Beginn Gewerk Sohle/Fundament

Diskutiere Beginn Gewerk Sohle/Fundament im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, bzgl. der Festlegung der Verzögerung unseres Bauträgers beim Bau eines EFH müssen wir klären, wann mit dem Gewerk Sohle/Fundament...

  1. #1 uebungsleiter, 10.07.2014
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    Hallo,

    bzgl. der Festlegung der Verzögerung unseres Bauträgers beim Bau eines EFH müssen wir klären, wann mit dem Gewerk Sohle/Fundament begonnen wurde. Mit Beginn dieses Gewerks läuft die Bauzeit. Mein Baubetreuer und ich sind der Meinung, dass dies mit Beginn der Erdarbeiten ist, da diese für das Fundament gemacht werden. Der Bauträger argumentiert, das Gewerk wurde mit Ausschachten der Gründungen begonnen. Kann mir hier jemand weiterhelfen, wann die Bauzeit in unserem Fall begonnen hat?

    Vielen Dank und viele Grüße
     
  2. Jan81

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    In meinen Augen mit der Genehmigung des Bauantrags + vereinbarte Vorbereitungszeit. In eurem Fall ... klar bei Beginn der Erdarbeiten, alles anderen ist unlogisch. Nur keiner von uns kennt den Vertrag und die vereinbarte Bauzeitgarantie.
     
  3. #3 OLger MD, 10.07.2014
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    Gewerk Sohle/Fundament beginnt üblicherweise mit der Betonage der Sauberkeitsschicht. Falls sich diese der BT aus Kostengründen mal wieder spart, wäre es das Verlegen der Folie/Noppenbahn oder alles andere was nicht fachgerecht wäre.

    Aushub, Baugrubenzugang, Böschungen, Böschungssicherung, Bodenaustausch, Verdichtungsarbeiten, Planum, Verdichtungsmessungen, EV2-Messung, usw. usf. gehören zu den Baugruben-Arbeiten nach Leistungsbuch 108 (bzw. LB 106 Erdbau) des Standardleistungskataloges oder zu den Erdarbeiten nach DIN 18300.

    Wenn der BT soo argumentiert, dann beginnt es ja schon bei der Absteckung - ach nee: eigentlich mit dem Bauantrag, denn der ist für die Erstellung der Gründung/Sohle auch unbedingt erforderlich.

    Schon alleine, dass unterschiedliche Firmen die Arbeiten ausführen wäre eine Abgrenzung zwischen Erdarbeiten/Baugrubenaushub und Rohbauarbeiten für Gründung / Sohle / Fundamente.

    Was genau steht denn im Bauvertrag / Baubeschreibung / Bauzeitenplan ??

    Gruß
    Holger
     
  4. #4 uebungsleiter, 10.07.2014
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    Eine Vorbereitungszeit wurde leider nicht vereinbart. In der Bauzeitvereinbarung steht lediglich drin, dass die Bauzeit mit Sohle/Fundament beginnt.

    @ Holger: Wenn ich dich richtig verstehe, hat der Bauträger also Recht mit der Argumentation, dass Sohle/Fundament mit dem Ausschachten der Frostschürze beginnt. In der Baubeschreibung steht unter Sohle/Fundament im Prinzip, wie die Frostschürze ausgeführt wird. Dementsprechend ist das Ausheben der Frostschürze der Beginn Sohle/Fundament?
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 10.07.2014
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    Wie sollen wir das beantworten????

    Das kann nur ein Jurist in Kenntnis des gesamten Vertragswerks genau bestimmen. Um was gehts denn da?? 2, Tage, eine Woche???
    Was soll der Kokolores dann? Die paar €, die man vielleicht holen kann? Deine ganze Beschäftigung damit hat schon mehr gekostet als es geben wird!
     
  6. #6 Gast036816, 11.07.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    was ist denn unter erdarbeiten zu verstehen? das ausschachten eines streifenfundaments sind auch erdarbeiten. mit sohle/fundament wird begonnen, wenn sauberkeitsbeton eingebaut wird oder der bewehrungsstahl eingebaut wird oder bei einem unbewehrten fundament der beton fließt.

    gibt es bautagesberichte? anerkannt per unterschrift?
     
  7. #7 OLger MD, 11.07.2014
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    Nein.
    Ausschachten = Erdarbeiten
    Betonage der Sauberkeitsschicht = Fundamentarbeiten, egal ob die das jetzt Sohle, Frostschürze, Streifenfundament oder sonstwie nennen

    Gruß
    Holger
     
  8. #8 stockstadt, 11.07.2014
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    Hallo,

    welche Ratenzahlungen waren vereinbart ??
    Mein BT z.B. hatte zu Baubeginn eine vereinbarte Rate berechnet

    LG
     
Thema: Beginn Gewerk Sohle/Fundament
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