Dämmschicht im Estrich

Diskutiere Dämmschicht im Estrich im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich habe mal eine Frage zur fachlichen Korrektheit folgender Estricharbeiten. Geplant waren ursprünglich: 1 Lage...

  1. #1 Stolasz, 03.07.2014
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    Hallo zusammen,

    ich habe mal eine Frage zur fachlichen Korrektheit folgender Estricharbeiten.

    Geplant waren ursprünglich:
    1 Lage Wärmedämmung EPS-035-DEO, d=40mm
    1 Lage Trittschalldämmung EPS-035-DEO, d=20mm
    50mm Zementestrich CT-C25-F4

    Ausgeführt wurden schließlich:
    1 Lage Wärmedämmung EPS-045-DEO, d=40mm
    1 Lage Trittschalldämmung EPS-045-DEO, d=20mm teilweise auch EPS-045-DES, d=20-2mm
    50mm Zementestrich CT-C25-F4

    Darüber hinaus wurden auf dem Betonboden Elektro- und Heizungsleitungen verlegt für die sowohl die Lage Wärmedämmung als auch die Trittschalldämmung entsprechend ausgespart und die Bereiche mit einer Schüttung aufgefüllt wurden.
    Kann sich jemand einen Reim auf die Veränderung bei dem Dämmstoff machen?
    Außerdem habe ich hier bereits mehrfach gelesen, dass die Trittschalldämmschicht unter dem Estrich nicht unterbrochen werden darf sondern durchgängig über alle verlegten Leitungen etc. hinweg gelegt werden muss. Für entsprechende Unebenheiten müsste ggf. eine Ausgleichsschicht vorgesehen werden. Wenn dies wie im hier beschriebenen Fall nicht gemacht wurde, ist dann der Estrich nicht DIN-gerecht verlegt und welche Konsequenzen hat dies ggf auf den Schallschutz?

    Über etwas Hilfestellung würd ich mich freuen.
    Grüße
    Stolasz
     
  2. #2 Gast036816, 04.07.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    die frage solltest du deinem planer und bauleiter stellen!

    den ausführenden - tga und estrich - solltest du eine mängelanzeige zustellen. den mangel hast du bereits beschrieben. die müssen dir dann nachweisen, dass die leistung mangelfrei ist. offen bleibt natürlich die gretchenfrage, warum nicht im rahmen der qualitätskontrolle dieser punkt vor dem estricheinbau geklärt wurde.
     
  3. #3 Kater432, 04.07.2014
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    DEO = Dämmstoff ohne Trittschall
    DES = Dämmstoff mit Trittschalldämmung

    Schau auch mal hier zu den Bezeichnungen.
    Desweiteren wie schon beschrieben, sollten ALLE Leitungen in der Ausgleichsschicht verschwinden. Diese Rohrwege werden mit einer GEBUNDENEN Schüttung ausgeglichen. DARÜBER kommt dann eine durchgängige Lage Trittschalldämmung bzw. die Tackerplatte (welche ja idR auch Trittschall sein kann) drüber. Alles andere ist dann :Baumurks

    Warum hat der "Planer" dann aber 2x DEO geplant? Und warum nur 6cm Gesamtaufbau ? Neubau oder Sanierung ? 6cm kommen mir für einen Neubau recht wenig vor. Zumindest im EG. OG spielt das ja kaum eine Rolle. Nur sollte es dem Planer aber auch logisch sein, das man in 4cm Dämmung KEINE Abwasser/Frischwasserleitungen verlegt bekommt.
     
  4. #4 Stolasz, 04.07.2014
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    Vielen Dank für die schnellen Antworten.
    Das Verhältnis zum Planer gestaltet sich mittlerweile leider etwas schwierig, deswegen meine Anfrage hier um mich erstmal über den Sachverhalt schlau zu machen.

    Der Estrich ist so geplant und ausgeführt worden im Neubau eines Mehrfamilienhaus, unterkellert mit 3 Etagen, die Kellerdecke verfügt über eine Kellerdeckendämmung.
    Hab ich das jetzt richtig verstanden, dass die 2cm Trittschallplatte de facto keine Trittschallplatte ist sondern ebenfalls lediglich eine Wärmedämmung??
    Warum 2x DEO und lediglich 6cm geplant und ausgeführt wurden, weiß ich nicht. Das hat alles der Planer gemacht ohne sich dazu zu äußern.
    Ich bin erst Misstrauisch geworden nachdem der Estrisch schon gelegt wurde und ich hier im Forum was von Durchgehender Trittschalldämmung gelesen habe.

    Worauf berufe ich mich denn in einer Mängelanzeige? Die Ausführung entspricht nicht der DIN 18560?
     
  5. #5 Gast036816, 04.07.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    du musst den mangel beschreiben und mitteilen, dass dämmplatten ohne trittschalldämmeigenschaften eingebaut wurden. das reicht. du solltest besser deinen bauleiter auffordern, die mängelanzeige für dich zu formulieren.
     
  6. #6 Stolasz, 13.07.2014
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    Nun hat sich herausgestellt, dass anstelle der angegebenen 4cm Wärmedämmplatte und 2cm Trittschallplatte im OG lediglich eine 4cm Trittschallplatte verlegt worden ist.
    Diese wurde entsprechend um die auf der Betonplatte verlaufenden Leitungen verlegt und die Aussparungen mit einer Wärmedämmschüttung ausgefüllt. Schließlich wurde über die Trittschallplatte und die aufgefüllten Aussparungen eine Lage 5mm Trittschalldämmbahn vollflächig verlegt.
    Kann das als durchgängige Trittschalldämmung ausreichend sein? 5mm anstatt 4cm erscheinen mir ziemlich wenig. Zumal die Schüttung offensichtlich nicht komprimiert in die Aussparungen eingebracht wurde, so dass der Estrich an diesen Stellen in die Dämmung hineingedrückt hat.
    Was mich noch interessieren würde ist, was von einer nicht vorhandenen Wärmedämmung in der Geschossdecke zwischen zwei Wohnungen zu halten ist.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 13.07.2014
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    Neubau MFH = WEG (zu 99,99999 %)

    Dann ebenfalls zu 99,99999 % Fußboden incl. Decke, Dämmung und Estrich sowie aller Leitungen = Gemeinschaftseigentum

    Dann auch Planer & Bauleiter Angestellte/Subs eines BT.

    Mit allen (vermeintlichen) Mängeln musst Du Dich an den Verwalter wenden. Da der sehr wahrscheinlich auch ein Vasall des BT sein wird, würde ich das ganze gleich über einen im WEG Recht sattelfesten Rechtsbeistand auf die Reise bringen.
    Lass Dich auch gleich über die Problematik Abnahme Sondereigentum vs. Abnahme Gemeinschaftseigentum und wer darf/macht was aufklären!

    Zum technischen:
    Nein - zwischen zwei Wohnungen muss keine Wärmedämmung.
    Bei den Trittschalldämmungen noch beachten - die Dämmschichten (DEO + DES) dürfen insgesamt = addiert nicht mehr als 5 mm zusammendrückbar sein!!!!!
     
  8. #8 Stolasz, 14.07.2014
    Stolasz

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    Danke für die schnelle Antwort.
    Es handelt sich nicht um WEG. Der Umgang mit vermeintlichen Mängeln ist aber mittlerweile auch klar.
    Ich hätte aber noch eine Frage zum technischen:

    Gibt es eine Möglichkeit, abgesehen von einem Schallgutachten, herauszufinden, ob der Aufbau aus 4cm Trittschall, Schüttung und Trittschalldämmbahn für den erforderlichen Schallschutz ausreichend ist?
     
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