Nutzungsänderung altes Nebengebäude

Diskutiere Nutzungsänderung altes Nebengebäude im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, meine Frau ist Heilpraktikerin und möchte bei uns nun einen eigenen Praxisraum für private Patienten einrichten. Am besten dafür...

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    Hallo,

    meine Frau ist Heilpraktikerin und möchte bei uns nun einen eigenen Praxisraum für private Patienten einrichten.
    Am besten dafür scheint uns der Umbau eines alten Nebengebäudes. Es steht nur leider auf der Grundstücksgrenze, angrenzend an ein ebenfalls altes Nebengebäude eines Nachbarn und dem Haus (ehemalige Scheune) eines anderen Nachbarn. Dementsprechend hat es auch keine Fenster zum Nachbarn hin sondern nur eines in Richtung unseres Gartens.
    Es ist ein Raum mit einem recht hohen Schrägdach, unter dem sich ein weiterer Abstellbereich befindet.

    [​IMG]

    Dieses Gebäude ist sehr alt ... evtl. sogar vor dem ersten Weltkrieg ... und wurde mal als Werkstatt, mal als Garage (aber nie als solche deklariert!) und früher auch mal als Taubenschlag genutzt. Aktuell steht nur Gerümpel drin.

    Wir möchten statt dem großen Tor nur eine Tür und evtl. ein weiteres Fenster daneben machen, den Raum "wohnlich" herrichten (Trockenbau) und eine Elektroheizung reinstellen ... sonst nichts.

    Hätten wir Chancen eine Nutzungsänderung genehmigt zu bekommen wenn die Nachbarn einverstanden sind?
    Falls ja, könnten wir das Schrägdach dann auch noch anheben um einen weiteren Raum zu gewinnen?

    Vielleicht hat ja damit jemand Erfahrung ...

    Grüße
     
  2. #2 Gast036816, 05.07.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    nutzungsänderung ist möglich, dach anheben zustimmung des/der nachbarn vorausgesetzt, muss mit dem amt geklärt werden und die statische möglichkeit muss untersucht werden.
     
  3. rose24

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    Für die Nutzungsänderung ist aber eine Regelung der Abstandsflächen erforderlich. Hierzu müsste z.B. in Bayern ein begründeter Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften gestellt werden. Begründung: Keine Beeinträchtigung von Belüftung, Belichtung und Besonnung des Nachbargrundstücks, weil dort angebaut ist bzw. weil das Gebäude nur im Eckbereich gerinfügig die Grenze des Nachbarn tangiert.

    Auch eine Nutzungsänderung bedingt leider immer eine Neubewertung der abstandsflächenrechtlichen Situation.
     
  4. AnneB

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    Ist für eine gewerbliche Nutzung nicht zwingend eine Toilette vorgeschrieben?
    Zumindest in Bayern ist das so.
     
  5. #5 mastehr, 05.07.2014
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    Wie soll das in Einklang mit der EnEV passieren?
     
  6. #6 zille1976, 05.07.2014
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    Wen juckt dieser bürokratische Unfug, der als Gegenleistung für die Lobbyarbeit des Baugewerbes eingeführt wurde?

    Wo kein Kläger da kein Richter.
     
  7. H.PF

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    Schon mal was von Bauantrag und Bauabnahme gehört? Sorry, aber dieses dumme Gerede hier kannst du dir sparen!

    EnEv ist Pflicht, musst du gar nicht drum herumdiskutieren!
     
  8. rose24

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    Toilette ist nur vorgeschrieben, wenn Arbeitnehmer beschäftigt werden. Ist aber nicht Baurecht, sondern Arbeitsschutzrecht (Zuständigkeit liegt beim Gewerbeaufsichtsamt).
     
  9. #9 Wachtlerhof, 05.07.2014
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    Und wie ist das, wenn Kunden kommen/Publikumsverkehr vorhanden ist?

     
  10. rose24

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    ...ist auch nicht Baurecht - evtl. beim Gesundheitsamt nachfragen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass in einer Heilpraktikerpraxis dieser immensen Größenordnung keine Toilette für die Patienten vorhanden sein muss. Was es aber auf jeden Fall braucht, ist ein barrierefreier Zugang zur Praxis.
     
