Freistehendes EFH auf DHH-Grundstück möglich?

Diskutiere Freistehendes EFH auf DHH-Grundstück möglich? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir planen den Erwerb eines Baugrundstücks im Kahlgrund (Bayern). Gebaut werden soll ein freistehendes EFH. Der...

  1. #1 Ibanese, 24.07.2014
    Ibanese

    Ibanese

    Dabei seit:
    24.07.2014
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Elektroingenieuer Maschinenbau
    Ort:
    Großkrotzenburg
    Hallo zusammen,

    wir planen den Erwerb eines Baugrundstücks im Kahlgrund (Bayern). Gebaut werden soll ein freistehendes EFH.

    Der Grundstückseigentümer besitzt aktuell 3 Flurstücke. 2 sind im Bebauungsplan als DHH (zusammen 700qm) ausgewiesen, 1 als freistehendes EFH (400qm). Die Flurstücke liegen direkt nebeneinander.

    Das Grundstück mit 400qm ist uns etwas zu klein. Daher 2 Fragen in der Hoffnung, dass ihr mir ein bisschen weiter helfen könnt:

    Variante 1) Ist es theoretisch möglich die beiden Flurstücke für die DHH zu kaufen und darauf ein freistehendes EFH zu bauen? Hat hier jemand Erfahrungen? Müssen die beiden Flurstücke hierzu zusammen gelegt werden? Ist eine Änderung des B-Plans notwendig oder eine Befreiung? Wie klärt man so etwas im Vorfeld möglichst rechtssicher ab? Über eine Bauvoranfrage?

    Variante 2) Noch einen Schritt weiter: Die 700qm sind uns eigentlich etwas zu groß. 550-600qm wären perfekt. Ist es denn denkbar, dass man die 3 Flurstücke anders aufteilt? Also z.B. 2x 550qm. Für das zweite Grundstück hätten wir ebenfalls einen Interessenten, dem die 400qm auch zu klein wären. Hierbei ist ja sicherlich ein höherer Aufwand nötig als bei Variante 1. Was müsste hier geändert werden? Liegenschaftskarte, B-Plan, ... ? Auch hier die Frage - falls es denn überhaupt möglich wäre - mit welchen Kosten man rechnen kann. Lohnt sich das überhaupt?

    Was vielleicht an der Stelle noch wichtig zu wissen ist: Es gibt bei uns im Umkreis kaum noch freie Grundstücke. Die Auswahl ist aktuell leider extrem eingeschränkt, die Preise entsprechend hoch. Durch 550qm anstatt 700qm könnten wir rund 30.000 € sparen.

    Es handelt sich übrigens um ein Neubaugebiet mit relativ ausführlichem Bebauungsplan (falls das von Belang sein sollte).

    Hat also hier jemand Erfahrung mit solchen Sachen? Mir ist bewusst, dass ich eine definitive Aussage nur von den entsprechenden Behörden erhalten werde. Auch werden wir mit unserem Architekten darüber sprechen.

    Besten Dank im Voraus!

    Gruß Ibanese
     
  2. Jan81

    Jan81

    Dabei seit:
    08.03.2009
    Beiträge:
    2.844
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Fachinformatiker
    Ort:
    Sarstedt
    1) ja ist möglich. Wurde jedenfalls bei uns im Neubaugebiet so gemacht. Da hat sogar einen EFH Gründstück gekauft und ein DHH hingestellt. Hier solltest du mit dem Bauamt reden.
     
  3. #3 feelfree, 24.07.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Zu 2.) Ein Grundstück zu teilen oder zusammenzufassen ist kein großer Aufwand. In finanzieller Hinsicht gegenüber den Grundstückskosten ist das quasi vernachlässigbar.
     
  4. Jan81

    Jan81

    Dabei seit:
    08.03.2009
    Beiträge:
    2.844
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Fachinformatiker
    Ort:
    Sarstedt
    kommt drauf an ob der Verkäufer es so möchte und ob komplett neu vermessen werden muss.
     
  5. #5 Thomas B, 24.07.2014
    Thomas B

    Thomas B

    Dabei seit:
    17.08.2005
    Beiträge:
    11.181
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.Ing.
    Neu vermessen? Sicherlich!

    Wenn aus den 700 m² ca. 550 - 600 werden sollen, wird auch eine neue Grenzziehung notwendig werden. Und das verbleibden EFH-Grundstück würde dann wohl etwas größer werden....und das EFH-Grundstück mit seinen 400m² würde entsprechend größer werden. Wenn das der Verkäufer akzeptiert (kann man ja recht einfach herausfinden), muß man sich nur noch mit dem B-PLan beschäftigen (Bauamt).
     
  6. rose24

    rose24

    Dabei seit:
    15.09.2013
    Beiträge:
    745
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamtin
    Ort:
    Wasserburg am Inn
    Also - zur Vorgehensweise würde ich vorschlagen, erst einmal mit dem Bauamt und auch mit der Gemeinde zu sprechen. Erst dann kannst Du wissen, ob den erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan Chancen eingeräumt werden. Dann würde ich das Ganze mit einem Vorbescheidsantrag absichern. Evtl. will aber die Gemeinde (die die Planungshoheit hat) erst den Bebauungsplan ändern. So ein Verfahren dauert und Du wirst die Kosten trage müssen.
    Ich denke mal, ohne klärende Gespräche wird es nicht gehen - denkbar ist alles, wenn alle Beteiligten mitspielen - es kann aber auch komplett negativ ausgehen.
     
Thema: Freistehendes EFH auf DHH-Grundstück möglich?
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. bebauungsplan efh zu dhh ändern

Die Seite wird geladen...

Freistehendes EFH auf DHH-Grundstück möglich? - Ähnliche Themen

  1. Freistehende Badewanne auf Holzboden

    Freistehende Badewanne auf Holzboden: Moin zusammen, ich bin gerade dabei das Bad in unserem alten Fachwerkhaus zu planen. Im Bad selber haben wir einen teilsanierten Holzboden, den...
  2. Freistehende Trockebauwand zwichen Wohnzimmer und Flur (Trennwand)

    Freistehende Trockebauwand zwichen Wohnzimmer und Flur (Trennwand): Hallo, ich bin neu in dem Forum und würde mich direkt bzgl. einem Thema informieren. Folgender Sachstand: Ich will eine halbhohe Trennwand...
  3. Estrichaussparung falsch platziert für freistehende Badewanne

    Estrichaussparung falsch platziert für freistehende Badewanne: Hallo zusammen, Wir bauen gerade ein Haus und haben es schlüsselfertig bestellt, wollen aber selbst eine freistehende Badewanne einbringen. Wir...
  4. Grundstück für Doppelhaushälfte m. freistehendem Haus bebauen

    Grundstück für Doppelhaushälfte m. freistehendem Haus bebauen: Hallo Forum, mich interessiert folgende Frage.. Bei uns ist es zulässig auf dem Grundstück welches für Doppelhaushälfte ausgewiesen ist auch...
  5. Vorentwurf freistehendes EFH auf sehr schmalem Grundstück

    Vorentwurf freistehendes EFH auf sehr schmalem Grundstück: Einen guten Abend an alle, wir haben uns zwei Jahre nicht mehr gemeldet, aber vieles mitgelesen- und viel Zeit in die Grundstück-Suche...