Fragen zu Problemen mit dem Nachbarn

Diskutiere Fragen zu Problemen mit dem Nachbarn im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, ich war gestern bei einem Bekannten und hab dort eine abenteuerliche Geschichte gehört: Mein Bekannter wohnt in einem älteren EFH mit...

  1. Bib007

    Bib007

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    Hallo,

    ich war gestern bei einem Bekannten und hab dort eine abenteuerliche Geschichte gehört:

    Mein Bekannter wohnt in einem älteren EFH mit Garten und einer Hälfte der vorhandenen Doppelgarage zur Miete. Die Doppelgarage hat 2 Tore, ist innen aber nicht abgetrennt. Die andere Hälfte nutzt der Hauseigentümer, der gleich in einem anderen EFH nebenan wohnt. Es handelt sich beim Hausbesitzer um ein älteres Rentnerehepaar.


    Jedenfalls wurde letzte Woche das vermietete Haus aussen auf der Wetterseite neu gestrichen. Der Eigentümer rief am Tag zuvor an und sagte, mein Bekannter solle Wasser und Strom ein lassen, damit die Arbeiter das benutzen können. Das war schon die erste tolle Aktion. Keine Frage, ob es passt, keine Mitteilung einige Zeit davor - einfach am Tag abends zuvor kurz eine Mitteilung im Befehlston.

    Dann kamen die "Maler" am näcshten Tag - es waren auch 2 ältere Männer, vermutlich gute Bekannte des Eigentümers... Die haben 2 Tage für eine einzige Hausseite gebraucht. In der Zeit konnte mein Bekannter den Garten/Terrasse nicht nutzen, war ja alles abgeklebt und Gerüst aufgebaut.

    Dann als sie weg waren, war der ganze Rasen mit Zigarettenkippen übersät und es lagen einige Bierflaschen herum...

    Während die Arbeiten zugange waren, hat der Eigentümer eigenmächtig ohne irgendwas zu sagen, die Hecke des Mietshauses zurück geschnitten und den Heckenschnitt vor die Terrasse auf den Rasen geworfen/einen Haufen gemacht.

    Als nach 3 Tagen immer noch alles da lag, hat mein Bekannter nachgefragt, wann er denn gedenke, das aufzuräumen. Und obendrein nachgefragt, was das eigentlich sollte... Jetzt ist die Hecke wieder 1,20m hoch und der gute Sichtschutz, der bislang war, ist somit weg.

    Dann gings los: Der Eigentümer war richtig wütend, was dem Mieter eigentlich einfalle... Er hat die Hecke ja schließlich schon zurück geschnitten... Der Mieter lässt den Garten ja verwahrlosen... (was definitiv nicht so ist... es wird jede Woche Rasen gemäht, bei Bedarf auch gedüngt, Unkraut gejätet usw...)
    Der Mieter soll das gefälligst selbst zur Grüngutannahemstelle bringen. Das wäre ja das mindeste...

    Und außerdem hat der Sohn des Vermieters ein Mofa in der Garage zerlegt... Das ist eine Garage, der Mieter dürfe darin keine Werkstatt einrichten...


    Der Sohn des Mieters hat ein Oldtimermofa gekauft, es komplett zerlegt und poliert, alles feinst säuberlich auf einer kleinen Werkbank geordnet angerichtet und wartet jetzt noch auf ein Ersatzteil. Da ist alles blitzeblank, kein Ölfleck oder sonstwas... Außerdem war es das erste mal, dass dort drin überhaupt was anderes gemacht wurde, als das Auto abzustellen.


    Ich hatte echt keine Worte mehr... Der Bekannte wird nichts weiter unternehmen, weil sie nächstes Jahr neu bauen möchten und dann sowieso ausziehen werden.



    Aber was mich schon interessieren würde: Darf der Vermieter einfach im Garten Sträucher zurückschneiden, wenn ihm die Gartenpflege des Mieters nicht passt? Die Hecke war nicht übermäßg zugewuchert, sie war halt gerade so hoch, dass sie einen gewissen Sichtschutz von der Straße bot. Ansonsten war der Garten für mein Empfinden eigentlich auch tip top. Es war kein englischer Rasem, aber es gab nirgends viel Unkraut oder sonst was - ein ganz normal gepflegter Garten eben.

    Und ist es wirklich verboten, in einer gemieteten Garage eine kleine Werkbank aufzustellen und dann dort ein paar mal im Jahr dort ein wenig an einem Mofa rumzuschrauben, Fahrrad aufzupumpem usw?
     
  2. #2 ThomasMD, 08.07.2014
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    Warum müssen immer irgendwelche Bekannte vors Loch geschoben werden?
    Sag doch dem Bekannten, er möge sich selbst ein Forum suchen oder oute Dich als der EFH-Mieter, der böse gepiesackt wird.

    Eigentlich hast Du die Fragen ja schon selbst beantwortet. Wenn jetzt Rückfragen kommen, willst Du dann jedwesmal Deinen Bekannten aufsuchen?
     
  3. #3 Zillibaut, 08.07.2014
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    Garagennutzung wurde hier schon einmal diskutiert. Finde leider den Thread nicht. Wenn ich mich recht erinnere, dürfen in Garagen ausschließlich Autos abgestellt werden. Keine Fahrräder, Reifen, Spielsachen usw.. Ob es von Bundesland zu Bundesland Unterschiede gibt weiß ich nicht.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 08.07.2014
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    Wie immer eine Vertragsfrage. Vor allem die Mofa-Werkstatt.