  11. #11 zille1976, 05.07.2014
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    Und weil es Pflicht ist, muss man es natürlich gut und richtig sein und man hat sich dran zu halten.

    Alles für ein gutes Klima, nicht wahr?
     
  12. #12 Gast036816, 05.07.2014
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    Gast036816 Gast

    zille - mach bessere vorschläge, deine stammtischparolen bringen keinen geistigen mehrwert!
     
  13. rose24

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    ...ist auch nicht Baurecht, sondern Hygienerecht - evtl. beim Gesundheitsamt nachfragen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass in einer Heilpraktikerpraxis dieser immensen Größenordnung keine Toilette für die Patienten vorhanden sein muss. Was es aber auf jeden Fall braucht, ist ein barrierefreier Zugang zur Praxis.
     
  14. #14 zille1976, 05.07.2014
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    Das sind nur leider keine Stammtischparolen, sondern belegbare Fakten. Das Deutsche Institut für Normung e.V. in Berlin, hat selber zugegeben, dass die DIN Norm, die für die Berechnung von Wärmeverlusten herangezogen wird, zum Großteil von Vertretern der Bauindustrie entwickelt wurde.

    Gerade bei Altbauten haben unabhängige Experten verschiedenster Einrichtungen und Länder nachgewiesen, dass die errechneten Wärmeverluste nach dieser Formel i.d.R. bis zu 30% zu hoch sind. Somit ist die Differenz zwischen vor und nach der Sanierung viel kleiner als errechnet. Was eine energetische Sanierung nach Enev in vielen Fällen unwirtschaftlich macht (für den Eigentümer natürlich, nicht für die Wirtschaft).

    Wissenschaftler des Fahbereichs Architektur am Cambridge Institut in Grobritannien haben sich mit der Enev auseinandergesetzt und die Maßnahmen als volkswirtschaftlichen und energiespartechnischen Fehlgriff eingeordnet.

    Jeder, der nicht sein Geld im privaten Baugewerbe verdient, und sich seriös mit dem Thema beschäftigt, weis um diese Tatsache. Das sowas in einem Forum wie hier nichtbgerne gehört wird, kann ich mir schon vorstellen.
     
  15. H.PF

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    Und wer Wärmedämmung immer nur mit Geld gegenrechnet hat zu kurz gesprungen und anscheinend wenig ahnung von Wohnhygiene und Wohnkomfort... Wärmedämmung bringt mehr als nur Energieeinsparung...
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 05.07.2014
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    It is shocking, isn´t it.
    Das hätte natürlich von Archäologen oder Luftfahrtingenieuren entwickelt werden müssen. Völlig klar!

    Oh, that´s good cause british scientists now much more about it than german scientists do.
    For shure!

    Und ein Energieelektroniker natürlich ganz besonders, da er ja tagtäglich mit Isolierungen zu tun hat.
     
  17. #17 Gast036816, 05.07.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    zille - jetzt hast du wenigstens etwas beschrieben, vorher waren es nur sprüche.

    was du beschreibst, ist blanke theorie von schreibtischtätern. am ende kommt es darauf an, was geplant und vor ort umgesetzt wird.
     
  18. #18 ralf9000, 05.07.2014
    ralf9000

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    Eine Heilpraktiker-Praxis unterliegt der TRBA-250. Was Du da alles machen musst findest du als Zusammenfassung, z.B. hier. Zu den baulichen Gegebenheiten hieraus das Folgende:

     
  19. #19 mastehr, 05.07.2014
    mastehr

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    Den Sinn der meisten Vorschriften kann man zumindest erahnen. Aber warum muss man an der Wand befestigte Sauerstoffflaschen in einer Praxis haben?
     
  20. #20 zille1976, 05.07.2014
    zille1976

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    Ich denke es ist so zu verstehen, dass Sauerstoffflaschen, wenn sie vorhanden sind, an der Wand befestigt sein müssen um nicht umfallen zu können.

    Sind keine Sauerstoffflaschen vorhanden (weil keine z.B. Rauchvergiftungsopfer behandelt werden) muss du nicht extra welche kaufen, nur damit du was zum aufhängen hast.
     
Thema: Nutzungsänderung altes Nebengebäude
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