B-Plan lässt Gaube nicht zu. Ausnahmegenehmigung nur partiell erteilt.

Diskutiere B-Plan lässt Gaube nicht zu. Ausnahmegenehmigung nur partiell erteilt. im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Wäre das ein Argument für die Genehmigung? N E I N! Es interessiert nicht warum Du das brauchst und weswegen das Piano auf dem Dachboden...

  1. #21 Thomas B, 03.07.2014
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    N E I N!

    Es interessiert nicht warum Du das brauchst und weswegen das Piano auf dem Dachboden steht und was weiß ich nicht alles.

    Die Grundzüge der Planung (B-Plan) dürfen nicht verletzt werden, es muß städtebaulich vertrebar sein.

    Es geht also nicht um das was Du da drinnen machen willst (interessiert Niemanden), sondern es geht darum wie es außen aussieht und ob es sich trotz Verstoßes gegen die Festsetzungen des B-Planes dennoch ins Umfeld einfügt.
     
  2. #22 Goldmund, 03.07.2014
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    Wie es aussehen soll? Das wird schon sehr gut aussehen, im Vergleich, was da in der kleinen Straße vorzufinden ist. Und über ästhetische Argumente braucht sich das Bauamt nicht bemühen, da weißt der Architekt es wohl besser, und ich wohne darin und nicht das Bauamt, zugleich von den Nachbarn auch Niemand was dagegen hätte. Und B-Plan versklavt zu sein bei diesem kleinen Eingriff ist wohl lächerlich! Ich nenne das Böswilligkeit! Ich will etwas verbessern und nicht verschlechtern. Das B-Gebiet umfasst 200 Häuser. Ich bin bereit von Haus zu Haus zu gehen und von jedem Unterschriften sammeln.
     
  3. #23 Ralf Dühlmeyer, 03.07.2014
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    Nein, wäre es nicht, weil Dein Musizierraum ein Aufenthaltsraum wäre, welcher gemäß B-Plan unzulässig ist!

    Wo wir leben? In Deutschland. Wenn Dir die Regeltreue hier nicht passt, darfst Du gerne in eines der zahlreichen Länder dieses Erdballs ziehen, in denen Regeln und Gesetze eher als nette Beschäftigungstherapie für die mit Aufstellung befassten Beamten angesehen werden.
    Dann wundere Dich aber auch nicht, wenn ein Nachbar sich durch Dein Klavierspiel, dass für ihn Klimperei ist, gestört fühlt, Dir Dein Klavier in Stücke zerlegt und die von Dir angerufene Polizei - wenn überhaupt - erst Monate später erscheint und für die Aufnahme der Anzeige ein ordentliches Bakschisch fordert, ebenso der Staatsanwalt für die Klage und der Richter für ein Urteil.

    Sorry - Recht ist kein Wunschkonzert und das ist verdammt gut so!

    Du hättest Dich ja vor dem Kauf über die Chancen informieren können. Aber nö - wenn Du was willst, dann haben alle zu springen.
    Rumpelstielzchen-Syndrom nenne ich das:
    (auch wenn die Königin es gar nicht hergeben will)
    Rumpelstielz hatte aber wenigstens eine Vorleistung erbracht!
     
  4. #24 Thomas B, 03.07.2014
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    Also...einmal versuche ich jetzt noch.

    In einem Bebauungsplan sollten Gestaltungsregeln festgehalten werden, die dazu diesenen eine gewiss eEinheitlichkeit zu schaffen. So werden zbB sehr häufig die erlaubtenb Dachneigungen, Dacharten, die max. Trauf- u. Firsthöhen festleget. Und eben auch so Dinge wie Gauben aussehen dürfen oder ob diese überhaupt zulässig sind.

    Gründe warum hier keine Gauben erlaubt sind können historisch sein (weil es in der Umgebung auch keine Gauben gibt? weil Gauben nicht ortstypisch sind?) oder weil die Stadt, die den B-Plan aufgestellt hat aus irgendwelchen anderen Gründen einfach keine Gauben will.

    Ich kenne weder die Örtlichkeit, noch das Umfeld.

