B-Plan lässt Gaube nicht zu. Ausnahmegenehmigung nur partiell erteilt.

Diskutiere B-Plan lässt Gaube nicht zu. Ausnahmegenehmigung nur partiell erteilt. im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, Geplant sind zwei Gauben, von Garten und Straßenseite. Im B-Plan sind jedoch Gauben nicht zugelassen. Nachbar hat sich ohne Genehmigung...

  1. #1 Goldmund, 03.07.2014
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    Hallo,

    Geplant sind zwei Gauben, von Garten und Straßenseite. Im B-Plan sind jedoch Gauben nicht zugelassen. Nachbar hat sich ohne Genehmigung zur Gartenseite vor Jahren eine gemacht, und beim Bauamt lässt man uns nun auch eine zum Garten zu. Von der Straßenseite jedoch nicht. Das Bauamt meinte, dass es zwar eine Möglichkeit gibt, einen Antrag auf Veränderung des B-Plans zu stellen, dieser jedoch mehre Zehntausende Euros kosten würde, und sich über zwei Jahre ziehen kann, ohne Aussicht auf Genehmigung.

    Gibt es da noch andere Möglichkeiten? Hat jemand Erfahrungen?
     
  2. #2 Thomas B, 03.07.2014
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    Andere Möglichkeit: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes!

    Eine solche Befreiung ist zu begründen (Begründungen á la "..wollen wir eben so, weil es uns gefällt..." oder "...weil wir mehr Wohnfläche benötigen...." haben wenig Aussicht auf Erfolg).

    Begründungen müssen nachweisen wieso die Grundsätze der Planung nicht verletzt werden und wieso eine Gaube an dieser Stelle eben kein Problem ist, sondern sich gut einfügt (weil zB andere Häuser eine solche haben) oder was weiß ich....klappt nicht immer!
     
  3. #3 Goldmund, 03.07.2014
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    Danke!

    Dieser Antrag auf Befreiung geht an das städtische Bauamt, oder wo anders?
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 03.07.2014
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    Ja - an das zuständige Bauordnungsamt.
    ABER:
    Du hast den Fehler aller Baulaien gemacht - Du bist ohne Argumente ins Amt marschiert.
    Nun haben die D+H dort eine Meinung und werden die ums Verrecken nicht mehr zurücknehmen. Du kannst Dir einen Antrag also getrost sparen!

    Für so etwas sucht man sich einen Fachmenschen, der vor dem Weg zum Amt Argumente sucht, sammelt und zusammenstellt und dann mit der Behörde auf Basis dieser Argumente diskutiert.
    Obs dann klappt, ist nicht sicher, aber so wie bei Dir ist die Nummer gelaufen!

    Ich mein, warum sollten die auch eine Ausnahme/Befreiung geben? Dann hätten sie ja gleich die Nummer mit dem Gaubenverbot weglassen können.
    Da muss man denen die Ablehnung schon sehr schwer machen!
     
  5. #5 Goldmund, 03.07.2014
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    Also ein Architekt hat die beiden Gauben schon im Vorfeld eingeplant, und demnach dann den Bauantrag gestellt. Daraufhin hat sich das Bauamt gemeldet und es kam zu einem Gespräch. Da ist noch nichts genehmigt oder abgelehnt. Also wurde es schon im Vorfeld vorbereitet. Oder was für einen Fachmann hätte ich gebraucht?
     
  6. #6 CastleInGT, 03.07.2014
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    Das Bauamt Bielefeld ist eher pragmatisch veranlagt. Mit deinem schriftlichen Antrag marschierst du und dein Archi selbst ins Bauamt und erklärst gleiches nochmal mündlich bei der für dein Baugebiet zuständigen Sachbearbeiterin.

    Nett und direkt. Soweit Nachbarn gleiche Gauben gebaut haben, Fotos anbei packen.

    :) Good Luck!
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 03.07.2014
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    Einen Architekten mit (sorry) Hirn im Schädel!

    Wenn der B-Plan Gauben generell verbietet, kann ich doch als Planer nicht hergehen und einfach gleich zwei von den Dinger in einen Bauantrag malen ohne begründeten Antrag auf Ausnahme/Befreiung oder zuallermindest einer vorherigen Klärung der Angelegenheit mit den Behörden!
    Wie blöd ist das denn???
     
  8. #8 Goldmund, 03.07.2014
    Zuletzt bearbeitet: 03.07.2014
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    Der Architekt war im Vorfeld schon bei seinem Kollegen beim Bauamt, und dieser hat ihm mündlich zugesichert, dass dies gehen würde. Daraufhin hat der Architekt sich erst die Arbeit gemacht. Er ist also davon ausgegangen, dass sein Kollege seine Arbeit richtig macht. Also für Dummheit anderer Leute kann ich leider nichts. Ich versuche lediglich jetzt noch, dass es klappt. Meint Ihr, dass der OB darauf einen Einfluss hätte, oder ist er da auch machtlos?
     
  9. #9 Baufuchs, 03.07.2014
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    Eine denkbare Möglichkeit:

    Per Definition OVG NRW ist eine Gaube nur dann als solche anzusehen, wenn diese mit Ihrer Konstruktion (Außenwände Gaube) allseitig auf der Dachfläche ruht.

