Baugenehmigung für Terrasse Außenbereich

Diskutiere Baugenehmigung für Terrasse Außenbereich im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, folgender Sachverhalt ist mir unklar. Gegeben ist ein genehmigtes Restaurant im Außenbereich. Der Pächter möchte eine...

  1. #1 StefanMeier, 08.07.2014
    StefanMeier

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    Hallo zusammen,

    folgender Sachverhalt ist mir unklar.
    Gegeben ist ein genehmigtes Restaurant im Außenbereich.
    Der Pächter möchte eine Außenterrasse errichten

    Nach § 65 BauO Abs (1) Satz 49 sind Terrassen als unbedeutende bauliche Anlagen genehmigungsfreie Vorhaben.

    Die Frage ist nur wie groß darf die Terrasse sein und gilt das auch für gewerbliche Nutzungen? Dies wird im Gesetz scheinbar nicht explizit geregelt. Rein logisch heißt das. Nutzungsart der Terrasse ist egal, Größe muss "unbedeutend" sein
    In Satz 24 steht dass Parkplätze bis 100m² auch genehmigungsfreie Vorhaben sind.

    Hieraus würde ich ableiten, dass prinzipiell eine Terrasse um die 50m² völlig ok und problemlos wäre.

    Welche Einschränkungen gäbe es noch bei der Errichtung jener Außenterrasse?
    Hier sehe ich nur die Einhaltung der TAA Lärm. Dies ja im Prinzip eh für alles und jeden gilt.

    Danke und Grüße
    Stefan
     
  2. rose24

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    gelöscht, weil doppelt
     
  3. rose24

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    Also genehmigungsfrei ist die Terrasse nicht, weil mit gewerblicher Nutzung verbunden und wohl auch zu groß. Mit dem Parkplatz bin ich mir nicht so sicher...
    Nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 Baugesetzbuch (BauGB) ist die bauliche Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebs im Außenbereich aber denkbar, wenn die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen ist.
    Im Zweifel beim Bauamt nachfragen!
     
  4. #4 StefanMeier, 08.07.2014
    StefanMeier

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    aber wo steht dass denn mit der gewerblichen Nutzung?

    also ich hatte aus der BauO NRW zitiert
     
  5. #5 wasweissich, 08.07.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wasserburg am inn ist aber ein stückchen aus NRW raus , richtung brenner ..... ;)
     
  6. rose24

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    ...habe ich doch geschrieben: im Baugesetzbuch!:hammer:


    ...nicht ganz - aber ja - deutlich näher dran als NRW. :winken

    Das Baugesetzbuch ist allerdings Bundesrecht und gilt in ganz Deutschland. Das Baugesetzbuch regelt ob man bauen darf, die Bauordnungen (der Länder) regeln das Wie.
     
  7. #7 StefanMeier, 09.07.2014
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    ja und wo bitte im BauGB?

    Du zitierst doch nur:
    Nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 Baugesetzbuch (BauGB) ist die bauliche Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebs im Außenbereich aber denkbar, wenn die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Gebäude und Betrieb angemessen ist.

    Daraus kann man doch nicht ableiten, welche Vorhaben genehmigungspflichtig und welche genehmigungsfrei sind. Verstehe ich nicht:)

    OB = Gewerbliche Nutzung erweitern geht
    WIE = Terrasse angemessener Größe ist genehmigungsfrei

    Das wäre für mich zumindest logisch
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 09.07.2014
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    Äääh - was hat ein Nicht-Architekt und Paketkutscher mit einer Gastwirtschaft im Aussenbereich zu schaffen?
    Beschäftigungstherapie fürs Forum????
     
    Pilsener gefällt das.
  9. #9 StefanMeier, 09.07.2014
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    Hör doch mal bitte auf mich in meinen Beiträgen ständig zu belästigen. Dadurch wird hier nur der Gesprächsverlauf gestört. Du kannst mich gerne direkt per PM beleidigen, wenn dass deiner Seele Frieden schenkt.
    Zudem sagte ich es geht um einen Pächter. Das Recht des Eigentums gilt im deutschen Grundgesetz übrigens auch für Paketdienstfahrer.
     
  10. #10 Der Bauamateur, 09.07.2014
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    Ich glaube, du tust rose24 etwas Unrecht - Beamtin kann man ja auch in einer Baubehörde sein... ;-)
     
  11. rose24

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    Hallo Stefan,

    die Terrasse ist nicht genehmigungsfrei, da in der beschriebenen Größe und mit der gewerblichen Nutzung nicht mehr als "unbedeutende bauliche Anlage" anzusehen. Ich habe aber mit meinem Zitat aus dem BauGB eine Lösungsmöglichkeit aufgezeigt - Genehmigung ist zumindest (trotz Lage im Außenbereich) nicht ausgeschlossen.

    Beim Parkplatz lese ich dagegen keine Bedingungen in der Bauordnung außer der Größe. Der ist also bis 100 m² im Außenbereich genehmigungsfrei. Ich entnehme aber Deinem Eingangspost, dass es nicht um einen Parkplatz geht. Du kannst nicht Äpfel mit Birnen vergleichen! Weil der Parkplatz in dieser Größenordnung genehmigungsfrei ist, muss das noch lange nicht heißen, dass es sich dabei um eine unbedeutende bauliche Anlage handelt. Im Gegenteil - sonst hätte er in § 65 Abs. 1 der BO keine eigene Nummer!

    Aber frag doch einfach die Genehmigungsbehörde - die werden das sicher gerne bestätigen.

    So, damit verabschiede ich mich aus diesem Thema.
     
  12. #12 StefanMeier, 11.07.2014
    StefanMeier

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    erstmakl danke für deine Ausführungen. klar, ist falsch ist von der parkplatzgröße auf die Terrassesgröße abzuleiten.

    trotzdem (unabhängig von der größe die ja lediglich unbedeutend sein muss) frage ich mich... wie kommt da die gewerbliche Nutzung baurechtlich ins spiel?

    Beim Bauamt werde ich auch fragen. Allerdings frage ich bei Ämtern erst wenn ich topinformiert bin. Denn aus eigener Erfahrung mit Bauämtern ist es so, dass man auf 2 Fragen 4 verschiedene Antworten bekommt.
     
Thema: Baugenehmigung für Terrasse Außenbereich
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