    ABER: Der Garten ist (davon gehe ich mal aus) Teil des vermieteten Bereichs. Damit darf der Vermieter und die von ihm Beauftragten den nur mit Zustimmung des Mieters betreten!
    Selbst wenn ein Mieter die Zustimmung verweigert, notwendige Arbeiten durchführen zu lassen, muss der Vermieter sich das Recght gerichtlich geben lassen.
    Einzig bei Gefahr im Verzuge (Gas tritt aus, Wasser läuft unter der Haustür raus) darf der Vermieter sich mit Hilfe der Polizei Zutritt verschaffen!
    Aber auch nur, um die Gefahr zu beseitigen (also z.B. Wasser abstellen). Ist die Gefahr beseitigt, muss er für die Behebung der Folgen wieder das OK des Mieters haben!
    Selbst für eine Trocknung nach einem Wasserschaden (Holzbalkendecke), bei der ja akute Gefahr von nachhaltigen Schäden beseitigt wird, kann er nur über eine gerichtliche einstweilige Verfügung erreichen.

    Der Vermieter hat sich hier also des Hausfriedensbruchs schuldig gemacht, wenn er sich nicht auf eine Art Gewohnheitsrecht (durfte einmal die Woche in den Garten gehen) berufen kann.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 08.07.2014
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    Jain - nicht Autos, sondern Kraftfahrzeuge. Auch defekt/abgemeldet. Also die Mofa darf da stehen, aber eben ggf nicht repariert/zerlegt werden.
    Fahrräder sind ein Graubereich.
     
  6. #6 coroner, 08.07.2014
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    @RD: Aber das betrifft ja baurechtlich das Aussenverhältnis zwischen Eigentümer und Ordnungsbehörden,
    und dies wiederum ja nur bei der Priveligierung einer grenzständigen solchen.
    Sonst darf schon jeder (fast) alles machen was er will in seiner wie-auch-immer-genannten-Einhausung.
    Wiederum was anderes sind die vertraglichen Details zwischen den Mietparteien, wie du schon geschrieben hast.

    @ThomasMD: -----wieder gelöscht---- dein erster Absatz steht für sich selbst.


    -c
     
  7. Bib007

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    Warum wird hier immer gleich vermutet, dass jemand selbst der "Bekannte" sein könnte???

    Wenns so wäre, hätte ich das schon auch so geschrieben, dass es mich betrifft. Was hätte ich denn davon?
     
  8. #8 saarplaner, 08.07.2014
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    Weiß ich ja auch nicht, was du davon hättest, man könnte ja mal die Fragesteller, deren Bauleiter immer wenn Probleme da sind, jetzt gerade im Urlaub ist, danach fragen... :mega_lol:
     
  9. #9 Anda2012, 08.07.2014
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    Von der Bauleitung zum Formularausfüllen
    Also bzgl. Hecke: der Vermieter darf das nicht (Hausfriedensbruch, jepp!).
    Wenn etwas nicht passt, dann müsste er erst mal auffordern, etwas zu ändern. Wenn also z.B. im Vertrag festgehalten wurde, dass die Hecke nur 1,20m hoch sein darf z.B. und selbst dann darf er nicht einfach ran. Da gibts bestimmte Spielregeln, die man als Mieter (und Vermieter) kennen sollte.

    Genaueres kann man über den Mieterschutzverein erfragen. Würde Deinem Bekannten schwerstens empfehlen, dort beizutreten, sonst wirds evtl. beim Auszug sehr unlustig. Viele Sachen sind unbekannt und manche Legenden unausrottbar. Es gab z.B. eine Neuregelung bzgl. Schönheitsreparaturen, aber da wiederum muss man genau im Vertrag lesen, ob diese Änderung einen betrifft oder nicht.
     
  10. #10 Tigerlyly, 08.07.2014
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    Mieterschutzverein war auch immer meine erste Anlaufstelle :)

    LG
     
  11. BenLuc

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    Aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass du sogar verlangen könntest, dass er die Hecke in orginalzustand versetzen muss. Wie auch immer das gehen soll.
     
  12. #12 ultra79, 08.07.2014
    ultra79

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    Ist das tatsächlich so? Ich darf in meiner eigenen Garage nicht den Luftfilter vom Auto wechseln???

    Ich bin platt...
     
  13. Neutal

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    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Nur sollte man schon VOR den Streitigkeiten Mitglied sein, sonst hilft der eben auch nicht.
    Der "Bekannte" müßte erst einmal die Klauseln aus seinem Mietvertrag einstellen, nicht das er seinen Verplichtungen der Heckenpflege eben nicht nachgekommen ist. Mit den wenigen konkreten Infos ist hier jede Diskussion rein spekulativ, also sinnlos
     
  14. #14 Baufuchs, 08.07.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    zu #12

    Manchmal ist sich scheinbar der Gesetzgeber selbst nicht ganz darüber klar, was in Garagen erlaubt ist und was nicht.

    Nach §2 (8) BauO NW:
    Nach Garagenverordnung NW sind in Garagen allerdings auch Arbeitsgruben zulässig.

    Schon die Bezeichnung Arbeitsgrube deutet darauf hin, dass da an Kfz gearbeitet werden soll/kann.
     
  15. #15 Meierlein, 31.07.2014
    Meierlein

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    Mieterschutzverein und eine geduldige Ader:konfusius
     
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