    Aber wenn das Baugebiet 200 Häuser umfaßt und Niemand hat so was....
     
  5. #25 Goldmund, 03.07.2014
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    Erst einmal vielen Dank für die vielen impulsiven Antworten.
    Ich habe mit dem Architekten gesprochen, und wir werden das Beste was geht herausholen, und uns dann den Vorschriften fügen müssen.

    Jetzt einmal paar Sätze zu Ralf:
    Gesetzte sind dafür da, um den Menschen zu dienen. Sie werden von Menschen für Menschen gemacht. Gesetzte sind veränderbar, nur Naturgesetze nicht.
    Des Weiteren gibt es hier Bausünden, welche durch Mitarbeiter des Bauamtes begangen wurden, und im Nachhinein genehmigt wurden. Gleichzeitig hat der Dienstherr des Bauamtes sich etwas erlaubt, was sogar in der Presse berichtet wurde und für Aufruhr gesorgt hatte. Und du gehst doch davon aus, dass Recht kein Wunschkonzert ist, aber anscheinend durch meine Beispiele doch!

    Deine Art zu Schreiben ist anmassend und von oben herab arrogant. Falls du helfen möchtest, dann bitte auf einer sachlich-verständnisvollen Ebene. Nicht jeder hier ist Architekt, und kennt sich mit den Feinheiten des Baugewerbes aus. Und was meine Arbeit betrifft, brauchst du deine Unerfahrenheit nicht noch stärker zur Geltung bringen, indem du hypothetische Fälle mit herablassenden Ton (klimpern) über etwas schreibst, wovon du wohl nicht Bescheid weißt. Solche Kommentare kannst du dir also bei mir in Zukunft sparen. Ich kenne alle meine Nachbarn, und wir sind alle gut befreundet und halten zusammen. Alle sind bestürzt, dass das Bauamt uns keine Gauben erlauben will. Alle stehen dahinter, und sind bereit zu unterschreiben.
    Und ich will keine "Extra-Wurst", ich will nicht nur meine Lebensqualität verbessern, sondern auch die der Nachbarn, indem sie zukünftig auch solche Gauben bauen dürften. Und da soll allen deinen Ernstes, eine lächerliche und stupide Vorschrift dem Wunsch aller beteiligten Menschen höher sein? Denk erst einmal nach, bevor du antworten willst, oder lass es lieber sein.
    Ich habe dich in keiner Weise angegriffen, du mich aber schon.
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 04.07.2014
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    Oh jea - Goldmund, der Rächer der Enterbten :mega_lol:

    Genau - Menschen! Plural! Ganz viele!


    1) Du fühlst Dich in Deinem "Freiheitsdrang" eingeengt und das darf ja mal gar nicht sein!
    2) Gesetze und Regeln kann man ändern, dafür gibt es Prozeduren. Ja, die sind langwierig, aber eben möglich. UNd wenn dem gesamten Baugebiet etwas nicht passt, dann müssen eben die Hausbesitzer sich zusammentun und auf eine Änderung hinwirken!
    Dann ist nämlich auch klar, ob es eine reale Mehrheit oder nur eine gefühlte Mehrheit ist, weil einige Ihre Egos in die Waagschale werfen!
    3) Es gibt auch Polizisten (eigentlich Hüter des Rechts), die schwere Rechtsverstöße begehen. Darf sich jemand, der Dir etwas wegnehmen will, auf deren Tun berufen?
    Was würdest Du dazu sagen? Würdest Du auch sagen:
    Der einzige, der hier von oben herab denkt, bist Du! Gesetz passt mir nicht, muss weg!
    DAS ist arrogant und von oben herab
     
  7. #27 Gast036816, 04.07.2014
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    sorry - Goldmund, du gehst zu weit! du solltest deine einstellung zu dem thema einhaltung der bauvorschriften ernsthaft ändern. dass in deiner nachbarschaft bausünden bestehen, daraus kannst du nicht das recht für dich ableiten, ebenfalls eine bausünde genehmigt zu bekommen. gleiches sollten natürlich deine nachbarn bedenken. der b-plan soll ein einheitliches, zusammengehöriges ortsbild schaffen, um dem auge der betrachter zu dienen. ausseracht lassen von vorschriften ist volkssport geworden, da jeder erst einmal seinen ego bedienen möchte und der dienst an der gemeinschaft ganz weit nach hinten gestellt wird.
     
