"von Wand wegstellen" noch bei hochgedämmten Häusern notwendig?

Diskutiere "von Wand wegstellen" noch bei hochgedämmten Häusern notwendig? im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, ist das "von der Außenwand wegstellen" von Schränken / Metallschränken heutzutage noch nötig, wenn Wände z. B. einen U-Wert von 0,15...

  1. #1 BauKran, 01.08.2014
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    Hallo,

    ist das "von der Außenwand wegstellen" von Schränken / Metallschränken heutzutage noch nötig, wenn Wände z. B. einen U-Wert von 0,15 haben?

    => Die Außenwände sind innen nicht mehr so kalt, als dass sich dort Schimmel bilden würde?

    Vielen Dank & Viele Grüße

    Johannes
     
  2. KiBa

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    Es geht dabei nicht um U-Werte
    Alle flächigen Möbel sollten von der Außenwand ca. 7cm Abstand halten um die warme Heizungsluft dahinter gelangen zu lassen.
    Gerade bei Neubauten oft ein Problem, da im Laufe des ersten Jahres noch Baufeuchte austritt!
     
  3. #3 BauKran, 01.08.2014
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    Vielen Dank für die Antwort.

    Bei "alten" Neubauten, 3, 4 Jahre alt, dürfte die Baufeuchte doch kein Problem mehr sein.

    Gerade Metallschränke leiten doch auch die Wärme sehr gut.
     
  4. Julius

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    Trotzdem ist Hinterlüftungsabstand geboten.
     
  5. Shanau

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    Dieses "Möbel von der Wand weg" wollte man uns damals in der Mietwohnung auch eintrichtern, weils hinter der Wand geschimmelt hat. Allerdings auch bei einem Abstand von 5 cm. Lösung des Vermieters: mindestens 15 cm weg von der Wand. Laut Mietrecht inakzeptabel. Eine Wohnung, bei der Möbel nicht an Außenwänden stehen dürfen, weils sonst schimmelt, ist zum Wohnen nicht geeignet. Dazu gibts massenweise Urteile. Einfach mal googeln.
    Meiner Meinung nach völlig richtig, denn die meisten Möbel mit derartigen Flächen kann man überhaupt nicht lose in den Raum stellen, ohne Gefahr des Umkippens, wie große Schrankwände, Küchenmöbel oder Bücherregale, die an der Wand befestigt werden MÜSSEN. Außenwände als Stellwände komplett auszusparen, engt viel zu sehr ein beim Einrichten, besonders beim sog. "offenen Wohnen", wo Innenwände Mangelware sind.
    Schließlich verliert man viel zuviel Fläche, wenn die Räume platzmäßig nicht ausgenutzt werden können, weil alles "mitten im Raum" stehen muß. Gerade bei großen, klobigen Möbeln wie Couchlandschaften. Und besonders bei engen Mietwohnungen, wo es auf jeden cm ankommt.
    Mag ja gut sein, daß hinterlüften positive Effekte hat, aber die Nachteile sind groß, bzw. die Umsetzung teils unmöglich (siehe Wandbefestigung). Für uns damals ein Grund auszuziehen, da der Schimmel (durch die schlechte Dämmung) ansonsten lustig wucherte und uns auch einiges an Möbeln zerstörte bis wir mal gemerkt haben, was da los war.
    Im eigenen Haus findet man eher eine Lösung, da meist mehr Platz vorhanden ist.
    Allerdings hab ich hier auch noch keinen Schimmel gesehen, auch nicht hinter Möbeln, die direkt an Außenwänden stehen (bin da aufmerksam geworden und schaue regelmäßig nach soweit es geht).
     
  6. Julius

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    Hinterlüftungsabstand schließt Wandbefestigung keineswegs aus.
    Und gewöhnliche Möbel sollen sich gar nicht irgendwo anlehnen (sonst können sie sich u.U. verziehen)!
     
