Bewegungsfuge in Türleibung vorgeschrieben?

Diskutiere Bewegungsfuge in Türleibung vorgeschrieben? im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Erstmal sorry, dass ich schon wieder ein Thema zum Estrich eröffne :e_smiley_brille02: Ich hab aber nochmal eine dringende Frage: Ich hatte...

  1. Lucy79

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    Erstmal sorry, dass ich schon wieder ein Thema zum Estrich eröffne :e_smiley_brille02:

    Ich hab aber nochmal eine dringende Frage:

    Ich hatte mittlerweile einen Termin mit unserem Heizungsbauer wegen der fehlenden Schutzrohre in den Türleibungen. Er meinte bei dem Termin zu mir, dass er ja gar nicht gewusst hätte, dass dort eine Fuge hinkommt, da er keinen Fugenplan bekommen hätte.

    Ich bin immer davon ausgegangen, dass in Türleibungen bei Heizestrichen immer eine Bewegungsfuge notwendig sei und bin jetzt ehrlich gesagt etwas verwirrt. Er meinte aber, das würde nicht stimmen und er hätte auch einen Sachverständigen gefragt, der der gleichen Ansicht ist. Habe im Internet nichts eindeutiges gefunden.

    Würde mich sehr über Meinungen freuen.
     
  2. #2 Kater432, 16.07.2014
    Kater432

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    ich bin der meinung das stand im anderen thread auch schon drin. In der DIN ist irgendwo der Punkt "in den türdurchgängen sind in der Regel Bewegungsfugen anzuordnen" Somit ist dies die Regel, wird was anderes gewünscht/vereinbart muss es begründbar sein, oder nicht?

    Versuch mal darüber im Forum nochmal zu suchen. Bin der Meinung das wurde da auch durchgekaut. Warum hat er denn keinen Fugenplan erhalten. Wer ist der Planer ? In der DIN steht drin, das ein Fugenplan vom Planer zu ertsellen ist um diesen dann an alle Gewerke die damit susamenhängen, zu geben.
     
  3. Jan81

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    Hallo,

    mit dem Thema habe ich mich leider lange beschäftig. Ich würde Bewegungsfugen machen und auch Schutzrohre.

    DIN 18560-2 2004-04:

    ...

    Bei Heizestrichen sind in Türdurchgängen in der Regel Bewegungsfugen anzuordnen. Innerhalb einer
    Heizfläche mit unterschiedlich beheizten Heizkreisen (keine Randzonen) sind in der Regel zwischen diesen
    auch Bewegungsfugen anzuordnen.

    Werden in Heizestrichen Scheinfugen in Türlaibungen und Türdurchgängen angeordnet und diese als Fu-
    gen auch in Stein- oder Keramikbelägen übernommen, sollten diese Scheinfugen nicht geschlossen wer-
    den.

    ...

    Leider ist die DIN hier auch nicht 100% eindeutig. Irgendwie konnte mir keiner irgendwas schriftliches bis jetzt geben wo drin steht: Man muss Bewegungsfugen machen.
    Immer dieses in der Regel oder solle man machen. Bla Bla


    Links:

    http://www.sbz-online.de/SBZ-2011-2...enheizungen,QUlEPTMzNDMxMiZNSUQ9MTAxOTAy.html

    http://www.bauexpertenforum.de/show...egunsgfugen-Zementestrich-Gutachten-liegt-vor

    http://www.fussbodenbau-forum.com/1,13586,scheinfugen-bei-tueruebergaengen-fbh.html
    http://www.fussbodenbau-forum.com/1,12124,bewegungsfugen-oder-kellenschnitt-im-tuerbereich.html

    http://www.haustechnikdialog.de/shkwissen/773/Estrichflaechen-Thermische-Beanspruchung
     
  4. kike

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    Das "in der Regel" bedeutet doch aber, dass das "immer" so gemacht werden "muss", ausser es gibt eine Begründung (seitens des Auftragnehmers) dafür, warum es in dem konkreten Fall nicht so gemacht werden "muss".

    Frag mal deinen Rechtsbeistand.
     
