Alternative zu Bankbürgschaft

Diskutiere Alternative zu Bankbürgschaft im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Zusammen, ich habe brav mit Archi (alle Lph) Statiker Bauvertrag usw. gebaut und nun gehts an die Schlussrechnung und einen Einbehalt....

  1. #1 nonprofi, 19.01.2006
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    Hallo Zusammen,

    ich habe brav mit Archi (alle Lph) Statiker Bauvertrag usw. gebaut und nun gehts an die Schlussrechnung und einen Einbehalt.

    Gibt es aus Euerer Sicht eine Alternative zu einer Bankbürgschaft ?

    Ich würd dem BU gerne die Kosten dafür ersparen, aber was soll ich sonst als Sicherheit nehmen?
    Vielleicht habt Ihr einen Tipp aus der Praxis für mich, was ist noch üblich ?

    Vielen Dank schon mal.

    NP
     
  2. #2 MichaelG, 19.01.2006
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    ?

    Ja was steht denn im Bauvertrag?
     
  3. #3 nonprofi, 19.01.2006
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    da steht

    Bankbürgschaft !!!

    Meine Frage geht aber eher dahin, ob es Alternativen gibt. Man könnte ja im gegenseitigen Einvernehmen auch mal ausnahmsweise vom Bauvertrag abweichen, oder ?

    Gruß

    NP
     
  4. Quelle

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    Er könnte die Summe in Höhe der Bankbürgschaft ja auf ein verzinstes Treuhandkonto einzahlen. Ähnlich wie eine Mietsicherheit. Geht das?

    Du willst ja wohl vergleichbare Sicherheit haben.
     
  5. #5 MichaelG, 19.01.2006
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    Hmm

    Darauf verzichten seitens AG? :Brille

    Als AN würde es mir da richtig warm ums Herz :lock

    Seitens des AN kann der die Kosten für Gewährleistungsbürgschaften dadurch senken wenn er diese nicht über eine Bank, sondern eine Versicherung, z.B. VHV erbringt.

    Aber das tut er mit Sicherheit eh, wenn er öfters solche Bau-Verträge unterschreibt.

    Die Gewährleistungsbürgschaften belasten nämlich bei seiner Bank seine Kreditlinie.


    Und man glaubt gar net wie niedrig die inzwischen für Bau- oder auch Kfz-Betriebe liegt.
     
  6. #6 MichaelG, 19.01.2006
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    Quelle

    jo das ginge ja nu auch. Aber grade damit das nicht so läuft gibbet ja die Ausfallbürgschaften.

    Weiß ja jetzt nicht was der von nonprofi erwähnte BU alles abrechnet, aber stell dir ma nen kleineren Rohbauer vor, 1Mio Jahresumsatz, davon ständig 5% "festgesetzt" dann noch schön auf 5 Jahre... 250tsdEuro die dir gehörn, an die du aber nich rankommst?

    Sinn der Bürgschaften ist ja grade Liquidität im Betrieb zu halten.

    Der näxte Punkt ist: Such mal den "ehrlichen und redlichen" Handwerksbetrieb, der eine echte Umsatzrendite von 5% erwirtschaftet.
     
  7. #7 nonprofi, 19.01.2006
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    Schaut und staunt

    es gibt also doch nicht nur herzlose Bauherren :lock

    Dann nehm ich wohl doch ne Bürgschaft.

    Vielen Dank

    NP
     
  8. #8 nonprofi, 19.01.2006
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    Nachtrag

    und wenn er gescheit gerechnet hat, dann hat er die Kosten für die Ausfallbürgschaft ja ohnehin schon kalkuliert. Also was soll ich mir seinen Kopf zerbrechen.

    Wie sagt man so schön: "Im Jammern sind wir alle gut"

    und am meisten jammern immer die die gar keinen rechten Grund dazu haben.

    Mahlzeit

    N.P.
     
  9. #9 Carden. Mark, 19.01.2006
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  10. #10 MichaelG, 19.01.2006
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    @ Mark

    o.k. ich bin da nicht aktuell mit den Sätzen, gilt das inzwischen auch zur Kreditlinie? Schufa? Oder was weiß ich?

