Schlimmer Zustand in Mietshaus 1939

Diskutiere Schlimmer Zustand in Mietshaus 1939 im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Ich erbitte Meinungen zu der Elektroinstallation meiner alten Mietswohnung, da der neue Eigentümer uneinsichtig ist. Leider habe ich diesen...

  1. #1 Altbau1928, 26.07.2014
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    Ich erbitte Meinungen zu der Elektroinstallation meiner alten Mietswohnung, da der neue Eigentümer uneinsichtig ist.
    Leider habe ich diesen erbärmlichen Zustand erst im Januar festgestellt.
    Seit wann es so etwas für Mietswohnungen nicht mehr zulässig?

    Haus von 1939, 2 Volletagen je ca. 90 m²
    EG: Hauseigentümerin (ca. 87 Jahre)
    OG: Meine Mietswohnung
    DG: nur 3 winzige Gäste-Zimmer mit Küche und Bad

    Zustandsbeschreibung:
    Es gibt keinen Zählerschrank, sondern nur schwarze Bakelitplätze im Keller an der Wand als HV
    EG: Zähler, FI 1 A von ca. 1960 Marke Condor
    OG: Zähler, FI 1 A von ca. 1952 Bild: http://thumbs1.ebaystatic.com/m/m9fKR3-FbJHkpiBfEL9o2kQ/140.jpg
    DG: Zähler mir Originalschild: "unbeglaubigter Zähler. Wer diesen Zähler für Verrechnungszwecke einsetzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit"
    Über den Zählern sind jeweils Diazed Vorsicherungen mit 25 A.
    Im Keller und DG noch Stoffverkabelung.
    Es gibt keine Haupterdungschiene, auf einer winzigen "Sammelschiene" sind nur die PE-Leiter untereinander verbunden.
    Das Haus hat auch keine Erdung für die Elektroanlage (kein Band- bzw. Staberder)

    Die Verkabelung EG ist neuer als im EG, ca. 1980 mit reichlich Kabel durch die Kellerdecke.
    Degegen geht nur ein einziges (!) 5 x 2,5 mm² ins OG, dort gibt es eine winzige alte UV mit 5 LS 16 A für alles in:
    (1) Schlafzimmer und beide Wohnzimmer
    (2) Küche (mit Waschmaschine) und Bad
    (3-5) Herd Küche
    Nun der Hammer: nachträglich sind 3 Neozed eingebaut, wo aus der Rückwand (!) illegal ein Kabel über die Bodenkammer zu einem Durchlauferhitzer des DG geführt ist.
    D.h. Gäste der Hauseigentümerin duschen auf meine Kosten.
     
  2. Julius

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    Ist unbeschränkt zulässig.

    Ist zulässig und sogar der Version "alte Hauseigentümerin im OG" vorzuziehen.

    Zumindest fragwürdig. Ich würde jedenfalls an Mathematiker nur Wohnungen in Stockwerken über dem 3,14.OG vermieten...

    Wieso "nur"? Ist Luxus pur! Durchaus zulässig.

    Zulässig, sofern die Anlage den Anforderungen zum Zeitpunkt der Errichtung entspricht und seitdem weder wesentlich geändert wurde noch eine Nutzungsänderung erfolgt ist.

    Zulässig. Und besser (sicherer) als vieles, was noch bis in die 1980er Jahre neu errichtet wurde!

    Ist das wirklich ein Fehlerstromschutzschalter? Oder doch eher ein Fehlerspannungsschutzschalter (FU)?

    Auch das ist heute noch ganz genauso.

    Wohl eher Zählernachsicherungen. Auch in Ordnung.

    Kann - ja nach Zustand - durchaus noch in Ordnung sein.

    Sicher? Damals wurde gerne auch die Trinkwasserleitung als Erder verwendet.
    Das sollte unbedingt geprüft werden, weil diese durch Umrüstungen oder Korrosion oft nicht mehr (ausreichend) wirksam sind!
    FI/FU wurden damals nämlich NUR als (ggf. lokales) TT-System errichtet.

