Fahrzeugkosten absetzen

Diskutiere Fahrzeugkosten absetzen im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Ich hab da mal ne Fraaage... Ich fahre als Baustellenfahrzeug einen Subaru Forester. Wenn ich mit dem ins Offroad-Gelände fahre sind die...

  1. H.PF

    H.PF

    Dabei seit:
    07.12.2005
    Beiträge:
    11.915
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Baufachberater + Staatl. geprüfter Hochbau
    Ort:
    Hückeswagen
    Benutzertitelzusatz:
    Dachdecker+Hochbautechniker
    Ich hab da mal ne Fraaage...

    Ich fahre als Baustellenfahrzeug einen Subaru Forester. Wenn ich mit dem ins Offroad-Gelände fahre sind die Kilometer ja Firmenkosten da 1%-Regelung. Gilt dann die Fahrerlaubnisskarte auch als Firmenkosten? Und das Waschen nach dem Einsauen im Gelände? Oder bekommt man das nicht durch? Dabei ist das doch nur ein Fahrtraining zur Erhöhung der Fahrsicherheit *g*

    Die Frage hört sich lustig an, ist aber ernst gemeint. Gilt die Eintrittskarte als Fahrzeugkosten? Ein Fahrsicherheitstraining wäre ja auch Firmenkosten...
     
  2. #2 MoRüBe, 22.07.2014
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Du hast doch Werbung am Auto... :D
     
  3. #3 Gast943916, 22.07.2014
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    jou, für Schlammlöcher....
     
  4. #4 Gast036816, 22.07.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    hast du keine baustellen, an denen du dein auto so richtig einsauen kannst?

    du solltest es jedoch nicht übertreiben mit der absetzerei, sonst machst du dich verdächtig und die prüfer rücken an. eintrittskarten zum off-roaden würde ich nicht bei der steuer einreichen.
     
  5. #5 Memento, 22.07.2014
    Memento

    Memento

    Dabei seit:
    12.05.2011
    Beiträge:
    553
    Zustimmungen:
    9
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Fährst du den als Angestellter als Firmenwagen oder ist das deine eigene Firma? Wenn es eh deine eigene Firma + Dienstwagen ist dann sollte zumindest das Waschen als Betriebskosten absetzbar sein wenn du Angestellter bis, lässt die Firma doch eh den Wagen waschen, oder? Es weiß ja keiner warum der dreckig ist. Das Fahren im Gelände bei Events ist denke ich privat Vergnügen, so oder so.
     
  6. #6 ars vivendi, 22.07.2014
    ars vivendi

    ars vivendi

    Dabei seit:
    25.07.2012
    Beiträge:
    1.521
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Techniker Garten Landschaftsbau, Forstwirt
    Ort:
    Erzgebirge
    Als Dachdecker in`s Offroadtraining, da schliesse ich mich Rolf an. Das würde man mir noch abnehmen aber bei dir? Hmmm.
    Aber Reinigung des Fahrzeuges, ja, sollte kein Problem sein. Es dürfte auf der Quittung ja nicht draufstehen" Reinigung nach Offroadtraining".
     
  7. H.PF

    H.PF

    Dabei seit:
    07.12.2005
    Beiträge:
    11.915
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Baufachberater + Staatl. geprüfter Hochbau
    Ort:
    Hückeswagen
    Benutzertitelzusatz:
    Dachdecker+Hochbautechniker
    Mein Auto ist sonst steuertechnisch völlig sauber, wer mir da die 1% absprechen will hat ne Meise...

    [​IMG]

    [​IMG]

    [​IMG]

    Ich glaube, der Wagen ist steuerlich wohl nicht anders als als Firmenwagen zu bezeichnen *g*
     
  8. #8 Memento, 22.07.2014
    Memento

    Memento

    Dabei seit:
    12.05.2011
    Beiträge:
    553
    Zustimmungen:
    9
    Beruf:
    Ingenieur
    Ort:
    Da wird's aber mal Zeit für nen neuen, oder? bei der 1% Regelung zahlst du die 1% ja jeweils vom Listenpreis. Der nobel ist ja nix mehr wert.
     
  9. H.PF

    H.PF

    Dabei seit:
    07.12.2005
    Beiträge:
    11.915
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Baufachberater + Staatl. geprüfter Hochbau
    Ort:
    Hückeswagen
    Benutzertitelzusatz:
    Dachdecker+Hochbautechniker
    Naja, hab mal einen Neuwagen auf Baustelle... Danach ist der auch nix mehr wert durch die Schrammen und Kratzer und den Schmutz im Wagen.

    Der Wagen ist bewusst gekauft, ich brauche keine Rücksicht auf irgendwas zu nehmen. Und da ich ja auch damit im Wald viel unterwegs bin wo die Sträucher eng stehen wäre der Neuwagen nach 3 Jahren auch ein Totalschaden vom Wert her *grusel*

    Nein, das ist für mich genau der richtige Wagen und trotz Benzin-Motor fahre ich damit recht günstig...