  8. #28 Thomas B, 04.07.2014
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    Moin Goldmund,

    ich glaube Du solltest nicht annhemen, daß B-Plan-Festsetzungen gemacht werden die Bewohner zu piesacken. Wird ein B-Plan neu aufgestellt, so wird versucht eine gewisse Vereinheitlichung, eine Art Mindesttypisierung zu gewährleisten. Das soll nicht heißen, daß man nur uniform bauen darf, aber es werden Gestaltungsgrenzen aufgezeigt (zB keine Gauben) um nicht ein bauliches Einerlei zu erzeugen.

    Gerade bei alten B-Plänen fällt es oftmals schwer den Grund für gewisse Festsetzungen nachzuvollziehen. Sie mögen in einigen Fällen durchaus dem Zeitgeist geschuldet sein. Und es spricht auch nichts dagegen gestalterische "Verfehlungen" zu korrigieren. Das kann zB im Rahmen einer B-Plan-Änderung erfolgen.

    Würde also deine Gemeinde zu der Erkenntnis kommen, daß Gauben doch was ganz Tolles sind und man kann es nun gar nicht mehr verstehen, daß vor zig Jahren dies hier verboten wurde, so kann die Gemeinde den B-Plan dahingehend ändern.

    Ob dies (getalterisch) sinnvoll ist kann ich nicht beurteilen. Das ist sicher abhängig von der Gesamtgestaltung des Baugebietes.

    Schwieriger wird's, wenn nur Du das willst (auch wenn die Nachbarn nichts dagegen haben sollten). Dann nämlich werden Grundzüge der Planung aufgeweicht. Aus Deiner Gaube könnten dann alle Anderen ebenfalls ableiten, daß sie auch eine Gaube haben dürfen (ist ja nur konsequent). Und wenn alle Gauben dürfen, dann sollte es doch auch möglich sein, den Dachstuhl zu erhöhen? Oder die Dachneigung zu verändern? Oder die unsinnige Firsthöhenbegrenzung zu überschreiten? Wo fängt man an, wo hört man auf?

    Wenn also Gauben, dann sollte dies über eine Änderung des B-Planes erreicht werden. Das würde dann gleichermaßen für alle gelten und daraus ließen sich dann kaum Ansprüche auf gänzlich andere B-Plan-Beferiungen ableiten.

    B-Pläne erscheinen -da gebe ich Dir zum teil Recht- manchmal willkürlich. Zum Augenblick deren Aufstellung mögen gewisse Festsetzungen wünschenswert und logisch gewesen sein, was man heute nicht mehr ohne Weiteres nachvollziehen kann. Und natürlich sind die B-Pläne nicht für die Ewigkleit gedacht; sie sind veränderbar.

    Nichtsdestotrotz sind sie geltendes Recht. Und da hilft es nicht wütend mit dem Fuß aufzustampfen und den Unsinn des B-Planes durch Wehklagen zu beweinen.

    Die baurechtlichen Festsetzungen waren Deinem Planer bekannt (hoffe ich), er konnte Dich dahingehend beraten was geht, was nicht geht, was man evtl. machen kann.
     
  9. #29 Goldmund, 04.07.2014
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    Danke an alle. Und verzeiht, falls MEIN Ton sich nicht in einer angenehmen Konsonanz befand, und ich jemanden auf dem Slips getreten bin.
    Die Gegend hier ist von der Bebauung sehr unterschiedlich: es gibt Bungalows, Dachneigungen aller Art mit Gauben und ohne Gauben, und die Häuser stehen auch zur Straße unterschiedlich. Von daher ist die Einheitlichkeit im Bereich des Chaos. Aber das ändert natürlich nichts an den B-Plan. Ich werde dran bleiben, und gerne in den kommenden Tagen berichten, wie es es ausgegangen ist.
    Viele Grüße und ein schönes Wochenende.
     
