Brüstungshöhe Fenster Hamburger Bo

Diskutiere Brüstungshöhe Fenster Hamburger Bo im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Ein Hallo an alle, Hbo sagt Brüstungshöhe: unter 12m höhe eine BRH von 0,80m. Wir haben bei uns eine BRH von 0,76m Rohbaumaß. So jetzt kommt...

  1. #1 skyscraper, 10.07.2014
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    Ein Hallo an alle,

    Hbo sagt Brüstungshöhe: unter 12m höhe eine BRH von 0,80m.

    Wir haben bei uns eine BRH von 0,76m Rohbaumaß.
    So jetzt kommt noch Fensterbank + 2cm dazu sind 0,78cm
    Bauleiter meint Fensterbank wird nicht auf das Mauerwerk gelegt sondern wird in einen Rahmen gesetzt?
    Der dann noch 2 cm höhe bringt. Ich zitiere mal seinen text.

    76cm +4cm Luft und Fensterbank = 80 cm Brüstungshöhe.
    BRH ab OKFF da müsste also noch 1 cm drauf kommen?

    Gibts bedenken?
     
  2. #2 skyscraper, 10.07.2014
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    Die 0,76 sind inkl. Estrich
     
  3. #3 Bauliesl, 10.07.2014
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    Das heißt von Oberkante FFB?
     
  4. #4 skyscraper, 10.07.2014
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    So jetzt bin ich völlig verwirrt.

    in der BPD Absturzsicherungen steht zitat:

    "Die Höhe der Brüstung wird von der Oberfläche des Fußbodens (Standfläche) bis
    zur Oberkante der Brüstung, bei Fenstern bis zur Oberkante des feststehenden
    Fensterrahmens gemessen
    ."

    Quelle: http://www.hamburg.de/contentblob/153000/data/bpd-3-2003-anforderungen-an-umwehrungen-und-bruestungen.pdf Punkt 7.1

    Oberkante Fensterrahmen würde ja +5cm heissen. Oder ist damit das Profil gemeint?

    Im Forum gibts Threads zu dem Thema irgendwie scheint das nie richtig definiert worden zu sein?
     
  5. Taipan

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    Damit hast doch eine EINDEUTIGE Definition von Brüstungshöhe für ausschließlich Hamburg. Eine ebensolche Definition, die enthält, dass Fensterrahmen nicht mitzählen (OKBrüstung=OKFensterbrett), hat Sachsen. In anderen Bundesländern ist das soweit ich weiss tatsächlich nicht geregelt.
     
  6. #6 Eumeltier, 10.07.2014
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    Was soll eigentlich der Unsinn mit den 12 Metern? Bei 11,9 Metern Fallhöhe ist man nur halbtot und erst ab 12 Metern ganz tot?

    Ich seh das erhöhte Gefahrenpotential bei 12 Metern nicht. Wenn die Grenze jetzt bei drei Metern läge...
     
  7. #7 skyscraper, 12.07.2014
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    Ja ich denke auch das dies eindeutig ist. Da es aber tatsächlich Bundesländer gibt wo es nicht geregelt ist wollte ich nochmal sicher gehen und auch da es im Forum unterschiedliche Antworten darauf gibt.
     
  8. #8 Gast036816, 12.07.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    irgendwo muss die grenze zwischen brh 90 cm und 110 cm definiert werden. unsinnig ist das nicht!
     
  9. #9 Eumeltier, 12.07.2014
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    Ich halte aber die Höhe von 12 Metern als Grenze völlig blödsinnig.

    Möge mich jemand korrigieren mit einer Statistik, daß ab 12 Metern die Mortalität beim Sturz deutlich ansteigt...

    Im Gegenteil, Wikipedia sagt:
     
  10. Taipan

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    Und Eumeltier auch für Dich: Was Du als Blödsinnig ansiehst oder nicht ist irrelevant. Nur weil du es mit deinem eingeschränkten Blickhorizont im Bau und Baurecht nicht erkennst ist es trotzdem richtig.

    Es hat handfeste im Brandschutz verankerte Gründe. 12m ist schlichtweg die Grenze, bis zu der eine Drehleiter locker hochkommt. DAS IST EINE GEBÄUDEKLASSENGRENZE. Damit das Baurecht zumindest einigermaßen praktikabel bleibt, werden andere Grenzen daran angelehnt.
     
  11. #11 Eumeltier, 12.07.2014
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    Nur dadurch, daß es im Recht verankert ist, ist es noch lange nicht richtig. Nur rechtens.
    Ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen, aber solange es keinen plausiblen Grund gibt, bleibe ich dabei: 12 Meter ist eine vollkommen willkürliche Grenze.

    Mit Deinen nächsten Sätzen bestätigst Du das ja auch:
    Ja, angelehnt. Das ist ein formaler Grund. Aber keine sachliche Begründung.


    NATÜRLICH halte ich mich auch in meinem Beruf an die bestehenden Regeln und Gesetze, damit mir später nichts vorgeworfen wird. SELBSTVERSTÄNDLICH würde ich mich auch an die Bauordnung bezüglich der Brüstungshöhe halten, damit niemand mich in Verantwortung zieht, wenn dennoch jemand aus dem Fenster fällt.

    TROTZDEM steht es mir frei, die Gesetze und Regeln, an die ich mich halte, privat als teilweise oder auch völlig unsinnig oder willkürlich einzustufen und dieses auch zur Diskussion zu stellen.
    Daß man sich trotzdem daran halten sollte, weil man sonst im Falle eines FALLES haftbar ist, steht außer Frage.
     
  12. #12 Gast036816, 12.07.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    jetzt hast du deine meinung geäußert.
     
  13. #13 Eumeltier, 12.07.2014
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    Tschuldigung, daß ich fern ab der Einhaltung aller Formularien nur einmal meinen Horizont und mein Wissen erweitern wollte, ob es einen nachvollziehbaren Grund für die 12 Meter gibt.

    Daß das dem OP nicht weiterhilft, ist schon klar, aber ich dachte, etwas Nebeninfo wäre auch möglich.

    Dann könnt Ihr jetzt wieder in die Vorschriften abtauchen...
     
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