Kostenvoranschlag mit dem Vermerk nach Aufmaß

Diskutiere Kostenvoranschlag mit dem Vermerk nach Aufmaß im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo an alle Experten hier, ich habe eine Frage an: Für unseren Hausbau beauftragten wir eine Firma welche den Aushub machen sollte wo...

  1. rena99

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    Hallo an alle Experten hier,

    ich habe eine Frage an:

    Für unseren Hausbau beauftragten wir eine Firma welche den Aushub machen sollte wo später eine Bodenplatte erichtet werden sollte... Der Kostenvoranschlag belief sich auf knapp 12.000 Euro... soweit so gut... In diesem Auftrag ist unter anderem der Vermerk : Geschätze Aushubtiefe ca. 2,50 Abrechnung nach Aufmaß.
    Nachdem alle Arbeiten erledigt waren und das waren sie auch wirklich und in einem Top Zustand wurden wir von der Firma angerufen das Sie die Rechnung schicken, diese sich allerdings etwas erhöht hat... Dieses etwas beträgt genau 11.000 Euro mehr :yikes... Nach ewigen Diskussionen und auch einlenken unsereseits kamen wir jedoch zu keinem Ergebnis ... Ende vom Lied war wir haben erst mal den Kostenvoranschlag gezahlt... Nun hat die Firma die Forderung an einen Anwalt weiter gegeben mit der Aufforderung die 11.000 ,- sofort zu überweisen zurüglich der Honorargebühren von 800,- Euro für den ANwalt...:wow

    Nun meine Frage ... wie weit darf ein Kostenvoranschlag abweichen bei dem Vermerk ".. nach Aufmaß" ! Es kann doch nicht sein, dass ich das doppelte zahlen muss... Zumal er uns hätte ja vorher mal informieren können und wir hätten glatt einen Keller bauen können.

    Hier gibt es doch sicher jemanden der sich da auskennt... danke schon mal für Antworten...

    l.g rena99
     
  2. #2 Irgendwoabaier, 23.07.2014
    Irgendwoabaier

    Irgendwoabaier

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    Das wäre ein Fall für die Rechtsberatung - die ist aber nur den Vertretern des entsprechenden Berufsstandes erlaubt.
    Ich würde mich daher durchaus an einen Vertreter dieses Berufsstandes wenden (--> Anwalt, is dat i.O.? Ja / Nein / Vielleicht - aber dann diskutiert man auf Augenhöhe.)
     
  3. Lebski

    Lebski Gast

    Was war den das Ziel des Aushubes? Wer hat es Kontroliert?
     
  4. rena99

    rena99

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    Ja ich denk auch wir werden um einen Anwalt für Baurecht nicht drum herum kommen.
    Das Ziel des Aushubes war die Beschaffenheit für die Bodenplatte herzustellen. Da dort schon mal ein Haus stand, wurde es (vom damaligen Eigentümer) nur abgerissen. D.h. das der Keller da schon vorhanden war ! Da wir uns aber gegen Keller entschieden haben ( u.a auch aus Kostengründen und wir Ihn nicht wirklich benötigen ) war dieser Aushub und dann Verfüllung nötig. Diese Firma hat wohl damals auch schon den Abriß gemacht.
    Auf unsere Frage damals ob 12.000,- Euro nicht etwas zu viel für den Aushub verlangt sind, meinte der Firmenchef noch zu uns "ich kalkuliere lieber höher" ... das haben wir ja am Ende gesehen...

    Ein Bodengutachter war auch zwischendurch dort und hat gesagt das der Aushub völlig ausreichend ist und sie aufhören sollen mit graben... Wer weiss was sonst noch für eine Rechnung raus gekommen wäre. Dieser Aushub war auch notwendig laut dem Gutachter. Allerdings meinte selbst er zu uns, dass die Firma uns hätte spätestens dann informieren müssen wenn abzusehen ist das Mehrkosten entstehen .
    Nur ist natürlich so eine Fehlkalkulation von Seitens der Firma sehr ärgerlich - sicher nicht für Ihn aber für uns... Wenn ich bei jedem Gewerke solche Angebote hätte wäre ich pleite bevor das Haus überhaupt steht... Wir waren auch zwei mal dort, da hätte man uns ja darauf hinweisen können !!! Das ist doch die pure Frechheit. Ich hoffe nur - dass man sich hier irgend wo treffen kann... Und wir am Ende nicht alles bezahlen müssen incl. der Anwaltskosten !
     
