Baufensterüberschreitung, ich soll eine Unterschrift leisten u.bin stark verunsichert

Diskutiere Baufensterüberschreitung, ich soll eine Unterschrift leisten u.bin stark verunsichert im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Herr Kleine, Sie können stolz auf sich sein, und wenn die Knie zehnmal zittern! :) Da wäre der ein oder andere schwach geworden und hätte...

  1. #41 Gerd Kleine, 27.07.2014
    Gerd Kleine

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    Ich finde keine Ruhe , es geht leider weiter, so ein Käse. Ich glaub ich gebe auf.

    Nachdem gestern lange auf dem Nachbargrundstück rumgemessen wurde, hat es heute Nachmittag geklingelt. Schon wieder stand der Bauträger vor der Tür (das 4. mal jetzt ).
    Zuerst haben Sie sich für das schlechte Benehmen beim letzten Besuch entschuldigt.Das ist ja schon mal ein Anfang. Aber gestern, wo die noch auf dem Grundstück rumgemessen haben, wurde ich nicht mal gegrüsst.
    Dann haben Sie mir einen neuen Zettel hingelegt. Darauf steht, das Sie den seitlichen Abstand zu meinem Haus auf 5,60 vergrössern wollen.Ausserdem haben Sie mir, für den Fall das ich mal baue, auch eine Baufenster Überschreitung auf meinem Grundstück zugesichert, obwohl ich die in meinem Leben gar nicht mehr brauchen kann.

    Jetzt sind die Balkone, bzw. die Hauswand etwas weiter weg, aber trotzdem schau ich da drauf, und das müsste ich definitiv nicht wenn das MFH Haus mit meinem Haus fluchten würde.

    Soll ich das jetzt annehmen damit ich Ruhe habe ? Wenn ich nicht annehmen würde, wollen Sie das MFH Haus näher an mein Haus ranschieben, auf 3m, und hinten Parkplätze machen, das wäre doch ganz schlimm für mich. Ich versteh nur noch Bahnhof !?
    Dürfen denn die Parkplätze ausserhalb des Baufensters liegen ?

    Bitte nochmal helfen, ich werde noch Kolone.

    Ich will doch nur mein Rentendasein geniessen und mich nicht mit deren Problemen beschäftigen.

    Gruss

    Gerd
     
  2. #42 Alfons Fischer, 27.07.2014
    Alfons Fischer

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    ich frage mich, warum diese dann einen "Zettel" vorgelegt haben, wenn sie das zulässige Baufester nun gar nicht ausnutzen wollen.
    Ich vermute irgendwas verstecktes im Inhalt...
     
  3. #43 Baufuchs, 27.07.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Bei 10m Wandhöhe ist ein Abstand von 3m gem. Paragr. 6 BauONW sowieso unzulässig. Leere Drohung.

    Stellplätze hinter dem Haus? Da müsste man mal den Bebauungsplan einsehen.
    Wäre allerdings verkaufshindernd, denn welcher der Wohnungsmieter/-käufer will schon vom Balkon nicht in einen Garten/Grünfläche, sondern auf Parkplätze schauen.
     
  4. #44 CastleInGT, 27.07.2014
    CastleInGT

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    Hallo Gerd,
    ein Anruf bei Herrn Otte oder Herrn Thiel (Stadt Gütersloh) wird hier Sicherheit bringen.

    Besprich das Thema bei einem persönlichen Treffen. Beide sind hilfsbereite Genossen und werden dir erklären was überhaupt möglich ist. Von wegen Parkplatz, ....

    In welchem Stadtteil wohnst du denn?
     
  5. #45 Ralf Dühlmeyer, 27.07.2014
    Zuletzt bearbeitet: 27.07.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Nein! Teil denen mit, dass Du keine "Hausbesuche" mehr willst und beim nächsten Mal die Polizei rufen wirst!
    Und dann such Dir morgen einen Anwalt, der denen mal zeigt, wie man sich in diesem Land benimmt! (So jedenfalls nicht)

    Ich weiß, ist ärgerlich, sich wegen Dingen, die einen gar nbicht betreffen, so einen Aufriss machen zu müssen, aber Du wirst sonst Deines Lebens nicht mehr froh! So oder so!

    @ Castle - nette Idee, würde Dir, mir und vielen anderen helfen, aber Gerd ist eh schon durch den Wind, da ist das nicht wirklich sinnhaft!
    Er braucht niemanden neutrales, er braucht jemanden an seiner Seite!
     