    Kann soweit in Ordnung sein.

    DAS ist allerdings nicht in Ordnung!
    Einerseits wegen der Entziehung elektrischer Energie (Betrieb auf fremde Kosten), andererseits liegt möglicherweise eine Überlastung vor (abhängig von der Leistungsaufnahme des DLE).
     
  3. #3 Dieter70, 27.07.2014
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    Veto!
    Im hiesigen ehemaligen Netzgebiet des RWE Reisholz war es schon immer so das trotz TN-System ein FI installiert wurde.
    Auch schon in den 60er Jahren! Ab den 6ern war das eigentlich grundsätzlich ein 40/0,5er pro Kundenanlage.

    Alerdings frage ich mich(mit ausname des DH-Anschlußes) ob der Mathematiker eigentlich keine wichtigeren Baustellen hat?
     
  4. Julius

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    Interessant, danke.

    Das war dann aber keine echte Fehlerstromschutzschaltung (denn bei der durfte es nach VDE keine Verbindung des Hauptschutzleiters der Anlage zum PEN des speisenden Netzes geben, sondern es war stets ein anderweitiger Erder nötig), sondern die (noch jahrzehntelang ungeregelte) sog. "schnelle Nullung".
    Muß dann eine reginale Regelung gemäß der jeweiligen TAB gewesen sein. Vielleicht saß ein Hersteller in der Nähe, der (zwecks Ankurbelung des Umsatzes dieses damals absoluten Nischenprodukts) diesen Passus dort hineingebracht hat...?

    "Schon immer" im Sinne von "seit der Errichtung" kann das bei der genanten Anlage aber noch nicht so gewesen sein.
    Denn zu der Zeit (in den 1930er/1940er-Jahren) waren FI-Schutzschalter noch nicht handelsüblich.
    Die ersten für Haushaltszwecke (Serie "Spinnennetz" von Schupa") gabs wohl ab Anfang der 1950er, es wurden aber noch lange Zeit stattdessen Fehlerspannungsschutzschalter eingesetzt (wenn überhaupt - an sich eben nur entweder in TT-Netzen oder landwirtschaftlichen Betriebsstätten etc.).

    Erst ab den 1960ern begann langsam die "richtige" FI-Zeit. Annähernd flächendeckend verbreitet waren sie erst ab den 1980ern (zumindest in Neuanlagen). Der Großteil aller Bestandsanlagen in TN-Netzen zeichnet sich leider auch heute noch durxch völlige Abwesenheit von Fehlerstromschutzschaltern aus.
     
  5. #5 Dieter70, 27.07.2014
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    Natürlich ist "schon immer" quatsch.
    "Schon sehr lange" trifft es wohl eher.
     
  6. #6 Altbau1928, 27.07.2014
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    Ich wollte nur eine fachliche Beurteilung der Elektroanlage, da der neue Hauseigentümer sich uneinsichtig zeigt.
    Der Schutzschalter "Marke Spinnennetz" ist Fehlerstromschutzschalter mit 25 A / 1 A. Er hat allerdings keine Prüftaste, dafür aber ein graues Rädchen links oben. Wozu dient es?
    Der Anschluß des DLE des DG an der UV des OG erscheint mir fachlich u.a. nicht korrekt, da an der 5 x 2,5 Zuleitung der UV der DLE (25 A), Herd, Wasserkocher,Waschmaschine und Spülmaschine hängen. Die Zuleitung ist bereits mit dem DLE bis an den Rand ausgelastet.
    Sicher, dass die Zuleitung 5 x 2,5 mm² zur UV des OG "in Ordnung sein" kann? Eine ganze Wohnung mit einem solchen dünnen Querschnitt zu versorgen, scheint mir nicht in Ordnung. Zumindest ist der Bestandsschutz nach Anschluss des DLE verloren gegangen. Nach aktueller Bestimmung sind dann 10 mm² erforderlich. Hat jemand bitte die Quelle dazu?
    Der DLE das EG ist auch nachträglich durch ein Kabel im an den alten Bakelit-Hauptverteiler angeschlossen worden. Somi ist der alte FI mit 35 A + 25 A = 60 A hoffnungslos überlastet.
    Bestandsschutz ist also nicht mehr gegeben.
     