  5. Jan81

    Jan81

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    Genau wie der Gutachter in diesem Fall, der von einem Anwalt beauftrag wurde? Und meinte, dass die Bewegungsfugen bei Türleibung nicht vorgeschrieben sind?

    http://www.bauexpertenforum.de/show...egunsgfugen-Zementestrich-Gutachten-liegt-vor

    Egal. Ich habe zu dem Thema alles gesagt.
     
  6. kike

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    Das hat er so nicht geschrieben. Und soweit ich das verstanden habe konfrontiert der Rechtsbeistand mit der Äusserung des SV den Auftragnehmer. Und der wird sich erklären müssen, warum er von der Regel abgewichen ist.

    Bist du denn in Kontakt mit einem SV und Rechtsanwalt in der Sache?
     
  7. Jan81

    Jan81

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    Bei Türleibungen sind immer Schutzrohre vorgesehen. Egal ob jetzt Scheinfuge oder Bewegungsfuge.
     
  8. kike

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    Das ist leider auch nicht so genau richtig, denn wenn -aus was für Gründen auch immer- von der Regel der Fugen abgewichen wird, dann sind auch keine Schutzrohre vorzusehen.
     
  9. kike

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    Dann lass dir doch die schriftliche Stellungnahme des Sachverständigen zeigen.
     
  10. Lucy79

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    Danke für die Antworten :-) also scheint es auf jeden Fall keine 100%igen Aussagen zu geben. Die "Klarheit" brauchte ich glaub ich einfach nochmal :D

    Mir wäre wichtig zu wissen, ob der Heizungsbauer davon ausgehen konnte, dass in den Türleibungen keine Bewegungsfugen gemacht werden, weil er keinen Fugenplan hatte.
     
  11. Jan81

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    Mit wem baut ihr? Habt ihr keinen Bauleiter? Irgendwer muss doch einen Fugenplan erstellen.
     
  12. Lucy79

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    Nein, wir haben keinen Bauleiter. Einen Fugenplan gibt es nicht, hab ich hier im Forum auch zum ersten Mal was von gehört :e_smiley_brille02:
     
  13. Julius

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    Wer war für die Schnittstellenkoordination zuständig?
     
  14. kike

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    M.E. hat der Heizungsbauer hier auch schlechte Karten, da er den Fugenplan berücksichtigen muss. Und irgendwas von Euch unterschrieben bekommen haben, dass ein solcher Plan nicht existiert und er keinerlei Fugen zu berücksichtigen hat wird er ja wohl hoffentlich nicht.

    Beantworte mal Frage #9.
     
  15. #15 Achim Kaiser, 17.07.2014
    Achim Kaiser

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    Eine interessante Haltung ...

    Es existiert keine Planung, in der Folge auch kein *Fugenplan* aber ein Handwerker hat nicht geplante Fugen zu berücksichtigen ... einfach *nur* geil.

    Im Anschluss wird ohne Fuge gebaut und wohl nur ne Scheinfuge per Kellenschnitt vorgesehen ....

    *Wenn* hier einer was zu verantworten hat ists der Estrichleger.
    *Wenn* es eine Dehnfuge braucht und die Vorleistungen dies nicht berücksichtigen hätten Bedenken angemeldet werden müssen und der Bauherr hätte ggf. die Nachrüstung veranlassen müssen.

    Genau hier greift immer wieder die Schnittstellenproblematik der Gewerke ....

    Genau an dem Punkt schließt sich wieder der Kreis der nach gewerkeübergreifender *Planung* schreit, so dass zu erbringende (Teil-)Leistungen vor der Ausführung klar definiert werden.

    80% der Probleme am Bau sind hausgemacht ... je weiter oben Mist ins System gekippt wird, desto größer ist die Schei**e die am Ende rauskommt .... und das oberste Ende dieser Pyramide hat nen Namen ....

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  16. Lucy79

    Lucy79

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    Das sollten die beiden Gewerke unter sich planen.
     
  17. Lucy79

    Lucy79

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    Nein, natürlich haben wir erstens nichts in der Richtung kommuniziert und somit auch nichts unterschrieben.

    Mich verwundert nur immer noch die Aussage, dass in Türleibungen normalerweise keine Bewegungsfugen gemacht werden.
     
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Bewegungsfuge in Türleibung vorgeschrieben?

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