Rückstauklappe - Plaungsfehler?

Diskutiere Rückstauklappe - Plaungsfehler? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, unser Neubau ist fast fertig. Es fehlt aber u.a. noch die Rückstauklappe, um den Keller abzusichern. Und die kann laut Bauleiter so nicht...

  1. #1 Gustl80, 14.07.2014
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    Hallo, unser Neubau ist fast fertig. Es fehlt aber u.a. noch die Rückstauklappe, um den Keller abzusichern. Und die kann laut Bauleiter so nicht mehr eingebaut werden.

    Im Keller haben wir neben dem Ablauf für die Waschmaschine noch ein kleines Bad mit WC, Waschbecken und Dusche.
    Mit dem Bauunternehmer, der auch den Bauplan erstellt hatte, wurde besprochen, dass eine Rückstauklappe statt einer Hebeanlage eingebaut wird. Ich hatt ihm sogar einen Link zu einer von uns präferierten Anlage geschickt und er hatte geantwortet, dass er das System gut fände und es somit geeignet ist für unser Haus.

    Im Vertrag ist der Passus enthalten, dass alle Kanal- und Entwässerungsarbeiten enthalten sind. In einem Sideletter zum Vertrag (ca. 2 Wochen nach der eigentlichen Vertragunterzeichnung erstellt) ist enthalten, dass statt der Hebeanlage die Rückstauklappe verbaut wird und die Kosten der Hebeanlage gegengerechnet werden.
    Sideletter deshalb, da wir u.a. diesen Punkt bei der eigentlichen Vertragsunterzeichnung übersehen hatten zum aufnehmen lassen.

    Kanalisation ist bei uns ein "Tennsystem" - Kanal für Regenwasser ist separat. Hierzu ist auf unserem Grundstück eine "Zisterne".

    Laut Bauleiter wurden alle Abflüsse des Hauses unter der Bodenplatte in ein Rohr zusammengefasst. Also OG, EG und Keller.

    Nun wäre die einzige Lösung, rings um das Haus eine neue Leitung zu legen und die Abflüsse von OG und EG durch die Kellerwand nach außen zu führen in die neu zu verlegende Leitung. Gartenanlage und Terrasse sind noch nicht vorhanden.

    Das Rohr unter der Bodenplatte würde dann nur noch die Abflüsse des Kellers enthalten und hier könnte über einen zusätzlich zu errichtenden Schacht die Rückstauklappe eingesetzt werden.

    Nun verlangt der Bauunternehmer, dass wir die Kosten für das Projekt übernehmen. Die Kosten hätten wir ja sowieso gehabt.

    1. Wie ist die neue Lösung aus technischer Sicht zu werten? Ist das wieder Pfusch oder ist das so i.O.?
    2. Aus meiner Sicht war die Planung großer Pfusch. Wenn die gleich unter der Bodenplatte 2 Kanäle statt einem gemacht hätten, wäre das ein minimal größerer Aufwand gewesen. Liege ich hier richtig? Zudem meinte der Bauleiter, dass sie das sonst nie soch machen, nur bei uns wurde das so geplant. K.A., wie sie das sonst machen.
    3. Ich sehe nicht ein, hier auch nur 1 Cent zu bezahlen. Schließlich wurde mehrfach mit dem Bauunternehmer die Lösung mit der Rückstauklappe besprochen und geplant. Zudem steht ja im Vertrag, dass alle Kanal- und Entwässerungsarbeiten im Vertrag enthalten sind. Liege ich hier richtig?
     
  2. #2 Thomas B, 14.07.2014
    Thomas B

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    Fäkalienbelastetes Wasser (WC) ist über eine Hebeanlage zu fördern. Die nicht flüssigen Bestandteile können ansonsten eine solche Rückstauklappe blockieren!

    Daß alle Leitungen (auch die von OG + EG) unter der Bodenplatte verlegt wurden mag ich gar nicht glauben. Ist das wirklich so oder habe ich da etwas falsch verstanden?

    O.K., das sagt nun der Bauleiter...und wie ist es ist im Plan dargestellt???
     
  3. #3 Baufuchs, 14.07.2014
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    Bei der Planung sind öffentl. rechtliche Vorschriften zu beachten.

    Gem. Entwässerungssatzung Stadt Landshut ist die Rückstauebene OK Strasse. Alle Abläufe unterhalb der Rückstauebene sind gegen Rückstau zu sichern.

    Guckst Du § 9 der Satzung:
    Planungsfehler.