    Aber wenn es die R(äuber) & V(erbrecher-Banden) eines nicht mehr fernen Tages geschafft haben und Du den gesamten Umsatz mit Gewährleistungsbürgschaft abdecken darfst...

    Nehmen wir nochmal den "armen" Maurer aus meinem obigen Beitrag.

    Wieviel Anlagevermögen braucht der denn in seiner Bilanz um die 250tsd dann abzusichern?


    Wertansatz der Bank 50%? Oder doch weniger? Ich sage 20% und denen geht inzwischen ihre Ampel auf rot, denn wer soll den ganzen Scheiß nachher noch ersteigern?

    Natürlich dürfen dann aber nich auch noch andre Kredite am laufen sein oder sind entsprechend mit Eigenen Mitteln abzusichern...

    Nur womit? Kaufmännisch denken? Jo,...

    Logisch, dass die R&V`ler & Consorten, den Bauträgern und Bauherren, wenn sie denen ne Finanzierung verkauft kriegen mit dem Lattenzaun *lassen Sie sich aber ja ne Gewährleistungsbürgschaft geben, am Besten natürlich auch noch eine Vertragserfüllungsbürgschhaft..."

    Die wollen ja auch leben.
     
  11. #11 VolkerKugel (†), 20.01.2006
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    Ist die VOB vereinbart? - dann ist es doch ganz einfach.

    VOB Teil B § 17 3.
    Der Auftragnehmer hat die Wahl unter den verschiedenen Arten der Sicherheit; er kann eine Sicherheit durch eine andere ersetzen.

    Fragt Ihn doch einfach, wie er´s gerne hätte.

    Ihr könnt´s ja auch auf einem Sparbuch für ihn anlegen wie eine Mietkaution oder ähnlich. Das würde seine Kreditlinie überhaupt nicht belasten.
     
  12. #12 Carden. Mark, 20.01.2006
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    was allerdingst bedeuten würde, das dem AN die liquiden Mittel entzogen wären.

    Für uns ist auch die VHV am günstigsten. Aber eben nicht mehr so günstig wie vor ein paar Jahren. Da waren es 0,8 per anno.
    Wir sind nur froh, das wir keinerleich Bankbürgschaften zur Absicherung der VHV Bürgschaften leisten müssen. Es gibt aber einige Firmen, deren Bilanzen der VHV etwas anderes sagen. Es muss dem AG klar sein, dass wenn eine Firma kaufmännisch geleitet wird, der Kalkulator die Bürgschaftskosten immer versuchen wird umzulegen.

    Nein
     
  13. #13 VolkerKugel (†), 21.01.2006
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    @Mark

    Sicher fehlt die Liquidität. Aber wenn´s nicht anders geht. Ich hatte es zuletzt bei zwei grundsoliden Firmen mit denen ich aus Qualitätsgründen gerne baue, denen aber die Kreditlinie wg. Bauträgerinsolvenzen vorerst mal zusammengebrochen ist und die zur Zeit keine Bürgschaften kriegen.

    Wir haben das erstmal einvernehmlich so geregelt und (siehe oben) "... er kann eine Sicherheit durch eine andere ersetzen." Wenn´s ihm dann wieder besser geht.
     
  14. campr

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    (Angelesene Laienmeinung)
    Geh ich recht in der Annahme, dass aus Sicht des Bauherren eine Bankbürgschaft mit einer Bauleistungs- und Baugewährleistungsversicherung vergleichbar ist?
     
  15. #15 Hendrik42, 27.01.2006
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    Hendrik42 Gast

    So pauschal ist das immer falsch. Die Frage ist hier: was für eine Bankbürgschaft? Wir hatten mit unserem GÜ zwei vereinbart:
    - einmal Bankbürgschaft über die höchste "Rate" über die Zeit des Baus
    - einmal Bankbürgschaft über 5% über Gewährleistungszeitraum (5 Jahre).

    Bauleistungsversicherung hatten wir trotzdem, die ist ja für andere Sachen zuständig, nicht für das Risiko, dass der GÜ pleite macht oder nicht ordentlich baut.

    Baugewährleistungsversicherung hatten wir, glaube ich, nicht. Was ist das?

    Gruß, Hendrik
     
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