Ab wann sind Risse im Innenputz Mängel?

Diskutiere Ab wann sind Risse im Innenputz Mängel? im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo, bei uns treten 3 Jahre nach Fertigstellung etliche Risse im Innenputz auf. Haus besteht aus Unipor coriso W 08 und Innenwände aus normalem...

  1. #1 Corinna72, 22.07.2014
    Corinna72

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    Hallo,

    bei uns treten 3 Jahre nach Fertigstellung etliche Risse im Innenputz auf.
    Haus besteht aus Unipor coriso W 08 und Innenwände aus normalem Hochlochziegel.
    Mit den Rissen sieht es nun ziemlich hässlich aus.
    Nach meinem Verständnis sind dies nachzubesserne Mängel
    Sehe ich das richtig?

    Danke für jeden Tip
    Corinna
     
  2. #2 Gast036816, 22.07.2014
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    stell mal ein foto ein!
     
  3. rodopp

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    Wir haben zu den Rissen im Innenputz des Hauses (gebaut aus Unipor-Ziegeln, 30 cm breit) ein gerichtlich bestelltes Sachverständigengutachten bezahlt.
    In diesem Gutachten heisst es Zitat: "Wie unten noch einmal erklärt, sind beim modernen Mauerwerk mit Hochloch-Planziegeln und Dünnbettmörteln Risse an der Tagesordnung. Sie sind aufgrund der geringen Nachgiebigkeit von Stein und Mörtelfuge fester und
    hinzunehmender Bestandteil dieser Bauweise. ..... Solche geringen Risse/ Brüche liegen auch bei ordentlichen und vollständig ausgebildeten Mörtelfugen im Haus hundertfach vor. Dies ist kein Mangel."
     
  4. #4 Corinna72, 22.07.2014
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    Ich hoffe dass ich morgen etwas Zeit finde, die Fotos hochzuladen.
    bin jetzt auf eine DIN gestossen, die besagt, dass Risse ab 0,2 mm zu bemängeln wären.
    demnach waren die Risse in diesem Urteil wohl haarfein.
    Bei Glattputzen hab ich sogar was von 0,1mm gelesen.
    Stimmt das so?
     
  5. rodopp

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    @Corinna72 - es gibt noch kein Urteil, im Moment wird noch "begutachtet". Die besagten Risse waren nicht nur haarfein, auch deutlich breiter, der gerichtlich bestellte Sachverständige hat aber allgemein alle Risse bei einem solchen Mauerwerk als Bestandteil der Bauweise und somit "kein Mangel" bestätigt. Der Richter wird sich dann sicherlich nach seinen Aussagen richten, da der Richter kein Fachmann bezüglich der Mauerwerke ist.

    Wie heisst die besagte DIN, die Risse ab 0,2 mm als Mangel beurteilt?
     
  6. #6 Corinna72, 23.07.2014
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    Anbei die Bilder:

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  7. #7 Corinna72, 23.07.2014
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    Hier nochmal ohne Thumbs:

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  8. uban

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    Und warum hast du vor Gericht prozessiert wenn dir 'jeder' SV das auch über Privat-Gutachten gesagt hätte?
    Wie viel wird dich das kosten?
     
  9. rodopp

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    @uban - nicht JEDER SV hat das gesagt. Die Risse sind nur ein "Nebenschauplatz", der Prozess basiert auf der Aussage eines gerichtlich bestellten Sachverständigen aus dem "Vorprozess" in dem es hieß, dass das Mauerwerk schwerwiegende Mängel aufweist und die Statik des Mauerwerkes nicht berechenbar ist. Im aktuellen Prozess hat das Gericht einen Sachverständigen gesucht und gefunden, der halt Pauschal schreibt, die Risse sind keine Mängel (egal, welche Art der Risse usw.) und die Statik ist berechenbar (obwohl er keine Berechnung durchgeführt hat), Anerkannte Regeln der Technik sind zwar nicht eingehalten, haben aber keinen Einfluß auf die Statik (wozu gibt es sie dann eingentlich, wenn ihre Einhaltung für den Bauherren sowieso keinerlei Auswirkungen hat ? ;-). Da zwei diametral unterschiedliche Aussagen von gerichtlich bestellten Sachverständigen dem Gericht vorliegen, so ist vermutlich in den nächsten Jahren mit einem "Obergutachten" zu rechnen, vielleicht gibt es dort dann auch Aussagen bezüglich der "Risse".
     
  10. rodopp

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    @uban - bisher hat mir jeder SV gesagt, dass das Mauerwerk nicht in Ordnung ist und die Risse auf die Verarbeitungsmängel (Verklebung der Steine, Überbindemaße, falsche statische Berechnungen in der Planung) zurückzuführen sind - bis auf den einen "Ausnahme-Statiker" im aktuellen Prozess, der keinerlei Auswirkungen der Nichteinhaltung der ARdT, DIN, Verarbeitungsrichtlinien usw. sieht.
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 23.07.2014
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    rodopp - hör doch einfach auf, jedes, aber auch wirklich jedes Thema mit Deinem Miesepeter zuzuspamen!!!! Du bist eine einzige Nervensäge mit Aussagen ohne jeden Nährwert!

    @ corinna:
    Die Risse haben ganz verschiedene Ursachen. Einige sind sicher Abrisse aus Deckendurchbiegung, andere sind Flankenabrisse, die so nicht beurteilt werden können (Ursache = ?), dann gibts Risse, die nach Setzriss oder Riss in nicht tragender auf freier Decke aussehen und solche, die einfach erstmal nur ???? sind.

    So ist keine Aussage möglich!
     
  12. rodopp

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    @Ralf Dühlmeyer - zu Befehl, ich höre damit auf. Vielen Dank für die Mitteilung, dass die Aussagen des gerichtlich bestellten (also vereidigten usw.) Sachverständigen keinen Wert haben. Ich werde sie entsprechend weiter leiten.
     
  13. #13 Corinna72, 23.07.2014
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    Danke für die Antwort!
    jetzt formuliere ich die Frage aber mal anders:

    sind die vorhandenen Risse optische Mängel?

    habe ich ein Anrecht auf deren Beseitigung?
     
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