Regen am Hang

Diskutiere Regen am Hang im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich bin vor kurzem mit mein Neubau fertig geworden und in das Haus eingezogen. Das Haus liegt am Hang, sodass, die am Hang befindlichen...

  1. #1 roger69, 11.07.2014
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    Hallo,
    ich bin vor kurzem mit mein Neubau fertig geworden und in das Haus eingezogen. Das Haus liegt am Hang, sodass, die am Hang befindlichen Räume als Kellerräume benutzen möchten und gegenüber der Hang sich ein Einliegerwohnung befindet. Es wurde auch ein Streifenfundament erstellt für die der Hang gegenüberliegenden Seite ( also wo sich die Einliegerwohnung befindet ) . Die Isolierung ist als Schwarze Wanne realisiert worden. Hersteller Weber. Da drauf existiert Anfüllschutz mit Vlies. Die Drainige, Flächenförmig, also auch unter der Bodenplatte.

    Nun hat es ja in den letzten Tagen stark geregnet. Ich habe mir mal die Spülschächte der Drainige mal angeschaut. Die schauen recht trocken aus. Ich stelle mir natürlich die Frage, wohin das Wasser fliesst. Vor allem wenn auf der Hangseite kein Streifenfundament existiert.

    Wenn das Wasser, ohne der Drainage, nun unter Bodenplatte fliesst, kann hier durch zu viel Wasser eine Setzung der ganzen Immobilie stattfinden?

    Bitte nur sachliche Antworten, Danke !
     
  2. #2 saarplaner, 11.07.2014
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    Was steht denn in deinem Baugrundgutachten bezgl. Grundwasserstände, Abdichtungskonzept, Aufbau des Unterbaus, Zusammensetzung des Bodens, ... uswusf?

    Mit deinen paar Angaben ist das Fischen im Trüben...
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 11.07.2014
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    Woher sollen wir wissen, ob bei Dir Wasser fliesst und wenn, welche Wege es nimmt???

    Eine Setzung bei Wasserfluß wäre nur zu erwarten, wenn der Untergrund entweder stark quellend und schwindend wäre oder vom Wasser ausgeschwemmt würde.

    Auch das können wir nicht beurteilen.
     
  4. #4 roger69, 11.07.2014
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    Natürlich kann hier niemand beurteilen wie die Wasserwege sind. Ich möchte nur in etwa generell wissen, ob eine Setzung bei normalen Wassermengen, wenn die Drainage nicht funktionieren sollte und in dem Bereich, wo das Wasser sickert kein Streifenfundament vorhanden ist.

    Könntest Du das etwas detailerten Beschreiben. Es handelt sich überwiegend auch in dieser Region um Lehmboden.
     
  5. #5 saarplaner, 11.07.2014
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    Was steht im BAUGRUNDGUTACHTEN????
     
  6. #6 roger69, 11.07.2014
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    Es liegt kein Baugrundachten vor
     
  7. #7 saarplaner, 11.07.2014
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    Bingo, und nun?

    Weiterhin Fischen im Trüben...

    Ohne Baugrundgutachten ist hier KEINE irgendgeartete Antwort möglich.

    Da wurde an der absolut falschen Stelle gespart.
     
  8. #8 ralf9000, 11.07.2014
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    Und wie seit Ihr zu dem Schluß gekommen, eine Drainage einzubauen? Nur bei sehr wenigen Objekten ist die Verlegung einer Drainage sinnvoll. ...
     
  9. #9 roger69, 11.07.2014
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    Die Firma, die den Rohbau durchgeführt hat, hat dies realisiert.

    Welche Objekte kommen hier in Frage?
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 11.07.2014
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    :mauer :mauer :mauer
    Da sparen wir 1.000 €, um dann vorsorglich für 5.000 € eine Drainage einzubauen. :respekt

    Na, dann ist hoffentlich der Boden nicht zu stark entwässert worden.

    Lass das Gutachten nachvollziehen, dann kann der Gutachter Dir sagen, ob evtl. Setzungen aus dem Boden, von der Drainage oder von der zu starken Entwässerung des Bodens kommen!!
     