    Zu WC im KG siehe ThomasB
     
  4. Jan81

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    Um ehrlich zu sein ich bin einwenig verwirrt. Ich bin auch Laie, aber eine Rückstauklappe muss regelmässig gewartet werden und sollte doch im Schmutzwasserschacht befinden.
    Diese kann doch nicht irgendwo im Erdreich verschwinden, was wenn diese verstopft?
    Deswegen verstehe ich nicht warum noch irgendeine Leitung um das Haus gezogen werden muss und ich verstehen auch nicht warum man mit Keller baut und trotzdem irgendwelche Leitungen unter der Bodenplatte legt.
     
  5. #5 Gast036816, 14.07.2014
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    Gast036816 Gast

    sind denn 2 leitungen in oder unter der bodenplatte eine vertraglich geschuldete leistung?
     
  6. #6 Gustl80, 14.07.2014
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    @ Thomas B: Die Rückstauklappe ist für fäkalienhaltiges Abwasser geeignet. Auf dem Plan ist es auch so eingezeichnet.
    @ Baufuchs: wir wohnen im Kreis Landshut, Essenbach
    @ rolf a i b: vertraglich ist hierzu nichts näher festgehalten, ausser dass alle Entwässerungs- und Kanalarbeiten enthalten sind und eben der Vertragsnachtrag, dass statt der Hebeanlage die Rückstauklappe verbaut wird.
     
  7. #7 Thomas B, 14.07.2014
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    Ja, kenne ich. Wird aber m.W. nur bei nachträglich nicht anders zu lösenden Fällen zugelassen. Zum Beispiel Altbausanierung und ähnliches, wenn es halt einfach nicht anders geht.

    Viellicht kann Manfred hierzu etwas sagen? Gibt es Systeme, die ohne Hebeanlage auskommen, wie z.B. motorisch gesteuerte Rückstauklappen???
     
  8. #8 Tafelsilber, 14.07.2014
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    Nur mal so interessehalber: Wer hat eigentlich hier einen Planungsfehler begangen, falls es keinen Fachplaner Haustechnik gibt?
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 14.07.2014
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    @ Thomas:
    Ja, es gibt fäk.-geeignete Klappen, die motorisch zwangsschliessen und evtl. Blockierer zerquetschen!
    Aber:
    1) Regelmäßig zu testen und ggf. zu warten.
    2) Brauchen Strom (Keine Pufferbatterie), kann also bei Mischsystem und Gewitter spannend werden
    3) sind nicht wesentlich günstiger als eine kleine Hebeanlage!
    4) brauchen eine gewisse "waagerechte" Leitungsstrecke. Mit allen Muffen usw. nen knappen m
     
  10. #10 Baufuchs, 14.07.2014
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    Die Entwässerungsleitungen von EG+OG hätten (gesehen aus Richtung Haus in Richtung Kanal) erst nach der Rückstauklappe an die Entwässerungsleitung angeschlossen werden dürfen, da sonst das Abwasser aus EG+OG bei geschlossener Rückstauklappe über die im KG liegenden Entwässerungspunkte austreten würde.

    Offenbar wurden die Leitungen bereits unter der Sohle zusammengefasst = falsch

    Mal hier nachlesen(Grafik auf Seite 5)
     
  11. #11 Gustl80, 14.07.2014
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    Es handelt sich um eine mit Strom betriebene Klappe mit Pufferakku von der Fa. Kessel. Zuerst hatten wir die GiWa Stop geplant. Die funktioniert rein magnetisch. Davon hat aber der Bauleiter abgeraten wegen möglicher Ablagerungen. Die Klappe wäre grundsätzlich geschlossen, nur bei genügend "Gegendruck" durch das Abwasser geht die Klappe auf.
    Aber die Einbausituation sollte die selbe sein wie bei der von Kessel.
    Und da wir kein Mischsystem haben, hatte ich hier auch keine großen Bedenken.

    @ Tafelsilber: Die Planungen wurden alle von und über den Bauunternehmer durchgeführt, ebenso wie die Abwasser- und Sanitärinsatllation.
     
  12. #12 Thomas B, 14.07.2014
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    Weiß ich doch. Habe selber schon mal so ein teil eingebaut (also: einbauen lassen!). Da war ein Bad in einem KG, welches über gar keine Rückstausicherung verfügt hat. Das war also in jedem Fall eine Verbesserung der Situation.

    Ich weiß aber nicht ob die DIN 1986-100 solche Einbauteile bei Neubauten erlaubt, glaube mich aber zu erinnern, daß dies nicht der Fall ist....
     