  7. #7 stockstadt, 27.07.2014
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    ... für oder gegen was und wen??

    Hattest du deine Mietwohnung verbastelt??:mega_lol::mega_lol:

    LG
     
  8. #8 Altbau1928, 27.07.2014
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    Nein, ich hab ein altes Haus im Ort gekauft was gerade saniert wird. Solange muss ich noch in der Wohnung bleiben. Leider gibt es in der alten Wohnung aber erhebliche Mängel (Tiere auf dem Dachboden, undichtes Dach, nasse Decken und eben die marode Elektroinstallation. Verständlich, dass die 87-jährige Frau da nicht mehr investiert hat. Sie war einsichtig und hatte die Miete reduziert (sie wollte nicht alleine im Haus wohnen). Nach dem Tod der Frau, macht der neue Eigentümer nun Schwierigkeiten.
    Also, wie ist die Insttallation nun einzuschätzen? Gibt es so alte Hautverteilungen ca. 1965 noch öfter, oder sind das Einzelfälle? Bei Eigentümerwechsel wird sich der Besstandsschutz nicht gerade "erhärten".
     
  9. Jonny

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    ???

    Grüsse
    Jonny

    PS meiner Meinung kannst du hier ausser Änderung des unerlaubten Anschluss(DLE DG), keinerlei Änderungen einfordern.
     
  10. #10 Altbau1928, 27.07.2014
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    Das möchte ich auch nicht, das ganze Haus muss grundsaniert werden. Ich ziehe da auch bald aus. Dennoch muss dem Eigentümer klar sein, das die Sicherheit der Anlage schon wegen der fehlenden Erdung grenzwertig ist.
    Aber die Frage mit der Überlastung der FI hatten wir schon an anderer Stelle. Jeder FI hat eine angabe für seine max. Belastbarkeit. Und diese liegt hier bei 25 A. Wenn ja 60 A fliessen, kann das so nicht zulässig sein. Was sagen denn da die Experten unter Euch? Ich hab dafür mal einen neuen Thread aufgemacht.
     
  11. #11 feelfree, 27.07.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Wie und wo sollen denn 60A fließen? Oben schriebst du was von 25A Diazed Vorsicherungen. Damit könnten die FIs nicht nicht mal in der Theorie überlastet werden.
     
  12. #12 Altbau1928, 27.07.2014
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    Der DLE (35 A) des EG ist nachträglich durch ein Kabel direkt an den betreffenden FI 25A / 1A angeschlossen worden. Zur Absicherung dient ein moderner Neozed-Kasten mit 35 A, der nach 50cm das Kabel unterbricht. Bis dahin gibt es nur noch die Absicherung vor dem FI mit 63 A im HAK.
    Jetzt muß ich aber sehr streng werden!!!!
    Wie kann eine nicht weiter abgesicherte NYM-J Leitung 5x4 mm² (Verlegeart C) bis zu einem Neozed-Kasten mit 35 A fachlich korrekt sein???
    Außerdem ist der alte Bakelit Hauptverteiler, wo die alten FI sitzen teilweise nur mit 4 mm² verkabelt.

    Somit ist der alte FI mit 35 A + 25 A = 60 A hoffnungslos überlastet. Vor dem FI gibt nur noch die Absicherung mit 63 A im HAK.
     
  13. #13 feelfree, 27.07.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Ist der Anschluss vor oder hinter dem FI?
     
  14. #14 Altbau1928, 27.07.2014
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    Hinter dem FI ohne weitere Sicherung. Dieser alte FI, hat sehr schön gearbeitete Klemmen mit Loch und Schraube (gedrehte Präzisionsschrauben). Vorgesehen ist der Lochdurchmesser für 10 mm². Nun kommt der Hammer: ursprünglich waren da je eine 6 mm² leitungen drin. Da die 4 mm² Leitung für den DLE zusätzlich nicht mehr in das Loch gepasst hätte, so hat der arme Elektriker die bestehende 6 mm²-Leitung gegen eine 4 mm² Leitung ausgetauscht, so dass nun zwei 4 mm² Leitungen in dem Loch sitzen.
     
