Dämmung im Angebot gesetzl. vorgeschrieben?

Diskutiere Dämmung im Angebot gesetzl. vorgeschrieben? im Dach Forum im Bereich Neubau; @Kalle: hihi .. wohl erkannt ... Manchmal hat er lichte Momente :D Was ich mich allerdings Frage: Ihr habt einen Berufsverband mit...

  1. #21 Kalle88, 30.07.2014
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    Manchmal hat er lichte Momente :D

    Das könnte Sie, warum ist das aber noch nicht geschehen. Oder ist es schon und ich weiß es nur nicht? Bin ich überfragt. Die Haftpflichtversicherung regelt zwar den finanziellen Schaden aber das ist ja noch lang kein Kriterium das ordentlich geplant wird. Bestes Beispiel hast du ja selber gegeben, das es selbst bei euch Planern Dinger vorkommen die einen Auschluss zur Folge hat. Also frage ich mich, warum bekommen solche Menschen arbeit? Was geht da bei Kunden ab? Wie bedeutend ist es dann als HW eine Haftpflichtversicherung zu haben, die sich über Leistung aus Planung erstrecken? Ist das ein Alleinstellungsmerkmal bei Kunden? Ohne entsprechende Aufklärungsarbeit wohl kaum.

    Oftmals ist das Material viel intelligenter als es der Verarbeiter und oder Planer ist. Oder aber die Mängel bleiben klammheimlich versteckt im Bauteil selber. Bis dann nach Jahren irgendwann der Kollaps kommt. Bis dahin agiert der Stümper aber munter weiter. Versaut ehrlichen Unternehmen die Tour. Deine Forderung hat sicherlich viel Wahres und ich gehe da auch voll mit. Nur der ganze Umstand existiert ja nicht erst seid 20 min und unserer Erkenntnis. Bis jetzt habe ich von den hohen Tieren noch keine Andeutungen vernommen sich dessen Problem anzunehmen. Vermutlich, aus Gründen die mir unwissendem nicht klar sind. Wobei Reibungsgefühl in den Fingerspitzen kennt ja jeder...
     
  2. Taipan

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    @Kalle: In den Standesregeln steht nicht, dass wir keine Fehler machen dürfen ... Das dürfen wir sehr wohl ... Wir dürfen allerdings nicht vorsätzliche welche verbauen ... und wir dürfen auch nicht ohne Haftpflichtversicherung rumplanen ... DANN ist das ein Grund zu fliegen ... Volksverhetzung und regelmäßig wegen Stuerhinterziehung belangt zu werden, ist auch nicht förderlich, wenn man in der Kammer bleiben will ... Bestechlichkeit durch Baufirmen (wir sind Sachverwalter des Bauherren) oder auch regelrechte Korruption führt auch dazu, dass man aus der Kammer fliegen kann ...
     
  3. #23 Kalle88, 30.07.2014
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    Mir war durchaus bewusst, dass es sich dort nicht um Bagatelle handelte. Ich finde aber z. B. bei einer Dachsanierung das Prüfen der Statik nicht als unerheblichen Faktor. Genauso wenig, die mangelnde oder nicht vorhandene Untersuchung auf Funktion eines Aufbaues, das vorbei Planen an Kundenwünschen usw. Kurz um: Alles was nicht mit wenigen Handgriffen und/oder mäßigen Aufwand bereinigt werden kann (z. B. ein vergessener Leiterhaken der in der LBO steht, herstellen eines zweiten Fluchtweges usw.) Grundlegende Dinge sollten meiner Meinung nach ne Verwarnung zur Folge haben. Vorsätzliches wie von dir beschrieben gleich den Ausschluss.

    Aber seien wir doch ehrlich, wer betrügen, bescheißen und schnell Geld machen will der umgeht auch diese Regelungen. Eine Haftpflichtversicherung finde ich gerade für den Kunden wichtig. Schnell kann ja auch mal eine Insolvenz entstehen und dann ist am Ende der Kunde der Dumme, was ja auch nicht sein sollte. Ich meine, ein Unternehmer, der ohne solche Absicheung das Risiko eingeht und dann auch noch für sich selber fahrlässig handelt, der hat selber Schuld, wenn der Karren vor die Wand fährt.