  13. howa

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    Hallo,

    Die Abwässer von EG und OG extra raus gehen lassen unter der Decke durch die Wand dürfte gehen, und wird oft gemacht. Die Abwässer im KG werden meistens mit einer Hebepumpe über die Rückstauebene gepumpt, in den meisten Fällen fällt im KG auch kein fäkalienhaltiges Abwasser an. Die KG Abwässer würde ich nicht über eine Rückstauklappe laufen lassen, wenn schon ein extra Schacht außerhalb des Hauses gebaut wird, dann eine Hebepumpe rein. Gibt's auch von der Firma, so kann bei einen Ausfall wenigstens kein Wasser in den Keller laufen.
    Wenn Vertraglich vereinbart ist, das du so eine Rückstauklappe bekommen solltest und es wurde Vergessen, dann soll das der Bezahlen der den Fehler verursacht hat auch die zusatzkosten. Eine spezielle Rückstauklappe oder Hebepumpe kostet ja auch ein bischen Geld und muss schon im Leistungsverzeichnis aufgeführt sein. Denke die Kosten der Rückstauklappe sind ja irgendwo schriftlich aufgeführt!
     
  14. #14 Thomas B, 14.07.2014
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    Pumpe in außenliegenden Schacht ist nicht zulässig (gem DIN 1986-100), außer wenn dieser über Rückstauebene pumpt. Ich weiß schon welche Pumpe Du wahrscheinlich meinst (Pumpfix F???). Wollte ich jüngst auch einbauen. Bauamt sagte: Njet! Mit Verweis auf diese DIN.
     
  15. #15 Gustl80, 14.07.2014
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    @ howa: Danke für die Einschätzung. Wir haben ein WC im Keller, daher fällt fäkalienhaltiges Abwasser an.
    Die Kosten für die Rückstauklappe sind nicht aufgeführt. War uns aber schon klar, dass wir die "separat" bezahlen müssen. Aber der Hinweis im Sideletter zum Vertrag auf die Rückstauklappe ist vorhanden. Ebenso sollte ich die e-mails noch haben, in denen ich mit dem Bauunternehmer die Rückstausicherung erörtert hatte.
     
  16. #16 Thomas B, 14.07.2014
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    Zur Beurteilung ob das Ganze überhaupt regelkonform geplant wurde, würde das Einstellen der Planung (oder Teile/ Ausschnitt davon) helfen
     
  17. howa

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    Hallo,

    wenn eine Pumpe, dann schon über die Rückstauebene Pumpen, wo die Rückstauebene bei deinen Gelände liegt, weist du selber.
    Ist es möglich die Abwässer im Keller, gleich mit einer Überflurhebeanlage wegzupumpen. Dazu müssten aber WC/Waschmaschine, Spüle,.. direkt zusammen liegen. Also die best. Leitungen im Keller dauerhaft und fest verschließen, damit kein Wasser mehr raus, rein kann und die Abwässer über der Bodenplatte mit einer Überflurhebepumpe über die Rückstauebene zu pumpen.
    Oder einfach den Rückstauschacht LW 1000 mit Rückstauverschluß für fäkalienhaltiges Abwasser! Da dürfen auch die Abwässer vom EG und OG drüber laufen! Dann brauchst sie nicht extra wieder um das Haus legen und durch die Kellerwand legen. Wie schon beschrieben, die Kosten für den Rückstauverschluss muss aufgeführt und bezahlt werden, die zusatzkosten die jetzt dadurch entstehen. Kann der Verursacher tragen. Obwohl da nicht mehr zusammenkommt, den einen Kontrollschacht brauchst du ja sowieso! Das ist ja dann der Kunststoffschacht mit Rückstau! Wär halt blöd für den Verursacher wenn die Kontrollschächte schon verbaut sind!
     
  18. #18 Baufuchs, 15.07.2014
    Baufuchs

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    Das funktioniert nicht! Hängen KG/EG/OG an einem gemeinsamen Rückstauverschluss, dann treten die Abwässer aus EG/OG bei geschlossener Rückstauklappe aus den Abläufen im KG aus.
     
  19. #19 Thomas B, 15.07.2014
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    ...nicht nur das, Manfred (aber auch das natürlich)!

    Auch im Falle eines Rückstaus müssen WCs betreieben werden können. Nicht alle, aber mindestens eines. Tritt also Rückstau auf, so kann man ggf. im Keller nicht aufs Klo gehen. Das ist hinnehmbar. Hängen aber alle Leitungen an so einer Rückstauklappe, kann auch im EG und OG Niemand auf die Schüssel. Oder Duschen. Oder Geschirr spülen.

    Insofern bleibe ich dabei: Ob die Planung (egal welche Teile hier verwendet wurden) im Grundsatz ünberhaut regelkonform ist, ist zu prüfen. Ist es so wie der TE geschrieben hat, dann paßt es nicht. Vielleicht hat er sich aber auch nur falsch ausgedrückt, hat etwas falsch widergegeben oder was weiß ich. Pläne (Planausschnitte) könnten hier etwas Licht in die Finsternis bringen.
     
  20. #20 Gustl80, 15.07.2014
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