichszahlung geben.

    Desweiteren würde ich alles was kleiner als die StandardHöhe von 1,98m ist, nicht akzeptieren. Wenn die jetzige Höhe schon NUR 1,99 ist, wie soll das eine normale Tür rein.
    Und ein Bereich von 1,99 - 2,04 ist ja nun nicht ein kleiner Toleranzbereich. Bei 2,04 Rohöffnung, dürfte eine StandardTür schon Probleme haben, weil die Öffnung zu hoch ist. In einem Neubau würde ich mir keine Sonderanfertigungen reinsetzen lassen. Entweder Rohöffnung für 1,98 oder für 2,11. Sonst hat man später immer das PRoblem das alles Sonderanfertigungen werden müssen.
     
  7. #7 Thomas B, 02.07.2014
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    Türen: Wie Mietzekatze432: diese "Toleranzen" snd schon abenteuerlich. Üblicherweise plant man -so man denn plant- die Türen mit einer Höhe von 201 cm ein. Etwas mehr geht aber auch. Das deckt die Zarge idR ab (ein paar cm jedenfalls). Lieber etwas zu groß als zu klein.

    Ist die Öffnung nun nur noch 199 cm, so müßte man Zarge und Blatt um ein paar cm kürzen. Das geht. Kein Thema. Wie aber sieht denn das aus? Einige Türen sind dann 2m hoch, einige ein paar cm niedriger. Geht gar nicht. Zudem sind die 2m-Türen heutzutage schon eher "niedrig". Bei 2 m Türen verbleiben schließlich nur 196 - 197 cm Durchgangsmaß. Niedrigere Türen entsprechend weniger.

    Das aber ist ohnehin alles Theorie und auch nicht so wichtig, weil ja 2,12 m - Türen bestellt und vereinbart wrane. Also: Ändern. Punkt.

    Das kann aber evtl. gar nicht möglich sein (hängt sehr vom statischen Konzept ab), wenn nämlich die Türstürze als tragende Bauteile (Unterzüge) ausgebildet wurden. Die kann man dann nicht einfach wegstemmen. Wissen wir aber hier nicht und ist beim EFH ehere die Ausnahme (ich habe gerade exakt so einen Fall, wo die Türstürze tatsächlich als UZ ausgebildet werden müssen, weil es deckengleich nicht geht!).

    Gehen wir davon aus, daß es geht, so wären die Stürze rauszuklopefen und höher zu setzen. Einputzen. Fertig. Aufwand? Ja...nicht eben unerheblich. Aber wen stört's?

    Unterspannbahn, dann Lattung, dann Wärmedämmung,...verputzt ist auch schon, der Estrich wurde gelegt ...und nun kommt die Dacheindeckung.

    So eine Reihenfolge ist mir noch nie untergekommen, aber ich lerne gerne dazu.

    Blaue Folie als Unterspannbahn müffelt nach Dampfbremse und nicht nach Unterspannbahn! Geeignet? Dampfdiffusionsoffen oder nicht (dann wohl eher nicht)? 2. Hinterlüftungsebene oder Volldämmung der Sparrenfelder?

    Hier kann nur dringend angeraten werden umgehend (= sofort!) eigenen technischen Sachverstand hinzuzuziehen und dem Treiben dort Einhalt zu gebieten, wenn es so ist wir vermutet.
     
  8. #8 Mango1980, 02.07.2014
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    Hallo Zusammen,

    vielen Dank für die vielen Reaktionen!

    Kurze Aufklärung: Die Türen sind noch im Rohzustand gemessen - Türen/Zargen etc kommen alle vom Bauträger, daher müsste er sich auch mit den evtl. Sondermaßen rumschlagen.
    Wir sind unentschlossen. Wir haben im kleinen Flur unten 4 Türen - also direkter Vergleich möglich - Eingangstür, läuft außer Konkurrenz, WC Tür, Flurtür und eben die Garagentüre, die lt. Bauträger nicht vergrößert werden kann zum einen wegen der Statik und zum anderen wegen Brandschutz.
    Keller, war eh kleiner geplant und DG geht wohl nicht wegen der Dachschrägen.