    Institutionen wie BG und Soka gibt es ja auch. Wobei man sich deren Existenz manchmal nicht erklären kann. Oder sagen wir mal gewisse Regelungen, die nicht unmittelbar den versicherten zur gute kommen, sondern den Zwang an Leistung der Institutionen mindern. Aber ich glaube das geht hier jetzt zu weit vom Thema :D

    Schön wäre es, wenn man die Kunden auf eine Art erreicht die auch Aufklärung schafft und damit meine ich gewiss nicht die DIY-Lehrgänge im Baumarkt oder irgendwelche semi-professionellen Bauherren-Seminare, die mit nem Grabbeltisch beim SSV gleich kommen.
     
  4. webber

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    Autsch! Da habe ich ja mal wieder was losgetreten. Habe schon fast ein schlechtes Gewissen.

    es ist jetzt nach so vielen Beiträgen doch mühsam, alle einzeln zu beantworten.
    Das Dach war bis vor einigen Wochen im Stile der 60er Jahre ausgebaut. Strohbewehrte Gipsplatten auf einer Dachlattenkonstruktion unter die Sparren genagelt. Das ist alles im Container gelandet. Verblieben sind Sparren (Rundhölzer 100-120 mm), Traglattung, Betondachsteine. Das Dach ist "soweit" dicht, daß tatsächlich eindringende Regenmengen an der Innenseite des Daches verdunsten, ehe sie runtertropfen oder an den Sparren runterlaufen könnten. Aber diese momentan sicher noch ausreichend erscheinende Dichtigkeit ist mir nicht genug, wenn ich daran denke, daß sich unterhalb des Dachses irgendwann mal zumindest 2 ausgebaute Wohnetagen befinden. Daher empfinde ich das Dach als kompromittierend.
    Geplant ist schon, den Boden.... eher früher als später... zu Wohnzwecken umzubauen.
    Vom Dachdecker wollte ich aber lediglich ein Angebot für den WECHSEL der Dachsteine und einer Verlängerung des Dachbelages über die Giebelwand hinaus. Momentan schließen die Dachsteine dort mit dem Putz der Giebelwand bündig ab.
    Und SO habe ich das auch erfragt. Da erwarte ich natürlich schon, daß ich korrekt beraten oder über Möglichkeiten und Unmöglichkeiten aufgeklärt werde. Die hölzernen Bestandteile des Dachstuhls wurden schon geprüft und für solide befunden. Das Gewicht der alten Dachsteine liegt mit 4300-4500 g wohl da, wo sich deren Enkel in 2014 auch bewegen. Mit einer Dämmung, so man sie denn wie üblich zwischen, unter oder auf die Sparren pappt.... und dem Ausbau, so der denn die Sparren als Tragwerk verwendet... kommen natürlich ein paar Kilo hinzu, die der Dachstuhl aufnehmen und ableiten muß.
    Die ganze Diskussion gleitet gerade immer mehr in diese Richtung ab, dabei ging es mir tatsächlich nur darum, ob es für den Dachdecker eine gesetzlich verankerte Pflicht gibt, die Dämmung in ein Angebot zum Ziegel-/Dachsteinwechsel mit aufzunehmen. Wie ich es verstanden habe, wäre das beim Wechsel der Traglattung wohl so, beim reinen Wechsel der Dachsteine nicht.
    Ich will und werde aus dem eventuellen Fehlverhalten eines der Dachdecker jetzt sicher niemandem einen Strick drehen. Zumindest nicht juristisch. Der, der mir das für mich attraktiver erscheinende Angebot (und/oder tatsächlich attraktive) macht, der erhält möglicherweise den Zuschlag.
    Ansonsten bin ich sehr empfindlich, wenn ich das Gefühl habe, über's Ohr gehauen zu werden.
    Ansonsten warte ich erst einmal die Angebote ab und wenn sie sich im Rahmen dessen bewegen, was ich für derartige Arbeiten auszugeben bereit bin, dann kann und werde ich mir weitere Gedanken machen. Sollte das nicht der Fall sein, dann werden die alten Dachsteine eben neu ausgerichtet und mit Mörtel verstrichen. Durch wen dann auch immer.
     
