Mit welchen Konsiquenzen muss ich rechnen?

Diskutiere Mit welchen Konsiquenzen muss ich rechnen? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, habe letzte Woche meine Bauvoranfrage bestätigt bekommen! Als auflage steht drinnen das ich bei meinem Neubau ein Satteldach verwenden...

  1. raindl

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    Hallo, habe letzte Woche meine Bauvoranfrage bestätigt bekommen! Als auflage steht drinnen das ich bei meinem Neubau ein Satteldach verwenden muss! Weil jedes Haus in meinem Dorf (ca. 25 Häuser) ein Satteldach hat! aber mein traum wäre ein Walmdach! Mit was müsste ich rechnen wenn ich einfach ein walmdach raufmache?! habe noch nie ghört das jemand wegen seinem Dach das haus abreißen musste!

    PS. In der Nachbargemeinde ca. 500m weg steht auch eins mit walmdach!
     
  2. #2 Gast943916, 16.07.2014
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    Rückbau
     
  3. #3 feelfree, 16.07.2014
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    feelfree Gast

    Und ich habe sogar schon ein Haus gesehen das KOMPLETT abgerissen wurde, weil es anders/größer gebaut wurde als im Bauantrag genehmigt.
     
  4. #4 Tafelsilber, 16.07.2014
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    Auf welches "Recht" wurde sich denn berufen bei der Forderung eines Satteldachs? Gibt es eine Gestaltungssatzung o.ä. im Ort?
     
  5. #5 Gast036816, 16.07.2014
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    Gast036816 Gast

    versuch es mit einem antrag auf befreiung, wenn der abgeschmettert wird, solltest du es lassen. ein walmdach ist unpraktisch und passt in deinem fall nicht ins ortsbild.
     
  6. #6 andreas2906, 16.07.2014
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    Ein Walmdach kost auch mehr als ein Satteldach... kauf dir davon lieber ne schicke Badewanne, haste mehr von.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 16.07.2014
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    Geldstrafe wg. Verstoßes gegen das Baurecht - 10.000€

    Abbruch und Neuaufbau des Dachgeschoß - 50.000 €

    Spott aller Nachbarn und Nachbardörfer - unbezahlbar.

    Für alles andere gibts ......card :D
     
  8. #8 SirSydom, 16.07.2014
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    B-Plan oder unbeplanter Innenbereich (§34 BauGB)?
    Voranfrage hört sich für mich eher nach 34er an..
    Und da gehört zum Einfügungsgebot NICHT die Dachform.
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 16.07.2014
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    Jain
    Bauweise kann auch die Kubatur beinhalten, insbesondere dann, wenn es einheitliche Merkmale im gesamten Ortsbild gibt.

    Das können auch "Fachwerkfassade" oder "rotes Ziegelmauerwerk" sein, wenn diese ortsprägend sind.

    Herrscht buntes Mischmasch, hat das Bauamt nichts zu funken.
     
  10. #10 Thomas B, 16.07.2014
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    Egal ob §34....wenn alle Häuser dort ein SD haben, dann ist das schon ortsbildprägend.

    Evtl. gibt es auch eine örtliche Gestaltungssatzung?
     
  11. #11 SirSydom, 16.07.2014
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    Also ich kann nur meine Quelle zitieren "Öffentliches Recht in Bayern" von Becker/Heckmann/Kempen/Manssen im Verlag C.H. Beck:

     
  12. rose24

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    Das ist schlichtweg falsch. Wir hatten erst vor kurzem hier eine Diskussion zum Einfügegebot - einfach dieses Wort in die Suchfunktion eingeben.
    An der Stelle des TE würde ich gegen den VB klagen. Die Chancen für einen positiven Ausgang des Verfahrens stehen gut.
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 16.07.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    OK - kannte ich bisher anders.
     
  14. #14 Gast036816, 16.07.2014
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    Gast036816 Gast

    klagen wegen eines satteldachs? nehmt doch rücksicht auf das ortsbild. gerichte haben sowieso nix besseres zu tun, als dem einzelnen den individuellen gestaltungsraum zu ermöglichen und die ortsgestaltung bleibt für das allgemeinwohl auf der strecke.
     
  15. rose24

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    Naja - wir kennen das Ortsbild dort doch nicht. Es müsste schon sehr besonders sein, dass das Walmdach nicht zulässig wäre.
    Übrigens sind Einfügegebot und Ortsbild zwei verschiedene Paar Stiefel! Es gibt da so ein berühmtes Urteil zu Dachgauben - wenn ich Zeit habe, suche ich es mal 'raus.

    Leider neigen die Beschäftigten in den Baubehörden dazu, Gestaltungsdiktatur zu betreiben. Und viele Bauherren akzeptieren das dann zähneknirschend, weil sie den Weg über das Verwaltungsgericht scheuen. Ich finde auch nicht schön, was heute in Neubaugebieten so alles entsteht und kann die Meinung der Architekten gut verstehen. Aber es ist eben so, dass das Baurecht bei weitem nicht so streng ist, wie einem immer vorgegaukelt wird. Und wenn sonst alles passt, ist eben das Walmdach unter lauter Satteldächern kein Einfügungskriterium im § 34 - Gebiet.
     
  16. rose24

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    Ach ja - zum Schwarzbau würde ich übrigens auch nicht raten. Denn wenn es blöd läuft, kommt das Bauamt bevor fertig ist und dann gibt es eine Baueinstellung und eine saftige Strafe.
    Das anschließende Verfahren kann sich dann u.U. ganz schön hinziehen... Auf diese Weise ist schon so manche Neubauruine entstanden.:yikes
     
  17. #17 Gast036816, 16.07.2014
    Gast036816

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    wenn ich es richtig gelesen habe, waere es das einzige walmdach im ort unter satteldaechern.
     
  18. #18 Thomas B, 17.07.2014
    Thomas B

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    Genau, Norbert. Egal ob nun §34 oder sonst was....ortsbildprägend und -typisch scheint hier das Satteldach zu sein (25 Häuser mit SD, ansonsten nichts anderes...). Da kann ein WD schon als "Störfaktor" empfunden werden.

    Vielleicht sollte der TE hier auch einmal die Historie bemühen. WD sind aufwendiger/ teurer/ schwieriger zu erstellen. Diese zierten traditionell die "wichtigen" Häuser. Z.B. das Rathaus. Oder das des örtlichen Fürsten.

    Ich würde ein WD daher sehr wohl als ortsbildstörend empfinden. Natürlich müßte man dies schon im Gesamtzusammenhang sehen. Sind die SD-Häuser alle in den späten 60er / frühen 70er Jahren entstanden (2FH mit SD 30 - 35°), dann kann eine solche Betrachtung natürlich auch zu einem anderen Ergebnis kommen.
     
  19. #19 noips80, 17.07.2014
    noips80

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  20. #20 Memento, 18.07.2014
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    Bei uns läuft das so. Nimmst du den Bauunternehmer aus dem Dorf wo du bauen willst, dessen Kumpels im Gemeine und Landrat sitzen wird's genehmigt, nimmst du die Konkurrenz ausm Nachbardorf,wird's abgelehnt. Endlose Geschichte war schon bei meinen Großeltern so.
     
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