    Ich bin kein Neuwagenfreund, alles ab 10 - 15 Jahre alt fängt langsam an für mich interessant zu werden :)
     
  10. #10 ars vivendi, 22.07.2014
    ars vivendi

    ars vivendi

    Dabei seit:
    25.07.2012
    Beiträge:
    1.521
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Techniker Garten Landschaftsbau, Forstwirt
    Ort:
    Erzgebirge
    Dito, erst dann sind Autos erst richtig eingefahren und mann kann sie 3-4 Jahre später für`s (fast) gleiche Geld weiterverkaufen.
    Trotz allem, denke ich, würdest du hier mit 2 Kfz steuerlich besser fahren als mit einem. Eines Gewerbe, eines Privat.
     
  11. #11 Gast943916, 23.07.2014
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    ja, so seh´ich das auch, Holger, du solltest keine schlafenden Löwen wecken...
    ich hatte in den letzten 15 Jahren 2x "Routinekontrollen", haben zwar fast nichts gefunden, musste einmal ca. 50,- Euro nachzahlen, aber der Aufwand.... nee, lieber eion paar Euronen Steuer mehr bezahlen
     
  12. Neutal

    Neutal

    Dabei seit:
    12.12.2011
    Beiträge:
    4.182
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Zimmermeister
    Ort:
    Lüneburg
    Benutzertitelzusatz:
    VON EVENTUELL EINGEBLENDETER WERBUNG IN DIESEM POS
    Den Offroadpark würde ich nicht einreichen, das sprengt den Rahmen. Anders wäre es den Wagen mit Werbung versehen auf einer großen Rally starten zu lassen. So was geht dann schon mal als Werbung durch.
    Offroaden mit so ner Familienkutsche nimmt Dir doch keiner ab ;-)
     
  13. H.PF

    H.PF

    Dabei seit:
    07.12.2005
    Beiträge:
    11.915
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Baufachberater + Staatl. geprüfter Hochbau
    Ort:
    Hückeswagen
    Benutzertitelzusatz:
    Dachdecker+Hochbautechniker
    Schweig stille, du mit deinem Eisenschwein... Hast du deinen Motor jetzt mal getauscht?
     
  14. H.PF

    H.PF

    Dabei seit:
    07.12.2005
    Beiträge:
    11.915
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Baufachberater + Staatl. geprüfter Hochbau
    Ort:
    Hückeswagen
    Benutzertitelzusatz:
    Dachdecker+Hochbautechniker
    Aber die Idee mit einer Offroad-Ralley gefällt mir, da steckt Impreza drunter, die haben die Ralley-WM gewonnen *g*
     
  15. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Nein. Deine Offorad-Fahrt wird dem Privatbereich zugerechnet, und somit sind alle damit verbundenen Kosten auch "Privatvergnügen".

    Nicht unbedingt. Das kommt darauf an womit Deine Firma ihr Geld verdient. Bei einem Berufskraftfahrer sind das Betriebskosten, da wird sich wohl kein FA dagegen wehren. In Deinem Fall wäre ein Fahrsicherheitstraining vorwiegend privat veranlasst. Es wäre auch nicht möglich in betrieblich und privat zu trennen, somit bleibt das Privatvergnügen.

    Für eine erste Abschätzung kannst Du Kosten darauf hin überprüfen, ob diese ausschließlich zur Gewinnerzielung notwendig sind. Wenn ja, dann sind diese Kosten Betriebsausgaben. Es gibt aber genügend Grenzfälle. Dann muss man überprüfen in wieweit diese betrieblich veranlasst sind. Hat die Ausgabe vorwiegend betrieblichen Charakter, dann ist die Chance groß, dass diese komplett oder zum Teil (Trennung privat und betrieblich) als Betriebsausgabe anerkannt wird. Hat die Ausgabe vorwiegend privaten Charakter, oder eine Trennung von privat und betrieblich ist nicht möglich, dann wird diese dem Privatbereich zugeordnet. Die Wahrscheinlichkeit, dass man hier das FA davon überzeugen kann, zumindest einen Teil als Betriebsausgaben anzuerkennen, ist gering. Das hängt dann vom Einzelfall ab und liegt manchmal auch in der Entscheidungsbefugnis des Prüfers. In solchen Fällen lohnt es sich nach Urteilen zu suchen, die Deine Annahme stützen. Sollte man bei/nach einer BP keine Einigung erzielen, dann stehen einem alle Rechtmittel offen, und es beginnt ein langer Weg.
     