  5. #25 Kalle88, 30.07.2014
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    Erstmal sorry @webber fürs Highjacken deines Themas. Ein Wechsel der Dachsteine plus nachträgliche Wärmedämmung zwischen den Sparren wäre z. B. Suboptimal. Warum? Weil das regensichere Unterdach fehlt. Ob nun zwang darüber besteht, dass der DD gesetzlich verpflichtet ist zu dämmen, kann im Streitfall wohl nur ein Gericht entscheiden. Was aber unbestritten bleibt, dass das Dach und die Eindeckung ebenso Teil einer umfangreichen Planung ist.

    Der DD der diesen Umstand nicht begreifen will oder darin keinerlei Gefahr für ihn selber sieht, der hat wohl die letzten Jahre massiv gepennt. Wenn auch es nur meine eigene Meinung dazu ist. Er handelt zwar richtig, weil er nur das ausführt womit er beauftragt wurde. Es spricht aber nicht sonderlich für den DD, wenn er nicht Tellerrandübergreifend wenigstens Bedenken in den Raum stellt. Dann nämlich könntest du entscheiden, was du umsetzen willst. Sagst du machen, dann hoffen wir darauf das alles Norm und Fachregelgerecht ausgeführt wird und es hat sich. Reicht es dir nicht, dann hoffe ich für dich. Dass du eben nicht jenen Fehler machst, den ich vorrangig erläutert habe und dir eine umfassende Planung in Form eines dafür befähigten Planers besorgst.
     
  6. #26 Elopant, 31.07.2014
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    Moin zusammen,

    der Dachdecker muß auf die Wärmedämmung hinweisen, evtl. mit anbieten, da er nach der Sanierung auch die Fachunternehmererklärung abgeben muß und ein unterschriebenes Exemplar zurück bekommt, wo er entweder bestätigt, die Vorgaben der EnEV 2014 eingehalten zu haben, oder die Wärmedämmung bauseits oder durch ein anderes Fachunternehmen durchgeführt wird ( wenn es glaubhaft ist und die Möglichkeit einer nachträglichen Dämmung realisierbar ist)
    Wenn jetzt aber nur die Dachpfannen ohne Lattung getauscht werden sollen, muß er trotzdem die EnEV 2014 einhalten, da er die Dacheindeckung erneuert, von dem Regelverstoß mal abgesehen, wenn es geplant ist Wohnräume unter dem Dach zu errichten, ohne Unterdeckung/Unterspannung zu arbeiten.
    Es gibt aber noch Hintertürchen:
    1. Besitzer wohnt seit 20 Jahren im Haus und es soll keine Vermietung erfolgen => keine Nachdämmpflicht
    2. Wärmedämmung vorhanden => keine Nachdämmpflicht
    3. Dämmung soll später ausgeführt werden bauseits oder durch andere Firma => keine Nachdämmpflicht
    aber ich wäre bei allen drei vorsichtig, weil es schon Fälle gab, wo ein Kunde eine Dachumdeckung ohne Wärmedämmung beauftragt hat, DD hat es so ausgeführt, Dachschrägen im Wohnraum mit relativ neuer Deckenverkleidung, Gebäude wurde 3 Jahre nach der Umdeckung verkauft, DD hat auf seine Kosten, trotz Kundenerklärung dass die Wärmedämmung durch eine andere Fa. ausgeführt werden soll, die Wärmedämmung auf den Stand der EnEV zu bringen, da unglaubwürdig, das die relativ neuen Decken entfernt werden.
    In wie weit es sinnvoll ist, eine Umdeckung durchzuführen, ohne eine zusätzliche Wärmedämmung ein-, oder aufzubringen ist mal dahingestellt, da die Möglichkeiten einer raumseitigen Dämmung doch meistens im Sanierungsbereich begrenzt sind ( Sparrenhöhe, Raumverlust ) und man eigentlich bei ordentlicher Ausführung vorausgesetzt, die nächsten 40 Jahre ( Wartung ausgenommen ) nichts mehr an seinem Dach macht.
     
