BB ohne GFZ

Diskutiere BB ohne GFZ im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; moin, in dem mir vorliegenden Bebauungsplan finde ich an keiner Stelle eine GFZ. Es finden sich nur Angaben zur GRZ und zur maximalen Anzahl an...

  1. #1 Mercarior, 07.07.2014
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    moin,

    in dem mir vorliegenden Bebauungsplan finde ich an keiner Stelle eine GFZ. Es finden sich nur Angaben zur GRZ und zur maximalen Anzahl an Vollgeschossen.

    Gibts das?

    Wenn ja, was gilt dann hinsichtlich der GFZ? Können dann beide Vollgeschosse mit der max. möglichen Grundfläche errichtet werden?

    Danke u. viele Grüße

    Merci
     
  2. #2 Thomas B, 07.07.2014
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    Das ist ungewöhnlich aber natürlich nicht unmöglich!

    Steht da nichts, dann gilt die BauNVO, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des B-Planes Gültigkeit hatte.
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 07.07.2014
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    Oder es ist nur ein Vollgeschoß zuläsig, dann ist GFZ unsinnig
     
  4. #4 Thomas B, 07.07.2014
    Zuletzt bearbeitet: 07.07.2014
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    ...oder so... :)

    PS: wobei man in Bayern den Terminus des Vollgeschoßes abgeschafft hat! In alten B-länen nat. noch vorhanden und das gilt nat. auch weiterhin.
     
  5. #5 Mercarior, 07.07.2014
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    es sind lt. BB 2 Vollgeschosse möglich (große römische II auf den einzelnen Häusern im BB).

    Und was sagt die BauNVO dann? Habe gerade versucht das durch googlen herauszufinden, aber ich habe im §20 lediglich eine Definition der Geschossfläche gefunden, keine Vorgabe, die regelt, wenn diese Angabe im BB nicht enthalten ist.
     
  6. #6 Thomas B, 07.07.2014
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    Von wann ist der B-Plan?

    Es gilt die damals gültige BauNVO.
     
  7. #7 Mercarior, 07.07.2014
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    der ist ganz aktuell, ist noch nicht mal von der Gemeinde genehmigt (steht aber kurz bevor)

    an welcher Stelle der BauNVO findet sich dazu dann eine Regelung?
     
  8. #8 gunther1948, 07.07.2014
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    hallo
    findest du dort, hängt von der art des baugebietes ab. mischgebiet, reines wohngebiet, kerngebiet ??? usw.

    gruss aus de pfalz
     
  9. #9 Thomas B, 07.07.2014
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    Mooooment.

    Der B-Plan ist noch gar nicht rechtskräftig?

    Neubaugebiet o. bebeuates Gebiet, das nun einen B-Pla bekommt.

    Immer diese dürren Infos....

    Naja, wenn B-Plan rechtskräftig, dann gilt die derzeit gültige BauNVO § 17.
     
  10. #10 Mercarior, 07.07.2014
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    es handelt sich um ein derzeit unbebautes Gebiet für das ein BB aufgestellt wird - der ist praktisch fertig und muss, wenn ich das richtig verstanden habe, im Laufe des Monats noch vom Gemeinderat bestätigt werden.

    Das Gebiet um das es geht, ist ein allgemeines Wohngebiet.

    @Gunther:

    Vielen Dank für den Link.

    Ich habe da jetzt auf Seite 10 den §17 gefunden, wonach in allgemeinen Wohngebieten eine GFZ von 1,2 gilt.

    Bei einer Grundstücksgröße von 800 qm könnten somit bis zu 960 qm Geschossfläche gebaut werden, sofern die Anzahl der Vollgeschosse nicht auf II beschränkt wäre.

    Hab ich das richtig verstanden?

    Dann wäre das bei Limitierung auf 2 Vollgeschosse keinerlei Einschränkung hinsichtlich der Bebaubarkeit?!

    Viele Grüße
    Merci
     
  11. #11 gunther1948, 07.07.2014
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    ja.
    hallo
    bei 2 vollgeschossen wären das 2x 0,6 x 800 = 960 qm + dachgeschoss das kein vollgeschoss ist.
    vorsicht wenn das ein neuer bebauungsplan ist dann zählen garagen, terrassen, zufahrten etc. zur grundfläche.

    gruss aus de pfalz
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 07.07.2014
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    An die 960 glaube ich mal nicht!

    GRZ beinhaltet auf jeden Fall
    Haus
    Terrasse
    Zuweg
    Schuppen, Gartenhaus, Wege,

    Wenn im B-Plan nicht ausgeschlossen, kann für Einstellplatz/Garage und die Zufahrt dazu ein Aufschlag von 50% kommen.

    Bei 800 m² und einer GRZ von z.B. 0,3 sind das 240 m² für Haus, Terrasse usw und nochmal vielleicht 120 für Garage+Zufahrt.
    Wie da 960 m² rauskommen sollen, hätte ich gern mal erklärt!
     
  13. #13 Thomas Traut, 07.07.2014
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    Die 960 kommen bei GRZ 0,6/GFZ 1,2 raus. Mich würde wundern, wenn das im WA geplant würde. Ansonsten gibt es oft Festlegungen zu Traufhöhen, Firsthöhen, Dachformen usw., die die Wohnflächenmaximierung beeinträchtigen.
     
  14. #14 Thomas B, 07.07.2014
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    Natürlich wären 960 weder sinnvoll, noch bezahlbar (für Normalsterbliche).

    Hier ging es ja nur um das was erlaubt wäre.

    Was erlaubt ist muß noch lange nicht sinnvoll sein.....
     
  15. #15 Mercarior, 08.07.2014
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    so siehts aus, danke für die Hilfe :-)
     
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