  5. Taipan

    Taipan

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    Also ich versuche mal zusammenzufassen:

    1. ohne Baugrundgutachten ein Fundamentaushub begonnen, der natürlich nicht kalkulierbar war
    2. Angebot der Tiefbaufirma nicht anhand der Ausführungsplanung und des Baugrundgutachtens geprüft
    3. Zu spät eigenen (Teil-)Sachverstand eingeschaltet, der der Tiefbaufa. auf die Finger schaut und ggf. rechtzeitig einschreitet
    4. eine Tiefbaufa. beauftragt, die bei einer Überschreitung der vereinbarten Leistung von mehr als 10% nicht HALLO!! geschriehen hat
    5. Es wurde nicht geprüft, ob es ggf. wirtschafticher ist das Gebäude ohne Keller auf dem bereits vorhanden Keller abzusetzen ....

    Dass ihr jetzt in einem Forum nachfragt und nicht einfach mal eigenen Sachverstnd und einen Anwalt einschaltet, schreibt die Erfolgsgeschichte nur weiter ...
     
  6. rena99

    rena99

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    1. Baugrundgutachten ist vorhanden gewesen - sonst hätte schon alleine die Firma, die die Bodenplatte legt sowie die Hausbau-Firma gestreikt.
    2. Angebot der Tiefbaufirma wurde geprüft... als Wert wurde eine geschätzte "ca" Aushubtiefe genommen. Eine Abweichung von 10% wäre ja auch völlig OK gewesen !
    3. ?? ... was auch immer damit gemeint ist... ich habe als Laie nicht die geringste Ahnung was die Entsorgungspreise auf Mülldeponien kosten, ebenso was das Auffüllmaterial kostet. Dafür beauftrage ich eine Baufirma die sich damit auskennt bzw. auskennen sollte. Und dem sollte man eigentlich als Laie vertrauen können. Ich beauftrage für mein Haus auch einen Architekten der unsere Wünsche plant und baue nicht einfach so ein Haus.
    4. ... bis zur Abnahme wurde mit keinem Wort Seitens der Firma erwähnt das es den Angebotsrahmen sprengen würde.
    5. ... dies wurde geprüft - mit dem Kostenvoranschlag der Aushubfirma sowie dem Kostenvoranschlag der Bodenplatte lagen wir weit unter den Kosten eines Kellerbaus...

    Und entschuldige, dass ich in dem Forum nachfrage - hätte ja sein können, dass sich jemand auskennt mit meiner eigentlichen Frage " Kostenvoranschlag nach Aufmaß" ...
     
  7. #7 feelfree, 23.07.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Warum hast Du den dann nicht schon für die Bodenplatte engagiert? Wären die Arbeiten vernünftig ausgeschrieben und überwacht gewesen, wäre das alles nicht passiert.
     
  8. #8 MoRüBe, 24.07.2014
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Das übliche Thema: ich bin zu geizig gewesen, nu helft mir. Wenn man keine Ahnung hat, dann muss man halt ein paar Euros in die Hand nehmen und eigenen Sachverstand einkaufen. Wird Ihnen jeder Richter sagen. Und der Architekt wird eh vom GU sein...
     
  9. #9 wasweissich, 24.07.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    Ich würde jetzt sagen , eine beauftrgung nach dem motto:mach mal ,was genau nötig wird werden wir beim bauen sehen......

    Ergebnis ist entsprechend .

    Ein angebot , in dem garnicht alles enthalten sein kann, weil noch nichtmal der auftraggeber weiss was nötig wird .

    Und wenn dann das schlamasel aufgegraben ist und dies und jenes zum vorschein kommt und gemacht werden muss , erstaunen darüber ,dass arbeit geld kostet.

    Schon recht leichtsinnige heransgehensweise .

    Und eine frage hätte ich :
    Wie soll denn ein zuverlässiges angebot gemacht abgegeben werden ,wenn keiner weiss was alles zum vorschei kommt? wenn ich schon lese :....verbudelten keller suchen ,ausbauen ,entsorgen und wieder tragfähig aufbauen ......
     
  10. #10 grubash, 24.07.2014
    grubash

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    Hi,
    frage mich warum alle auf dem armen TE rumhacken? Was kann er dafür? Firma kommt und macht günstigen Kostenvoranschlag. Baggert dann fleissig drauf los. Irgendwan kommt man dann bei der Rechnungslegung zum dem Schluss, dass es das doppelte kostet. Und alle finden das noch Klasse. Ein solches Geschäftsgebaren scheint nur in der Baubranche zulässig.

    Ich würde mal klipp und klar nachfragen wie sich die Mehrkosten zusammensetzen und warum man diese nicht im KV berücksichtigt hat. Spätestens wenn die ganze Sache aus dem Ruder (+10%) läuft wäre eine Meldung der Firma notwendig. Das ist schon fast Betrug bzw. arglistige Täuschung.