  11. #11 roger69, 11.07.2014
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    ES liegen z.Zt. keine Setzungen vor. Ich habe mir die Frage gestellt, nachdem ich in den Spülschächten kein Wasser nach Regen gesehen habe und mir dort die Frage stellen musste, wie das Wasser dann fliesst.
     
  12. #12 Thomas B, 11.07.2014
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    Lieber roger,

    Es ist ja nicht so, daß Baugrundgutachten gemacht werden um Geld zu versenken, sondern um zu ermitteln wie die Art der Gründung ausieht (aussehen muß) und welche Abdichtungsmaßnahmen erforderlich/ geboten sind.

    wie konnte der Rohbauer hier das Richtige erahnen??????

    Nach dem Motto: Das sehen wir dann beim Ausheben, was wir brauchen? Unsinn! Was nützt das, wenn justament 1 cm unter der Baugrubensohle weicher, wabbeliger Boden beginnt (den man bei einer Beprobung natürlich entdeckt hätte, weil diese viel tiefer geht), der nun gar nicht tragfähig ist?????

    Was ist, wenn zwar wärehd der Bauzeit kein Wasser auftrat (weil es lange nicht geregnet hatte) sonst aber schon? Vielicht ist aber nicht mal eine Drainage sinnvoll (überflüssig, weil gar kein wasser auftritt).

    Wie wird das Drainagewasser "entsorgt"?

    So etwas ist grob fahrlässig. Von der Baufirma!
     
  13. kike

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    Nur mal so nebenbei: Lehmboden, der vorher natürlich feucht gehalten wurde kann sich bei "Trockenlegung" (also bspw. durch eine Drainage, die das Wasser unnötig wegführt) ganz unangenehm verändern - natürlich nicht von heute auf morgen. Deswegen wäre das mit dem Baugrundgutachten VORHER keine schlechte Idee gewesen...
     
  14. kike

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    In rechtlicher Hinsicht kommt es da wohl stark auf die Beziehung Architekt/"Baufirma"/Auftraggeber an.

    Gab es denn einen eigenen Architekt - der hätte nämlich zumindestens wegen der Notwendigkeit aufklären müssen?
     
  15. #15 Thomas B, 11.07.2014
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    Richtig kike!

    Grundsätzlich.

    Für mich "riecht" das hier nach: Planung u. ausführung durch Baufirma. Daher: Baufirma!

    Wenn mit A. gelant wurde, hast Du nat. recht!

    Frage mich auch wie der Sattiker gerechnet hat, wenn doch das für ihn Wichtigste fehlt......
     
  16. #16 saarplaner, 11.07.2014
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    Ach Thomas, das ist doch ein alter Hut,

    der Statiker schreibt rein:
    Den Text hatte ich kürzlich auf dem Deckblatt einer Statik gefunden. Ich habe den Statiker daraufhin angerufen und gefragt was das denn soll, er hat doch ein Baugrundgutachten. Antwort war: Den Text hat er standardmäßig drin, weil sehr viele ohne Baugrundgutachten loslegen! :mauer :mauer :mauer
     
  17. #17 Thomas B, 11.07.2014
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    ...klarer Fall von Selber Schuld, wenn's einer macht!

    Ich lehne so etwas mittlerweile kategorisch ab. Kein Baugrundgutachten - keine Planung.

    Pasta!
     
  18. #18 saarplaner, 11.07.2014
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    Mache ich genauso, Thomas.

    Alles andere ist einfach russisch Roulette.

    Ich bin mir auch nicht sicher, ob so eine Erklärung, die sich manche Planer vom Bauherren unterschreiben lassen, dass der Bauherr trotz Beratung durch den Planer kein Gutachten machen will, vor Gericht bestand hätte.

    Mir ist das Thema zu heikel und meine Haftpflicht dafür zu schade...
     
  19. #19 Thomas B, 11.07.2014
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    ...fraglich ob die Haftpflicht da überhaupt würde zahlen müssen!
     
  20. #20 roger69, 11.07.2014
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    Die Drainagerohre wurden an der Zysterne angeschlossen
     
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