  7. #27 Achim Kaiser, 31.07.2014
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    Die öffentlichen Anforderungen an Dächer im Bestand stehen in der EnEV Anhang 3 Punkt 4 ff einschl. ggf irgendwelchen Erleichterungen etc.

    Grundsätzlich ist der Gebäudeeigentümer für die Einhaltung öffentlicher Anforderungen verantwortlich und niemand anderes !
    Grundsätzlich besteht in DE auch Vertragsfreiheit, heisst der Gebäudeeigentümer ist frei in der Entscheidung wem er ggf. irgendwelche Teilleistungen der Herstellung überträgt oder beauftragt.

    Dem Fachbetrieb obliegt lediglich eine Hinweispflicht auf die Maßnahmen zur Einhaltung der öffentlich rechtlichen Anforderungen.
    Heisst auf deutsch ... der Dachdecker MUSS weder die Dämmmaßnahmen anbieten, noch durchführen sondern den Gebäudeeigentümer darauf hinweisen dass eine Grenze überschritten wird und dass dadurch eine Nachrüstverpflichtung an Gebäudebauteilen ausgelöst wird. Nachdem in solchen Dingen die Vergesslichkeit manchmal nahe 100% liegt, kann nur die Schriftform im Angebot empfohlen werden.

    Ob und wer mit diesen Maßnahmen dann beauftragt wird --> Sache des Gebäudeeigentümers.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  8. #28 Thomas Traut, 31.07.2014
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    @webber: Wie Achim auch geschrieben hat, entscheidest DU, was der Dachdecker zu leisten hat. Im Moment reicht die einfache Neueindeckung auch gesetzlich aus, weil der Dachboden nicht gedämmt ist.

    Für eine Zwischensparrendämmung müssen die Sparren aufgedoppelt werden, weil 10 cm Dämmung relativ sinnlos und nach EnEV auch viel zu wenig sind. Außerdem muss bei der Neueindeckung eine geeignete Unterdeckbahn verwendet werden. Deshalb rate ich Dir, dass Du Dir JETZT Gedanken machst, ob beim Ausbau irgendwelche konstruktiven Änderungen am Dachstuhl sinnvoll wären, z.B. Gauben. Dann solltest Du das vor der Dachdeckung machen lassen.

    Ein geeigneter Ansprechpartner dafür wären z.B. ein bauvorlageberechtigter Bauing./Statiker oder ein Architekt mit Statikkenntnissen. Mit großer Sicherheit aber nicht der Dachdecker.
     
  9. webber

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    Danke an alle. Ziemlich viele Infos. Aber ich denke, ich habe das Problem oder die Hintergründe jetzt halbwegs verstanden. Meine Sorge war weniger, etwas machen zu müssen, was mir ins Angebot gedichtet wird oder etwas nicht gemacht wird, was eigentlich vorgeschrieben wäre. Ich muss mir aber nicht zuletzt ein Bild von 2 DD machen, deren bisheriges Agieren ich nicht kenne. Und das fängt eben schon bei einer richtigen Beratung an. Ich als Kunde und Laie erwarte da sicher nicht zuviel. Ich warte einfach mal die Angebote ab. Vielleicht beinhalten die ja alles.
     
  10. #30 tgaeb01, 31.07.2014
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    Korrekt! Wenn er es selbst nicht einschätzen/ beurteilen kann, beauftragt er einen kompetenten Fachmann.
    Allerdings ist bei Fördermitteln eine Fachunternehmererklärung erforderlich! Hier kommt dann der Handwerker mit ins Boot!
    Ich habe so manch schusselige und oberflächliche FUE gelesen, die dem einen oder anderen Hanwerker übel aufstoßen könnte, wenn der Bauherr clever ist.
    Eben, ansonsten analog zur "unterlassenen Hilfeleistung".