  15. THEO

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    Zieh doch jetzt aus, wenn Dir das ganze zu windig ist;)
     
  16. #16 zille1976, 27.07.2014
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    Und deswegen willst du ihm jetzt unbedingt noch was ans Zeug flicken? Bahhh.

    Scheint dich ja die letzten Jahre auch nicht gestört zu haben. Als Vermieter würde ich dich auf die Strasse setzen. Das Haus ist ja angeblich unbewohnbar.
     
  17. Julius

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    Um das aus der Ferne auch nur halbwegs belastbar durchzuführen, wären zumindest reichlich Fotos (insbesondere in geöffnetem Zustand) nötig. Daher kann es hier nur einzelne Hinweise geben, aber nicht die erforderliche Gesamtwürdigung.

    Zum Prüfen. Einfach bis zum Anschlag drehen und wieder loslassen (der Schalter muß dann auslösen).
    Das hättest Du übrigens monatlich tun müssen.

    Wie soll man das ohne Kenntnis über seine Leistung beurteilen`

    Kann schon, muß aber nicht.

    Mir schon. Das war für damals schon nicht wenig.

    So wird das nichts. Du siehst das etwas zu vereinfacht.
    Es gibt keinen Bestandsschutz, nur das Vorhandensein oder eben Nichtvorhandensein von Nachrüstforderungen.
    Für eine abschließende Beurteilung fehlen Details.

    Das hört sich tatsächlich so an, wenn dem auch so wäre (also der DLE-Anschluß über den FI geführt ist).

    Als (Noch-)Mieter solltest Du Dich ME auf den unstreitigen Punkt (Kostentragung für DG-Wassererwärmung) beschränken!
     
  18. Julius

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    Das kann völlig in Ordnung sein!
    Während der Kurzschlußschutz stets am Leitungsanfang anzuordnen ist, kann der Überlastschutz auch am Ende oder im Streckenverlauf angeordnet sein.
    Und zum Kurzschlußschutz einer Leitung von 4mm²Cu reicht auch eine 63A-Vorsicherung.
    Die Zusammenhänge sind also doch etwas komplizierter, als daß man einen Schnellkurs für interessierte Laien hier im Forum bieten könnte.

    Auch hier wieder: Kann in Ordnung sein, muß aber nicht.

    Insoweit hättest Du recht, wenn der DLE tatsächlich über den FI geführt ist.

    Woher weißt Du, wie hoch im HAK abgesichert ist?
     
  19. #19 Altbau1928, 27.07.2014
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    Der HAK im Ort ist üblicherweise mit 63 A abgesichert. Bei mir im Haus sind es auch 63 A, da der Netzbetreber dies wegen der WP überprüft hatte.
    Wegen des AKW Würgassen haben damals viele Häuser reine Stromheizungen bekommen. Aus diesem Grund ist das Netz in einem Top-Zustand und die Hausabsicherungen möglichst hoch, d.h. bei 63 A.
    Der DLE hängt tatsächlich am Ausgang des FI, das habe ich überprüft (FI ausgeschaltet: Phasen sind stromlos).
    OK, das mit dem Kurzschlußschutz bzw. Überlastschutz habe ich verstanden. Dann ist die ganze Sache doch nicht so schlimm wie es aussieht - bis auf den bei mir abgezweigtem DLE für das DG. Bei dessen Leistung 18 kW hatte ich den Maximalstrom mit 25 A nach Datenblatt angegeben.
     
  20. #20 Dieter70, 27.07.2014
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    Das ging aber schnell. Die Frau ist dann wohl gestern im Verlaufe des Tages verstorben, und heute schon gibt es ärger mit dem neuen über nacht erschienenen Eigentümer?
    Alle Achtung!
     
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