Bauverzug - wann kann man was geltend machen bzw. wann muss ein Termin fixiert werden

Diskutiere Bauverzug - wann kann man was geltend machen bzw. wann muss ein Termin fixiert werden im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; :winken Hallo, hoffe ihr könnt mir helfen... Laut Kaufvertrag mit der Immob.-Gesellschaft, soll die Fertigstellung unserer DHH zum...

  1. sfinne

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    Hallo, hoffe ihr könnt mir helfen...

    Laut Kaufvertrag mit der Immob.-Gesellschaft, soll die Fertigstellung unserer DHH zum "September 2014" erfolgen. Im Vertrag steht auch, dass aus "unerheblichen Gründen, dieser Termin um acht Wochen überschritten werden darf".

    Unerhebliche Gründen sind m.E. fast alles ?!

    Momentan wird die Elektrik installiert, der Termin zum September ist nicht mehr einzuhalten. Der Bauleiter teilt uns jedoch auch keinen fixen neuen Termin mit. Von anderen Käufern aus dem BV haben wir bereits erfahren, dass der Termin bzw. die Übergabe teilweise erst eine Woche vorher bekannt gegeben wird. Ist das rechtens? Muss man nicht mit einem entsprechenenden Vorlauf informiert werden. Urlaubsanträge und das derzeitige Mietverhältniss sind davon ja betroffen.

    Gibt es außerdem Erfahrungswerte wie lange ein Bau hier noch dauern könnte? Elektriker sind gerade drin... Fußbodenheizung, Trockenbauer, Estrich legen, Fliesen, Sanitär, Türen, Treppe, Garage etc, kommt alles noch.
    :hammer:
     
  2. #2 Thomas B, 29.07.2014
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    Der Passus heißt für mich unzweideutiog: die haben 8 Wochen mehr Zeit. Punkt. Ende. Aus.

    September 2014...tja....das kann der 01.09. sein....oder eben der 30.09.

    Ich würde daher mal davon ausgehen, daß am 25.11.2014 die Frist endet 30.09. + 8 Wochen).

    Das ist aber auch nicht mehr viel Zeit.

    Installation kann lang dauern oder auch schnell gehen. Je nachdem.

    Innenputz: 2 Woche (1. Woche Eckschutzschienen, Vorbereitungen,...), 2 . Woche: Innenputz.
    FBH - auslegen: 2 Wochen.
    Estrich drauf: 1 Woche

    Estrich Trocknung (abhängig von der Art des Estrichs) inkl. Aufheizprtokoll und Trockenheizen: 6 - 10 Wochen
    Bodenbeläge: 2 Wochen
    Boden- und Wandfliesen: 4 Wochen (kann evtl. paralle mit Böden gemacht werden)
    Fertigmontage Sanitär: 1 Woche + Innentüren

    Summe: 16 - 20 Wochen. Wird sportlich.

    Maler (wenn nicht in EL): 2 Wochen

    Jetzt: 31. KW + 16 = 47. KW = Ende November....machbar....aber eben sportlich

    Vorlauf halte ich auch wg. Mietverhältnis und dessen Kündigung für unbedingt angemessen. Ob man einfordern kann?
     
  3. #3 Gast036816, 29.07.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    was passiert bloß, wenn erhebliche gründe eintreten? wird die dhh dann nie fertig?

    spaß beiseite, deine fragen kann nur ein anwalt für baurecht beantworten. der kann dir auch sagen, ob der passus mit den unerheblichen gründen überhaupt wirksam ist.
     
  4. #4 Kater432, 29.07.2014
    Kater432

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    Warum unterschreibt man sowas denn, wenn mir die Termine nicht passen ?
    Habt ihr den Vertrag unabhängig prüfen lassen, wenn ihr nicht auf solche Details geachtet habt?

    Mietvertrag könnt ihr frühestens zum 1.12. kündigen, aber auch das wäre mir zu knapp. Was wenn doch länger gebraucht wird? Vertragsstrafen sind bestimmt nicht im Vertrag festgehalten, oder?
     
  5. sfinne

    sfinne

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    Danke für die Antworten.

    Mietvertrag wird natürlich erst gekündigt wenn ein Termin fixiert wurde bzw. wenn das Haus weitesgehend fertig ist.

    Vermutlich das erste und letzte Haus was wir im Leben kaufen...hinterher ist man immer schlauer.

    Mit dem Termin kommen wir klar. Selbst eine Fertigstellung im November ist in Ordnung, wenn es frühzeitig fixiert werden würde. Bodenbeläge(ausser Fliesen im Bad u Küche), Tapeten etc sind EL, daher wollte wir den Urlaub nutzen um zu Renovieren. Die Frage war ja viel mehr ob man Ansprüche hat, ob der Bauunternehmer verpflichtet ist die Fertigstellung mit gewissem Vorlauf anzumelden und wie die Erfahrungswerte sind was die weitere Bauzeit betrifft.

    Nein, natürlich sind in diesem tollen Vertrag auch keine Vertragsstrafen festgehalten :-(

    Ich werde die Woche aber mal den Anwalt zu Rate ziehen.

    Danke nochmal fuer eure Einschätzungen!
     
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