Bauausführungsplanung beim Fenstereinbau nicht nötig?

Diskutiere Bauausführungsplanung beim Fenstereinbau nicht nötig? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Liebe Forengemeinde, unser Planer wird für den Einbau der Fenster, der Hebe-Schiebe-Tür, der dazugehörigen Aufbaurollläden und der Eingangstür...

  1. #1 Wir bauen bald, 30.07.2014
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    Liebe Forengemeinde,

    unser Planer wird für den Einbau der Fenster, der Hebe-Schiebe-Tür, der dazugehörigen Aufbaurollläden und der Eingangstür keine Ausführungsplanung erstellen. Er verweist darauf, dass der Einbau nach Herstellerangaben erfolgen soll. Ist das so OK oder sollte gerade hier anders verfahren werden?

    Gruß
    Mario
     
  2. Taipan

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    auch ein einfaches zusammenkopieren von Standarddetails, ein textlicher Hinweis auf eine Ausführungsvariante, die ungeändert angewendet werden kann oder ein Hinweis auf eine Einbausituation an anderer Stelle IST Planung. Dafür benötigt es nicht zwingend einer Zeichnung.

    Die Frage ist: Reicht es hier aus um das Ziel eines mangelfreien Werkes zu erreichen ...
     
  3. #3 Wir bauen bald, 30.07.2014
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    Ja, das das kann ich nachvollziehen. Es soll jedoch keine "dokumentierte" Planung erfolgen. D.h. in unserem Fall, der Planer kommt zum Termin des Ausmessens mit auf die Baustelle und wir sollen unsere Fragen zum Einbau stellen...
     
  4. Taipan

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    Dann schreib ein Protokoll drüber und sende es allen anwesenden zu. Damit ist auch diese "Planung" dokumentiert ... Fällt aber im Zweifel dem Planer auf die Füße ... wenn ihr im Protokoll vermerkt: Planer hat gesagt: XY muss nicht, oder muss so und so ...


    btw: wer bezahlt den Architekten?
     
  5. #5 Wir bauen bald, 30.07.2014
    Wir bauen bald

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    Wir zahlen und haben LP1-8 beauftragt.

    Danke!
     
  6. Taipan

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    Dann gibt es ein LV, in dem alles erschöpfend beschrieben ist.
     
  7. #7 Ralf Wortmann, 30.07.2014
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    Taipan, korrigiere mich gerne, wenn ich falsch liege, aber meines Erachtens liegt beim LV gerade der Hase im Pfeffer. Wenigstens beim LV sollte etwas enthalten sein, was einer Ausführungsplanung gleichkommt. Fugen sind zu planen. Wenn im LV nur steht, welche Fenstertypen eingebaut werden sollen, reicht das meines Erachtens nicht aus.

    Dann sollte der TE seinen Architekten fristsetzend auffordern, zumindest im LV und im abzuschließenednen Werkvertrag Angaben zur Fugenausbildung etc. aufzuführen, die einer Ausführungsplanung entsprechen. Die bloße Hinweis "entsprechend den Herstellervorschriften" reicht hierzu m.E. nicht aus.

    @Wir bauen bald: Habt ihr den Vertrag mit dem Fensterbauer schon abgeschlossen? Wenn ja, was steht denn genau im LV?
     
  8. Taipan

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    Deswegen ja auch das Wort "Erschöpfend" ... damit ist nicht Wasser auf dem Küchenboden des Bauherren gemeint ...

    Und das, was Du in deinem 2. Absatz beschreibst ... GENAU so.
     
  9. #9 Wir bauen bald, 30.07.2014
    Wir bauen bald

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    Ein Leistungsverzeichnis gibt es. Weil beim ersten Versuch WK0 drin stand und uns die Polizei bei einem Beratungstermin deswegen komisch angrinste wurde das auf "nach Bauherrngespräch" geändert.

