Vereinigungsbaulast und ihre Folgen

Diskutiere Vereinigungsbaulast und ihre Folgen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir streben an, uns mit unserem zukünftigen Nachbarn ein Grundstück zu teilen (1000 qm in 600 + 400 qm). Das Grundstück...

  1. Kickex

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    Hallo zusammen,

    wir streben an, uns mit unserem zukünftigen Nachbarn ein Grundstück zu teilen (1000 qm in 600 + 400 qm).

    Das Grundstück liegt am Waldrand. Entsprechend hat es einen an der Nordseite 5 x 30 m (150 qm) breiten Streifen, der nicht bebaut werden darf (das Grundstück des zukünftigen Nachbarn). Somit hätte eine Vereinigungsbaulast, die uns vom städtischen Bauamt vorgeschlagen wurde, u. a. zur Einhaltung der GRZ (hier 0,3) Vorteile. Wir streben zudem eine Grenzbebauung auf der neuen Grenze des geteilten Grundstücks an, da die Grenze die "recht unbrauchbare" Nordseite unseres Hauses darstellen würde.

    Nun zu den Nachteilen der Vereinigungsbaulast: Welche sind da zu nennen? Was ist rechtlich unbedingt zu beachten?
    Konkret: Müssen wir uns durch eine extra Baulast auf dem Nachbargrundstück absichern, dass wir z. B. in ca. 20 Jahren einmal für Fassenarbeiten im Norden ein Gerüst auf Nachbars Grundstück stellen wollen/müssen? Oder ist das in einer Vereinigungsbaulast bereits inbegriffen?

    Verzeihung für das umfangreiche Anliegen!

    Beste Dank im Voraus!

    Gruß
    Kickex
     
  2. #2 toxicmolotow, 16.07.2014
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    Bei uns hatte eine Baulast zur Grenzbebauung die Folge, dass auch der Nachbar dort anbauen musste. Quasi eine DHH dann. Faktisch wäre eure schlechte Nordseite seine gute Südseite die er ggfs. anbauen müsste.

    Ob das grundsätzlich so ist, kann ich nicht sagen, aber ich würde auf die Vor-und Nachteile für Euch und den Nachbarn achten was Bebauungsmöglichkeiten und neben GFZ/GRZ auch z.B. Abstandsflächen betrifft.

    Ich glaube sogar, dass jetzt schon ein Architekt Sinn macht um zu prüfen ob und wie Euer beider geplanter Hausbau mit Trennung der GS in Einklang steht.
     
  3. Muppet

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    Euer Nachbar hat schon auf dem angrenzenden Grundstück gebaut und will nun einen Teil eures Grundstücks als Garten kaufen? Oder sollen das zwei Baugrundstücke werden (also 400 ihr und der Nachbar 450 + die 150 "nutzlosen")?

    Mein Haus hat einen Anbau als Grenbebauung. Ich finde das eher nervig und würde das ohne Not nicht selber so bauen. Liest dich mal ein, was Grenzbebauung an Auflagen (z.B. für Fenster) nach sich zieht und überlege das dir dann noch einmal.
     
  4. Kickex

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    Danke für eure Antworten!

    Wo kann ich mich denn einlesen zwecks Fenstern etc.?

    Es soll ein Baugrundstück in 2 Baugrundstücke geteilt werden.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 16.07.2014
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  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 16.07.2014
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  7. Muppet

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    Wie weit seid ihr denn mit euren Überlegungen zur Teilung? Und habt ihr euch da selber hingesetzt oder hattet ihr fachkundige Beratung? Der Preis für Gartenland ist in der Regel nicht so hoch, da würde ich mir wegen vielleicht 2000 Euro nicht den Stress mit Grenzbebauung antun. Und lasst euch auf jeden Fall beraten wenn ihr so gar keine Ahnung habt, was ihr da eigentlich tut.
     
Thema: Vereinigungsbaulast und ihre Folgen
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