  7. #7 Alfons Fischer, 01.08.2014
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    je nach Art des Möbelstücks und der darin gelagerten Güter kann ein solcher Schrank schon wie eine Innendämmung wirken.

    stellen wir uns als Extrembeispiel mal einen 50cm tiefen Wäscheschrank vor, vollgestopft.
    Da kühlt die Wand dahinter unweigerlich aus. Folge sind sehr niedrige Oberflächentemperaturen und damit Kondensatrisiko, weil die Luftfeuchtigkeit aus dem Raum nicht auch abgeschirmt wird.
    Den Taupunkt zieht man sich damit einfach nach innen.
    Kann theoretisch selbst im Passivhaus zu Problemen führen.
     
  8. #8 OLger MD, 01.08.2014
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    Warum war das früher - und noch dazu ohne Wärmedämmung - kein solch großes Problem?
    Schau Euch mal die Möbel Eurer Großeltern an. Die standen meistens auf Füßen (zur Jahrhundertwende eher rund und klobig, in den 50ern und 60ern rund und schlank) und hatten auf der Rückseite an den Außenkanten links und rechts noch Leisten 'dran, so dass die Luft recht gut hinter den Schränken zirkulieren konnte, weil sie zum Fußboden und zu den Wänden einen Abstand hatten.

    Heute geht es um Design, geschlossene Flächen, Klavierlackoptik...

    Gruß
    Holger
     
  9. #9 Bauigel85, 02.08.2014
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    Während meines Studiums wohnte ich ca. 4 Jahre lang in einer 2-Zimmer- Wohnung. Nach mir zog dann eine Studentin dort ein. Etwa fünf Monate danach erhielt ich einen bitterbösen Brief meines damaligen Vermieters. Er wollte mich verklagen, weil das Schlafzimmer total verschimmelt sei. Ich als Dipl.- Bauing. hätte ja schließlich den Bauschaden erkennen und ihn rechtzeitig informieren müssen.
    Äähhh - welcher Bauschaden? Welcher Schimmel? Zu meiner Zeit gab's beides nicht.
    Ja, meinte der Vermieter, so, wie das Zimmer jetzt aussähe, könnte das unmöglich nur durch falsches Nutzerverhalten kommen. Da müsse ein Bauschaden vorliegen, den ich sicher erkannt und ihm wohl vorsätzlich verschwiegen hätte.
    Zum Glück hatte ich noch einen recht guten Draht zu meinem damaligen Prof. für Bauphysik. Der hat sich das dann auch angeschaut und ein paar Feuchtigkeits- und Temperaturmessungen durchgeführt.
    Sein Fazit: nix Bauschaden. Das Problem war ein riesiger Kleiderschrank, der über 80% der Wandfläche verdeckte und direkt an der Außenwand stand. Und genau dahinter breitete sich der Schimmel aus und bedeckte inzwischen schon alle vier Wände. Bei mir stand dort zwar auch ein Kleiderschrank, aber der war nur 1,2x1,8m groß und stand auf vier Füßen ca. 8 cm vor der Wand.
    Erschwerend kam noch hinzu, dass der Heizkörper im Schlafzimmer komplett zugedreht war, weil es lt. neuer Mieterin ja warm genug wird, wenn man die Türe zum Wohnzimmer auf läßt. Ihr Lüftungsverhalten kann man sich dazu passend selbst ausdenken.
     
  10. R.B.

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    Das Problem ist, dass diese Leute in den seltensten Fällen Einsicht zeigen, und man nicht jeden Mieter auf Schritt und Tritt verfolgen kann und darf. Baumängel als Ursache für Schimmel sind eher selten, und einfacher zu lokalisieren. Das Nutzerverhalten kann man nur schwer kontrollieren, und so enden solche Fälle meist mit Streit bis hin zu Auseinandersetzungen die vor Gericht ausgetragen werden müssen.

    Was auch gerne vergessen wird, wer in einen zugigen Altbau zieht, muss die Räume halt ganz anders nutzen, als in einem dichten Neubau. Das einem Mieter zu erklären ist fast unmöglich. Somit ist in vielen Fällen der Ärger vorprogrammiert.
     
  11. Julius

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    Und auf dieser Komplexität mag auch manch sachlich-technisch nicht nachvollziehbares Gerichtsurteil beruhen...
     
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