    Die Dachfläche gehört hier beabsichtigt vollständig oder anteilig zur thermischen Hülle! Damit sind die EnEV Anforderungen klar.
    Allerdings besteht keine Dämmpflicht, solange noch der § 25 existiert ;-)
    Es ist für einen Dachdecker sicherlich kein Wettbewerbsnachteil, wenn er insgesamt Fachkompetenz ausstrahlt! Eine Bemerkung wie: " Hier könnte die EnEV relevant werden, ich mach mich mal in Ihrem Interesse bei meinem Spezialisten schlau ", schadet mit Sicherheit keinem Anbieter. Möglicherweise ergibt sich hieraus höheres Auftragsvolumen!
    Ich arbeite in meiner Region mit zwei Dachdeckerfirmen ad libitum zusammen. Sowohl Bauherren, wie auch die Dachdecker profitieren letztendlich hiervon.

    v.g.
     
  11. #31 Gast360547, 31.07.2014
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    Moin,

    sagt mal, habt Ihr das Lesen verlernt??

    Wenn AUSSCHLIESSLICH die Dachsteine OHNE die Dachlattung und/oder OHNE die Zusatzmaßnahme gewechselt werden, dann MUSS NICHT zusätzlich gedämmt werden!!
    Aufschluss hierüber bringt die 12. Staffel der Erläuterungen zur ENEV.

    Grüße

    si
     
  12. #32 Ralf Dühlmeyer, 31.07.2014
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    Stefan - ganz ehrlich: In wie vielen Fällen ist es möglich und nach den aktuellen Fachregeln noch zulässig, neue Ziegel auf die alte Lattung zu legen?

    ;) ;)
     
  13. #33 Gast360547, 31.07.2014
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    Gast360547 Gast

    Moin,

    Du vergisst, dass es bei Betondachsteinen geht UND wenn sogar eine Zusatzmaßnahme vorhanden ist/war, dann könnte die theoretisch verbleiben und es müsste NICHT gedämmt werden.

    Es geht mir letztlich darum, dass nicht von Haus aus nach einer zusätzlichen Wärmedämmung geschrieen werden kann/darf/soll, sondern erstmal die Erfordernisse und Notwendigkeiten eruiert werden sollten. Der Schrei des einen Kollegen schreit danach, dass dieser vermutlich die Staffel nicht kennt und pauschal drauf loslegt.

    Es ist das gleiche Theater wie mit dem Gefälle. Alle wissen irgendwas, keiner weiss es wirklich richtig :(

    Grüße

    si
     
  14. #34 Alfons Fischer, 31.07.2014
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    hier geht es doch nur um die Frage, ob die Dämmung im Angebot stehen muss.

    natürlich hat der Unternehmer die Verpflichtung einer Dämmung nach EnEV hinzuweisen, wenn die Bedingungen der EnEV greifen.
    Hier ist doch nur die Frage, ob er dies vor oder nach der Beauftragung tut.

    Der Hinweis nach der Beauftragung ist leider bei manchen Unternehmern die Regel und sichert diesen lukrative Nachträge.
    Ebenso wie andere "Vergesslichkeiten", die immer gerne mal vorkommen: Flächenansatz zu klein (wir gingen nicht davon aus, dass die Garage auch neu gedeckt werden soll), Gerüst nicht enthalten (wir gingen davon aus, das machen Sie selbst), Leistungen weggelassen (wir gingen davon aus, dass das das Dachfenster nicht mehr montiert wird, dass Sie keine Satellitenschüssel mehr wollen etc.), zusätzliche Leistungen (Ausgleichen des Dachs, plötzlich gefundene Schäden etc.).
    hatten wir hier erst so ähnlich: http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?84400-Bitte-um-Einsch%E4tzung-eines-Angebots-zur-Dachneueindeckung

    @webber: da ich ein bisschen Sorge haben, dass Sie nicht einschätzen können, welche Arbeiten für eine fachgerechte Leistung notwendig sind, ist meine Empfehlung, dass Sie sich unabhängigen fachlichen Rat einkaufen sollten.
     
  15. #35 tgaeb01, 31.07.2014
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    Falsch und wohl kaum zutreffend, andernfalls abzulehnen! Fachliche Objektivität und Auskunftserteilung sind völlig unabhängig von jeglicher Auftragserteilung!!
    Das möchte man selbstverständlich nicht, denn es könnte ja ein paar € kosten ;-)

    v.g.
     
