Ideen für Dachfenster Lösung willkommen ...

Diskutiere Ideen für Dachfenster Lösung willkommen ... im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo! Im Herbst möchte ich anfangen, meinen Dachboden auszubauen; soll künftig als Büro und Lese-/Relaxzone genutzt werden. Soll also schon...

  1. abraxa

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    Hallo!

    Im Herbst möchte ich anfangen, meinen Dachboden auszubauen; soll künftig als Büro und Lese-/Relaxzone genutzt werden. Soll also schon schön werden.

    Bisher ist der Raum ungedämmt, dh nur die oberste Geschossdecke (Balkendecke) ist mit Glaswolle und (undichter) Dampfsperre gedämmt. Das möchte ich jetzt alles g’scheit machen…

    Ich starte mal mit der Überlegung zu einer vernünftigen Dachfenster – Lösung. Der Raum hat ca. 35qm Bodenfläche und lauter Dachschräge. In der Mitte hab ich ca. 2,25m Höhe bis Unterkante Dachbalken. Hab mal versucht, zu skizzieren (die türkise Fläche wäre der Platz für ein grosses Dachfenster). Würde bei mir nur auf dieser Dachseite Sinn machen, weil das die Ostseite ist (heizt sich nicht ganz so auf) und ich nach Osten einen sehr schönen Blick übers Tal habe.

    Dachboden Skizze.png

    Mit Dachfenstern kenne ich mich leider gar nicht aus; am liebsten würde ich so eine Glaskuppel oder eine große Glasscheibe über 3 Sparren haben. Ist so was realisierbar bzw. hat jemand einen Link bei dem man sich so was anschauen kann? Alles was ich gefunden habe, sind die Aufkeilrahmen Fenster von V…x. Das wär schon mal toll, kostet aber in der Variante 2 x 134 (b) x 140 (h) mit Sonnenschutz, Aufkeilrahmen und Einbau gleich heftig über 5000 EUR.

    Vielleicht gibt’s noch andere gute und schöne Lösungen? Was würdet Ihr da einbauen? Ich freu mich, wenn jemand noch ne Idee hat…
     
  2. H.PF

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    Ich find das gar nicht so heftig mit über 5k Euro, das sind halt alles normale Preise...

    Denke bitte an den 2. Fluchtweg! Dafür sind große Dachflächenfenster schon gut geeignet aber nicht alle zugelassen! Also im Auge behalten das du Fluchtfenster kaufst. (Haben Schnellöffner dran)
     
  3. abraxa

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    Ich hab es falsch formuliert und meinte mit "heftig über 5k" sinngemäß "deutlich über 5k". Werd meine Formulierung oben ändern.

    Als Fluchtfenster könnten die Gaubenfenster im 1. OG dienen, da kommt man prima auf's Dach. Oder gibt es noch eine entsprechende Verordnung dazu, die beachtet werden muß? Kenn ich noch gar nicht...
     
  4. #4 Wachtlerhof, 06.07.2014
    Wachtlerhof

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    Die Gaubenfenster im 1ten OG helfen Dir aber nix, wenn Du zu dem Zeitpunkt grade im Dach bist.

    Darfst Du da überhaupt ein Fenster einbauen? Und Büro/Wohnraum im Dach machen => Deckenhöhe für Wohnräume?

    LG - Gisela
     
  5. H.PF

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    Die Verordnung heißt Hirn und Menschenverstand!

    Wenn das Treppenhaus brennt dann bist du da oben gnadenlos gefangen, allein DER Gedanke reicht um einen Fluchtweg einbauen zu wollen...

    Da braucht man keine gesetzliche Vorgabe zu...

    Lese- Relaxzone = Man pennt ein = man bekommt nicht immer alles mit und muß verpennt raus... Ergo: Fluchtweg Nr. 2 einbauen
     
  6. #6 Gast943916, 06.07.2014
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    Gast943916 Gast

    Dachausbauib.jpg
     
  7. H.PF

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    Und wie putzt man das von Aussen?
     
  8. abraxa

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    Genau sowas meinte ich. Das gefällt mir! Kann ich da noch mehr Infos bekommen? Also über die Scheibe und wie sie verbaut wurde?





    Die Frage ist vielmehr, weshalb sollte ich es nicht dürfen? Gibt es eine Vorschrift, die mir verbietet einen eigenen Dachboden auszubauen. Also nicht ausbauen, wenn er auf einem gewissen Teil der Fläche die 2Meter Marke nicht überschreitet o.ä.. Gibts so ein Verbot?? Das wär wichtig für mich zu wissen!


    @H PF: ich find es gut, dass der Gedanke zum Fluchtweg angesprochen wird! Ich war über 10Jahre bei der FFw und hab schon einiges gesehen. Deshalb habe ich auch überall im Haus extra laute Rauchmelder mit Temperatursensor. Von der Rauchmeldung bis zum Erreichen des Fluchtfensters im 1. OG sind es max. 20Sekunden. Das reicht gaanz locker. Da hab ich von einem anderen Raum im ersten OG bis zum Fluchtfenster länger. Das ist also definitiv nicht das Problem.

