Vollgeschoss Untergeschoss bei Grenzbebauung

Diskutiere Vollgeschoss Untergeschoss bei Grenzbebauung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich plane für einen bekannten eine Aufstockung auf ein vorhandenes Gebäude. Folgende Sachlage: Das bestehende Gebäude wurde auf der Grenze...

  1. #1 NixPlan, 20.07.2014
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    Ich plane für einen bekannten eine Aufstockung auf ein vorhandenes Gebäude.

    Folgende Sachlage:

    Das bestehende Gebäude wurde auf der Grenze errichtet, das Erdgeschoss liegt auf Straßenniveau, das Untergeschoss ist Talseitig frei.
    Als der Bauantrag gestellt wurde (ca vor 15 Jahren) war das NAchbargrundstück nicht bebaut. das Untergeschoss war nach LBauO ein Vollgeschoss. Grenzseitig fast ganz frei, Talseitig frei, Straßenseitig im Erdreich und die letzte Seite halb frei. (Auf jeden Fall größer als 1,40m über Erdreich).

    Vor 3 Jahren hat sein NAchbar auf der Grenze ebenfalls ein Gebäude in der selben Größe gebaut.

    Nun stellt sich mir die Frage: Ist das Untergeschoss immernoch ein Vollgeschoss?
    Grenzseitig ist das Gebäude ja nun nicht mehr sichtbar, also Frei liegt nur noch die Talseite und ein Stück der letzten Seite.
    Wenn ich nun kein Vollgeschoss mehr habe kann ich die Aufstockung als Vollgeschoss rechnen, aber die LBauO sagt mir zu diesem speziellen fall nun mal nichts, auch in Kommentaren hab ich nichts gefunden.

    Ich hoffe ich konnte mein Problem verständlich darstellen und hoffe jemand kennt eine Antwort.
     
  2. #2 ralf9000, 20.07.2014
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    Die Vollgeschossigkeit wird bzgl. der ursprünglichen natürlichen Geländeoberfläche (solange nicht von Amtsseite eine andere maßgebliche Fläche festgelegt ist) festgestellt. Die Rechenvorschrift findet man in den jeweiligen Ländergesetzen und -verordnungen. Nebengebäude kommen dar nicht vor ...
     
  3. #3 NixPlan, 20.07.2014
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    @ralf9000: Danke aber die Getzestexte kenne ich zur genüge.
    Wenn ich die Antwort lese denke ich du hast mein Problem nicht erkannt, vielleicht hab ich es auch schlecht geschildert.

    Weiß sonst keiner einen Rat?
     
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    Durchschnittlich höher als 1,40 m über Gelände? OK FFB - OK FFB größer als 2,30 m? So wie ich lese, in beiden Fällen ja, also hast ein Vollgeschoss.
    Was beim Nachbarn steht oder nicht, ist egal. Du kannst bei einem Reihenmittelhaus ja auch nicht sagen: Mein EG ist 2,60 m, links und rechts stehen die Nachbarn, also hab ich im Mittel 1,30 m und kann noch ein VG drauf hauen. Nene, es wird von der Geländeoberfläche ausgegangen, Abweichungen stehen ggf. im BPlan.
     
  5. #5 Bauliesl, 21.07.2014
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    Also wenn ich Deine Sache richtig erkannt habe, dann ist es doch so, dass das unterste Geschoss auf der einen Seite jetzt nicht mehr frei ist, weil der Nachbar ja an die Grenze gebaut hat. Insofern müsste man ausrechnen, wie die gesamte Abwicklung des UGs ist und wie groß der Anteil der freiliegenden Gebäudeseite ist.
    Oder hab ich´s auch nicht kapiert...?
     
  6. #6 saarplaner, 21.07.2014
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    Da die Grundlage zur Bestimmung der Vollgeschossigkeit die natürlich Geländehöhe ist, dürfte sich ja nix geändert haben.

    Ob die Bauaufsichtsbehörde einer anderen Argumentation folgen könnte, muß man mit denen im persönlichen Gespräch klären (kann ich mir aber nicht vorstellen).

    Aber wer nicht fragt, kann es nicht wissen.
     
  7. #7 NixPlan, 21.07.2014
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    Ich denke Bauliesl hat mein Problem erkannt.

    Wo bitte soll eine natürliche Geländeoberfläche IN einem Gebäude sein? Da steht ein Haus, nix Gelände.

    Ich denke ich muß mal aufs Bauamt, hilft nichts.
     
  8. #8 saarplaner, 21.07.2014
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    Vielleicht solltest du mal erst versuchen zu verstehen, was natürliche Geländehöhe ist.

    Die ändert sich nicht, ob da ein Gebäude angebaut wird oder nicht.
     
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    Ich denke nicht, dass Bauliesl dein Problem erkannt hat. Wenn die natürliche Geländeoberfläche im Bereich der Bebauung nicht festgestellt werden kann, nimmt man das Mittel aus der vorderen und hinteren Höhe, ich glaube hier dass es dann so war. Sicher bin ich mir aber dabei, dass die Bebauung des Nachbarn keinen Einflus darauf nimmt, ob es ein Vollgeschoss ist oder nicht. Denk mal andersrum: Nachbarn sprechen sich ab, der eine baut dem andern seine Wand zu und der andere haut noch ein VG drauf -> Überhöhung. Wenn sich die Höhe mal aufs Gelände, mal auf Gelände und Nachbarbebauung bezieht kommt kein einheitliches Bild zusammen.
     
  10. #10 saarplaner, 21.07.2014
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