    Fenster aus Kunststoff aus Hohlkammerprofil, mit innerer Stahlrohrverstärkung, mit doppelter Lippendichtung sowie Ausfüllen der Fugen zwischen Rahmen und angrenzenden Bauteilen, für Rolladen vorgerichtet,
    einschl. aufgesetzten Rolladen mit Kasten: Rolladensystem mit Alulamellen ausgeschäumt
    Farbe : weiß
    äußere Fensterbank : Blech vorh.,
    Beschläge : LM-elox., verdeckt liegend, Einhandbedienung, Drehkippbeschlag, 5-fach, Pilzkopfverriegelung,
    Fugen/Schlagregen/Wind : Beanspruchungsgruppe C
    Einbruchhemmung : nach Bauherrngespräch
    Verglasung : Wärmeschutzverglasung, 3-scheibig, SZR 15 mm, 4-15-4-15-4 Floatglas
    Ug : 1,0 W/m2K
    g-Wert : 52 %
    Lichtdurchlässigkeit : 62 %
    Schallschutzklasse : II
    Glasrandverbund : 0,04 Psi
    Rahmen/Flügelbreite : 115 mm
    Rahmendicke : 70 mm
    Uf : 0,7 W/m2K
    Anschlagart : stumpf
    einschl. Anschlussfugen : Fenstermontageschaum, vorkomprimiertes Fugendichtband außen, innen dampfbremsend mit Klebeband abkleben,
    Angeb. Fabrikat : .....

    Da das Angebot des Fensterbauers beinhaltet völlig andere Werte, beschreibt aber den Einbau nach RAL.
     
  10. H.PF

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    Du solltest auf Schnitten bestehen. Wenn das nämlichnicht gemacht wird fallen fehlende Anschlußhöhen nicht auf... Immer wieder ein gerne gemachter Fehler...
     
  11. Taipan

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    Wieso beinhaltet das Angebot des Fensterbauers einen völlig anderen Text? Der hat anzubieten, was abgefragt ist. Alles andere hat er in ein Nebenangebot zu verpacken ... Es fehlt hier die Lage des Fensters, die Scheibe mit Dreifachverglasung und U_g ist unplausibel, der U_f-wert fehlt, dreifachverglasung in einem 70er Rahmen ... naja ... irgendwie passen da ein paar Dinge nicht zusammen ... was steht denn in den Vorbemerkungen zum Thema Fenster noch so drin ... eine einzelne Fensterposition kann auch noch kürzer sein, wenn es denn in den Vorbemerkungen steht ... ausserdem ist die Bemerkung: "Einbruchhemmung : nach Bauherrngespräch" ein NO-GO. Hier gehört die Einbruchhemmung beschrieben - wie die da reinkommt interessiert hier keinen ... das steht im Besprechungsprotokoll zum Bauherrengespräch ...
     
  12. #12 Ralf Wortmann, 30.07.2014
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    Dann nimm das Angebot des Fensterbauers nicht an (sofern der Fensterbauer-Werkvertrag noch nicht geschlossen wurde), sondern bestehe auf einem Angebot, das dem von deinem Architekten (ggf. verbessertem) LV und dessen Ausschreibungsunterlagen entspricht. Vorsorglich sollte dein Archi lieber gleich noch ein paar weitere Angebote anderer Firmen einholen, die sich an die Gepflogenheiten halten.
     
  13. #13 Wir bauen bald, 30.07.2014
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    Danke für die Hinweise!
    Der Werkvertrag ist noch nicht geschlossen. Alle Angebote der Fensterbauer erfolgten als separate Schreiben. Der gemeinsame Tenor: so kann man keine Fenster machen. Decken sich also mit der Meinung von Taipan.
    Wir haben mit der Wahl des Planers ins Klo gegriffen, das ist uns an vielen Stellen bewusst geworden. Wir versuchen nun irgendwie mit den Gegebenheiten klar zu kommen... Nach einem Termin mit einem Anwalt wurde uns klar: den Architekten zu bezahlen und uns einen Neuen zu nehmen können wir uns nicht leisten.

    @Hr. Wortmann: Danke, das hört sich vernünftig an. Mal sehen wie die Beteiligten darauf reagieren...
     
