Asbest im Bodenbelag entdeckt

Diskutiere Asbest im Bodenbelag entdeckt im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo, ich habe folgendes Problem. Ich habe die Wohnung meiner Großmutter übernommen und wollte sie renovieren. Dabei bei fiel mir ein...

  1. #1 speed01, 20.07.2014
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    Hallo,

    ich habe folgendes Problem. Ich habe die Wohnung meiner Großmutter übernommen und wollte sie renovieren. Dabei bei fiel mir ein verdächtiger Bodenbelag auf und ich ließ eine Probe im Labor untersuchen. Mein Verdacht wurde leider bestätigt, laut der Analyse handelt es sich um Chrysotil-Asbest. In der letzten Woche kontaktierte ich eine, auf die Asbestsanierung spezialisierte, Firma. Der Chef meinte am Telefon, dass ich den Boden nicht unbedingt entfernen müsste, es würde reichen ihn vernünftig zu versiegeln und dann in Ruhe zu lassen. Er hat den Boden aber persönlich nicht gesehen.

    Meine Frage an euch ist jetzt folgende. Stimmt es was mir die Firma geraten hat und wenn ja, wie müsste so eine Versiegelung aussehen?

    Anbei noch ein Bild des Fußbodens.
     

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  2. #2 Stolzenberg, 21.07.2014
    Stolzenberg

    Stolzenberg Gast

    Du hast einen sogenannten "CV-Belag" gefunden. Problematisch ist hier ausschließlich die eingebettete Asbestpappe.

    Cushion-Vinyl-Beläge ("CV"-Beläge):
    lagenartig aufgebaut, Bahnenware, starke Farbgebung / Musterung, mehrschichtig aufgebaut, zuerst zweischichtig mit Asbestpappe als Unterseite, bei dreischichtigem Aufbau wurde die Asbestpappe als Zwischenlage eingearbeitet, hoher Asbest-Anteil, gelten als schwach gebundenes Material

    Dein Boden zeigt relativ viele Gebrauchsspuren und ob die Oberfläche intakt ist oder die Pappe teilweise aufgeschlossen vorliegt kann aus der Ferne nicht beurteilt werden. Auf Basis des Fotos hege ich hier gewisse Zweifel!
    Eine Versiegelung mit Kunstharz ist sicherlich eine der möglichen Varianten, welche in der Regel durch Unternehmen präferiert wird die über keine Zulassung nach GefStoffV, Anhang II Nr. 2.4 Absatz 4 für Abbruch- und Sanierungsarbeiten mit schwach gebundenem Asbest verfügen (Lehrgang nach Anlage 3 / TRGS519). Vermutlich liegt hier nur ein kleinerer Asbestschein nach einer Variante der Anlage 4 vor. Diese Unternehmen dürfen eine solche umfangreiche Sanierung (Entfernen des Schadstoffes) an schwach gebundenen Produkten zulassungsgemäß nicht durchführen.

    Erfrage bei dem Unternehmen eine Kopie der Zulassung nach o.g. Verordnung oder kontaktiere die entscheidende Behörde (Gewerbeaufsicht). Diese sind zu einer kostenfreien Beratung auch gegenüber Privatpersonen verpflichtet und werden Dir sicherlich entsprechend weiterhelfen können. Darüber hinaus sind es auch diejenigen die Deinem Unternehmen letztlich die Genehmigung zur Durchführung der Arbeiten erteilen. Sie bekommen Deinen Vorgang folglich irgendwann auf ihren Schreibtisch.

    PS: Ich betrachte eine reine Beschichtung nicht als langfristig zielführend! Hier möchte jemand noch ein zweites Mal Geld an einer finalen Beseitigung des Bodenbelags verdienen können. Und allein die notwendige Infrastruktur bildet einen wesentlichen Anteil der Sanierungskosten.

    Liebe Grüße aus dem Harz!
     
  3. #3 speed01, 21.07.2014
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    Erst einmal danke ich Dir für deine ausführliche Antwort. Das Unternehmen bot mir auch eine Entfernung des Bodens an. Es handelt sich ungefähr um eine Fläche von 6-7m². Eine Sanierung würde bei dieser Firma bei 2000€+ liegen und da war ich natürlcih an alternaiven Lösungsansätzen interessiert.
     
  4. #4 Bauigel85, 21.07.2014
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 21.07.2014
    Bauigel85

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    Ein alternativer Lösungsansatz wäre z.B. gewesen, ......
     
