Bebauungsplan - Abgrabungen u. Wandhöhe

Diskutiere Bebauungsplan - Abgrabungen u. Wandhöhe im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, kurze Frage: In unserem Bebauungsplan finden sich folgende Formulierungen: Die Wandhöhen werden wie folgt festgelegt:...

  1. #1 Mercarior, 02.07.2014
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    Hallo zusammen,

    kurze Frage:

    In unserem Bebauungsplan finden sich folgende Formulierungen:


    Darüber hinaus werden Abgrabungen und Aufschüttungen bis 50 cm zugelassen:


    Soweit so gut - jetzt steht allerdings bei den Festlegungen zur Wandhöhe noch
    folgende Ergänzung dabei:


    Meine Frage:

    Darf ich nun vom "aktuellen" Geländezustand 50 cm "Abgraben" und somit 50 cm "tiefer" anfangen
    zu bauen, um letztlich eine Gebäudehöhe von 7 m zu erreichen?

    Oder darf der aus dem Boden herausragende Baukörper vom "künftigen Gelände" aus gemessen (also
    nach Abgrabung der 50cm) dann auch wieder nur 6,50 m hoch sein?

    Das ist mir nicht ganz klar.

    Sorry, wenn die Frage blöd ist, bin absoluter Voll-Laie, man vergebe mir meine Dummheit :-)

    Viele Grüße
    Merci
     
  2. #2 Thomas B, 02.07.2014
    Thomas B

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    Ich lese daraus, daß die Wandhöhe sich auf das natürliche Gelände bezieht, also nicht auf die Abgrabung.
     
  3. Zwakke

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    Ich lese es anders:
    Ich nehme mal an, dass das ein Teil von Ziffer 2.5 ist.
    Also wenn du abgräbst auch max 6,50 m und nicht 7 m.
     
  4. Muppet

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    Ich würde "Wandhöhe bezogen auf das künftige Gelände" auch so verstehen, dass egal ob ich nun abgrabe oder aufschütte oder nix mache die Wandhöhe 6,50 betragen darf ab OK Gelände im fertigen Zustand. Ich würde im Zweifel mal bei der Gemeinde/Stadt nachfragen, die sollte ja wissen wie sie das gemeint haben.
     
  5. #5 Thomas B, 02.07.2014
    Thomas B

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    Ja...kann man auch so lesen...stimmt.

    Aber: Ich denke man muß auchsehen wie eine solche Abgrabung/ Aufschüttung aussieht. Handelt es sich z.B. nur um eine Abgrabung um ein Kellerfenster zubelichten (was allerdings mit 50cm schwerlich zu erreichen sein dürfte)...naja..jedenfalls etwas Lokales oder handelt es sich um etwas Größeres, also zB daß eine komplette Gebäudeseite "tiefergelegt" wird.
     
  6. #6 Zwakke, 02.07.2014
    Zuletzt bearbeitet: 02.07.2014
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    Ums nochmal zu erläuter:
    Thomas hat zwar recht, aber nur solange man nicht abgräbt/aufschüttet. Dann greift 2.5, also Höhe des künftigen Geländes, vorausgesetzt das ist 2.5.
     
  7. #7 Mercarior, 03.07.2014
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    danke für die Antworten :-)

    also darf man - ausgehend vom Boden (tiefster Punkt) max. 6,50 m Wandhöhe erreichen, auch wenn man abgräbt...

    Ich frage mich dann allerdings, welchen Sinn die Möglichkeit der Abgrabung hat?!
     
  8. Muppet

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    Zum Beispiel Garten/Terasse begradigen, gerade Zufarht schaffen....
     
  9. #9 gunther1948, 03.07.2014
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    hallo
    mal wieder eine der unsinnigen und missverständlichen regelungen die eigentlich für die tonne sind.

    gruss aus de pfalz
     
  10. #10 Mercarior, 04.07.2014
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    so sehe ich das auch...vor dem Bau kann ich doch auf meinem Grundstück rumbuddeln / aufschütten und begradigen was ich will, oder? eine "Abgrabung" dient ja gerade dazu, vom natürlichen Gelände nach unten zu graben, um z.B. Kellerräume besser zu belichten o.ä....

    wenn das "natürliche Gelände" von dem ab eigentlich die Wandhöhe gemessen wird, letztlich auf das Niveau der Abgrabung gelegt wird, dann ist die Möglichkeit der Abgrabung ja absoluter Quatsch...

    seis drum
     
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