    Wenn z.B. die Stirnwand der Gaube auf der Außenwand des Erdgeschoss ruht, wäre es keine Gaube und fiele nicht unter das Gaubenverbot des B.-Plans.
     
  10. #10 Goldmund, 03.07.2014
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    Es handelt sich um ein Zweifamilienhaus als DHH, wobei die andere Hälfte komplett anders gestaltet ist. Die Fläche des Daches gilt als Trockenraum, also nicht als Wohnfläche. Und natürlich ist ein weiteres Geschoss nicht erlaubt.
    Wäre dass dann trotzdem durchsetzbar mit dieser Definition des OVG NRW?
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 03.07.2014
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    Äh - und was sollen die Gauben in einem Trockenboden????
     
  12. #12 Goldmund, 03.07.2014
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    Ich habe viele Pakete, Sammlungen, und anderen Utensilien, die ich lagern will. Und ich brauche viel Platz. Ich will Regale aufstellen, können die zwei Meter haben, um an die Sachen dann auch ranzukommen. Vielleicht wollen dann die Kinder mal Ihre Carrera-Bahn oder Eisenbahn mal aufstellen.
     
  13. #13 Thomas B, 03.07.2014
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    Ein Problem für das Bauamt kann sein, daß es dort ähnliche Gauben noch gar nicht gibt. Genehmigen sie es Dir, werden sie es Anderen kaum verwehren können. Damit würden die sich also ggf. ein echtes Ei legen, wenn sie es Dir genehmigen würden. Hier als erster eine abweichung zu wollen kann schwer sein....sehr schwer.
     
  14. #14 ManfredH, 03.07.2014
    ManfredH

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    Ich meine, dass der OB einer Großstadt wichtigeres zu tun hat (zu tun haben sollte), als sich um die Genehmigung von zwei nicht bebauungsplankonformen Gauben zu kümmern...

    Bei der Begründung wird das städtische Bauamt einer Genehmigung/Befreiung wohl kaum widerstehen können...
     
  15. #15 Goldmund, 03.07.2014
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    Welche Begründung, die glaubwürdig ist, müsste es sein?
    Also meine Mutter hat eine Behinderung, und kann sich nicht zu stark bücken?
     
  16. #16 Gast036816, 03.07.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    wenn das kein dauernder aufenthaltsraum wird, dann ist die aussicht auf befreiung gleich null. da hilft auch kein süßholzraspeln. dann zieht das baugesuch schnell zurück und reich neu ein - gemäß b-plan!
     
  17. #17 Goldmund, 03.07.2014
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    Und der OB einer Großstadt (Bielefeld ist keine Großstadt, sondern ein großes Dorf) hat wohl für seine Bürger und Wähler bereit zu stehen. Und ich mache ja kein Problem daraus, sondern das Bauamt. Ich will meine Lebensqualität für meine Familie und mich verbessern, indem ich zwei lächerliche Gauben in MEINEM HAUS haben will. Ist das zu viel verlangt? Ist es meine Schuld, dass der Bebauungsplan aus den 60ern ist, und nicht mehr aktualisiert wurde? Ich kann diese diktatorischen Mätzchen nicht mehr ab. Wenn ich ein Haus baue, dann halte ich mich an den Bebauungsplan, welcher vorgegeben ist. Aber wir reden von einer Bestandsimmobile aus den 60er. Das Leben geht weiter, und der Mensch entwickelt sich, genauso wie die Strukturen, aber anscheinend nicht beim Bauamt. Da heizt man wohl noch Kohle. Da soll man mitdenken. Komisch nur, dass es in der Stadt Bausünden gibt, und städtische Einrichtungen sich die Bebauungspläne zurechtbiegen. Wo leben wir hier?
     
  18. #18 ManfredH, 03.07.2014
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Und inwiefern resultiert daraus die Notwendigkeit einer Gaube im Trockenboden?
     
  19. #19 Goldmund, 03.07.2014
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    So, Frust seit letzten Beitrag ist raus.
    Folgende Idee. Ich brauche zwei Gauben, da ich ja Pianist bin, und ich diesen Raum nur für mich brauche als Übungsraum, wo ich jeden Tag 6 Stunden übe. Wäre das ein Argument für die Genehmigung?
     
  20. #20 Thomas B, 03.07.2014
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    Ein OB wird sich hüten nach Gutsherrenart ein Edikt zu erlassen, welches die Bauamtsstubenbesetzer anweist so zu entscheiden, wie es ihm beliebt....

    Das wäre für eine Gaube die wohl einzig wahre undgute Begründung.... :)

    Nein... im Ernst: Man muß nachweisen, daß die Grundzüge der Planungh nicht berührt werden. Bsp. Es gibt schon überall Gauben. Manche sind 2 m breit, manche 3 m, manche dann wieder nur 1 m. Erlaubt sen (zB genau 3m). Du willst aber unbdingt 4 m. Dann könnte man ansetzen, daß bei Dir, weil Du ja auch ein deutlich breiteres Haus als die anderen hast, ein breitere Gaube gar keinen Bruch die Gesamtgestaltung darstellt, sondern vielmehr proportional gesehen sogar so viel besser wäre...

    Das nur mal so als ein an den Haaren herbeigezogenes Beispiel.

    Wenn man natürlich als erster so was will, wird es schwierig. Da muß sich der Kollege eben ein paar Begründungen aus den Hirnwindungen herausquetschen...
     
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