    Fazit: Wir hätten also nur im OG und EG, da aber nur teilweise die Möglichkeit die Türen auf das 2,11 Maß zu bringen.

    Unser Bauträger hat uns angeboten die Höhe anzupassen (alles nicht-tragende Wände) oder eine Ausgleichszahlung - hier wissen wir aber eben überhaupt nicht, wie viel für diesen optischen Mangel fair wäre - wollen jetzt nicht zu schnell eine Summe X akzeptieren.

    Dach: Wir gehen dem Thema Dach heute noch mal nach… Die Sparren sind mit Dämmwolle gedämmt, ob es da noch eine Hinterlüftungsebene gibt weiß ich nicht, bzw. müsstet Ihr mir erklären, wie das wohl aussieht. Die Dampfsperre ist aufgebracht und die Latten für den Trockenbau auch! Allerdings wird ein Blower Door Test zur Abnahme stattfinden.
     
  9. #9 Thomas B, 02.07.2014
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    Ich nehme jetzt mal an, daß das Maß vom blanken Estrich bis zum Sturz gemeint ist? Dan wird sich das lichte Maß noch weiter reduizieren, wenn nämlich der Bodenbelag noch auf dem Estrich liegt (ca. 10 mm).

    Das eine Tür zur betonierten Garage nicht ganz so einfach herzustellen ist, ist klar. Die Begründungen allerdings sind lustig und offenbaren, daß der BT in seinem Gegenüber (= Mango1980) eine blutigen Laien ausgemacht hat, dem man getrost alles erzählen kann, weil er ja keine Ahnung hat.

    Natürlich ist es korrekt, daß der BT keinerlei Ausgleichszahlungen leisten müßte, wenn er den Mangel behebt. Logo!

    Daß es im DG evtl. wg. der Dachschrägen nicht geht eine 2,11-Türe einzubauen mag tatsächlich so sein. Warum aber vereinbart man es dann? Planlos? Ahnungslos?

    Einen Blower - Door Test macht man tunlichst lange vor der Abnahme. Denn wenn Undichtigkeiten festgestellt wereden, sind diese im noch nicht fertigen Zustand vergleichsweise leicht nachzubessern (zB. Dichtigkeit der Dampfbremse im Trockenbaubereich; ist das alles fertig verkleidet wird es aufwendig!). Letztendlich nicht klug es so zu machen, aber eben Risiko des BT.
     
  10. #10 Mango1980, 02.07.2014
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    Absolut richtig. Gemessen vom blanken Estrich zum Sturz.
    Das mit der Garage ist mir auch ein Rätsel - aber das scheint eben die aufwendigste Stelle zu sein, daher sucht man nach Argumenten.
    Wir ärgern uns vor allem darüber, dass, sollte es wirklich statische Gründe haben, wir nicht bei der zusätzlichen Beauftragung der Tür darauf hingewiesen wurden! Auch das Problem im Dach hätte man schon vorab kommunizieren können bzw. in der Baubeschreibung deutlicher formulieren müssen, aber das ist ja das Problem des Bauträgers.

    Wie auch immer - entweder lassen wir es ändern oder müssen eine Ausgleichszahlung verhandeln und hier wissen wir einfach nicht, was angemessen ist.

    Und wir holen uns jetzt dauerhafte Begleitung an die Seite, bisher haben wir uns mit Freunden und Bekannten (Dipl. Ing., Architekten etc.) behelfen können, aber langsam wird's komisch!

    Danke Euch vielmals und wenn uns noch jemand eine Hausnummer für die Ausgleichszahlung nennen kann, dann her damit ;-)
     
  11. #11 Annette1968, 02.07.2014
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    Ich würde im EG keine Ausgleichszahlung akzeptieren, sondern nachbessern auf die vereinbarte Höhe. Was nützen euch ein paar hundert Euro, denn mehr wird es nicht. Ihr werdet euch immer ärgern. Ob es im OG wirklich nicht geht, kann man auf die Distanz natürlich nicht sagen. Aber das würde ich überprüfen.
     