  14. #14 Ralf Wortmann, 30.07.2014
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    Nebenbei:
    Wenn es euer Architekt wider Erwarten auch nach schriftlicher fristsetzender Aufforderung und ggf. nach einer Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung nicht hin bekommt, eine mangelfrei Ausführungsplanung zum Fenstereinbau vorzulegen, wäre der Weg frei für eine Kündigung des Architektenvertrags aus wichtigem Grund und ihr müsstet ihn nicht vollständig bezahlen. Ist aber ein mit Risiken verbundener Weg. Eine solche Vorgehensweise wäre nur mit enger Begleitung durch euren Anwalt und evtl. mit einem SV möglich, der jeweils entscheidet, ob die ggf. vorgelegte Fensterplanung nunmehr fachgerecht ist.
     
  15. #15 Sanierung2012, 30.07.2014
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    @Taipan
    U-Wert Rahmen ist angegeben, wohl aber mit Uw vertauscht?!
    Ein Uf von 0,7W/m²K scheint mir jedenfalls bei der Rahmentiefe nicht machbar, jedenfalls nicht ohne Zusatzmaßnahmen.
    Wenn beide Werte vertauscht sind passt es eher.
    Die Angabe zur warmen Kante passt m.E. ebenfalls nicht, zumindest nicht in der Kombination, der Wert ist ambitioniert!
    Das LV ist so nicht brauchbar.
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 31.07.2014
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    :mauer Wie bitte soll denn da ein Fb eine vernünftige Kalkulation machen. Gleich RC 6 kalkulieren?? Oder RC1 mit dem Risiko, der AG will doch RC 3??

    Der gesamte LV-Text ist "paste&copy" aus irgendwelchen Hersteller-Textbausteinen!!! Die tauchen immer dann auf, wenn der Ausschreiber entweder sein Handwerk sehr sehr gut beherrscht (weil er die Masken jeden Tag braucht) oder gar keine Ahnung hat (weil er meint, damit auf der sicheren Seite zu sein)!

    Ich sehe hier letzteres, was dann auch die Weigerung der Detailierung begründet. Der Kollege kanns schlicht nicht!
     
  17. #17 Alfons Fischer, 31.07.2014
    Alfons Fischer

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    Wie Sanierung2012 schon angemerkt hat, passen die angegebenen Werte nicht zusammen.

    Ich hege die Vermutung, dass der Ausschreibende nicht so richtig weiß, welche Werte heute erreicht werden...
    Uf und Ug vertauscht?
    Aber auch wenn das so wäre, denke ich, dass selbst ein Uf von Uf=1,0 wahrscheinlich bei der angegebenen Bautiefe (70mm) gar nicht erreicht werden kann.


    Ich gehe davon aus, dass es ein Fenstersystem, so wie es ausgeschrieben ist, gar nicht gibt.
    wenn ein Fensterbauer das "lesen" kann, sind Nachträgen Tür- und Tor geöffnet...
     
  18. mls

    mls Bauexpertenforum

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    da passt noch mehr nicht.
    ist ja schön, wenn der rohbauer sein zeug macht - und der fensterbauer auch.
    aber machen die das richtig? ohne gewerkeübergreifende planung?

    dann gehts weiter: wer dichtet dann bspw. e. bodentiefe tür aussen ab?
    und wie?
    wie wird das organisiert? auf zuruf des nixwissenden? "mach mal!"?
     
  19. #19 Gast036816, 31.07.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    da gibt es einen begriff, der an allen baustellen immer wieder auftaucht - bauseits. hatte ich auch schon mal im architektenplan stehen! leider erstellt niemand die leistungsbeschreibung für das gewerk bauseits.
     
  20. #20 Wir bauen bald, 31.07.2014
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    Hatte soeben das Vergnügen den Planer zu bitten eine Ausführungsplanung zu erstellen. Das sei nicht seine Aufgabe und dies wäre für diese "technische Ausstattung" auch nicht von der HOAI abgedeckt. Wir waren bisher der Auffassung dies wäre in den Leistungsphasen 1-8 enthalten. Sind es eigentlich immer noch.
    Er will das erst beim Vor-Ort-Termin mit dem Fensterbauer bei seinem Aufmaß ansprechen und dann ein Protokoll zu unseren Vorstellungen zu schreiben...
     
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