  16. #36 Alfons Fischer, 31.07.2014
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    ach, da bin ich mir nicht so sicher.
    immer wieder liest man in der Zeitung:
    Dach neu decken, mit Gerüst, glasierten Pfannen, neuer Lattung, Ortgang, Traufe, First: 80m² Dachfläche für 4.500 Euro. EnEV-Berücksichtigung separat.

    ähnliches wahlweise auch für Fassaden...

    Könnte es da nicht passieren, dass ein Hauseigentümer sagt: "ha, ich hab zwar 120m², dann macht das halt 6750,-. Aber da beauftrage ich mal, das hört sich ja echt günstig an." Der Dachdecker rückt an, stellt Gerüst, macht das Dach auf und sagt "huch, da ist ja keine Dämmung drin" und fängt schon mal an, den Nachtrag für Dampfbremse, neue Dämmung, Unterdach (und was weiß) ich zu schreiben...
     
  17. #37 Kalle88, 31.07.2014
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    Damit haben aber beide nicht geglänzt. Eher sind sie beide, was die Objektivität angeht, baden gegangen. Der eine informiert falsch oder sagen wir mal differenziert nicht genau. Der andere informiert garnicht und oder meldet vorsichtige Bedenken an. Wobei es doch so einfach sein kann, die Thematik einfach in eine Floskel zu packen und dem Angebot beizufügen. Oder aber man bedient sich einer Checkliste beim Kundentermin. So vergisst man auch nicht Fragen nicht gestellt zu haben, wenn man die Liste im Vorfeld mit Ruhe und Zeit ausarbeitet.

    Manch ein Betrieb brauch dafür ne Iso 9001 Zertifzierung die anderen sind Büro technisch einfach fit.

    Nützt aber alles nichts, wenn der Kunde die Objektivität nicht bewerten kann, weil es am grundlegendem Verständnis mangelt. Was als Laie ja überhaupt nicht verwerflich ist, es kann aber auch nicht sein, dass man Informationspflicht, die gesetzlich nicht besteht, vom HW zu fordern. Da muss man sich dann auch mal selber durch Passus und Passagen wühlen. Damit ich auch bewerten kann, was der andere mir da erzählt.
     
  18. #38 Thomas Traut, 31.07.2014
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    Ja und? Lass ihn doch schreiben. Es geht den Dachdecker nichts an, ob der Eigentümer dämmt oder nicht. Der guten Ordnung halber kann er den Eigentümer auf die EnEV hinweisen. Aber ich wüsste nicht, woraus der DD eine Pflicht des Eigentümers ableiten könnte, dass der Eigentümer IHN mit der Dämmung beauftragt.
     
  19. H.PF

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    Muß die EnEv eingehalten werden und gehts nur über ein neues Dach dann darf der Dachdecker nicht arbeiten ohne die EnEv einzuhalten. Ganz einfach...
     
  20. Taipan

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    Nicht der DD hat die Enev einzuhalten.

    Eine Fachunternehmererklärung nach enev muss er nur abgeben, wenn er ein enev-relevantes Bauteil errichtet oder ändert. Dies muss ihm vom Bauherren bekannt gegeben werden.

    Ein Handwerker hat grundsätzlich die Arbeiten auszuführen, wofür er beauftragt wurde. Woher soll der Handwerker wissen, was unter dem Dach perspektivisch passieren wird?

    Ein Handwerker hat nicht zu kommen und dem Bauherren die Dämmung aufzuschwatzen und sich damit in ein hochkomplexes Haftungsrisiko zu begeben.

    Der Handwerker hat sich aber sehr wohl die Frage (schriftlich) beantworten zu lassen, ob der Bauherr an die Einhaltung der enev gedacht hat.

    Der Dachdecker hat auch darauf zu achten, dass an seinem Bauteil alle Forderungen aus der Bauordnung und der LTB umgesetzt werden und hat ggf. durch Bedenkenanzeige, Baubehinderungsanzeige und Leistungsverweigerung die Umsetzung der gesetzlich geschuldeten Leistungen durchzusetzen.

    Der Handwerker hat auch die sonstigen aardt umzusetzen oder sich freizeichnen zu lassen.
     
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Dämmung im Angebot gesetzl. vorgeschrieben?

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