    Die Reinigung der Scheibe würde ich jetzt auch nicht als so problematisch ansehen. Das Dach ist nicht so flach; der Regen wird das wohl ganz gut erledigen. Zumindest ist es bei einem Bekannten so. Der hat seine Dachfenster seit über 10 Jahren nicht gereinigt und ich kann auch als kritischer Mensch hier keine ernsthafte Verschmutzung erkennen. Zur Not klettere ich im Sommer aufs Dach und mach das mit einer Teleskop-Autowaschbürste.
     
  9. #9 Wachtlerhof, 06.07.2014
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    Weil Du vielleicht dem Nachbarn auf's Grundstück schauen kannst? Oder es seitens der Behörde zwecks Bebauungsplan nicht so sein soll? Oder .....?

    LG - Gisela
     
  10. #10 Wachtlerhof, 06.07.2014
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    So sehen meine Dachschrägenfenster aus:

    016.jpg

    LG - Gisela
     
  11. Neutal

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    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Der 2 te Rettungsweg heißt nicht umsonst 2 ter Rettungsweg. Sobald es oben brennt und der Durchgang unpassierbar ist, nützt es verdammt wenig wenn man im Normalfall in 20 sec am anderen Fenster wäre. Brand ist kein Normalfall. Der 2 te Rettungsweg muß Leiterbar sin und darf nicht weiter als einen Meter von der Traufe entfernt sein. Die Abmaße sind vorgeschrieben. Sobald das Fenster nicht mehr leiterbar ist, muß von aussen ein Fluchtweg in Form einer Treppe angebracht werden.
    Am einfachsten ist es mal in der Bauordnung zu blättern oder beim Bauamt anzufragen. Ein Nachtrag zur Baugenehmigung muß eh gestellt werden
     
  12. #12 Wachtlerhof, 06.07.2014
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    Da sollte es eigentlich dann ja überhaupt keiner Diskussion über einen 2ten Fluchtweg vom Dachraum bedürfen.

    LG - Gisela
     
  13. abraxa

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    Ich werde mich morgen mal abschliessend erkundigen.

    In der bayerischen Landesbauordnung habe ich jedoch folgendes gelesen:

    "...
    BAYERISCHE BAUORDNUNG Sechster Teil - Verfahren
    Abschnitt 1
    Genehmigungsplfichtige und genehmigungsfreie Vorhaben

    Art. 63
    Ausnahmen von der Genehmigungspflicht für die Errichtung und Änderung:

    ...
    10. folgender tragender und nichttragender Bauteile:

    a.) Nichttragende und nichtaussteifende Bauteile in baulichen Anlagen,

    b.) zur Errichtung einzelner Aufenthaltsräume, die zu Wohnzwecken genutzt
    werden, im Dachgeschoß überwiegend zu Wohnzwecken genutzter
    Gebäude, wenn die Dachkonstruktion und die äußere Gestalt des
    Gebäudes nicht in genehmigungspflichtiger Weise verändert werden,

    c.) Fenster und Türen und die dafür bestimmten Öffnungen in Gebäuden,
    soweit diese nicht gewerblichen Zwecken dienen,

    d.) in der Dachfläche liegende Fenster,
    e.) Verkleidungen und Verblendungen,

    ..."


    Das bedeutet für mich, dass weder der Dachausbau als solches noch die Fenster genehmigungspflichtig sind, so lange sie innerhalb der Dachfläche liegen. Auch von einem "Nachtrag" steht dort nichts. Aber - wie gesagt - kurz mal in der Gemeinde anfragen schadet sicher nicht.


    Aber ganz abgesehen davon - hat noch jemand die ein oder andere Idee für Dachfenster. Darum geht es mir ja eigentlich hier.
     
  14. abraxa

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    Also, frische Info vom LRA: gar nichts muß genehmigt werden. Weder Wohnraumhöhe noch irgendein Fluchtweg muss gebaut oder irgendetwas dabei beachtet werden. Auch die Fenster dürfen gebaut werden wie sie wollen; nix Blick in Nachbars Garten - völlig unerheblich. Nur die Statik des Daches darf nicht ohne Genehmigung verändert werden; ein Wechsel wäre da noch nicht problematisch. Der gesamte Dachausbau ist somit vollkommen genehmigungsfrei. Ist ja vielleicht auch für den ein oder anderen hier eine hilfreiche Information...

    Also alles ist gut, ich kann loslegen wie ich will. Evtl. weitere Ideen zum Dachfenster?
     
