Herstellungskosten für Wasserversorgung und Kanal

Diskutiere Herstellungskosten für Wasserversorgung und Kanal im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; hallo! Ich habe heute von der Gemeinde 2 Bescheide (Nachzahlungen) erhalten: 1) Herstellungskosten Wasserversorgungsanlage 2)...

  1. #1 BavariaBlue, 02.07.2014
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    hallo!

    Ich habe heute von der Gemeinde 2 Bescheide (Nachzahlungen) erhalten:
    1) Herstellungskosten Wasserversorgungsanlage
    2) Herstellugnskosten Entwässerungsanlage

    Auf meinen Grundstück steht ein Wohnhaus (mit Keller 131,66 m2, Erdgeschoss 142,71 m2, und Obergeschoss 131,66m2) In diesem Gebäude ist eine Wasser und Kanalanschluss.

    Dann steht noch eine Halle auf dem Grundstück mit ca. 300 m2 Fläche ohne Wasser und Kanalanschluss.

    Is es korrekt das bei der Beitragsberechnung auch für die Geschossfläche von 300 m2 der Halle mit einbezogen wird, obwohl dieses Gebäude keinen Wasser und Kanalanschluss hat?

    Danke! Gruß BB
     
  2. #2 wasweissich, 02.07.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    und wo fliesst das dachwasser hin ?
     
  3. #3 BavariaBlue, 02.07.2014
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    Das Dachwasser kommt nicht in den Kanal sondern fließt in eine Zisterne bzw. wird auf dem Grundstück versickert!!!
     
  4. #4 BavariaBlue, 03.07.2014
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    Nach Rücksprache mit dem Sachbearbeiter von der Wasserversorung kam heute folgende Antwort:

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichthofes (BayVGH, AZ: 23 ZB 01.401 v. 11.09.2001 und AZ: 20 CS 10.1167 v. 14.06.2010) kommt es bei der Beitragsberechnung für ein Gebäude nicht darauf an, ob tatsächlich ein Wasser- und/oder Kanalanschluß vorhanden ist, sondern ob das Gebäude (oder ein selbständiger Gebäudeteil) nach Art seiner bestimmungsgemäßen Nutzung einen Bedarf nach Anschluß an die öffentliche Ver- oder Entsorgungsanlage auslöst.

    Nach den vorgenannten Entscheidungen des BayVGH sind auch (gewerbliche) Lagerhallen beitragspflichtig, wenn in diesen der Geschäftsgang des Betriebes in überwiegender Art und Weise stattfindet. Ohne Bedeutung ist dabei, dass sanitäre Einrichtungen in einem anderen Gebäude (oder Gebäudeteil) vorgehalten werden.

    Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben Ihre Frage beantwortet haben zu können.

    Sollte ich gegen den Bescheid Einspruch erheben? Sehe nicht ein für ein Gebäude zu zahlen wo sich kein Wasser und Kanalanschluss befindet? Es geht hier um einige tausend Euro....
     
  5. #5 mr blablabla, 04.07.2014
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    Wichtige Punkte um dir eine klare Antwort geben zu können:
    - in der Halle weder Wasser noch Kanal tatsächlich (!!) vorhanden?
    - wie wird die Halle genutzt? Gewerblich? Oder nur privat zB für das lagern von gartenkram etc?

    Kannst du beide fragen verneinen leg Widerspruch ein. Begrundung "das Nebengebäude löst nach Art und maß seiner baulichen Nutzung keinen bedarf nach wasserver- und Entsorgung aus. Ein tatsächlicher Anschluss an die öffentliche Einrichtung liegt nicht vor." vorher evtl mal die jeweilige Satzung (bgs zur EWS/WAS anschauen. Orientiert sich die Gemeinde am "Muster" solltest du die Formulierung auf die ich bezug nehme iwo zwischen Paragraph 4 und 8 finden (weiß ich grad nicht auswendig).
    Im übrigen gehe ich davon aus, dass es sich hier nicht um "Herstellungskosten" sondern "herstellungsbeiträge" handelt. Wichtiger unterschied, kannst du vom bescheid ablesen...
    Ich hoffe die Antwort wird nicht zu sehr als "Rechtsberatung" gewertet (ist eher als guter hinweis gemeint). Falls doch bitte löschen und Nachricht an mich - kommt dann nicht wieder vor.
    Gruß
     
  6. #6 BavariaBlue, 04.07.2014
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    Hallo, es handelt sich um eine Leichtbauhalle (einfache Holzkonstruktion mit Blechverkleidung) Ohne Isolierung und ohne Heizung. Es ist weder ein Wasser noch Kanal in der Halle vorhanden. Geht auch technisch nicht würde ja im Winter einfrieren!!! da keine Heizung vorhanden.
    Die Nutzung ist eine gewerbliche Lagerhalle. Ich möchte auf alle Fälle Einspruch einlegen nur wie soll ich die am besten begründen? Es sind natürlich Herstellungsbeiträge. Danke!
     
Thema: Herstellungskosten für Wasserversorgung und Kanal
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