  10. #30 SirSydom, 04.07.2014
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    wow, dass es hier von den Architekten so eine Fürsprache von Bebauungspläne gibt - überrascht mich.
    Ich war bisher der Meinung diese seien sozusagen der natürliche Feind desselben :)
    Meine auch das aus diversen Beiträgen hier im Forum herausgelesen zu haben ala "per B-Plan verordneter Einheitsbrei".

    Gewisse Regeln muss es geben und auch §34 BauGB schreibt ja vor dass sich ein Objekt "einfügen" muss.
    Warum sich so manche Gemeinde/Stadträte aber in kleinsten Details verewigen und z.B. Farbe von Haustür oder Zaun vorschreiben, und nur 5 verschiedene Gehölze zulassen, verpflichtend ein Obstbaum im Garten geplanzt werden muss etc..
    Da hört bei mir das Verständnis auf - und da denke ich geht es vielen Bauherren und denen die es noch werden wollen genauso.

    @Goldmund
    wünsche dir viel Erfolg, damit du schön untern den Gauben klimpern kannst (sorry der musste sein :D )
     
  11. #31 Thomas B, 04.07.2014
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    Das ist jetzt schon eine sehr selektive Wahrnehmung!

    Wir kennen weder den B-Plan noch das was dann gebaute Realität geworden ist. Ob sich dieser B-Plan überlebt hat, ob er zeitgemäß ist, ob er die richtigen Akzente setzt...?

    Keine Ahnung.

    Aber er ist rechtskräftig.

    Er gilt.

    Er ist erstmal einzuhalten.

    Das aber will der TE nicht einsehen, er fühlt sich quasi "verfolgt" von der Behördenwillkür. Will aufbegehren. Will verändern.

    Das mag alles richtig sein (oder auch nicht), muß aber in eier gewisen art und weise erfolgen (zB Befreiung m. Begründung o. B-Plan-Änderung). Daß der B-Plan geltendes Baurecht darstellt haben wir versucht ihm beizubiegen, nicht daß dieser B-Plan vernünftig und sinnvoll ist.
     
  12. #32 Ralf Dühlmeyer, 04.07.2014
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    Natürlicher Feind?? Nö - nicht unbedingt.
    Der B-Plan ist eher der natürliche Feind der Bauherrenwünsche. ;)

    Was viele Architekten zu Recht stört, sind nicht so sehr die Vorgaben des B-Plans (OK - da gibts auch GROSSEN Unfug), sondern mehr die textlichen Festsetzungen.
    Da wird nämlich oft guter Architektur der Knüppel zwischen die Beine geworfen und schlechte noch gefördert!
     
  13. #33 SirSydom, 04.07.2014
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    alles klar, Weltbild wieder zurechtgerückt :)

    PS: sind nicht sowohl die Planzeichnung als auch die textlichen Festsetzungen Teil der Satzung "Bebauungsplan"?
     
  14. #34 Bauliesl, 04.07.2014
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    Ganz und gar nicht.... ;-)
    Manchmal fährt man durch ältere Wohngebiete, die häufig einen sehr eng gefassten B-Plan hatten und alles ist sehr ruhig und stimmig. Umbauten, Anbauten, Sanierungen fügen sich ein ins Bild. Und dennoch hat man die Möglichkeit durch neuer Materialien, "moderne" Fensterformate etc. das Ganze harmonisch einzufügen und trotzdem ein gewisses Maß an Moderne im "Alten" zu schaffen.
    Wenn ich im Gegenzug dazu manchmal einen neuen B-Plan bekomme, in dem nur eine Hüllkurve vorgegeben ist - sorry, dann sieht das häufig aus wie Kraut und Rüben. Was nützt es mir, wenn ich ein schönes Haus bewohne, wenn ich aber um mich rum lauter Architekturverbrechen stehen habe, nur weil der B-Plan fast alles erlaubt.
    Ne, ich finde B-Pläne haben durchaus ihre Berechtigung. Und sie sind nicht dafür gemacht, um Leute zu ärgern, sondern um ein harmonisches und stimmiges Stadtbild zu ergeben. Dem Thema Architektur kann sich keiner von uns entziehen, weil wir auf Schritt und Tritt damit konfrontiert werden.
    Gruß,
    Liesl
     