  12. #12 Thomas B, 02.07.2014
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    Ausgleichszahlungen wsind m.E. nicht das Mittel der Wahl.

    Wie hoch könnten diese ausfallen? Preisunterscheid zw. 2 m Tür und 2,11 m Tür ca.30 - 40 EUR.

    Das wäre die tatsächliche finanzielle Einsparung des BT, die er an Euch weitergeben könnte.

    Aber: Das Ändern auf das korrekte Maß wäre erheblich aufwendiger: Sturz rausklopfen und höher wieder einbauen (bzw. neuen Sturz einbauen), verputzen...sicher wird man da kaum unter 5 - 6 Stunden Arbeitzsaufwand/ Tür wegkommen (6 Std. á EUR 50 = EUR 300/ Tür).

    Letztendlich aber werden auch ein paar Hundert Euro nur im ersten Augenblick da diese auf die gedankliche "Habenseite" des Kontos kommen erfreuen. Danach habt Ihr für alle Zeit die zu niederigen Türen.

    Mein Tipp bei 4 Türen: 200 (geiziger BT) - 1.000 EUR.

    der Schaden für den BT wird natürlich nicht bei EUR 50 x 6 Std. / Tür liegen, da er sicher dem Rohbauer die Hammelbeine langzieht, der abweichend vom Plan (gab es einen) gemauert hat oder den Planer in die Pflicht nehmen...letztendlich wird er jedenfalls keinen Schaden haben.
     
  13. Muppet

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    Jetzt vielleicht schon, aber wenn euch in ein paar Jahren mal die Türen nicht mehr gefallen, ihr z.B. auf eine Glastür wechseln wollt, oder einfach eine Tür kaputt geht werdet ihr fluchen, wenn ihr dann das x-fache bezahlen dürft. Mein Haus ist alt, da sind keine zwei Türen gleich und keine einzige hat auch nur annähernd Normmaß. Angebot vom Schreiner waren pro Tür mit Zarge 1200-1500 Euro. Nur mal so als Preisvergleich. Ich würde keine Ausgleichszahlung akzeptieren, sondern darauf bestehen dass die vereinbarten hohen (Norm-)Türen eingebaut werden. Und vor allem, dass alle Türen wirklich gleich hoch sind. Wie sieht das denn sonst aus?
     
  14. #14 Mango1980, 02.07.2014
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    Großartig! Vielen Dank!
    Ja, wir tendieren auch dazu den BT die Änderungen machen zu lassen, aber die Anhaltspunkte von Thomas B helfen auch!

    Danke Euch!
     
  15. #15 Kater432, 02.07.2014
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    Für das obere Stockwerk, muss er euch ja eh noch Geld oder was auch immer anbieten, wenn dort keine 2,11 Türen gehen. Wenn er da falsch geplant hat, ist dies ja nicht eurer Problem. Ihr habt im Vertrag die 2,11 hohen Türen. Punkt. Wenn er das versemmelt, ist das sein Bier und er muss es ausbaden.
     
  16. #16 Annette1968, 02.07.2014
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    Wenn oben keine hohen Normtüren gehen, dann eben dort (nur dort) das niedrigere Standard (!) Maß. Und zwar mit Ausgleichszahlung!. Ich würde mich aus den oben genannten Gründen auf keine Sondermaße einlassen.
     
  17. #17 stockstadt, 02.07.2014
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    Wenn ich mich nicht irre (kann ich erst später nachschauen), kann ich bei strittigen Mängeln das Doppelte von den Beseitigungskosten von der jeweiligen Rate zurückbehalten.

    Das kann man auch wie Gummi auslegen ... aber es ist ein Anhaltspunkt.

    Aber grundsätzlich ist reden und einigen immer besser, als mit der Geldkeule zu drohen.

    LG
     
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