  15. #15 SirSydom, 07.07.2014
    SirSydom

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    Ich kann überhaupt nicht beurteilen ob das genehmigungsfrei ist oder nicht, aber hast du die Aussage vom LRA schriftlich?

    Kleine Anekdote von einem Arbeitskollegen:

    Er kauft ein Haus mit Garten, Platz im Garten für eine Garage wäre noch.

    Er fragt bei einem Fertigggaragenhersteller an was sowas kostet. Die fragen nach der Adresse und antworten: Sind sie sich sicher? Der Vorbesitzer hatte bei uns auch schon mal angefragt bekam die Garage aber nicht genehmigt.

    Gang ins LRA: "Darf ich da eine Garage hinstellen?" Antwort SB: "Klar dürfen Sie da eine Garage hinstellen, genehmigungsfrei".

    Nach ein wenig Recherche ein zweiter Gang ins LRA, Antwort SB2: "Nein, auf keinen Fall dürfen Sie da eine Garage hinstellen. Die Aussage des Kollegen? Ach wissen Sie, bei uns ist nicht immer jeder in allen Themen so tief drin.."
     
  16. abraxa

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    Ja, alles schriftlich. Im Prinzip ist das auch nur ein Zitat dessen, was in der bayerischen Bauordnung (siehe oben) steht. Nun ist es also zweifelsfrei.

    Vielleicht sollten wir nun auch einen Haken hinter diese Frage ("darfst Du überhaupt...") setzen, denn darum ging es mir auch nicht. Ausbauen werde ich sowieso, die Vorschriften hätten mich selbst bei Genehmigungspflicht nicht daran gehindert.

    Ich wollt ja nur mal hören, ob es hier in der "Architekturecke" noch Ideen zur Gestaltung des Dachausbaus gibt. Also, welche Lösungen für Dachfenster über die klassischen Zwischensparren Dachfenster hinaus noch so existieren. Was mir gefallen würde, ist so eine große Glasscheibe über mehrere Sparren. Oder eben so ein Aufkeilfenster, das einem dann mehr nutzbare Fläche schafft. Vielleicht gibt's ja was, an das ich noch nicht denke oder noch nicht gesehen habe!?
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 07.07.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Natürlich darfst Du den ausbauen, ist auch verfahrensfrei! Wer will Dich daran hindern, Deine Kartons in einem schick verkleideten Dachboden mit tollen Tapeten und Designerfenstern zu lagern und dort auch Deine Wäsche zum Trocknen aufzuhängen.

    Nutzt das aber als Aufenthaltsraum, kann Dir diese Nutzung unter Androhung eines nicht unerheblichen Zwangsgeldes schriftlich untersagt werden.
    :p
     
  18. #18 Wachtlerhof, 07.07.2014
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    Da gibt es sicherlich so einiges an Schönem, was man als Lösung machen könnte. Aber Du jammerst ja schon in Deinem Eingangspost über die mehr wie € 5000,-.

    In meinem Dach hab ich zusätzlich zu den 4 Dachflächenfenstern z. B. den gesamten Nordgiebel weg gepickelt und gegen Fensterfront ausgetauscht. Kostet halt auch was, war es mir aber wert.

    LG - Gisela
     
  19. abraxa

    abraxa

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    Hää?! Wer jammert denn? Da steht recht wertfrei, daß ein Aufkeilfenster deutlich über 5000 EUR kostet. Wieso bezeichnest Du das als "jammern"? Is irgendwas?

    An den finanziellen Mitteln scheitert das Thema "Dachfenster" ganz sicher nicht. Ich möchte nur eine Lösung, die mir Spaß macht und technisch sowie optisch Sinn macht. Logischerweise freut mich ein ordentliches Preis-/Leistungsverhältnis; darüber habe ich aber noch nicht mal gesprochen bzw. geschrieben.


    Ich würde mich ja über ein Bildchen der grossen Fensterfront freuen, das wär jetzt für mich ein echter Gewinn.

    Die beiden Fotos bisher (Deine 4 Dachflächenfenster und die Lösung von "Gipser") finde ich schon mal sehr ansprechend. Beide Lösungen könnte ich mir in meinem Dachboden gut vorstellen. Die Reinigung ist sicher ein Aspekt, der für die Klapp- oder Schwingfenster spricht. Ein grosses (dreieckiges) Giebelfenster finde ich auch gut und hab schon mal drüber nachgedacht. Das wird aber wohl etwas aufwändiger weil ein spezieller Sturz rein muß. Ich hab so ein Dreiecksfenster über den kompletten Giebel noch nie von innen gesehen, vermute aber, dass durch die Dachflächen mehr Licht rein kommt?
     
  20. #20 Wachtlerhof, 07.07.2014
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    Für mich hört sich das nicht nach wertfrei sondern nach Jammern an. Auch wenn Dir das nicht passt.

    Das ist mein Fenstergiebel.

    010.jpg

    LG - Gisela
     
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