  6. #46 Annette1968, 27.07.2014
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    Leute, ich muss mal völlig off Topic was loswerden:

    So rauh der Ton hier manchmal auch ist, wenn (zukünftige) Bauherren Mist machen oder Mist bauen wollen. Aber wie Ihr Euch alle bemüht, Gerd den Rücken zu stärken, damit er sein Recht behält, finde ich einfach prima. :28:


    @Gerd nicht aufgeben, wirklich nicht! Die wollen etwas von Dir - und das nicht zu deinen Gunsten! Was hast du davon, wenn du jetzt nachgibst, weil du deine Ruhe haben willst - du aber eben jene Ruhe und Privatsphäre auf deinem Grundstück verlierst? Du scheinst ein netter Kerl zu sein, aber an der Stelle sei bitte zu deinem Schutz unhöflich, auch wenn das sonst deine Mentalität nicht ist. Wenn die das nächste mal Klingeln, stell dir vor, da stehen die Zeugen Jehovas oder irgendwelche Leute, die dir "Teppich, super günstig, einmaliges Angebot, weil Oma krank" verkaufen wollen. Ein freundliches Nein Danke, ich habe kein Interesse - und Tür zu!

    Und wenn es deine Finanzen nur irgendwie zulassen, nimm dir wirklich einen Anwalt für Baurecht zu Seite. Der kostet dich auch nicht mehr, als der Sichtschutz, in den du später zwingend investieren würdest.
     
  7. #47 Wachtlerhof, 27.07.2014
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    Bin hier auch auf einem Dorf. Und da gibt es auch Leute, die meinen nicht Grüßen zu brauchen. Lass sie doch einfach und schau/hör nicht hin. Über irgendwas müssen die sich immer aufregen und reden. Wird sich auch wieder legen, sobald es eine andere Neuigkeit im Dorf/Ort gibt. Was interessiert es Dich, ob die, wenn sie nebenan sind grüßen. Straf sie einfach mit ignorieren ab. Das ärgert die mehr und sie merken, dass sie Dir nix können.

    LG - Gisela
     
  8. #48 Ralf Dühlmeyer, 27.07.2014
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  9. #49 meinHaus500, 27.07.2014
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    Gerd, gib nicht auf!

    Du bekommst hier gute Ratschläge und Rückhalt.
     
  10. H.PF

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    Jedes Mal wenn ich mir den Thread hier durchlese weiß ich schon, wieso ich am Liebste weit draußen auf nem Ponyhof am Waldrand leben würde... Ich bin fürs Stadtleben einfach ungeeignet... Zum Glück hab ich hier auch recht viel Landleben :)

    Mach es so, wie Ralph sagt, die betreiben ja Nötigung. Sollen dir alles schriftlich zukommen lassen, du kannst das dann in Ruhe prüfen lassen. Lass dich nicht mit Bauverzögerungen in die Ecke drängen, das ist nicht DEIN Problem...
     
  11. #51 Florian72, 27.07.2014
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    Gerd, ich gucke jetzt böse und will Deine Rente haben. Morgen sag' ich, es tut mir leid und ich war unverschämt - einigen wir uns auf die Hälfte!

    Warum machst Du Dir Stress? Du musst gar nix tun, jemand will sich unrechtmässig (offenbar) was nehmen. Die späteren Mieter oder Käufer werden kein Problem mit Dir haben.

    Weiter einfach gemütliches Feierabenbier trinken. Zettel einfach wegwerfen. Und die genannten Herren der Stadt anrufen. Sag noch, dass Du massiv unter Druck gesetzt wirst. Normal wird einem gut geholfen.
     
  12. #52 Annette1968, 27.07.2014
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    Und Gerd, dass die sauer sind, ist doch völlig normal. Die haben gedacht, die könnten da viel Geld gewinnen, weil sie mit "dem Alten nebenan" schon fertig werden. Die glaubten in dir eine leichte Beute zu haben, einen gutgläubigen Renter, der brav alles unterschreibt, was ihm von einem wichtigen Kravattenträger vor die Nase gehalten wird. Tja, Pech gehabt. Damit, dass du Ihnen Stand hältst, haben die einfach nicht gerechnet. :D (Dass Dir die Knie schlottern, sobald die Tür wieder zu ist, wissen die ja nicht ;) )

    Lass Dich nicht in die Irre führen, dass die auf einmal netter werden, die ändern nur die Strategie. Unterm Strich wollen die immer noch offensichtlich von dir Zugeständnisse, zu denen du überhaupt nicht verpflichtet bist. Im Gegenteil, die wissen ganz genau, dass sie das Haus so nur bauen dürften, wenn du "freiwillig" auf deine Rechte verzichtest.
     