  15. #35 Gast036816, 04.07.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    das stimmt überhaupt nicht. es ist ein hilfsmittel und eine vorgabe für gestaltungsregeln. der kollege oder die kollegin hat sich beim entwurf des b-Plans etwas gedacht, diese leistung sollte respektiert und geachtet werden. die größten feinde von b-plänen sind bauherren im verbund mit fertighaus- und typenhausherstellern, franchiser und ohne plan-bauer, weil das gewählte toscanahaus oder die stadtvilla ja so schön daher kommt.
     
  16. #36 ThomasMD, 04.07.2014
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    Was ohne Bebauungsplan passiert, sieht man ja, wenn man durch Berlin fährt.
    So ein unzusammenhängendes Wirrwar gibt es in kaum einer anderen Stadt.

    Oder habt Ihr etwa einen B-Plan?:yikes
     
  17. #37 Skeptiker, 04.07.2014
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    Wirrwarr, wieso wirrwarr? Unser erster Bebauungsplan ist von 1862, also 152 Jahre alt! http://de.wikipedia.org/wiki/Hobrecht-Plan
     
  18. #38 ThomasMD, 04.07.2014
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    Wenn ich durch Berlin fahre, kann ich keinerlei ordnende Hand spüren. An jeder zweiten Ecke hat irgendein Möchtegernstararchitekt einen Haufen hinterlassen wie ein Straßenköter. Die scheren sich auch einen Dreck ums Gesamtkunstwerk...
    Wenn Du mich in Hamburg, Frankfurt oder München aussetzt, weiß ich nach einem Rundumblick, wo ich bin.
    Berlin mag mal eine Bauplanung gehabt haben. Heute spüre ich davon nichts.
     
  19. #39 Gast036816, 04.07.2014
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    quatsch! natürlich gibt es in berlin jede menge bausünden - wie in jeder stadt - auch in MD, HH und M!
     
  20. #40 Goldmund, 06.07.2014
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    Nach weiterer Überlegung bin ich folgenden Lösung angelangt, welche nicht dem B-Plan widersprechen.
    1. Die Dachneigung von den momentanen 30 Grad auf 40 Grad setzten, damit die Gauben dann laut B-Plan zulässig werden.
    2. Keine Gauben, sondern das Dach insgesamt um ca. 60 oder 80cm anheben.

    Zunächst ein paar Auszüge aus dem B-Plan:

    {...}"Drempelwände über 0,60m sind unzulässig. Dauchaufbauten werden bei Gebäuden mit einer Dachneigung unter 40 Grad nicht gestattet."{...}

    Dieser Auszug erlaubt mir natürlich nichts, von dem was ich wollte. Doch dann steht unter "Ausnahmen":

    "Von den Festsetzungen des Bebauungsplan können gemäß § 31 Abs. 1 des Bundesbankgesetzes außer den nach der Benutzerverordnung möglichen und durch den Bebauungsplan nicht ausgeschlossenen Ausnahmen noch folgende Ausnahmen zugelassen werden:
    - Eine Abweichung von der festgelegten Firstrichtung, Dachform und Dachneigung, wenn dies aus städtebaulichen Gründen zweckmäßig ist.
    - Höhere Drempelwände als 0,60 m bei ein- und zweigeschossigen Gebäuden
    1. oberhalb der Erd- bzw. Obergeschoßdecke bei zurückspringenden Bauteilen bis zu höchstens 2/3 der Gebäudelänge, jedoch nur bei Gebäuden mit einer Tiefe bis zu 12,00m und
    2. bei einmütigen Gebäuden auf der Gebäudeseite mit tiefer liegender Traufe"

    Nun, was mein Ihr? Wäre es sinngemäß, meine o.g. Wünsche dem Bauamt im Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter (Aktenzeichen liegt schon vor) durchzugehen?

    Viele Grüße
     
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