    Wenn man die Zustazkosten schlüssig belegen kann bzw. beim Buddeln noch ein Castor-Behälter zum Vorschein kommt ist das ja kein Ding. Kostet halt die Entsorgung.

    Ciao Christian
     
  11. #11 grubash, 24.07.2014
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    Hi,
    will hier mal einige Leute sehen, wenn sie ihr Auto wegen einer Standard-Reparatur mit KV zur Werkstatt bringen und dann werden munter Teile ohne Rücksprache gewechselt bis die doppelte Summe auf der Uhr steht. Dann holt man sein Auto ab und nach 14 Tagen gibt es dann die Rechnung im Bereich wirtschaftlicher Totalschaden.

    Die Kalkulation vom TE lag bei 12.000 Euro für Keller weg und Loch zu ist billiger/verschmerzbar als neuer Keller. Spätestens nach dem verbraten des Budgets hätte man neu kalkulieren können und ggf. doch Keller gebaut. Und es kann mir keiner erzählen, dass eine erfahrene Tiefbaufirma nicht zu "fast" jedem Zeitpunkt weiss wie viel auf der Uhr steht.

    Ciao Christian
     
  12. Lebski

    Lebski Gast

    Der Tiefbauer kann nicht wissen, wie tief er ausbaggern muss. Fraglich wäre hier, ob das Bodengutachten dies enthalten hat, oder nicht. Und ob der Tiefbauer es hatte.

    Bei Abrechnung nach Aufmaß muss man keine Mehrkosten anmelden, wenn die Massen mit ca. gekennzeichnet sind, zumal wenn die Annahme plausiebel ist. Dürfte bei 2,5 m der Fall sein. Das Baugrundrisiko liegt nunmal beim Bauherren, da dieser das Grundstück zur Verfügung stellt. Und der Mehraushub hätte ja sowieso gemacht werden müssen, ist also zu Vergüten. Allerdings kann man eine Reduzierung des Einheitspreises verlangen, da Geschäftskosten usw. sonst zu viel bezahlt werden. Das dürfte sich im Bereich um 10 % bewegen.

    Das ein Kostenvoranschlag auf 10 % genau sein soll, wäre mir neu. Ich habe auch schon 25 % gehört. Nur sind ja keine neuen Leistungen hinzu gekommen, die eine Information und neue Preisverhandlungen rechtfertigen. Oder würde jemand nach der Hälfte einen anderen Tiefbauer beauftragen wollen?
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 24.07.2014
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    Von wem???

    Du hast nicht nur den Fehler gemacht, blind dem TB zu vertrauen, er würde sein Angebot schon richtig machen, Du hast noch einen viel grösseren gemacht.
    Du hast nämlich wie Rumpelstielz mit dem Fuß aufgestampft, als die höhere Rechnung kam - und mehr nicht.
    Statt spätestens da einen Fachmann zu beuaftragen, ob diese Rechnung überhaupt plausibel sein kann oder ob der TB da nicht ordentlich überzogen hat.
     
  14. #14 Thomas B, 24.07.2014
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    Mich würde mal interessieren wieviel Erde da bewegt wurde.

    Bei meinen letzten EFH-Projekten, lagen die Kosten für den Baugrubenaushub immer im Bereich 5.000 - 7.000 EUR (mal mehr mal weniger). Nun mag ein vorhandener Keller (bzw. dessen Abbruch) zu zusätzlichen Kosten geführt haben, aber dennoch erscheinen mir die Gesamtkosten (12.000 + 11.000) extrem hoch! Der Baggerfahrer muß ja schon Richtung Erdmittelpunkt unterwegs gewesen sein.

    Ein weitere Frage stellt sich mir. Es sollten Kosten gespart werden. Daher kein Keller. Das kann Sinn machen. Hier aber, wo zwangsläufig eine Baugrube auszuheben ist (weil ja schon ein keller da war), wäre eine Lösung mit Keller auch ein Option gewesen. Die Einsparungen sind augenscheinlich schon wieder zunichte gemacht worden.
     
  15. #15 wasweissich, 24.07.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    Thomas ,das kellerloch musste ja wieder anständig verfüllt werden....
     
  16. #16 karo1170, 24.07.2014
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    Vielleicht lag das eigentliche Problem ja hier... (TB-Firma hat sich bei der Entsorgung verkalkuliert, Bodenprobe ergab irgendwelche Belastungen, höheres Entsorgungsniveau erforderlich, Aushub musste auf Deponie ganz weit weg gebracht werden da die umliegenden Deponien den nicht annehmen und nun versucht man die Mehrkosten unterzubringen.)
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 24.07.2014
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    Hört doch auf, ins blaue hinein zu spinnen. Hätte, hätte - Fahrradkette!

    Keiner weiß, was im Angebot steht, was in der Rechnung steht und was vor Ort gegeben war - auch nicht der TE!