  13. #53 Altbau1928, 27.07.2014
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    Gerd, auf gar keinen Fall unterschreiben. Wir haben hier ein ähnliches Problem. Da hat ein Investor die benachbarte Grünfläche gekauft. Diese ist leider in Bauland umgewidmet worden. Nun stellt der Investor darauf eine Siedlung mit Einfamilienhäusern, sehr eng bebaut. Beim derzeitigen demographischen Wandel ist es falsch das Grünland, das immer weniger wid noch zu bebauen während Altbauten leer stehen. Nun baut er ganz dicht am Zaun, eine 50cm hohe häßliche Betonmauer steht direkt am Zaun, die Abstandsfläche von 3m wird um 10cm unterschritten. Da die Grundstücke wie eine Preßwurst bebaut werden, muß da sogar noch die Terrase dazwischen. Ruhe und Diskretion sind hinüber. Du musst auch mal weiter denken, ws ist wenn die Grundstücke einmal verkauft werden. Da gab es schon oft Streitigkeiten bis hin zur Abrißverfügung. Wenn Du unterschreibst und ein Stück Abstandsfläche übernimmst mindert das den wert deiens Grundstückes und hast ggf. Einschränkungen. Du weist nicht, was im Alter noch auf Dich zukommt. Evtl. sind an Deinem Haus Umbauten erforderlich. 3m sind übrigens das Minimum u.U. könntest Du da sogar Einspruch erheben und etwas mehr verlangen.
     
  14. #54 Baufuchs, 27.07.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Du schreibst über Dinge, von denen Du keine Ahnung hast.

    1.) Es geht überhaupt nicht um die Übernahme von Abstandsflächen. Die wäre durch einfache Unterschrift gar nicht möglich, dazu bedarf es in NRW der Übernahme einer Abstandsflächenbaulast, die ins Baulastenverzeichnis eingetragen werden muss.

    2.) Bei einem 10m hohen Gebäude (wie hier vom Investor geplant) beträgt der notwendige Mindestgrenzabstand 4m und nicht wie Du schreibst 3m.

    Verunsichere den Themenstarter nicht durch dein Halbwissen.
     
  15. Taipan

    Taipan

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    @Baufuchs: Baurechtlich hast Du recht, dass die Baulast nur durch Eintragung im Baulastenverzeichnis und durch eine notariell beglaubigte oder auf dem Bauamt geleistete Unterschrift eintragbar ist. Aber mit einer Unterschrift kann man sich zivilrechtlich bereits vorher dazu bereit erklären diese Unterschrift zu leisten. Dewegen ist schon wichtig, dass der TE eben NICHTS unterschreibt, weil es eben eine Baulast beinhalten könnte.
     
  16. #56 Baufuchs, 27.07.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @Taipan

    Natürlich soll er nichts unterschreiben!

    Aber in keinem Beitrag schreibt der TE davon, dass er eine Unterschrift wegen Abstandsflächenunterschreitung leisten soll.

    Zur Erinnerung:

    Investor will rückwärtige Baugrenze um ca. 2,50m überschreiten, TE ist seitlicher Nachbar.
     
  17. Taipan

    Taipan

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    dafür bräuchten die überhaupt keine Unterschrift des Nachbarn ... also steckt da mehr drin ...
     
  18. #58 Baufuchs, 27.07.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn der Inverstor Zeit sparen will, braucht er sehr wohl eine Unterschrift der/des Angrenzers.

    Wenn das Bauamt nach § 74 BauONW Angrenzer von einer beabsichtigten Abweichung benachrichtigt, hat der Angrenzer 4 Wochen Zeit Einwendungen vorzubringen.

    Die Benachrichtigung von Angrenzern durch das Bauamt (und damit die 4 Wochenfrist) entfällt, wenn der/die Angrenzer die Bauzeichnungen unterschrieben haben.
     
  19. Taipan

    Taipan

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    Das ist mir schon klar ... da müssten die aber nicht umplanen, wenn sie die Unterschrift nicht erhalten, sondern nur warten.
     
  20. AnneB

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    Der TE schrieb doch, dass die rückwärtige, also planobere Seite Süden ist. Dann ist der geplante Neubau westlich von ihm. Und da macht es bezüglich der Sonnenausbeute und des Wohngefühls sehr viel aus, wie weit weg dieses hohe Haus ist und wie tief dieses gebaut wird.

    Also Gerd, nicht nachgeben, nicht aufgeben, nichts unterschreiben, alles schriftlich verlangen, sachkundigen Beistand holen! Toi toi toi!
     
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