  5. #5 Stolzenberg, 21.07.2014
    Stolzenberg

    Stolzenberg Gast

    @Bauigel: Ich kenne diese Meinung nur zu gut, aber eine Asbestpappe mit einem Weißasbestanteil von 100% im Innenraum ist mit einer fest gebundenen AZ-Matrix mit geringeren Asbestgehalten an der Außenluft wohl auch schwerlich zu vergleichen. Ich halte dieses Vorgehen in der heutigen Zeit für äußerst dumm und fahrlässig.
    PS: Ich habe die Dinger früher auch schon mit dem Hammer kleingekloppt, aber es ist dem Menschen ja nicht verboten mit der Zeit dazuzulernen!

    @Speed: Ein Ausbau wäre schon die bessere Lösung!

    Liebe Grüße aus dem Harz!
     
  6. R.B.

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    Das war kein alternativer Lösungsansatz sondern schlichtweg ein gesetzeswidriger Vorschlag. Nur weil man auch mit 80km/h durch eine Ortschaft fahren kann, ist das noch lange nicht erlaubt.
     
  7. #7 speed01, 21.07.2014
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    Mir ist ehrlich gesagt auch lieber wenn das Asbest komplett entfernt wird, aber der hohe Preis schreckte mich doch ein wenig ab. Meint ihr denn das 2000€+ für 6m² in Ordnung sind? Ich bin auf diesem Gebiet leider totaler Neuling.
     
  8. R.B.

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    Solche kleinen Flächen sind für alle Beteiligten ein undankbares Geschäft. Für die Firma, weil sie wegen der paar Meter viel Aufwand betreiben muss, und für die Kunden, weil sie relativ hohe Kosten zahlen müssen im Vergleich zu großen Flächen. Die 2.000,- € klingen erst einmal nach "teuer", und betrachtet man die paar m2, dann sogar nach "sehr teuer. Sieht man aber erst einmal den Aufwand der wegen der kleinen Fläche betrieben werden muss, dann relativiert sich das schnell.

    Du könntest noch bei weiteren Fachbetrieben anfragen, aber wenn ich ehrlich sein soll, dann befürchte ich, dass Du dort ähnliche Antworten und ähnliche Preise bekommst.
     
  9. #9 Stolzenberg, 21.07.2014
    Stolzenberg

    Stolzenberg Gast

    @R.B.: Danke für`s löschen...

    Die wesentlichsten Punkte aus dem StGB in Verbindung mit Asbest und ein Überblick über die Auswirkungen im Falle einer Fahrlässigkeit:

    - Baugefährdung §319 StGB
    - Bodenverunreinigung §324 a StGB
    - Luftverunreinigung §325 StGB
    - Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen §326 Abs.1 StGB
    - Unerlaubtes Betreiben von Anlagen §327 Abs. 2 StGB
    - Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Stoffen und Gütern §328 Abs. 3 Nr. 1 StGB
    - Besonders schwerer Fall einer Umweltstraftat §330 StGB

    Sonstiges:

    - §8 ChemVerbotsV i.V.m. §27 Abs. 1 ChemG
    - §27 Abs. 1 ChemG i.V.m. §15 GefStoffV

    Bis auf §330 StGB sind alle Delikte auch fahrlässig begehbar.
    Es handelt sich bis auf §325 um Gefährdungsdelikte, was bedeutet dass bereits die Herbeiführung einer Gefahr unter Strafe gestellt ist.

    So viel zum Thema DO IT YOURSELF!

    @Speed: Bei dem Preis werden wohl ca. 2/3 bis 3/4 auf Einrichtung, Infrastruktur und Freimessung entfallen. Der Arbeitslohn für die eigentliche Entfernung macht da bei einer derart kleinen Fläche den geringsten Anteil aus. Der Schleusenaufbau ist in einer Wohnung ist nicht unbedingt trivial. Jedes Dübelloch abkleben oder schlecht zu reinigende Oberflächen abkleben ist auch nicht in 5 Minuten erledigt. Mit der Arbeit an sich wird der Asbestsanierer nicht reich!

    Denke bitte an den Tipp mit der Gewerbeaufsicht! Auch dort kann man Dir sagen auf was Du in Deinem speziellen Fall achten solltest!!!

    Liebe Grüße aus dem Harz!
     
  10. #10 Bauigel85, 21.07.2014
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    Da hast du etwas ganz gründlich verwechselt.
    Es wäre dann ein gesetzeswidriger Vorschlag gewesen, wenn ich dem TE empfohlen hätte, jetzt so zu tun, als wüsste er nichts vom Asbest im Bodenbelag.

    Ich habe aber nichts empfohlen, sondern dargelegt, wie es auch hätte ablaufen können.