    Der soll sich einen Fachmann nehmen, der ihm im Nachgang hilft und gut ist!
     
  18. #18 berlinerbauer, 24.07.2014
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    Eine Erstberatung beim Rechtsanwalt kostet dich irgendetwas zwischen 100 und 200€. Das bringt dir eine ganze Stunde fachgerechte Einordnung deiner Rechtsposition und Möglichkeiten.
    Angesichts der Summe um die du streiten musst ein Schnäpchen.

    Wenn ich mir anschaue wie unsere Gesetze (und auch Gerichte) regulierend in alle möglichen Sachverhalte eingreifen dann kann und möchte ich mir nicht vorstellen, dass ein Vertrag zwischen Unternehmen und Verbraucher, welcher (ohne Zwischenabsprachen und Anpassungen/Nachbeauftragungen, oder entsprechende vorhergehende Beratungen) sich mal eben verdoppeln kann, vor Gericht durchkommen kann.

    Vertragsklauseln, wo das Kostenrisiko zu 100% beim Auftragnehmer ohne Interventionsmöglichkeiten/Informationspflichten liegen sollen? Da macht es sich ein Auftragnehmer aber doch ein bißchen zu einfach.

    Überrascht bin ich auch über die einhellige "selber schuld" Meinung der Experten hier. Ihr seid es, die langfristig an einem funktionierenden Markt interessiert seid. Wenn es sich durchsetzt, dass Auftragnehmer die "doofen" Laien-Kunden regelmäßig so über den Tisch ziehen können (ohne Konsequenzen), dann sägt ihr euch als ehrlich arbeitende Experten den eigenen Ast ab, auf dem ihr sitzt.
    Natürlich muss es regelmäßig möglich sein, den Rechnungspreis an die tatsächliche Arbeit anzupassen, wenn sich Annahmen bei Angebotserstellung in der Praxis nicht halten lassen können.
    Aber ich bin der festen Überzeugung, dass es bessere Möglichkeiten gibt als die Hiobsbotschaft erst mit Rechnungsstellung zu unterbreiten, wenn unveränderliche Tatsachen geschaffen wurden.
    Sei es durch zwingende bessere Erstberatung über das tatsächlich vorherrschende Kostenrisiko oder eben verpflichtende Rücksprachen (ab % X Änderung des Umfangs) während der Bauphase. Oder was auch immer sonst noch sinnvoll und praxisgerecht ist.
     
  19. #19 ultra79, 24.07.2014
    ultra79

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    Endlich sagt es mal einer! Diese Häme hier ist ja unerträglich - und egal was vorher falsch gelaufen ist, zu sagen "hättest du mal besser.." ändert nichts und ist nicht konstruktiv.

    Bei uns lief das so: Tiefbauer die Maße gegeben die der Keller hat - der Tiefbauer hat daraus ein Angebot gemacht - beim buddeln stiess man auf unvorhergesehene Sachen - ich wurde zur Baustelle gerufen - Preis wurde grob geschätzt genannt - "okay" verbal gegeben - Nachtragsangebot erstellt und abgezeichnet.

    Ich denke so hat der TE sich das auch vorgestellt - und so sollte das auch sein.

    Genauso sollte ein Bauunternehmer darauf hinweisen wenn zur Erstellung des Angebotes wichtige Sachen fehlen - oder wenn absehbar ist das das Originalangebot deutlich überschritten wird.

    Nun hilft nur noch der Gang zum Fachmann - vermutlich ein Anwalt.
     
  20. Neutal

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    @berlinerbauer:Ganz so ist es nicht. Derzeit setzt sich allerdings der Trend durch, das Planung und Beauftragung aus Sparsamkeitsgründen vom Bauherren übernommen wird.
    Der Laie ist oft mit der Materie nicht vertraut und kann gar nicht wissen, was er eigentlich beauftragt hat. Vom prüfen der Leistung mal abgesehen. Für viele meiner Kunden ist es schon selbstverständlich das der Handwerker die Planung unentgeldlich mitanzubieten hat.
    Im Normalfall aber sollte ich eine fertige Planung bekommen auf deren Grundlage ich auch ein Angebot erstellen kann. Für den Bauherren ergibt sich hieraus auch der Vorteil, das Leistungen miteinander verglichen werden können.
    Mein aktueller Kunde hat sich Angebote von diversen Zimmereien und Dachdeckereien für eine Dachsanierung eingeholt. Es ist überhaupt nicht möglich diese Angebote zu vergleichen. Jeder hat andere mengen ermittelt, jeder arbeitet mit seinen Produkten und Systemen, andere Dachpfannen, verschiedene Dämmstoffe, Dichtfolien, Unterdächer usw.
     
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