Einbehalt für Fugenarbeiten

Diskutiere Einbehalt für Fugenarbeiten im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Annahme: Die Witterung ist so, dass die Endverfugung der Klinker warten muss, allerdings der Rest des Hauses zur Zufriedenheit fertiggestellt ist....

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    Annahme: Die Witterung ist so, dass die Endverfugung der Klinker warten muss, allerdings der Rest des Hauses zur Zufriedenheit fertiggestellt ist.

    Nun möchte der AG das Objekt nutzen, die Verfugung bei passender Witterung erhalten und der AN mit gutem Recht seine Schlusszahlung bekommen.

    Nur wie würde man das regeln? Was kann man einbehalten, was zum einen nicht den AN übervorteilt, andererseits aber auch Motivation genug ist, das Werk zu vollenden, sobald das Wetter passt? Wie sollte man das regeln, damit das Wohnen nicht als stillschweigende Abnahme gilt. VOB neueste Fassung gelte als gültig vereinbart.

    Das Haus wäre ca. 11 m x 8,60 und die Außenwände ca. 2,70 m. Übliche Befensterung.
     
  2. Uli R.

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    Ist das sowas wie ne Textaufgabe? :Brille

    Übereinstimmungen mit wirklichen Personen und Sachverhalten wären rein zufällig und nicht beabsichtigt.
     
  3. #3 Carden. Mark, 21.01.2006
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    Preisverfall auch hier gallopierend.
    Verfugpreise: ca. 5,50€/qm bis 9,0€/qm alles Möglich. Auch abhängig von der Farbe.
    Zulagen: Schmuckbänder, Gesimse, Leibungen, Rollschichten, Sohlbänke usw.
    Gerüstkosten: muss nochmal eingerüstet werden?

    Fragen Sie den AN, was er für berechtig hält und suchen Sie den Austausch von Info hier mit Ihm.
     
  4. Eric

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    Unter der Annahme, daß die fehlende Verfugung nach Art und Umfang noch eine wesentliche Restarbeit ist, also praktisch komplett fehlt, könnte man an folgendes Schreiben an AN denken:

    Ich ziehe unter dem Druck der Verhältnisse ein ( Grund: Mietwohnung gekündigt oder sonst was ), weise aber darauf hin, daß das Werk wegen folgender Restarbeiten ( Aufzählung ........... ) nicht fertiggestelt und damit noch nicht abnahmefähig ist. Höchst vorsorglich verweigere ich insofern die Abnahme.

    Ich fordere Sie auf, die genannten ausstehenden Leistungen bis ...... ( genaues Datum ) fertigzustellen.

    ( gegebenenfalls das Gleiche für bereits erkannte Mängel einarbeiten ).

    Vergütung: Einbehalt des 3-fachen Betrags der Vergütung für Restarbeiten/Mängel.

    Wenns mit der Fristsetzung nicht klappt, vor Beauftragung eines Ersatzunternehmers nochmal hier nachfragen. Frage dann: VOB- oder BGB-Bauvertrag?
     
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Einbehalt für Fugenarbeiten

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