    Mal angenommen, der TE hätte bei bestem Gewissen nur einen heruntergekommenen Bodenbelag aus irgend einem Kunststoff gesehen und hätte ihn - ohne auch nur zu ahnen, dass er Asbest enthalten könnte - einfach entfernt, dann hätte kein Hahn danach gekräht.
    Was bitte wäre daran gesetzeswidrig gewesen?
    Vielleicht, dass er in jedem Bröckelchen Bauschutt Asbest oder spaltbares Material vermuten muss und deshalb grundsätzlich immer von allem eine Laboranalyse erforderlich ist?

    So aber hat er ja jetzt das eindeutige Laborergebnis und da gibt es leider nichts anderes mehr, als in den sauren Apfel zu beißen und mit den finanziellen Folgen klar zu kommen. Man könnte es auch als Lehrgeld sehen.
     
  11. #11 ars vivendi, 21.07.2014
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    Das macht es jetzt aber nicht besser. Wie ich es verstehe meinst du, lieber nicht fragen sondern einfach rausreisen.
     
  12. #12 Bauigel85, 21.07.2014
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    Nein, das meine ich eben nicht!
    Ich meine nur, manchmal zahlt sich ein Verdacht finanziell nicht aus.
     
  13. R.B.

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    Nur mal zur Erinnerung, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. So eine Strafe kann richtig teuer werden, und da interessiert niemanden ob der TE das wusste oder nicht.
     
  14. #14 Stolzenberg, 21.07.2014
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    Stolzenberg Gast

    @R.B.: Ich denke ich hatte explizit "fahrlässig" geschrieben und extra für Bauigel präzisiert.
    Ich denke hier geht es offensichtlich nicht um "Unwissenheit", sondern um nicht lesen / verstehen wollen! Die Preise für so etwas kenne ich nur zu gut und ich erinnere mich auch noch an das Strafmaß der Haftstrafen welche für die besonders merk- und denkbefreiten Wiederholungstäter festgesetzt wurden... - Manche wollen es halt nicht verstehen! Von der Sichtweise eines BauIngs erwarte ich eigentlich etwas anderes.

    @Bauigel: Ich finde die Herangehensweise von Speed absolut vorbildlich und würde mir mehr Baustellen mit ähnlich denkenden Bauherren oder Planern wünschen. In der Praxis sieht man leider zu häufig Menschen die alternative Herangehensweisen bevorzugen.
    Noch einmal: Fahrlässig = Strafe, Herbeiführung von Gefahr = Strafe, Alternativen = ich erkenne hier keine!
     
  15. #15 Bauigel85, 21.07.2014
    Bauigel85

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    Natürlich ist es vorbildlich, sich schon beim geringsten Verdacht absolute Sicherheit zu verschaffen und dann auch alles legal und amtlich entsorgen zu lassen.
    Ich wünschte, ich wär auch so.
    Leider hätte ich in diesem Fall nicht mal ein schlechtes Gewissen, weil ich mir schon die Laborkosten gespart hätte und deshalb bis heute nicht wüsste, dass ich mich strafbar gemacht hätte.
    Aber ich freue mich wirklich, dass es noch charakterstarke Menschen gibt, denen ihr reines Umweltgewissen mehr als 2000,- EUR wert ist.
     
  16. H.PF

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    Naja, es ist nicht nur das Umweltgewissen... Sobald du den Verdacht hast bist du am Fliegenfänger. Und die Gesundheit ist vielleicht obendrein noch weg...
     
  17. #17 Stolzenberg, 21.07.2014
    Stolzenberg

    Stolzenberg Gast

    Vorbildlich ist zum Beispiel die Probenahme durch einen Fachmann, da bei nicht fachgerechter Probenahme bereits etliche Millionen von Fasern freigesetzt werden. Holger hat zumindest den Unterschied zwischen Umweltbewusstsein und Gesundheit der Nutzer verstanden.

    Ich hatte vor einiger Zeit jemanden der "nur ein paar Löcher" gebohrt hat. Das hat dann ein anderer gesehen der es besser wusste... - Reinigungskosten ca. 13.000 EUR!
     
  18. #18 saarplaner, 22.07.2014
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    Also ich würde mir mal mein vorgehen schnellstens überdenken.

    Du gefährdest nicht nur dich, sondern viele weitere Menschen, die im weiteren Verlauf der Entsorgung des Materials damit zu tun haben, weil es eben nicht, fachgerecht in Big-Bags verpackt ist.

    Daraus kann eine enorm teure Aktion werden, wenn rauszufinden ist, woher das Zeug kommt.

    So ein Verhalten ist absolut grenzwertig und für einen Fachmann unverantwortlich.
     
Thema: Asbest im Bodenbelag entdeckt
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