  16. #16 Annette1968, 23.07.2014
    Annette1968

    Annette1968

    Dabei seit:
    05.02.2013
    Beiträge:
    733
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Ärztin
    Ort:
    Bayern
    das mit der Eintrittskarte fürs OffRoadfahren kann ich nachvollziehen. Aber wie ist das denn dann ganz praktisch mit den Tankbelegen aus dem Urlaub, den Parkgebühren am Freizeitpark etc? (Ich fürchte, wir müssen Geld für die nächste BP zurücklegen. :D)
     
  17. #17 stockstadt, 23.07.2014
    stockstadt

    stockstadt

    Dabei seit:
    28.02.2014
    Beiträge:
    919
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    selbst.
    Ort:
    Stockstadt
    Hallo,

    wie immer .. es kommt drauf an :mega_lol:

    Bei der 1%-Regel könnt ihr alle laufenden Fahrzeugkosten(Abschreibungen etc sind ein extra-Thema) als Betriebsausgaben geltend machen .. abzgl monatlich 1% des Listenneupreises des Autos

    LG
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 23.07.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    21
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Dito bei Fahrtenbuch!

    Fahrtenbuch macht Arbeit, ist aber meist besser als 1% Regelung, denn für die gilt immer der Listenpreis des Neuwagens.

    Ein Porsche, der mal 100.000 gekostet hat, günstig gebraucht für 25.000 € geschossen, hat jeden Monat 1.000 € Privatanteil :yikes
    Da lohnt sich das Fahrtenbuch.
     
  19. R.B.

    R.B.

    Dabei seit:
    19.08.2005
    Beiträge:
    48.826
    Zustimmungen:
    13
    Beruf:
    Dipl.Ing. NT
    Ort:
    BW
    Wir müssen aufpassen, dass wir nicht ein paar Dinger durcheinander wirbeln. Die Eintrittskarte für einen Offroad-Tag oder Fahrtraining hat nichts mit Fahrzeugkosten zu tun.
     
  20. #20 Der Bauamateur, 23.07.2014
    Der Bauamateur

    Der Bauamateur

    Dabei seit:
    17.07.2013
    Beiträge:
    368
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Steuerberater
    Ort:
    Meißen
    Genau. Die 1%-Regelung ist letztendlich eine Vereinfachungsregel um den privaten Anteil der Fahrzeugnutzung der Besteuerung zu unterwerfen. D.h. alle Fahrzeugkosten werden als Betriebsausgaben erfasst und über die 1%-Regel wird die Privatnutzung abgegolten.
    Eintritt für Offroad-Tag sind aber keine Fahrzeugkosten, d.h. wie bei allen Ausgaben muss die betriebliche Veranlassung nachweisbar sein.

    Fahrtenbuch lohnt sich meistens deutlich im Verglich zur 1%-Versteuerung, da hier die tatsächlichen Kosten zugeordnet werden. Allerdings sind hohe formelle Anforderungen an das Führen eines Fahrtenbuches geknüpft, meiner Erfahrung nach sind Fahrtenbücher oft eine einfache und lohnende Beute für die die Betriebsprüfung, weil schon relativ geringe Fehler ausreichen um das Fahrtenbuch zu verwerfen und 1% anzusetzen. So wurde schon argumentiert, dass ein besonders regelmäßiges Schriftbild und einheitliche Stiftfarbe auf ein nachträglich verfasstes FB schließen lasse. Oder z.B. die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte seien immer mit z.B. 5km angegeben, in Wirklichkeit sei aber davon auszugehen, dass beim korrekten Führen der Aufzeichnungen dort auch mal z.B. 6km stehen müssten, weil der ja der Weg nicht genau 5.000m beträgt, sondern vielleicht mal 5.150 m und mal 5.200m etc. Manches klingt schon richtig absurd, aber die Rechtsprechung bestätigt regelmäßig hohe Anforderungen an die Aufzeichnungspflichten beim Fahrtenbuch.
    Insbesondere bei hohem Betriebskilomenter-Anteil kann es dann in Kombination mit mehrjährigen Prüfungszeiträumen (meist 3 Jahre) und der Verzinsung (6%) zu hohen Nachzahlungen kommen. Also an der Stelle bitte aufpassen. Wer keine Lust auf akkurates und zeitnahes Führen hat, der fährt mit der 1%-Regel entspannter, wenn auch häufig teurer.
     
Thema: Fahrzeugkosten absetzen
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. fahrsicherheitstraining betriebsausgabe

Die Seite wird geladen...

Fahrzeugkosten absetzen - Ähnliche Themen

  1. Energetische Sanierung steuerlich absetzen - Bescheinigung

    Energetische Sanierung steuerlich absetzen - Bescheinigung: Hallo, ich hatte eine energetische Dachsanierung (Fenster, Dachbodentreppe, Dämmung) von einem Meisterbetrieb vornehmen lassen. Ich habe heute...
  2. Außenputz: Fenster farblich absetzen

    Außenputz: Fenster farblich absetzen: Hallo zusammen, wir wollten beim Außenputz unseres Neubaus die Fenster gerne farblich ein wenig absetzen, mit einer weißen Umrandung. Ähnlich wie...
  3. Neubau - was kann man absetzen

    Neubau - was kann man absetzen: wir bauen ja gerade neu. da ja schon bald die steuererklärung für 2010 ansteht, überlge ich, ob man von der diversen bau- oder finanzierungskosten...